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		<title>www.shopsave.de: News</title>
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		<description>Beschreibung</description>
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			<title>www.shopsave.de: News</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 18 May 2012 12:03:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Achtung: Button-Lösung gilt ab August 2012!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/achtung-button-loesung-gilt-ab-august-2012.html</link>
			<description>Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist am 16.05.2012 das “<i>Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes</i>” Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit verbindlich zum <b>01.08.2012</b> in Kraft treten.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Mit der Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie vor Ablauf der Umsetzungsfrist ist Deutschland klarer europaweiter Vorreiter beim Verbraucherschutz.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ziel des Gesetzes ist, den Verbraucher weiter vor Kostenfallen im Internet zu schützen, wie etwa vor scheinbar kostenfreien Internetangeboten, die den Verbraucher durch Täuschung zum Abschluss teuer Abo-Verträge bringen.&nbsp; </span>Daher wurden die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erheblich verschärft und konkretisiert.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die neue Gesetzesänderung soll den Kostenfallen einen Riegel vorschieben, indem Unternehmer den Verbraucher bei kostenpflichtigen Verträgen unmittelbar vor Absendung der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente zu informieren haben. Der Vertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt hat, dass der mit Abgabe der konkreten Bestellung einen kostenpflichten Vertrag schließen will. Jedenfalls bei Onlineshop erfolgt das in der Regel durch Anklicken eines Bestell-Buttons. Für diesen Button hat nun die Gesetzesnovelle bestimmte Vorgaben vorgesehen, um der Anforderung der Klarheit und Verständlichkeit Genüge zu tun:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ist der Vertragsschluss durch Mausklick auf eine Schaltfläche vorgesehen, so hat diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis versehen zu sein. Nach dem Gesetzestext soll die Schaltfläche &quot;<i>gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet &quot; </i>sein.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Kriterium der Unmittelbarkeit bedeutet, dass die Information auf der letzten Seite des Bestellvorganges in hervorgehobener Weise – als am besten per Fettdruck – die Informationen bereitstellen muss. Dabei muss inhaltlich über die Folgenden Punkte informiert werden:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- die Mindestlaufzeit des Vertrags bei dauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile wie Versandkosten und Umsatzsteuer, Zölle, Überweisungsgebühren, ebenfalls wenn notwendig, der Grundpreis etc. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die wesentlich Neuerung ist jedoch die &quot;Button-Lösung&quot;. In der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber neben &quot;zahlungspflichtig bestellen&quot; weitere Formulierungen vorgesehen, nämlich „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Was ähnliche Formulierungen angeht, ist derzeit Vorsicht geboten, das hierzu noch keine Rechtsprechung verfügbar ist. </span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 May 2012 12:03:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung  Anja Röhr – Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-anja-roehr-verstoss-gegen-die-textilkennzeichnungsverordnung.html</link>
			<description>Bereits in der Vergangenheit haben wir darüber berichtet, dass  Anwaltskanzlei Baek Law aus...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Bereits in der Vergangenheit haben wir darüber berichtet, dass&nbsp; <b>Anwaltskanzlei Baek Law</b> aus Hamburg im Auftrag der <b>Frau Anja Röhr aus Hamburg</b> vermeintliche Verstöße&nbsp; wegen fehlender Information&nbsp; bzw. Warnhinweise nach der 2.Verordnung des Geräte und <b>Produktsicherheitsgesetz</b>&nbsp; (<b>Spielzeugrichtlinie</b>) abmahnt. </p>
<p style="text-align:justify">Nunmehr liegt uns eine Abmahnung vor, in der ein Verstoß gegen die <b>Textilkennzeichnungsverordnung</b> abgemahnt wird. </p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Kostennote in Höhe von 546,69 € (Streitwert 6.000,00 €) geltend gemacht. </p>
<p style="text-align:justify">Vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung kann nur gewarnt werden. Sollten Sie in Zukunft bei irgendeinem Produkt die Angaben vergessen oder fehlerhafte Angaben machen könnte eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro geltend gemacht werden. Eine Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre lang. </p>
<p style="text-align:justify">Mitbewerber sollten sich daher in Acht nehmen und Ihre Onlinepräsenzen überprüfen.</p>
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
<b>Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!</b>
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
<b>Wir helfen Ihnen gerne!</b>
<b>Soforthilfe unter 0800-3331030 oder E-Mail an <link kanzlei@dr-schenk.net>kanzlei@dr-schenk.net</link></b>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 08:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Kennzeichnungspflicht für Fernseher (seit 30.03.2012!!)</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neue-kennzeichnungspflicht-fuer-fernseher-seit-30032012.html</link>
			<description>Nach einer neuen EU-Verordnung, die am 20.12.2010 in Kraft getreten ist, gelten wieder neue Regeln...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Nach einer neuen EU-Verordnung, die am 20.12.2010 in Kraft getreten ist, gelten wieder neue Regeln für die Kennzeichnung von TV-Geräten, insbesondere den Energieverbauch.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Umfasst werden von der neuen Regelung „Fernsehgeräte“. Hierzu gehören Fernsehapparate und Videomonitore. Computermonitore zählen dabei nicht zu den definierten Videomonitoren.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Aufgrund des erheblichen Anteils am Gesamtstrombedarf im Haushalt und den extremen Unterschieden in der Energieeffizienz bei Geräten mit gleichwertigen Funktionen müssen Fernsehgeräte entsprechend gekennzeichnet werden.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Onlinehändler haben spezielle Vorgaben zu beachten, die sogar genau in der vorgegebenen Reihenfolge anzugeben sind (Art. 4 b) der delegierten EU-Verordnung Nr. 1062/2010 (zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU):</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; - Modellname/-kennzeichen des Fernsehers</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>- &nbsp;Leistungsdaten:</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1. die Energie-Effizienzklasse z.B. A auf einer Skala von A+++ (höchste Effizienz) bis &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; G (geringste Effizienz)</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>2. die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>3. den Energieverbrauch wie etwa 95 kWh/Jahr. Dieser soll auf der Grundlage eines täglich vierstündigen Betriebs des Fernsehgeräts an 365 Tagen berechnet sein.</p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Auch zusätzliche Informationen, die dem Händler beispielsweise aufgrund des Produktdatenblattes zur Verfügung stehen, sind anzugeben (Anhang III der EU-Verordnung Nr. 1062/2010)</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Es wurden ebenfalls vier neue Etiketten eingeführt, für.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Bisher gab es entsprechende Kennzeichnungen nur für die sog. “Weiße Ware”.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Für Fernsehgeräte wurden mit der Verordnung gleich vier neue Etiketten eingeführt, und die Onlinehändler trifft nun unter anderem ebenfalls die Pflicht, sicherzustellen, dass alle Geräte so ein Etikett deutlich sichtbar an der Vorderseite tragen. Ferner hat er auch bei Werbung für Fernsehgeräte mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben. Auch in technischem Werbematerial sind Informationen zur Energieeffizienzklasse bereitzustellen. Dabei müssen Schriftgröße und Schrifttyp gut lesbar sein.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 23:44:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>OLGE-Commerce News: München vs. OLG Hamburg - Doppelte 40-Euro-Klausel oder nicht?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/olge-commerce-news-muenchen-vs-olg-hamburg-doppelte-40-euro-klausel-oder-nicht.html</link>
			<description>Das OLG München hat jüngst für Aufruhr bei den Onlinehändeln gesorgt: Das Gericht hat entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Das OLG München hat jüngst für Aufruhr bei den Onlinehändeln gesorgt: Das Gericht hat entschieden, dass die sogenannte doppelte 40-Euro-Klausel nicht verwendet werden muss.&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Beträgt der Warenwert der zurückgesendeten Ware mehr als 40,00 Euro oder wird die Rückgabebelehrung verwendet, muss der Onlinehändler grundsätzlich immer die Rücksendekosten tragen. Er kann aber auch dem Verbraucher gemäß § 357 II Satz 2 BGB bei einem Rücksende-Warenwert von bis zu 40,00 € durch folgende Klausel die Tragung der regelmäßigen Rücksendekosten auferlegen:&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Bislang hat der überwiegende Teil der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass &nbsp;</span>die bereits in der Widerrufsbelehrung enthaltene 40-Euro-Klausel jedoch auch gesondert vereinbart werden muss, etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darauf lässt auch bereits § 357 II Satz 2 BGB schließen, der ausdrücklich von &quot;vertraglicher&quot; Vereinbarung spricht. Die Widerrufsbelehrung hingegen ist keine vertragliche Vereinbarung sondern eine einseitige Belehrung durch den Unternehmer. Es genügte also nach herrschender Rechtsprechung nicht, dass die 40-Euro-Klausel allein in der Widerrufsbelehrung enthalten war&nbsp;<i>(OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Aktz.: 5 W 10/10, OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Aktz.: 4 U 180/09;</i><i>&nbsp;</i><i><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010 - Az.: 22 O 16/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010 - Az.: 9 U 1283/09).</span></i></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Das OLG München hat nun anders entschieden und die Argumentation der Vorinstanz LG München I bestätigt:</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><i><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&nbsp;</span>„Durch die Einbeziehung der Widerrufsbelehrung in die AGB macht der Verwender hinreichend deutlich, dass der in dieser Belehrung enthaltene Inhalt Vertragsbestandteil werden soll. [...] Durch die Einbezugnahme des Belehrungstextes fehlt es am Charakter einer lediglich einseitigen Erklärung. Dies ist dem Verbraucher auch ohne Weiteres klar, denn ihm ist bekannt, dass in AGB nicht nur Rechte enthalten sind, sondern zumindest auch Bestimmungen, die die Ausübung bestehender Rechte konkretisieren. Auch dadurch, dass die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ lautet, ändert sich an der Verbrauchererwartung nichts, da auch eine Belehrung über Rechte naturgemäß Einschränkungen enthält, die die konkrete Ausübung etwaiger Rechte betreffen. [...] im Gegenteil: die zusammenfassende Darstellung von Widerrufsrechten und Widerrufsfolgen innerhalb der AGB ist an Transparenz als vertragliche Bestimmung kaum zu überbieten, unabhängig davon, ob sie mit der Überschrift „Widerrufsbelehrung“ versehen ist oder nicht. “</i></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Nach Ansicht des OLG München stellt also bereits die Einbeziehung der Widerrufsbelehrung - und damit auch der 40-Euro-Klausel - eine deutliche Einbeziehung in den Vertrag dar, daran ändert auch die Überschrift &quot;Widerrufsbelehrung&quot; nichts. Dadurch verliere die Widerrufsbelehrung auch den Charakter der ausschließlich einseitigen Erklärung.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Bedeutet dies nun, dass Onlinehändler doch die 40-Euro-Klausel nicht mehr zusätzlich in den AGB festhalten müssen?</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Wir raten hier zur Vorsicht. Bisher ist das OLG München das einzige Gericht, das diese Ansicht vertritt, so dass die übrigen Gerichte aufgrund des fliegenden Gerichtsstands nach wie vor angerufen werden können. Dort wird auch weiterhin die doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel verlangt. Um die Gefahr einer Abmahnung zu minimieren, sollte auf die 40-Euro-Klausel in AGB weiterhin nicht verzichtet werden.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Schließlich dürfte sich dieses Problem mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherrichtlinie (Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher / VRRL) auch erledigen, in der es in Art. 14 I heißt:</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><i><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">&quot;Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn der Gewerbetreibende hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen oder der Gewerbetreibende hat es versäumt, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu tragen hat.&quot;</span></i></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; LETTER-SPACING: normal; FONT: 12px &quot;Trebuchet MS&quot;, sans-serif; WHITE-SPACE: normal; ORPHANS: 2; COLOR: rgb(0,0,0); WORD-SPACING: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px"><span style="FONT-FAMILY: Tahoma, sans-serif">Damit wird die 40-Euro-Regelung nicht mehr gelten.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 23:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>E-Commerce News: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel!!!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/e-commerce-news-e-zigaretten-sind-keine-arzneimittel.html</link>
			<description>Durch Urteil vom 20.03.2012 hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Produkte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Durch Urteil vom 20.03.2012 hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Produkte SuperSmoker Filterkartusche NORMAL, SuperSmoker Filterkartusche LIGHT und SuperSmoker Filterkartusche MENTHOL keine Arzneimittel sind, und dass das Produkt SuperSmoker (elektronische Zigarette) kein Medizinprodukt ist.“</p>
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.
<p style="text-align:justify">Im Ergebnis bedeutet dass sofern die &nbsp;elektronische Zigarette, so hergestellt wird wie &nbsp;von „SuperSmoker“ kein Medizinprodukt ist und das &nbsp;deren Kartuschen keine Arzneimittel sind. &nbsp;</p>
Weiter hat das für die Berufung zuständige Oberverwaltungsgericht einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass die „Warnung“ des Ministeriums sowie der Erlass des Ministeriums rechtswidrig seien! Dem Ministerium wurde eine drei Wochen Frist eingeräumt die Äußerungen zurückzunehmen. &nbsp;Man darf gespannt sein, ob das Ministerium dem nachkommt. 
Dem freien Verkauf von&nbsp; E-Zigaretten nebst Zubehör &nbsp;dürfte jedenfalls nunmehr nichts mehr im Weg stehen. 
Sollten Sie E-Zigaretten verkaufen oder verkaufen wollen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 
<b>Kostenlose Hotline unter&nbsp; 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk</b>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 07:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die Preisangabenverordnung und der Set-Preis</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/die-preisangabenverordnung-und-der-set-preis.html</link>
			<description>Preisangabenverordnung, Textilkennzeichnungsverordnung, Anwalt, Beratung, shopsave, Beratung, IT...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Preisangabenverordnung, an die sich jeder gewerbliche Onlinehändler halten muss, sieht vor, dass die Händler zur Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe des Endpreises verpflichtet sind. Dies gilt für Ware in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ausnahmen sieht lediglich § 9 PangV vor, wonach von dieser Verpflichtung abgewichen werden kann, wenn es sich beispielsweise um Waren handelt, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen. Ebenso sind z.B. Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm von der Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises ausgenommen. Auch kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, der Haare oder der Nägel dienen oder Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind, bedürfen keiner Grundpreisangabe.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zu der letzten Voraussetzung hatte das Landgericht Hamburg (23.12.2010, Az.: 416 O 179/10) entschieden. Im dortigen Fall hatte eine Händler zwei „Taubenabwehr Edelstahlspitzen Pico Plast 4-r“ nebst zwei Kartuschen Spezialkleber im Set verkauft und für den Kleber keine Grundpreisangabe gemacht, da er der Ansicht war, dieses Set falle unter den Ausnahmetatbestand des § 9 PangV. Schließlich seien die zwei Kartuschen sowie die Edelstahlspitzen verschiedenartige Erzeugnisse, die nicht miteinander vermischt seien.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das LG Hamburg sah dies anders, da es diese Ausnahmevorschrift in dem Fall für nicht anwendbar hielt:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es handelte sich nach Ansicht der Gerichts gerade nicht um Waren, die verschiedene Erzeugnisse enthalten, da der Wortlaut des Angebots nicht darauf schließen ließ, dass es sich um ein Set aus Edelstahlspitzen und Kartuschen handelte. Außerdem habe der Spezialkleber im Verhältnis zu den angebotenen Edelstahlspitzen eine absolut untergeordnete Bedeutung.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Sinnrichtung der Rechtsprechung ist, dem Verbraucher die Möglichkeit eines transparenten Preisvergleichs mit anderen Waren zu eröffnen. Es ist daher stets auf den Einzelfall abzustellen. Pauschale Angaben können kaum gemacht werden, da beispielsweise auch bei eindeutiger Artikelbeschreibung trotzdem eine Grundpreisangabe angebracht ist, wenn durch die Verbindung verschiedener Produkte in einer Packung ein Preisvergleich mit anderen Waren erschwert wird. Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Grundsätzlich gilt: Sets oder Produktkombination bedürfen einer Grundpreisangabe, wenn der Wert der unterschiedlichen Produkte sehr ungleichwertig ist, so etwa bei einem Verhältnis 90:10. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Doch auch hier ist dann wiederum darauf abzustellen, ob die zur Hauptware zusätzlich gelieferte Ware vom Verbraucher als unerhebliche Zugabe angesehen werden könnte.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wenn also beispielsweise ein sehr teurer Wein im Wert von 90,00 € mit einem Korkenzieher zu 1,50 € angeboten wird, wäre hier also der Grundpreis für den Wein anzugeben.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ein wenig anders verhält es sich mit Gratis-Zugaben: Wenn eine Kiste mit sechs Flaschen Wein verkauft wird und der Käufer hierzu eine Flasche als Gratis-Zugabe erhält, berechnet sich der Grundpreis nur nach den sechs Flaschen. Die zusätzliche Flasche ist schließlich ein kostenloses Geschenk, darf also in der Berechnung nicht in Betracht gezogen werden. Wenn dies doch geschieht, liegt eine Verschleierung der wahren Höhe des Grundpreises vor und der Verbraucher geht davon aus, dass er den günstigeren Grundpreis zu zahlen hat und obendrauf noch eine Flasche geschenkt bekommt.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">(Ähnlicher Fall: LG Köln, Urteil vom 20.07.2011, Az. 84 O 91/11)</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Alles in allem ist stets darauf zu schauen, dass die PangV den Zweck hat, Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, um einen unproblematischen Preisvergleich zu ermöglichen, so dass auch bei Sets in verbraucherfreundlicher Weise meistens auch der Grundpreis angegeben werden sollte.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 13:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung: Swarovski ist nicht gleich Swarovski</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-swarovski-ist-nicht-gleich-swarovski.html</link>
			<description>Erneut liegt uns eine Abmahnung der Swarovski AG aus Triesen/Liechtenstein vor. Ausgesprochen wird...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Erneut liegt uns eine Abmahnung der Swarovski AG aus Triesen/Liechtenstein vor. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel aus München. </p>
<p style="text-align:justify">Gegenstand der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung auf der Internethandelsplattform Ebay. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass Sie statt der Bezeichnung „Swarovski Elements“ lediglich den Begriff Swarovski verwenden. </p>
<p style="text-align:justify">Der kleine aber feine Unterscheid: </p>
<p style="text-align:justify">Während man bei der Bezeichnung „Swarovski“ davon ausgehen darf, dass die Produkte von Swarovski selbst stammen oder von dieser lizensiert wurde, stammen die Produkte mit der Bezeichnung „Swarovski Elements“ nicht von Swarovski. Vielmehr wurden hier lediglich „Swarovski Elements“ verarbeitet. In dieser ungenauen Bezeichnung sieht Swarovski eine Markenrechtsverletzung. </p>
<p style="text-align:justify">Der Verstoß wird seit Jahren systematisch abgemahnt. Während früher bei Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Abmahnkosten noch eine Vergleichsgebühr von 540,00 € angeboten wurde, werden heute eine Abmahnkosten in Höhe von über 3.098,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. </p>
<p style="text-align:justify">In keinem Fall sollte man einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den Geldbetrag zahlen. </p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte lediglich in modifizierter Form abgeben werden. </p>
<p style="text-align:justify">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">Kostenlose Hotline unter 08003331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk</p>
<p style="text-align:justify">&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 09:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vorsicht iPhone-Verkäufer: Schadensersatz -forderungen wegen abgebrochener eBay-Auktionen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/vorsicht-iphone-verkaeufer-schadensersatz-forderungen-wegen-abgebrochener-ebay-auktionen.html</link>
			<description>Aktuell häufen sich Fälle, in denen ein Herr Marcus Kahn aus Wuppertal, eBay-Mitglied...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell häufen sich Fälle, in denen ein Herr Marcus Kahn aus Wuppertal, eBay-Mitglied &quot;das*ist&quot;, Schadensersatzforderungen aufgrund vorzeitig abgebrochener eBay-Auktionen geltend macht. Herr Kahn hat innerhalb der letzten Tage auf knapp 1900 Artikel geboten, bei denen es sich um Elektroartikel wie iPhones, iPads und Digitalkameras handelt. Regelmäßig gibt Herr Kahn Gebote zwischen&nbsp; € 222 und € 333 ab. Verkäufer, die ihre Auktion vorzeitig beenden, während Herr Kahn Höchstbietender ist, werden von ihm meistens zunächst über eBay kontaktiert und nach dem Grund des Abbruchs gefragt. Stellt dieser Grund kein gesetzliches Rücktrittsrecht dar, verschickt Herr Kahn daraufhin eine Aufforderung, das fragliche Gerät zu dem zuletzt von ihm gebotenen Preis zu versenden oder Schadenersatz in Höhe der Differenz zu einem vergleichbaren Gerät zu zahlen. Weigert sich der Verkäufer, zieht Herr Kahn die Anwaltskanzlei Peter Kupfer aus Friesenheim oder Anwaltskanzlei Trettin aus Essen heran, durch die er seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche geltend macht.</p>
<p style="text-align:justify">Wenn Sie ebenfalls von einer solchen Schadensersatzforderung betroffen sind, heißt es erst einmal Ruhe bewahren. In keinem Fall sollten Sie diesem Käufer vorschnell Auskünfte erteilen oder Geld überweisen. Dennoch muss eine Reaktion erfolgen!</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Forderung sollte durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden.&nbsp; Es besteht auch der Verdacht des Rechtsmissbrauches.</p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter Tel:&nbsp; 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 06:53:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auch in der Schweiz: neue Richtlinien für Onlineshops</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/auch-in-der-schweiz-neue-richtlinien-fuer-onlineshops.html</link>
			<description>Ab dem 1. April 2012 gilt in der Schweiz das neue UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb),...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ab dem 1. April 2012 gilt in der Schweiz das neue UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), wobei die Schweiz sich dabei an der europäischen E-Commerce-Richtlinie orientiert hat. Neben der <b>generellen Impressumspflicht</b> wurde drei weitere Neuregelungen eingeführt, die auch ausdrücklich den elektronischen Geschäftsverkehr betreffen:</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><b><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"><br /> </span></b><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es soll mehr Transparenz geschaffen werden durch die Pflicht zur Darstellung der einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen. Dies kann auch grafisch während des Bestellvorgangs geschehen. Der Kunde soll während seiner Bestellung stets darüber informiert sein, in welchem Teil des Vorgangs er sich befindet, und welche Schritte er noch durchlaufen muss, bis er einer verbindliche Bestellung abgibt.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"><br /> Ebenso wie es mittlerweile auch in Deutschland Pflicht ist, sollen die Kunden nach schweizer Recht die Möglichkeit erhalten, ihre Angabe vor Absendung der Bestellung zu überprüfen und zu korrigieren. Es sollen sämtliche relevanten Daten aufgelistet werden, wie etwa die ausgewählten Produkte, Preise, Liefer- und Rechnungsadresse, Zahlungsmodalitäten etc. </span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"><br /> Schließlich wird es zur Pflicht, dass Bestellungen unverzüglich bestätigt werden. Dies kann auf mehrere Arten geschehen: im Browser (oder innerhalb der verwendeten App) direkt oder per Bestätigungsmail. Hierbei soll es sich jedoch nur um eine Bestätigung handeln, dass die Bestellung eingegangen ist. Will der Onlinehändler mit seiner Bestellbestätigung nicht auch bereits die Bestellung annehmen und damit einen verbindlichen Kaufvertrag schließen, muss dies in der Bestätigungsmail entsprechend ausdrücklich formuliert sein. Es reicht vermutlich nicht aus, auf die AGB zu verweisen, in denen beispielsweise geregelt ist, dass ein Kaufvertrag nur durch ausdrückliche Annahme der Bestellung und nicht bereits durch Bestätigung der Bestellung zustande kommt. </span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 08:43:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung: Günes Demir aus Berlin wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-guenes-demir-aus-berlin-wegen-verstoss-gegen-das-elektrogesetz.html</link>
			<description> Das Problem ist, dass beim Import von derartigen SIM Karten (gerade aus den asiatischen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&nbsp;Das Problem ist, dass beim Import von derartigen SIM Karten (gerade aus den asiatischen Ländern) eine solche Registrierung häufig vom Verkäufer selber vorgenommen werden muss. Gleiches gilt für die Kennzeichnung. <br />Der Verstoß gegen die Vorschriften des ElektroG stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der abmahnfähig ist.<br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.<br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen sofort! Tel:&nbsp; 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 13:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die Angabe eines Postfaches reicht als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen aus!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/die-angabe-eines-postfaches-reicht-als-widerrufsadresse-bei-fernabsatzvertraegen-aus.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 25.01.2012, dass es ausreiche, als Widerrufsadresse ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 25.01.2012, dass es ausreiche, als Widerrufsadresse ein Postfach anstatt die ladungsfähige Hausanschrift mitzuteilen.&nbsp; Der Verbraucher werde durch die Angabe einer Postfachadresse in gleicher Weise wie durch die Angabe einer Hausanschrift in die Lage versetzt, seine Widerrufserklärung auf den Postweg zu bringen. Den gesetzlichen Anforderungen nach § 312d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 312c Abs. 2, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF. sei somit Genüge getan. Seine ladungsfähige Anschrift müsste der Unternehmer bei einem Fernabsatzvertrag ja ohnehin anhand der Informationspflichten nach Art. 246 § 1 EGBGB angeben.<br />Diese Entscheidung ist aus folgendem Grund zu kritisieren:<br />Nach §§ 312 c Abs.2, 312 d Abs.2 BGB aF. beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn die Informationspflichten nach Art. 246 § 1 EGBGB erfüllt sind. Die Regelungen zum Widerruf sind also mit den Informationspflichten direkt verknüpft. <br />Weil aber in Art. 246 § 1 EBGBG ausdrücklich von „ladungsfähiger Anschrift“ die Rede ist, müsse sich korrekterweise auch die bei der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse danach richten. Die Informationspflichten dürfen nicht gesondert von den Widerrufsvorschriften für Fernabsatzverträge betrachtet werden, weil der Beginn einer Widerrufsfrist vom gesetzlich überhaupt erst von der Erfüllung der Informationspflichten abhängig gemacht wird.<br />Versäumt der Unternehmer beispielsweise an anderer Stelle, seine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen, kann der Verbraucher die Frage, ob sein Widerruf fristgemäß erfolgte, überhaupt nicht gerichtlich geltend machen. Dafür bedarf es nämlich wiederum der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Rubrum, die der Verbraucher aber nie erhalten hat. Letztlich kann es also nicht dahinstehen, ob anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen ladungsfähigen Anschrift lediglich ein Postfach als Widerrufsadresse angegeben wird. Ein effektiver Rechtsschutz bliebe dem Verbraucher somit verwehrt.<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 14:56:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen fehlerhafter AGB</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-verbraucherschutzverein-gegen-unlauteren-wettbewerb-ev-wegen-fehlerhafter-agb.html</link>
			<description>Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung des Verbrauchschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb vor....</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung des Verbrauchschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb vor. Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße gegen das AGB-Recht sowie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. <br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Kostennote in Höhe von 232,05 € geltend gemacht. <br />Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. &nbsp;
Soforthilfe unter Tel:&nbsp; 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 12:40:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Amazon-Anbieter dürfen sich auch weiterhin “Anhängen”</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/amazon-anbieter-duerfen-sich-auch-weiterhin-anhaengen.html</link>
			<description>Das Landgericht Bremen hat vor wenigen Tagen entschieden, dass das insbesondere auf der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Landgericht Bremen hat vor wenigen Tagen entschieden, dass das insbesondere auf der Handelsplattform Amazon praktizierte „Anhängen“ auf bereits vorhandene Angebote grundsätzlich zulässig sei.<br /><br />Gemeint ist damit folgendes:<br /><br />„Anhängen“ beschreibt das Einstellen eines Produktes auf einer bereits vorhandenen Produktdetailseite. Die Handelsplattform Amazon erkennt beispielsweise identische Produkte und ordnet das neue Produkt entsprechend zu, um die Plattform übersichtlich zu halten und Kundentransparenz durch Preisvergleich zu schaffen. <br /><br />Immer mehr „Ersteinsteller“ fühlen sich jedoch ausgenutzt, da sie bei jeder Neueinstellung eine gebührenpflichtige sog. „GTIN“-Kennung beantragen müssen. Amazon wandelt diese unverwechselbare GTIN-Kennung dann in eine unternehmenseigene Kennnummer um, welche die standardisierte Produkterkennung und letztlich auch das „Anhängen“ möglich macht. Nachfolgende Anbieter sparen sich somit die Registrierungsgebühren und können ihre Produkte auf diese Weise oft günstiger anbieten. <br /><br />Diese Tatsache begründet jedoch noch keinen Wettbewerbsverstoß, so das Landgericht Bremen. Es liege nämlich weder ein wettbewerbsrechtlicher, noch ein kennzeichenrechtlicher Verstoß vor, insbesondere da der Verbraucher die vorgenannte „GTIN“ ja überhaupt nicht zu Gesicht bekomme. Eine Irreführung scheide mithin aus.<br /><br />Letztlich schafft daher der Ersteinsteller durch die Produktregistrierung die kostenbehaftete Voraussetzung dafür, dass sich andere kostenlos anschließen können. Auch wenn dies bisher noch als zulässig erachtet wird, sollten zumindest die Betreiber von Amazon sich die Frage stellen, ob eine an den Ersteinsteller zu entrichtende „Nachfolgegebühr oder ähnliches nicht geboten ist.<br /><br /><br /><br /><br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 11:50:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Händler von E-Zigaretten werden von „Red Bull“ abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/haendler-von-e-zigaretten-werden-von-red-bull-abgemahnt.html</link>
			<description>Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung vor, in der die bekannte Marke mit dem Stierkopf Händler...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung vor, in der die bekannte Marke mit dem Stierkopf Händler abmahnt, die E-Zigaretten-Ampullen in der Geschmacksrichtung „Red Bull“ anbieten. Oft bieten Händler auf Ihrer Internetseite Ampullen-Sets und daneben etwa eine nachgestellte Red-Bull-Dose oder den Stierkopf als Verweis auf die Geschmacksrichtung.<br /><br />Dies kann jedoch eine Markenrechtsverletzung darstellen, da ein Produkt, welches nicht dem Red-Bull-Konzern angehört, unter Zuhilfenahme dessen bekannten Namens in unzulässiger Art und Weise beworben wird. Der bekannte Markenname Red Bull wird folglich dazu ausgenutzt, ein anderes Produkt zu bewerben.<br /><br />Der Streitwert in dem uns vorliegenden Verfahren beträgt 150.000,00 €. Daran ist zu erkennen, dass dem wirtschaftlich möglichen Schaden eine sehr hohe Bedeutung beigemessen wird. Die Höhe des Streitwertes ist jedoch keinesfalls unangemessen, da die Bewerbung von gesundheitsschädlichen E-Zigaretten in Verbindung mit der weltbekannten Marke Red Bull, zu einem immensen Imageschaden führen könnte. <br /><br />Händlern mit E-Zigaretten sei deshalb dringend zu raten, ihre angebotenen Geschmacksrichtungen nicht durch geschützte Markenprodukte zu unterstreichen.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben heißt es erst mal Ruhe bewahren. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Vielmehr sollte die Abmahnung durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, sollte man nicht die Unterlassungserklärung unterschreiben die der Abmahnung beigefügt ist. Vielmehr sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch bei den Kosten bestehen oft Möglichkeiten diese erheblich zu reduzieren. <br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder unter kanzlei(at)dr-schenk.net<br />&nbsp;<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:50:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Grundpreisangabe auch beim Handel mit E-Zigaretten erforderlich</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/grundpreisangabe-auch-beim-handel-mit-e-zigaretten-erforderlich.html</link>
			<description>Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über Abmahnungen des Herrn Thiel der durch die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über Abmahnungen des Herrn Thiel der durch die Rechtsanwälte&nbsp; Dr. Geyer &amp; Borchert&nbsp; gegen den wettbewerbswidrigen Handel mit E-Zigaretten vorgeht. Mittlerweile liegen uns über 10 Abmahnungen vor. Auch aufgrund der weiteren Umstände ist derzeit davon auszugehen, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich erfolgten. <br /><br />Streitgegenstand der Abmahnungen ist ein vermeintlicher Verstoß gegen § 2 PanGV.<br /><br />Gemäß § 2 Abs.1 PAngV (Preisangabenverordnung) muss&nbsp; derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, neben dem Endpreis u.a. auch den Preis je Mengeneinheit (sog. Grundpreis) angeben. <br /><br />In den streitgegenständlichen E-Zigaretten sind Substanzen enthalten, meist in flüssiger Form, die in ganz unterschiedlichen Mengen und Konzentrationen in die Zigarette „hineingetankt“ werden können. Beim Verkauf dieser Substanzen ist es daher erforderlich, neben dem verlangten Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, und zwar in direkter Nähe zum Endpreis. <br /><br />Beispiel: Liquid der Geschmacksrichtung „Alte Socken“(8ml)= 4 € ; Grundpreis:100 ml= 50 €<br /><br />Diese Grundpreisangaben dienen der transparenten und informativen Darstellung für den Verbraucher, damit dieser bei seiner Kaufentscheidung nicht irregeführt werden kann.<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:35:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Polen: Jetzt auch Klagen gegen Unternehmer wegen unzulässiger AGB!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/polen-jetzt-auch-klagen-gegen-unternehmer-wegen-unzulaessiger-agb.html</link>
			<description>Zunehmend mehren sich Meldungen darüber, dass nun auch in Polen immer häufiger Unternehmer wegen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Zunehmend mehren sich Meldungen darüber, dass nun auch in Polen immer häufiger Unternehmer wegen unzulässiger AGB verklagt werden. Zumeist sind es private Organisationen, die &quot;für den Verbraucherschutz einstehen&quot; und klagen. Sie suchen im Internet gezielt nach AGB-Verstößen. Häufig werden dann bei Obsiegen der Kläger Auflagen von über 25.000 PLN (entspricht etwa 5.500,00 €) erteilt. Oft wird jedoch auch ein Vergleich angeboten, nämlich dass die Vereinigung die Klage zurücknimmt, im Gegenzug der Beklagte Unternehmer seine AGB Ändert und die Kosten für die Klage erstattet, was wesentlich günstiger ist. Unklar ist dabei, ob die Vereinigung sich dafür bezahlen lässt. Derzeit sieht es jedenfalls so aus, dass ebenfalls Unternehmer, die in Polen verkaufen, bei ihren Internetangeboten größte Vorsicht walten lassen müssen. <br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 06:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Markenrecht: „EuroShop“ nicht eintragbar</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/markenrecht-euroshop-nicht-eintragbar.html</link>
			<description>Das Bundespatentgericht (BPatG, Urteil vom 14.12.2011, Az.: 29 W pat 3/11) hat entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Bundespatentgericht (BPatG, Urteil vom 14.12.2011, Az.: 29 W pat 3/11) hat entschieden, dass die Wort- und Bildmarke „EuroShop“ als Marke aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht schutzfähig und somit auch nicht eintragbar ist.<br /><br />Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Worte „Euro“ und „Shop“ rein beschreibenden Charakter hätten und damit einem Freihaltebedürfnis unterliegen würden. Auch die grafische Darstellung als weiße Schrift auf rotem Grund sei als werbeüblich anzusehen und daher nicht schutzfähig. <br />Ebenfalls führte das Gericht aus, dass der Begriff „EuroShop“ ferner einem Freihaltebedürfnis unterliegt, weil sich in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine eigenständige Bedeutung dieses Begriffs als Überbegriff für Billigsupermärkte o.ä. abzeichnet, der für eine Markeneintragung daher ebenfalls ausscheidet.<br /><br />Diese Entscheidung bestätigt aufs Neue, dass die Hinzuziehung eines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltes vor jeder beabsichtigten Markenanmeldung geboten erscheint. Durch Vorabrecherche und konkrete Eintragungschancen kann einer für den Eintragungswilligen negative Entscheidung in vielen Fällen vorgebeugt werden.<br />Bei einer beabsichtigten Markenanmeldung beraten wir Sie gern über mögliche relative und absolute Schutzhindernisse und führen die Anmeldung ggf. anschließend durch.<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 07:35:00 +0000</pubDate>
			
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			<title>Das neue „Seniorensiegel“ – hilfreich oder bloße Geldmacherei?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/das-neue-seniorensiegel-hilfreich-oder-blosse-geldmacherei.html</link>
			<description>Supermärkte sowie Onlineshops können sich ab sofort unter www.seniorensiegel.de selbst nominieren...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Supermärkte sowie Onlineshops können sich ab sofort unter www.seniorensiegel.de selbst nominieren für die Teilnahme zum sogenannten Seniorensiegel- Verfahren.<br /><br />Kunden im Alter von über 60 Jahren sollen durch das Siegel erkennen können, dass der entsprechende Supermarkt bzw. Onlineshop bestimmte seniorengerechte Kriterien erfüllt. Diese sind beispielsweise strukturierte Produktbeschreibungen und Preisangaben, Orientierungshilfen sowie Singlepackungen für Kleinhaushalte. Onlineshops müssen insbesondere eine gut lesbare Schriftgröße verwenden und Service-Rufnummern anbieten.<br /><br />Anhand dieser Kriterien werden die Shops dann mit 1-3 Einkaufswagen für Supermärkte, bzw. 1-3 Computermäusen für Onlineshops bewertet.<br /><br />Alle angemeldeten Unternehmen, die vorher 186,00 € Anmeldegebühr gezahlt und die genannten Kriterien erfüllt haben, werden nachfolgend als „Sieger“ bezeichnet und erhalten für eine Gebühr von weiteren 499,00 € das Seniorensiegel.<br /><br />Merkwürdig erscheint jedoch, dass alle Supermärkte bzw. Onlineshops als „Sieger“ bezeichnet werden. Durch Begriffe wie „Teilnahme, Nominierung und Sieger“ wird ein Wettbewerb suggeriert, der in Wirklichkeit nicht mehr als bloße Marketingstrategie ist<br /><br />Die Tatsache, dass die genannten Kriterien eingehalten werden müssen, ist natürlich Grundvoraussetzung für das Anbieten eines jeden Gütesiegels. Jedoch steht hier nicht der Wettbewerb über den seniorenfreundlichsten Supermarkt bzw. Onlineshop im Vordergrund, sondern die erforderliche Zahlung von fast 700,00 € für die anschließende Werbemöglichkeit mit dem Siegel.<br /><br />Ob sich dies daher etabliert, bleibt abzuwarten. <br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 09:12:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Markenrecht: Änderungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ab 01.01.2012!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/markenrecht-aenderungen-im-waren-und-dienstleistungsverzeichnis-ab-01012012.html</link>
			<description>Die für Markenanmeldungen maßgebliche internationale Nizza-Klassifikation gilt in der geänderten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="color:black">Die für Markenanmeldungen maßgebliche internationale Nizza-Klassifikation gilt in der geänderten Form ab 01.01.2012. Die bisher gültigen Klassifikationsregeln sind überarbeitet worden, neue Begrifflichkeiten eingeführt, alte Begriffe gestrichen und Neuzuordnungen der Klassen vorgenommen worden. Beispielhaft sei erwähnt, dass das Verzeichnis über Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe neugeordnet und die bisherige Differenzierung zwischen Unterhaltungs- und Spielgeräten aufgegeben wurde. Diese werden nun einheitlich in Klasse 28 eingeordnet. Die Klasse der Schweiß- und Lötgeräte ist ebenfalls geändert worden.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="color:black">Neue Begrifflichtkeiten wurden in das alphatbetische Verzeichnis aufgenommen. Erstaunlicherweise sind die meisten davon keine Wortneuschöpfungen, so etwa &quot;Papierkörbe&quot;, &quot;Skihandschuhe&quot; oder &quot;menschliches Haar&quot;. Einige neuen Begriffe wiederum erstaunen aus anderem Grund: &quot;Cheeseburger&quot;, &quot;Crashtest-Dummys&quot; oder &quot;Pflanzung zum Zwecke des CO2 Ausgleichs&quot;. Auch eine &quot;Bereinigung Bereinigung von sprachlichen Ungenauigkeiten in der bestehenden Fassung&quot; wurde vorgenommen: Kochgeräte, nicht elektrisch sind jetzt Kochutensilien; schmirgeln heißt jetzt bimsen und Sandstrahlen heißt jetzt schmirgeln. </span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 06:57:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>AGB-Falle:  Selbstbelieferungsklausel</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/agb-falle-selbstbelieferungsklausel.html</link>
			<description>Haftung zu befreien, falls sie ihrerseits von ihrem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Haftung zu befreien, falls sie ihrerseits von ihrem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig beliefert werden. Bei der Selbstbelieferungsklausel handelt es sich daher um eine Haftungsbeschränkung. Häufig wird etwa folgendermaßen formuliert:</p>
<p style="text-align:justify">&quot;Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung&quot; Häufig wird zusätzlich vereinbart: &quot;Bei Nichtbelieferung durch den Lieferanten /(Hersteller) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.&quot;</p>
<p style="text-align:justify">Mit dieser Klausel wird der Verwender in zweierlei Hinsicht von seiner Haftung befreit:</p>
<p style="text-align:justify">So lange er nicht selbst beliefert wird, ist er nicht zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Er soll aber auch nicht zum Ersatz des Schadens aus dieser Verzögerung verpflichtet sein.</p>
<p style="text-align:justify">Mittlerweile hat dieses Thema die Rechtsprechung eingehend beschäftigt und wurde mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren. </p>
<p style="text-align:justify">Zu den neueren Entscheidungen zählt die des OLG Stuttgart (vom 16.02.2011 – 3 U 136/10), wonach eine Klausel in den AGB eines Kfz-Händlers grundsätzlich wirksam ist, die ´den KfZ-Händler von seiner Leistungspflicht befreit und ihm ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag einräumt, wenn er selbst nicht beliefert wird, obwohl er „bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben“ hat. </p>
<p style="text-align:justify">Begründet sei dies dadurch, dass ein Selbstbelieferungsvorbehalt den Verwender im Wesentlichen lediglich vor der Haftung für unverschuldete Unmöglichkeit bei Gattungsware schützen soll, daher sei die Klausel dahingehend zu verstehen, dass nur dann eine Befreiung des Verkäufers von der Lieferpflicht eintritt, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft mit seinem Vorlieferanten geschlossen hat. Es wird also nur von der Haftung befreit, wenn der Verkäufer die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht zu besorgen vermag. </p>
<p style="text-align:justify">Der BGH (v. 27.11.1991 - VIII ZR 225/90) sieht das kongruente Deckungsgeschäft als ein solches, bei dem die Ausgestaltung beider Kontrakte so beschaffen sein muss, dass bei reibungslosem Ablauf die Erfüllung des Verkaufsvertrages mit der aus dem Einkaufsvertrag erwarteten Ware möglich ist. Praktisch bedeutet das, dass zumeist der Einkaufsvertrag die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie der Verkaufsvertrag betrifft. </p>
Um also einen sicheren Selbstbelieferungsvorbehalt in die eigenen AGB einzubauen ist folgendes zu beachten:
<p style="text-align:justify">Es muss in jedem Fall genau darauf geachtet werden, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass die Haftung für eine verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Lieferung nur dann ausgeschlossen wird, wenn der Verwender, also der Verkäufer, dies nicht zu vertreten hat. Will der Verwender zusätzlich noch die Berechtigung zum Rücktritt einbauen, so ist die Klausel bei Verträgen mit Verbrauchern nur wirksam, wenn der Verwender sich zusätzlich verpflichtet, den Verbraucher unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Es ist insofern auf eine exakte Formulierung zu achten und keine Abschwächungen vorzunehmen.</p>
<p style="text-align:justify">Schlussendlich bleibt es jedoch auch hier dabei, dass zwar eine wirksame Selbstbelieferungsklausel eine Haftung ausschließen kann, doch der Verwender muss sich nach wie vor - in zumutbarer Weise - um anderweitige Deckung bemühen.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 06:59:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Onlinehändler sollten Rabattaktionen nicht ohne guten Grund verlängern</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/onlinehaendler-sollten-rabattaktionen-nicht-ohne-guten-grund-verlaengern.html</link>
			<description>In den letzten Monaten gab es mehrere Gerichtsentscheidungen, worin verlängerte Rabattaktionen von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In den letzten Monaten gab es mehrere Gerichtsentscheidungen, worin verlängerte Rabattaktionen von diversen Onlinehändlern als irreführend im Sinne eines unlauteren Wettbewerbes angesehen wurden. Entsprechende Entscheidungen ergingen beispielsweise durch das Landgericht München am 14.09.2011 (Az. 17 HK O 2017/11), das Oberlandesgericht Köln am 25.03.2011 (Az.: 6 U 174/10) oder das Kammergericht Berlin am 26.05.2009 (Az. 5 U 75/07).</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Thematik ist folgende:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Kunden werden bei Rabattaktionen angelockt, die preisreduzierten Produkte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu kaufen. Es entsteht für diese ein gewisser Druck, das Produkt nur in dieser bestimmten Preisspanne so günstig beziehen zu können.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wird die Rabattaktion jedoch bei gut laufenden Verkaufszahlen ohne wichtigen Grund verlängert (gute Verkaufszahlen stellen einen solchen Grund jedenfalls nicht dar), so stellt dies letztendlich eine Irreführung dar, weil der Kunde tatsächlich viel länger Zeit gehabt hätte, über den Kauf zu entscheiden. Der sofortige Kaufdruck wäre mithin weitaus geringer und die Zeit für einen ausgiebigen Preisvergleich länger gewesen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Sollten Onlinehändler daher Rabattaktionen planen, so ist darauf zu achten, dass diese auch nur in dem vorgesehenen Rahmen durchgeführt werden. Ansonsten sollte das betreffende Produkt lieber mit der Aufschrift: „Jetzt dauerhaft billiger“ o.ä. versehen werden.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 11:46:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>EBay- Opfer werden entschädigt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-opfer-werden-entschaedigt.html</link>
			<description>Eine eBay- „Panne“ hatte es vor einigen Wochen ermöglicht, dass ein Anbieter unter dem Namen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Eine eBay- „Panne“ hatte es vor einigen Wochen ermöglicht, dass ein Anbieter unter dem Namen „sonnenschein39“ seine vermeintlichen Artikel über die Internetplattform weiter verkaufen konnte, obwohl zuvor zahlreiche Beschwerden und die Aufforderung bei dem Unternehmen eingegangen sind, dass dieser Anbieter gesperrt werden solle. Das kuriose ist, dass eBay zwar bestätigte, dass „sonnenschein39“ gesperrt werde, der Verkäufer aber zunächst munter weiter verkaufen konnte.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die bisher noch nicht gefassten Personen, die sich hinter „sonnenschein39“ verbergen, haben wochenlang meist hochwertige Artikel aus dem Bereich Multimedia/Telekommunikation zu Tiefstpreisen angeboten, diese aber nach Bezahlung nie versendet. Natürlich ist diese Verkaufsmethode nicht nur unzulässig, sondern auch strafbar. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Da die Sperrung seitens eBay jedoch durch einen nach eigenen Aussagen „technischen Fehler“ nicht sofort erfolgte, kündigte das Unternehmen nunmehr an, alle geprellten Käufer zu entschädigen. Den Betrag von insgesamt ca. 250.000,00 € könnte sich das Unternehmen eventuell später, falls diese gefasst werden, von den Anbietern hinter „sonnenschein39“ zurückholen. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auf Nachdruck der Presse entschied sich eBay im Sinne der Käufer nunmehr, den entstandenen Schaden vorab auszugleichen, damit diese sich zumindest nicht mehr die Mühe machen müssen, etwaigen Schadensersatzforderungen hinterher zu laufen. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">EBay zeigt somit das nötige Verantwortungsbewusstsein und es bleibt letztlich nur noch zu hoffen, dass die angekündigte Entschädigung alsbald vorgenommen wird.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 12:24:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fehlerhaftes Impressum kann bei Verkauf nach Frankreich Haftstrafe begründen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/fehlerhaftes-impressum-kann-bei-verkauf-nach-frankreich-haftstrafe-begruenden.html</link>
			<description>Impressumspflichten sind umfangreich und können bei Verstoß in Deutschland kostenspielige...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify; line-height:13.5pt; background:white"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Impressumspflichten sind umfangreich und können bei Verstoß in Deutschland kostenspielige Abmahnungen nach sich ziehen. Daher sei jedem Onlinehändler zu raten, seine Plattform auf Rechtssicherheit zu prüfen, bevor die Seite online geht.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:13.5pt; background:white"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Beim Verkauf ins Ausland ist doppelte Vorsicht geboten, da die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind. Nach französischem Recht müssen beispielsweise neben Informationen über den Anbieter auch solche über den Provider mitgeteilt werden. Außerdem müssen in Frankreich folgende Angaben vorhanden im Impressum vorhanden sein:</span></p>
<p style="margin-left:36.0pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height: 13.5pt; background:white"><span style="font-size:10.0pt; font-family:Symbol; color:#666666">·<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Höhe des Stammapitals für im Handelsregister eingetragene Unternehmen</span></p>
<p style="margin-left:36.0pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height: 13.5pt; background:white"><span style="font-size:10.0pt; font-family:Symbol; color:#666666">·<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Identität des Internetprovider mit Adresse und Telefonnummer</span></p>
<p style="margin-left:36.0pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height: 13.5pt; background:white"><span style="font-size:10.0pt; font-family:Symbol; color:#666666">·<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Name der für den Inhalt der Internetplattform verantwortlichen Person</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:13.5pt; background:white"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Die Wichtigkeit dieser einzuhaltenden Pflichten wird deutlich, wenn man den Sanktionskatalog betrachtet, der auch für deutsche Anbieter gilt, falls in Frankreich verkauft wird. Nach französischem Recht sieht Art. 6. VI-2 LCEN nämlich bei Verstößen Geldstrafe bis zu 75.000,00 € oder Haft bis zu einem Jahr vor.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:13.5pt; background:white"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#666666">Die einfache Kopie des Impressums in französische (oder englische) Sprache reicht folglich nicht aus, um den dortigen Impressumspflichten zu genügen. Nochmals ist daher eindringlich darauf hinzuweisen, dass jeder Shopbetreiber, insbesondere, wenn er auch ins Ausland verkaufen will, seinen Shop zuvor von einem spezialisierten Anwalt rechtlich prüfen lassen sollte.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 09:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung mit Testergebnissen: unbedingt vollständig und lesbar angeben!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/werbung-mit-testergebnissen-unbedingt-vollstaendig-und-lesbar-angeben.html</link>
			<description>Das Landgericht Köln (vom 06.10.2011, Az. 31 O 205/11) hat über Prospektwerbung für Lebensmittel...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landgericht Köln (vom 06.10.2011, Az. 31 O 205/11) hat über Prospektwerbung für Lebensmittel mit Testurteilen entschieden: bei der Werbung mit Testurteilen der Stiftung Warentest oder Stiftung Ökotest muss eine lesbare Angabe des Fundstellen stattfinden. Eine unleserliche Angabe der Ergebnisse für zur Wettbewerbswidrigkeit der Werbung!</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wirbt man mit Testsiegeln, so müssen diese nach Ansicht des Gerichts stets vollständig abgebildet werden, da der Verbraucher die veröffentlichten Ergebnisse sonst nicht nachvollziehen kann. Handelt es sich jedoch um Werbung für Lebensmittel oder andere schnell verderbliche Produkte, so ist es laut LG Köln nicht erforderlich, das Mindesthaltbarkeitsdatum der getesteten Produkte anzugeben. Die Richter urteilten, es sei dem Verbraucher auch ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums der getesteten Produkte bei korrekter Angabe der Fundstelle hinreichend klar, dass das aktuell beworbene Produkt nicht aus der getesteten Charge stammen könne.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 07:25:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>keine rechtssichere Einbindung von AGB und Widerrufsbelehrung bei Amazon möglich!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/keine-rechtssichere-einbindung-von-agb-und-widerrufsbelehrung-bei-amazon-moeglich.html</link>
			<description>Wer einen Onlineshop betreibt, weiß wie kompliziert es ist, diesen Shop auch rechtssicher zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wer einen Onlineshop betreibt, weiß wie kompliziert es ist, diesen Shop auch rechtssicher zu gestalten. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn die Plattform, auf der der Händler anbietet, nicht einmal die strukturellen Möglichkeiten bereit stellt, um beispielsweise den Informationspflichten nachzukommen. Insbesondere ist hier die Rede von der Internethandelsplattform &quot;Amazon Marketplace&quot;:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die rechtssichere Einbindung von AGB und Widerrufsbelehrung bei Amazon ist quasi unmöglich. Dies haben die Landgerichte Hamburg und Stuttgart in zwei einstweiligen Verfügungen jüngst bestätigt: nach übereinstimmender Ansicht der beiden Gerichte ist die Erfüllung der Informationspflichten und die wirksame Einbeziehungen von AGB auf der Internethandelsplattform Amazon nach dem derzeitigen Stand der Dinge nicht möglich, so dass zumindest auf Amazon der rechtssichere Handel ebenfalls praktisch ausgeschlossen ist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ein großes Manko bei Amazon stellt die Allgemeinverbindlichkeit der Angebote für jeden Händler dar. Das bedeutet, dass alle Händler, die ein bestimmtes Produkt verkaufen, dieselbe Produktbeschreibung haben, auf deren Inhalt zu dem jeder dieser Händler Einfluss nehmen kann. Die Händler haben jedoch keine technischen Möglichkeiten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend z.B. die Belehrungs- und Informationspflichten zu erfüllen. Allein bereits die Tatsache, dass die Widerrufsbelehrung unter einer Rubrik &quot;Rücksendungen&quot; platziert wird, weil sie nur dort platziert werden kann, stellt einen Verstoß gegen Belehrungspflichten dar. Auch Angaben, die beispielsweise bei eBay in der Artikelbeschreibung gemacht werden können, sind bei Amazon allenfalls über Links erreichbar. Doch auch dabei entsteht die Schwierigkeit, dass es keine Möglichkeit gibt, die Links direkt bei der Artikelangabe zu platzieren. Stattdessen sind die Verlinkungen auf die Datenschutzerklärung, Versandbedingungen etc. nur am Ende der Seite zu finden. Bereits diese Verortung stellt teilweise schon einen Verstoß gegen Informationspflichten dar.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Transparenz und direkte und einfache Abrufbarkeit der Informationen, die der Händler zur Verfügung stellen kann, ist damit nicht mehr gegeben. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ebenso ist der Bestellablauf nicht unproblematisch, da Handler, die über Amazon verkaufen, keinen Einfluss auf diesen haben. Insbesondere besteht sie keine Möglichkeit, bis zum Abschluss der Bestellung die Pflichtinformationen selbst zu verlinken, da Amazon nur die eigenen AGB verlinkt. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es bleibt festzuhalten, dass Amazon-Händler bereits rein technisch nicht die Möglichkeit haben, die gesetzlichen Anforderungen z.B. an die Informationspflichten zu erfüllen. Trotz des fehlenden Verschuldens an der Situation hohe Abmahnkosten tragen oder gar den Handel bei Amazon ganz aufgeben müssen. Zur Vorsicht ist jedenfalls bei Abmahnung von Amazon-Händlern zu raten: das Risiko einer Gegenabmahnung ist sehr hoch. </span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 07:19:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Negative Bewertungen bei eBay - Reaktionsmöglichkeiten für Onlinehändler </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/negative-bewertungen-bei-ebay-reaktionsmoeglichkeiten-fuer-onlinehaendler-1.html</link>
			<description>Regelmäßig werden bei eBay Onlinehändler von Käufern negativ bewertet, selbst wenn der Kauf von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Regelmäßig werden bei eBay Onlinehändler von Käufern negativ bewertet, selbst wenn der Kauf von ihrer Seite her fehlerfrei von Statten ging. Gerade da für Verkäufer nun nicht mehr die Möglichkeit besteht, ihre Kunden ebenfalls negativ zu bewerten, wenn es beim Kauf zu Problemen kam, ist es umso wichtiger, dass der Verkäufer den Bewertungen der Käufer nicht vollkommen schutzlos ausgeliefert ist. Bewertungen -vor allem negative, die besonders ins Auge stechen- sind nämlich das Aushängeschild des Verkäufers. Häufig schrecken Verkäufer jedoch davor zurück, eine negative Bewertung anzugreifen, da auf Seiten von eBay keine große Hilfe erwartet werden kann - meistens erhalten Onlinehändler nicht einmal eine Reaktion von eBay. Dabei haben die Bewertungen einen sehr großen Einfluss auf die Kaufentscheidung des potentiellen Käufers. So kann der Umsatz bei einem Händler mit über 1000 Bewertungen aufgrund von 4 bis 5 negativen Bewertungen bis zu 80% einbrechen. erhalten Onlinehändler innerhalb kurzer Zeit mehrere negative Bewertungen - und dabei reichen bereits bloß negative Sternchenbewertungen, die Gesamtbewertung muss nicht negativ sein - können ihnen sogar von eBay Auktionslimits auferlegt werden. So beschränkt eBay beispielsweise die Zahl der möglichen Auktionen auf 150 Stück. Dieser Status kann bis zu mehreren Monaten anhalten, was eine erhebliche Einschränkung der Geschäftstätigkeit bedeutet.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wir möchten Ihnen daher im folgenden Beitrag einen Überblick über Ihre Reaktionsmöglichkeiten verschaffen, denn: unsachliche, unwahre und ungerechtfertigte Bewertungen muss sich kein Onlinehändler gefallen lassen!</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;; color:#444444">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Grundsätzlich gelten zunächst hier die AGB von eBay, in die sowohl Anbieter als auch Nachfrager bei ihrer Anmeldung eingewilligt haben. In den AGB sind gewisse Grundsätze vereinbart worden, an die sich sowohl Käufer als auch Verkäufer zu halten haben. Ist dies nicht der Fall und verstößt eine Bewertung gegen die AGB und die Bewertungsgrundsätze von eBay, besteht ein Anspruch auf Löschung oder Zustimmung zur Löschung der Bewertung. eBay selbst greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein, doch können Bewertungen im gegenseitigen Einvernehmen (oder aufgrund eines gerichtlichen Titels) auch entfernt werden. Lediglich in Ausnahmefällen löscht eBay Bewertungen selbst, wenn sie missbräuchlich eingesetzt werden, etwa wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinn beleidigende Bemerkungen beinhaltet.</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In § 6 der eBay-AGB wird folgendes geregelt:</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><b><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">§ 6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole</span></i></b></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:36.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">1.</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>Die eBay-Website ermöglicht es Mitgliedern, sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig zu bewerten. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Mitglieder von anderen Mitgliedern veröffentlichte Inhalte danach bewerten, ob sie hilfreich, relevant oder nützlich sind. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:36.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">2.</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>Mitglieder sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:36.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">3.</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:72.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">o</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>unzutreffende Bewertungen abzugeben.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:72.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">o</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:72.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">o</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:72.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">o</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem eBay-Marktplatz.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:36.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">4.</span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;<i>Für die Entfernung von Bewertungen gilt der Grundsatz für die Rücknahme und Entfernung von Bewertungen.</i></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:36.0pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></i></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:14.2pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Bereits aus den AGB ergibt sich also, dass Bewertungen untersagt sind, die:</span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:14.2pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- unzutreffend (also unwahr) sind</span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:14.2pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- sich auf den Bewertenden selbst beziehen (oder aber auf unbeteiligte Dritte)</span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:14.2pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- mit der Abwicklung der konkreten Transaktion nicht im Zusammenhang stehen</span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:14.2pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- nicht dem Zweck des Handels auf eBay dienen</span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:0cm; margin-left:14.2pt; margin-bottom:.0001pt; text-align:justify; text-indent:-18.0pt; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">§ 6 Abs. 2 der AGB schreibt zu dem wahrheitsgemäße Bewertungen vor, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, also nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Außerdem herrscht das Gebot der Sachlichkeit und das Verbot der Schmähkritik.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Rechtsprechung hat diese Kriterien weiter konkretisiert:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es wird zunächst eine Unterscheidung zwischen zulässigen reinen Werturteilen, die der Meinungsfreiheit unterliegen und unwahren Tatsachenbehauptungen gemacht.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Reine Werturteile sind nicht angreifbar, die sie einen subjektiven Eindruck vermitteln. Nicht zu vergessen ist hierbei dennoch, dass auch die Werturteile, den übrigen Vorschriften genügen müssen, wie etwa dem Bezug zum konkreten durch geführten Vertrag.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Tatsachenbehauptungen dagegen sind Aussagen, deren Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises überprüfbar ist. Vorsicht jedoch: auch eine Äußerung, die auf einem Werturteil beruht, kann sich als Tatsachenbehauptung darstellen und wird dadurch angreifbar.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Hat den Onlinehändler nun eine solche ungerechtfertigte Bewertung ereilt empfehlen immer vorerst, den außergerichtlichen Weg der gütlichen Einigung. Schreiben Sie den Käufer an und fragen nach den Gründen der negativen Bewertung. Versuchen Sie das Problem zu klären und so eine Rücknahme der Bewertung zu erzielen. In vielen Fällen jedoch muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden und der Bewertende auf Zustimmung zur Löschung verklagt werden. Achtung: eine einvernehmliche Löschung oder Änderung ist nur innerhalb von 30 Tagen seit Abgabe der Bewertung möglich! (Lassen Sie sich jedoch auch davon nicht abschrecken - die Praxis zeigt, dass auch später noch die Löschung möglich ist, wenn der Käufer bei eBay hinreichend insistiert).</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Doch welche Bewertungen sind ungerechtfertigt?</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wie oben schon dargestellt, sind Bewertungen ungerechtfertigt, wenn gegen die eBay-AGB und Bewertungsgrundsätze verstoßen oder gegen geltendes Recht. Die Abgrenzung ist fast jedes Mal eine Einzelfallentscheidung.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wenn eine negative Bewertung auf einer Schmähkritik oder auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruht, so kann der Bewertete wegen Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten gem. §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB sowie gem. § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 1004 BGB analog die Zustimmung des Bewertenden zur Rücknahme der innerhalb der Bewertung veröffentlichten Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptung verlangen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Enthält die negative Bewertung zwar keine Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptung, ist sie jedoch aus anderen Gründen unsachlich, so kann sich der bewertete Vertragspartner wegen Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten zumindest auf den Anspruch gem. §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB stützen. Diese Gründe werden durch die Rechtsprechung immer weiter konkretisiert. So hat beispielsweise das AG Hamburg-Wandsbeck</span><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;; color:#444444"> </span><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">mit Urteil vom 22.12.2005, Az. 712 C 465/05 entschieden:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt; text-align: justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">„Es gehört zu den Nebenpflichten eines jeden eBay-Benutzers, andere Nutzer unter Berücksichtigung des § 6 Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten (vgl. auch AG Erlangen, NJW 2004, 3720 ff.). Wie § 6 Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigt (und im Übrigen gerichtsbekannt ist), stellt das Bewertungssystem nämlich ein überaus wichtiges Element der Geschäftsabwicklung bei eBay dar. Allein mit Hilfe dieses Systems ist es den Nutzern möglich, sich über andere Mitglieder zu informieren und &quot;die Zuverlässigkeit anderer Mitglieder einzuschätzen&quot; (§ 6 Ziffer 2 S. 2 der AGB). Positive wie negative Bewertungen sind auch nicht ohne Folgen, da Mitglieder aus negativen Bewertungen offenkundig Konsequenzen – etwa bezüglich der Entscheidung, bei einem anderem Nutzer etwas ersteigern zu wollen – ziehen können.</span></i></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Erklärter Zweck des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ist dabei die Gewährleistung größtmöglicher Sachlichkeit, um eine objektive Beurteilung anderer Nutzer zu ermöglichen, und gerade keine freie, für Dritte nicht nachvollziehbare Meinungsäußerung.</span></i></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Hiervon ausgehend, ist – trotz des sicher immer vorhandenen subjektiven Einschlags der Bewertungen – Inhalt der vertraglichen Nebenpflicht nicht allein das Weglassen von &quot;Schmähkritik&quot;.</span></i></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt; text-align:justify; line-height: 16.0pt"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Vielmehr dürfen bei Bewertungen keine evidenten Verstöße gegen das Gebot der Sachlichkeit begangen werden. Sachfremd sind dabei insbesondere Behauptungen, die für Dritte mangels Sachbezug nicht nachvollziehbar sind und bei denen unklar bleibt, ob der Vertragspartner vielleicht sogar betrügerisch gehandelt hat oder was genau sonst an seinem Verhalten eine negative Beurteilung aus Sicht des Bewertenden rechtfertigt. Liegt eine überspitzte Beurteilung ohne sachlichen Bezug vor, die durch das dem Geschäft zu Grunde liegende Verhalten nicht gerechtfertigt ist, so stellt dies in evidenten Fällen eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht dar, welche einen Anspruch auf Löschungsbewilligung auslöst (vgl. AG Erlangen, aaO).“</span></i></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es ist also, um das Gebot der Sachlichkeit zu erfüllen, nicht nur notwendig, keine Schmähkritik oder Unwahrheit zu schreiben, sondern auch die Bewertung so zu begründen, dass potentielle weitere Käufer diese nachvollziehen können. Ebenfalls sollte die Bewertung nicht den Eindruck vermitteln, dass der Verkäufer sich nicht vertragstreu verhält, also etwa betrügerisch handelt.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Händler kann seine Rechte im Wege einer regulären Klage oder aber eines Eilverfahrens durch einstweilige Verfügung durchsetzen - daher ist bei Bewertungen immer Eile geboten.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Sollten auch Sie eine negative Bewertung erhalten haben, zögern Sie nicht, diese von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und dagegen vorzugehen. Oftmals lohnt sich der Kampf gegen ungerechtfertigte Bewertungen, da zu oft in der Anonymität des Internets leichtfertig negativ bewertet wird, obwohl häufig keine sachliche Veranlassung dazu besteht. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich einen groben Überblick über die Möglichkeiten schafft, wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung und setzen Ihre Ansprüche durch.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 08:00:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>E-Commerce Recht: Der Begriff „Kompatibel Pandora“  kann irreführend sein</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/e-commerce-recht-der-begriff-kompatibel-pandora-kann-irrefuehrend-sein.html</link>
			<description>Das Landgericht München verurteilte einen eBay-Händler, der seine Produkte aus dem Schmuckbereich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landgericht München verurteilte einen eBay-Händler, der seine Produkte aus dem Schmuckbereich unter den Bezeichnungen: „Clip komp. T. Sabo“ bzw. „kompatibel Pandora“ anbot. (Urteil vom 06.07.2010, Az. 33 O 8163/10)</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es sah darin eine Irreführung der Verbraucher, da die Begriffe „komp.“ Bzw. „kompatibel“ eine Fehlvorstellung darüber hervorrufen könnten, ob es sich bei den angebotenen Produkten um Produkte der Marken Thomas Sabo oder Pandora handle oder nicht.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Irreführung, so das Landgericht, scheide insbesondere nicht dadurch aus, dass die Begriffe „komp.“ Bzw. „kompatibel“ verwendet wurden. Bei dem Begriff „komp.“ sei bereits fraglich, ob er von den Verbrauchern überhaupt als Abkürzung verstanden werde. Beiden Begriffen käme jedoch keine Aussagekraft darüber zu, ob es sich bei den Produkten um vom Markeninhaber selbst hergestellte oder von Dritten angefertigte Waren handle, so wie es hier der Fall war.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Eine notwendige Bestimmungsangabe nach § 23 Nr. 3 Markengesetz sei hier nicht mehr anzunehmen, wie etwa in dem Fall, wenn Druckerpatronen als kompatibel zu bestimmten markenverschiedenen Druckern angeboten werden würden. Hier handle es sich vielmehr um eine aus ästhetischen Gründen vom Anbieter vorgeschlagene Verwendungsmöglichkeit, die dem Käufer suggeriere, dass die Ware nur mit dem dazugehörigen Markenprodukt zu verwenden sei.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 07:43:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH mbH. Aktuell wird der Film „Kokowääh“ abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-warner-bros-entertainment-gmbh-mbh-aktuell-wird-der-film-kokowaeaeh-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Kokowääh &quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Warner Bros. EntertainmentGmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen sofort! Tel:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 07:12:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung: Universum Film GmbH - In einer besseren Welt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-universum-film-gmbh-in-einer-besseren-welt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks &quot; <b>IN EINER BESSEREN WELT&quot;</b> abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Universum Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.

Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.

Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!

Achtung!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Die Universum Film GmbH lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen , so etwa den Film 
<p style="text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><span style="mso-ascii-font-family:Calibri;mso-fareast-font-family:Calibri; mso-hansi-font-family:Calibri;mso-bidi-font-family:Calibri"><span style="mso-list:Ignore">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><b>„</b><b>Blitz“</b></p>
<p style="text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><b><span style="mso-ascii-font-family:Calibri;mso-fareast-font-family:Calibri; mso-hansi-font-family:Calibri;mso-bidi-font-family:Calibri"><span style="mso-list:Ignore">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><span style="mso-spacerun:yes"></span>„ </b><b>Bruce Lee –Mein letzter Kampf&quot;<span style="mso-spacerun:yes"> <br /></span></b></p>
<p style="text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><b><span style="mso-ascii-font-family:Calibri;mso-fareast-font-family:Calibri; mso-hansi-font-family:Calibri;mso-bidi-font-family:Calibri"><span style="mso-list:Ignore">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span></b><b>„SACRFICE“</b></p>
<p style="text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><b><span style="mso-ascii-font-family:Calibri;mso-fareast-font-family:Calibri; mso-hansi-font-family:Calibri;mso-bidi-font-family:Calibri"><span style="mso-list:Ignore">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span></b><b>&nbsp;</b></p>
Wir helfen sofort! Tel:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 05:40:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MIG Film lässt weiter diverse Spielfilme abmahnen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mig-film-laesst-weiter-diverse-spielfilme-abmahnen.html</link>
			<description>Abgemahnt wird etwa  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Abgemahnt wird etwa <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen der Filmwerke „<b>Heidenkampf in Stalingrad</b>”, “<b>Hyenas</b>” sowie „<b>Fraustrecht</b>“
Die Abmahnung wird durch die Firma MIG <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Abmahnende Kanzlei<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>ist FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaf<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>mbH 
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen sofort! Tel:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk

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			<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 08:20:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„FCKW-Frei“ ist nicht unbedingt eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/fckw-frei-ist-nicht-unbedingt-eine-irrefuehrende-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 06.09.2011 – 15 O 332/11 entschieden, dass Werbung mit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landgericht</span><LINK http://www.sewoma.de/berlinblawg/urteile/wettbewerbsrecht/lg-berlin-15-o-332-11/ - -><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext; text-decoration:none; text-underline:none"> Berlin hat mit Beschluss vom 06.09.2011 – 15 O 332/11 entschieden, dass Werbung mit der Bezeichnung „FCKW-frei“ nur dann irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist, wenn FCKW-frei hervorgehoben wird; als Produktbeschreibung darf der Hinweis auf die wahre Beschaffenheit FCKW-frei erfolgen</span></link><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im vorliegenden Fall wurde für Kühlschränke nicht etwa mit dieser Selbstverständlichkeit geworben (denn das Treibhausgas FCKW ist bereits seit vielen Jahren verboten; somit ist es selbstverständlich, dass alle Geräte frei von diesem Stoff sein müssen). Vielmehr wurde die Nennung „FCKW-frei“ nur in dem Zusammenhang verwendet. In erster Linie sollte nämlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Gerät ebenfalls „FKW-frei“ ist. Bei FKW handelt es sich ebenfalls um ein Treibhausgas, welches bislang als Austauschstoff anstatt FCKW verwendet wurde, doch auch dieses Gas ist schädlich.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Verbraucher, so das Gericht, geht mithin davon aus, dass die beworbene Rücksichtnahme auf Belange der Umwelt gerade durch das Fehlen beider klima­schädlicher Substanzen (FCKW und Austauschstoff) und nicht nur durch das Fehlen des allge­mein geächteten FCKW begründet wird. Mit einem Hinweis auf den gleichzeitigen Verzicht auf „FCKW’ und auf den potentiellen Austauschstoff „FKW” hebt die Antragsgegnerin daher keine Eigenschaft der von ihr beworbenen Produkte in unlauterer Art und Weise hervor, die der angesprochene Verkehr ohne weiteres bei allen in Betracht zu ziehenden Konkurrenz­produkten als selbstverständlich voraussetzen kann.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 07:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werderstars werden bei Facebook kopiert „und blamiert“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/werderstars-werden-bei-facebook-kopiert-und-blamiert.html</link>
			<description>Wer ist der beschissenste Fußballer der Bundesliga?“ - Solche oder ähnliche Beiträge und Aufrufe...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wer ist der beschissenste Fußballer der Bundesliga?“ - Solche oder ähnliche Beiträge und Aufrufe kommen vom Facebook Profil des Werderspielers Marko Arnautovic. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ziemlich dreist von diesem, wenn man daran denkt, dass er selbst sein Geld mit Fußball verdient und der Berufssparte doch eigentlich nicht schaden sollte. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Doch so sieht es auch Arnautovic selbst!</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Er und mehrere andere Werderspieler haben seit geraumer Zeit darunter zu leiden, dass Fake-Profile von ihnen erstellt werden, die anhand der vielen Fans auch gut besucht sind. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Folge ist absehbar – fremde Nutzer posten unter der falschen Identität Nachrichten, die dem Spieler oftmals schaden. Die Spieler äußern sich nun in der Presse und rufen dazu auf, Fake-Profile zu löschen. Ebenfalls betonen Wiese, Fritz und Co., dass sie selbst meist unter ganz anderem Namen angemeldet seien, eben um für die Masse anonym zu bleiben.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Nachdem nun auch der Verein tätig geworden ist, wurden bereits erste Fake-Profile gelöscht.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Viele Facebook-Nutzer wissen aber wahrscheinlich immer noch nicht, dass sie durch derartige Identitätsanmaßungen nicht nur gegen das Namensrecht und das Recht am eigenen Bild der Betroffenen verstoßen. Eine Verurteilung wegen Verleumdung, Beleidigung, übler Nachrede und ggf. sogar wegen Betruges steht ebenfalls im Raum.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es bleibt abzuwarten, wann sich auch diese Internetnutzer endlich darüber bewusst werden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.</span>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 05:09:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„FCKW-Frei“ ist nicht unbedingt eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/fckw-frei-ist-nicht-unbedingt-eine-irrefuehrende-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-1.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 06.09.2011 – 15 O 332/11 entschieden, dass Werbung mit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Das Landgericht</span><LINK http://www.sewoma.de/berlinblawg/urteile/wettbewerbsrecht/lg-berlin-15-o-332-11/ - -><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:windowtext;mso-bidi-font-weight: bold;text-decoration:none;text-underline:none"> Berlin hat mit Beschluss vom 06.09.2011 – 15 O 332/11 entschieden, dass Werbung mit der Bezeichnung „FCKW-frei“ nur dann irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist, wenn FCKW-frei hervorgehoben wird; als Produktbeschreibung darf der Hinweis auf die wahre Beschaffenheit FCKW-frei erfolgen</span></link><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">.</span><u><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"></span></u></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im vorliegenden Fall wurde für Kühlschränke nicht etwa mit dieser Selbstverständlichkeit geworben (denn das Treibhausgas FCKW ist bereits seit vielen Jahren verboten; somit ist es selbstverständlich, dass alle Geräte frei von diesem Stoff sein müssen). Vielmehr wurde die Nennung „FCKW-frei“ nur in dem Zusammenhang verwendet. In erster Linie sollte nämlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Gerät ebenfalls „FKW-frei“ ist. Bei FKW handelt es sich ebenfalls um ein Treibhausgas, welches bislang als Austauschstoff anstatt FCKW verwendet wurde, doch auch dieses Gas ist schädlich.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Verbraucher, so das Gericht, geht mithin davon aus, dass die beworbene Rücksichtnahme auf Belange der Umwelt gerade durch das Fehlen beider klima­schädlicher Substanzen (FCKW und Austauschstoff) und nicht nur durch das Fehlen des allge­mein geächteten FCKW begründet wird. Mit einem Hinweis auf den gleichzeitigen Verzicht auf „FCKW’ und auf den potentiellen Austauschstoff „FKW” hebt die Antragsgegnerin daher keine Eigenschaft der von ihr beworbenen Produkte in unlauterer Art und Weise hervor, die der angesprochene Verkehr ohne weiteres bei allen in Betracht zu ziehenden Konkurrenz­produkten als selbstverständlich voraussetzen kann.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 05:06:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Impressumspflicht bei Facebook durch Gericht bestätigt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/impressumspflicht-bei-facebook-durch-gericht-bestaetigt.html</link>
			<description>Bereits in der Vergangenheit haben wir darauf hingewiesen, dass auch bei facebook eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Bereits in der Vergangenheit haben wir darauf hingewiesen, dass auch bei facebook eine Impressumspflicht (§ 5 TMG) besteht. Eine Verlinkung auf das Impressum auf der eigenen Webseite ist hierfür nicht ausreichend! Dies gilt insbesondere, wenn der Link nicht Impressum sondern Info genannt wird. </p>
<p style="text-align:justify">Dies wurde nunmehr durch das LG Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 2 HK O 54/11 nochmals klargestellt. &nbsp;So müssen die Pflichtangaben <b>einfach und effektiv optisch wahrnehmbar</b> sein und&nbsp; müssen <b>ohne langes Suchen auffindbar</b> sein. Dieses sei bei einer Verlinkung auf die eigenen Webseite unter dem Namen „Info“ nicht gegeben.</p>
<p style="text-align:justify">Allen Unternehmen die einen Account bei facebook oder anderen Socialnetwork Portalen bereithalten kann daher nur dringend empfohlen werden ein richtiges und vollständiges Impressum bereitzuhalten. </p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 13:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Konstantin Wecker soll 550,00 für „Schnitzel-Bild“ zahlen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-konstantin-wecker-soll-55000-fuer-schnitzel-bild-zahlen.html</link>
			<description>Der bekannte Musiker Konstantin Wecker verwendete auf seiner Webseite www.hinter-denschlagzeilen.de...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der bekannte Musiker Konstantin Wecker verwendete auf seiner Webseite <LINK http://www.hinter-denschlagzeilen.de/>www.hinter-denschlagzeilen.de</link> ein Foto von einem Schnitzel mit einer Zitrone. Das Foto diente als Illustration zu einen <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>kritischen Artikel über die Fleischindustrie. Problem: Das Foto stammte von einer <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Kochrezepte-Seite und Herr Wecker hatte keinerlei Berechtigung dieses Foto zu verwenden. Der Fotograf hat den Liedermacher daher <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>beim Amtsgericht in Düsseldorf verklagt. Geltend gemacht wurden 540,00 € nebst Anwaltskosten. 
Im Vorfeld hatte Herr Wecker das Bild gelöscht und auch 100,00 € gezahlt. 
Das Gericht gab dem Fotografen im Großen und Ganzen Recht. 
So sei ein Schadenersatz für Internetveröffentlichungen über drei Monaten von 270 Euro üblich. Ebenso sei dieser Betrag zu verdoppeln, da der Urheber nicht genannt wurde. 
Kritisch sah der Richter aber, dass es dem Kläger wohl nicht um die Bekanntheit seines Namens gehe. Ebenfalls bei den Anwaltskosten hatte der Richter Zweifel, da die Abmahnung kein Einzelfall sei. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>
Der Richter hat daher vorgeschlagen, dass im Vergleichswege 550,00 € gezahlt werden. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>OB dieser Vergleich hält bleibt abzuwarten. 
 
Quelle: http://www.express.de/duesseldorf/prozess-schnitzel-kostet-konstantin-wecker-550-euro,2858,11027432.htlm





<hr />

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 13:29:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnungen im Spielebereich nehmen weiter zu.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnungen-im-spielebereich-nehmen-weiter-zu.html</link>
			<description>Aktuell mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma Halycon Media GmbH &amp; Co. KG...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma <b>Halycon Media GmbH &amp; Co. KG</b> aus Reinfeld ab. 
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das Spiel<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span><b>AIRBUS X</b> zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
RA Daniel Sebastian war früher für die ebenfalls bekannte Kanzlei Denecke, von Haxthausen u. Partner tätig. 
Ebenfalls durch RA Daniel Sebatian abgemahnt wird das Computerprogramm „<b>Landwirtschafts-Simulator 2011</b>“. Rechteinhaberin ist die Firma <b>astragon Software GmbH </b>aus Mönchengladbach.

<hr />

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			<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 11:44:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung Universum Film GmbH. Aktuell wird der Film „Der Mandant“ abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-universum-film-gmbh-aktuell-wird-der-film-der-mandant-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Der Mandant&quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Universum Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Die Universum Film GmbH lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen , so etwa den Film „<b>Blitz</b>“ oder<b> Bruce Lee –Mein letzter Kampf </b>oder <b>SACRIFICE</b> 
Wir helfen sofort! Tel:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk

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			<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 10:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutz: Neues Gutachten zur Verwendung von Facebook-Button vorgelegt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutz-neues-gutachten-zur-verwendung-von-facebook-button-vorgelegt.html</link>
			<description>Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Auftrag eines FDP-Abgeordneten ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;line-height:normal"><span style="mso-bidi-font-size:10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: Calibri">Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Auftrag eines FDP-Abgeordneten ein Gutachten erstellt zu der Frage, ob das vor einigen Wochen durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) ausgesprochene Verbot bzgl. Facebook-Button auf Webseiten, rechtmäßig war.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:normal"><span style="mso-bidi-font-size:10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: Calibri">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:normal"><span style="mso-bidi-font-size:10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: Calibri">Das ULD hatte allen Webseitenbetreibern in Schleswig Holstein aufgegeben, solche Verlinkungen zum Social Network aus Californien zu entfernen, weil datenschutzrechtliche Bedingungen nach dem Telemediengesetz (TMG) von Facebook nicht eingehalten werden.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Das unter dem Link: </span></p>
<p style="text-align:justify"><LINK http://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf</span></link><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri"></span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:normal"><span style="mso-bidi-font-size:10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: Calibri">abrufbare Gutachten bietet einen ausführlichen Problemaufriss und kommt zu dem Ergebnis, dass es zumindest sehr fraglich ist, ob das ULD die für ein solches Verbot erforderliche Kompetenz gehabt habe. Die Frage eines solchen Verbotes sei wohl eher durch das Innenministerium zu diskutieren und zu entscheiden.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:normal"><span style="mso-bidi-font-size:10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: Calibri">Letztlich nimmt das Gutachten aber keine abschließende Bewertung vor, sondern stellt die vertretenen Ansichten anschaulich gegenüber und regt letztlich zur Diskussion an.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:normal"><span style="mso-bidi-font-size:10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: Calibri">Es bleibt abzuwarten, wie und vor allem durch wen dieses Verfahren mit welchem Ergebnis vorangetrieben wird.</span></p>

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			<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 10:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>USA: &quot;WUNDERBAUM&quot; verklagt Getty Images</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/usa-wunderbaum-verklagt-getty-images.html</link>
			<description>In den USA läuft derzeit ein Klageverfahren der Julius Sämann Ltd., des Herstellers der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto; text-align:justify;line-height:normal"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">In den USA läuft derzeit ein Klageverfahren der Julius Sämann Ltd., des Herstellers der &quot;Wunderbaum&quot;-Duftbäumchen, gegen die Getty-Images wegen Markenrechtsverletzung. Sämann hat seine Wunderbäume durch insgesamt 6 Marken (Bild und Form) geschützt. In Deutschland ist der Wunder-Baum durch dreizehn Bildmarken und eine Formmarke geschützt. Außerdem sind neben den Duftbäumchen selbst auch weitere Artikel vom Schutz umfasst.</span></p>
<p style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto; text-align:justify;line-height:normal"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Bei der Klage geht es um Archiv-Lichtbilder der Agentur Getty Images, auf denen diese Duftbäume zu sehen sind. Beispielhaft sei ein Bild genannt, das mit Blick auf bewaldete Berge aus einem Auto heraus aufgenommen wurde und auf dem der Wunder-Baum an dem Rückspiegel als dunkle Silhouette zu sehen ist. </span></p>
<p style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto; text-align:justify;line-height:normal"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Getty argumentierte so, dass sie die Bilder mit der Baum-Form nicht für den Absatz eigener Waren verwendet hatte, sondern die Nutzung des Baumes nur eine &quot;beschreibende&quot; war. Sämann hingegen behauptete, Getty nutze die Marke für den Absatz ihrer Bilder, was das Gericht für plausibel erachtet.</span></p>
<p style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto; text-align:justify;line-height:normal"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Laut Beschluss vom 28.09.2011 hält das zuständige New Yorker District Court eine Markenrechtsverletzung für möglich und regt darin an, den Anspruch anzuerkennen.</span></p>
<p style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto; text-align:justify;line-height:normal"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Sollte die Jury schließlich eine Markenrechtsverletzung bejahen, werden Agenturen wie Getty sich fragen müssen, ob sich unter den Tausenden oder gar Millionen ihrer Bilder noch mehr Fälle wie diese befinden und ob sie plötzlich von weiteren Klagen überschwemmt werden.</span></p>
<p style="mso-margin-top-alt:auto;mso-margin-bottom-alt:auto; text-align:justify;line-height:normal"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Fest steht jedenfalls, dass die Nutzung von Bildern, die von Fotografen oder Bildagenturen erworben worden sind, nicht ohne Risiko ist. Agenturen oder Fotografen können nämlich lediglich die Nutzungsrechte an den Fotos einräumen. Die Schutzrechte von Dritten an den Darstellungen auf den Fotos können nicht übertragen werden.</span></p>

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			<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 05:27:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>AGB-Klausel: “Es gilt deutsches Recht, auch wenn im Ausland bestellt wird” ist zulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/agb-klausel-es-gilt-deutsches-recht-auch-wenn-im-ausland-bestellt-wird-ist-zulaessig.html</link>
			<description>Am 06.01.2011 urteilte das LG Hamburg (Az. 327 O 779/10) über die Frage, ob die Klausel „Es gilt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Am 06.01.2011 urteilte das LG Hamburg (Az. 327 O 779/10) über die Frage, ob die Klausel „<i>Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.</i>” wettbewerbswidrig ist. Das Ergebnis: nein!</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In dem Verfahren war die Antragstellerin der Meinung, dass ausländische Kunden durch diese Regelung so gestellt würden wie inländische und daher möglicherweise um ihre in ihrer Heimat zustehenden Verbraucherrechte beschränkt werden. Dabei stellte sie auf die Kollisionsnorm Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ROM-I-VO ab.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Gericht stellte fest, dass die Klausel nicht gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig ist. Das Gericht ist der Ansicht, die Kollisionsnormen der ROM-I-VO stellen keine Marktverhaltensregeln dar. Die ROM-I-VO regelt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, wenn die Verträge Auslandsbezug haben. Art.6 schränkt die grundsätzlich gegebene Rechtswahlfreiheit ein, da diese nicht dazu führen darf, dass dem Verbraucher der Schutz seiner Heimatvorschriften entzogen werde. Das Gericht sieht darin jedoch keine Ausnahme von der freien Rechtswahl, sondern lediglich die Vorgabe der zusätzlichen Anwendung von zwingenden Schutzvorschriften des Heimatrechts des ausländischen Verbrauchers. Damit bleibt eine Rechtswahl weiterhin zulässig. Derartige völkerrechtlichen oder europarechtlichen Regelungen seien nicht auf den Zweck gerichtet, das Marktverhalten zu regeln sondern dienen einzig dem Zweck die Reichweite der nationalen Rechtsordnungen zu bestimmen. </span><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auf deutsches Recht bezogen sieht das Gericht auch keinen Verstoß gegen § 305 c I BGB oder § 305 c II BGB. Die Klausel ist nach Ansicht des Gerichts nicht überraschend im Sinne von § 305 c I BGB. Dieses ergebe sich bereits daraus, dass bei Kaufverträgen bei Fehlen einer Rechtswahl gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a) ROM-I-VO das anwendbare Recht dem Recht des Staates entspricht, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Somit würde ohnehin auch ohne Rechtswahl bei einem deutschen Unternehmer auch das deutsche Recht angewendet werden. Auch bei Verbraucherverträgen gelte dies.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zu beachten ist jedoch, dass es sich hier anscheinend um eine Einzelfallentscheidung handelt. In einem anderen Kontext könnte eine derartige Formulierung wiederum wettbewerbswidrig sein, so dass bei der Formulierung von AGB höchste Vorsicht gefragt ist. <br /></span></p>

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			<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 05:24:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung der Zooland Music GmbH - R .I.O. Feat U-Jean Turn this Club!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-der-zooland-music-gmbh-r-io-feat-u-jean-turn-this-club.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Werks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Werks <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span><b>&quot;R.I.O. Feat U-Jean Turn this Club!</b> abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die <b>Firma Zooland Music GmbH</b> ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Anwälte ist die We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>aus Frankfurt am Main.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von<b> 450,00 € </b>verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
<b>Wir helfen sofort! Tel:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</b>

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			<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 09:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sexsteuer muss auch weiterhin gezahlt werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/sexsteuer-muss-auch-weiterhin-gezahlt-werden.html</link>
			<description>Mit Urteilen gegen entsprechende Klagen entschied die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Mit Urteilen gegen entsprechende Klagen entschied die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor wenigen Tagen, dass „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben“ und „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-Clubs etc.“ weiterhin steuerpflichtig sei.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Klagen gegen entsprechende Steuerbescheide der Etablissementbesitzer beliefen sich auf Steuerbeträge bis zu 300.000,00 Euro. Die Betreiber vermieteten Zimmer in Oberhausen bzw. betrieben Clubs in Tönisvorst. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Begründet wurde diese besondere Art der Vergnügungssteuer damit, dass es sich um eine Aufwandssteuer handelt, welche die jeweilige Stadt durch Satzung erheben darf. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch die Städte Köln und Dortmund bedienen sich mittlerweile dieser etwas kuriosen Art der Steuereintreibung, welche aber, wie nunmehr nochmals bestätigt wurde, rechtlich zulässig ist.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Gegen die Urteile ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.</span>

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			<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 10:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Weitere Abmahnugen der MKG Motoren Köln GmbH </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/weitere-abmahnugen-der-mkg-motoren-koeln-gmbh.html</link>
			<description>Die Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen aus Bonn mahnen weiter im Namen der MKG Motoren Köln GmbH...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Die Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen aus Bonn mahnen weiter im Namen der MKG Motoren Köln GmbH ab. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche fehlerhafte Werbeaussagen mit Garantien sowie Verstöße im Hinblick auf das bestehende Widerrufsrecht und das AGB-Recht. </p>
Aufgrund des Umfangs der Abmahntätigkeit kann ein Rechtsmissbrauch nicht mehr ausgeschlossen werden. 
Interessant ist auch, dass das Unternehmen sich selber wettbewerbswidrig verhält, indem es mit angeblichen Garantien wirbt, die mit&nbsp;einer Irreführung beim Verbraucher einhergehen. Dies wurde bereits gerichtlich festgestellt.&nbsp;
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren. In keinem Fall sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und schon gar nicht Geld gezahlt werden.
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren. 
Wir helfen Ihnen gerne! Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net

<hr />

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			<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 09:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Universum Film GmbH mahnt weiter ab. Aktuell wird der Film SACRIFICE abgemahnt </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/universum-film-gmbh-mahnt-weiter-ab-aktuell-wird-der-film-sacrifice-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks &quot;SACRFICE&quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Universum Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Die Universum Film GmbH lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen , so etwa den Film „Blitz“ oder Bruce Lee –Mein letzter Kampf
Wir helfen sofort! Tel:<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 08:19:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH - Amateur-Pärchen! 100% Echte Geilheit</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-der-belirex-berliner-lizenzrechte-gmbh-amateur-paerchen-100-echte-geilheit.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Amatuer-Pärchen! 100 % Echte Geilheit“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Vertreten wird Herr Pekarik dabei von der<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg.</p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 805,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte auf jeden Fall durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Auch die evtl. abzugebende Unterlassungserklärung muss im Interesse des Abgemahnten umformuliert werden.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 05:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung wegen illegalen down - uploads des Herrn Albert Gottschewski Entertainment GmbH (German Top 100 Single Charts vom 05.09.2011)</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-des-herrn-albert-gottschewski-entertainment-gm.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitel Zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitel Zu Hause<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>der Gruppe Haudegen abgemahnt. Die Abmahnung wird durch den Komponisten und Textdichter Herrn Albert Gottschewski GmbH ausgesprochen, dem die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei ist die FAERDS<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Rechtsanwalts Gesellschaft mbH Rechtsanwälte. Das Lied befindet sich u.a auf der „German Top 100 Single Charts. 
Achtung! Diese Datei wird auch von anderen Rechteinhabern abgemahnt. So etwa die Universal Music GmbH oder der Fort Knox Entertainment GmbH. 

Abgemahnte Lieder sind etwa

Künstler<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Titel

<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Lady Gaga<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Born this way</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Lady Gaga<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>the Edge Of Glory</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Cacada<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>San Francisco</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Rihanna<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>S&amp;M</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Rihanna<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>California King Bed</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">The Black Eyed Peas<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp; </span>Just Can´t Get Enough</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">The Black Eyed Peas<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Don´t Stop The Party</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Milow<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>You And Me</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Ell/Nikki<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Running Scared</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Sarah Englers<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Call my Name</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Juli<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Süchtig</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
Bullmeister<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Girls Beautiful

Andreas Bourani<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Nur In meinem Kopf

Cassandra Stehen<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Gebt alles

John Pigeon<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>The Bomb

<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">&nbsp;</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung werden Vergleichsbeträge in Höhe zwischen 450,00 € und 2.000 € verlangt, je nachdem wie viel Lieder Streitgegenstand sind.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span></p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.</p>
<p style="text-align:justify">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">Wir helfen sofort! Tel: <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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			<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 05:42:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Onlinehandel: Wissenswertes zur Kleinunternehmerregelung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/onlinehandel-wissenswertes-zur-kleinunternehmerregelung-1.html</link>
			<description>Viele Onlinehändler in Deutschland machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, da sie ihnen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Viele Onlinehändler in Deutschland machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, da sie ihnen den Umgang mit der Umsatzsteuer bei ihren Verkäufen erleichtert. Dennoch herrscht weit verbreitete Unsicherheit, was die genauen Rechte, Pflichten und Vorschriften dieser Regelung angeht.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Probleme ergeben sich häufig bereits bei der Rechnungsstellung. Begeht der Kleinunternehmer hier schon den Fehler, die Umsatzsteuer auszuweisen, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, kann dies im Nachhinein beispielsweise zu Nachforderungen des Finanzamtes führen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Für viele Onlinehändler ergeben sich diese Situationen allein aufgrund unzureichender Information auf dem Gebiet, so dass dann, wenn eine Umsatzsteuer-Nachforderung im Briefkasten landet, meistens nichts mehr dagegen unternommen werden kann.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Um solch unangenehme Überraschungen zu vermeiden möchten wir Onlinehändlern einen Überblick über die Rechte und Pflichten aus der Kleinunternehmerregelung verschaffen:&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><b><span style="font-size:12.0pt;font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">I. Grundsätze der Kleinunternehmerregelung</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Die Kleinunternehmerregelung kann von jedem Unternehmer in Anspruch genommen werden, der im vergangenen Jahr einen Umsatz einschließlich Umsatzsteuer von 17.500 € und im laufenden Jahr einen Umsatz von weniger als 50.000 € erzielt hat. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Zu beachten ist dabei, dass nicht der Gewinn, sondern der erzielte Umsatz maßgeblich ist. Händler mit mehr als 17.500 € Umsatz können unter Umständen ebenfalls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, da bestimmte Posten aus dem Umsatz herausgerechnet werden können.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Die Vorteile dieser Regelung liegen klar auf der Hand: Der Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer abführen, unerheblich ob gewerblich, freiberuflich oder nebenberuflich. Der Kleinunternehmer muss gegenüber seinem Finanzamt weder eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, noch darf das Finanzamt von ihm Vorsteuer, Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern. Der Unternehmer darf aber auch im Gegenzug natürlich auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Beginnt der Onlinehändler seine Tätigkeit erstmals, richtet sich die Bemessung des Umsatzes nach dem voraussichtlichen Umsatz. Wenn der Händler also mitten im Jahr seinen Shop eröffnet und auch dann erstmalig die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vornimmt, liegt zwar auch hier die Umsatzgrenze bei 17.500 €, es wird dann aber der Umsatz des bisheriges Jahres auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Händler, deren Umsatz im Nachhinein die Grenze überschreitet, müssen sich jedoch keine Sorgen machen, da die Kleinunternehmereigenschaft für das erste Jahr trotzdem erhalten bleibt.&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Will der Unternehmer zur Regelbesteuerung wechseln, muss er einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Achtung: An diesen Antrag ist der Händler 5 Jahre gebunden!</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><b><span style="font-size:12.0pt;font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">II. Rechte und Pflichten</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size:12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><b><span style="font-size:12.0pt;font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">Steuererklärung</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><b><span style="font-size:12.0pt;font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Die Hauptpflicht des Kleinunternehmers besteht darin die erforderlichen Steuererklärungen rechtzeitig - bis zum 31.05. des Jahres - bei seinem Finanzamt einzureichen. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Erforderlich sind die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Einkommenssteuererklärung.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Bei der Umsatzsteuererklärung genügen Angaben zum Gesamtumsatz, da hier das Finanzamt prüft, ob der Unternehmer noch der Kleinunternehmerregelung unterliegt.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Bei der Gewerbesteuer wird sich der Kleinunternehmer regelmäßig ohnehin im Rahmen der Freibetragsgrenzen bewegen, so dass keine Gewerbesteuer anfallen wird.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Bei der der Einkommenssteuererklärung wird auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt und damit der Gewinn ermittelt. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen 17.500 EUR unterschreiten, können auch eine formlose Gewinnermittlung einreichen und müssen dies nicht durch die Einnahmen-Überschussrechnung darlegen. Bei den Betriebseinnahmen handelt es sich aber nicht um Gewinn und auch nicht um Gesamtumsatz!</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><b><span style="font-size:12.0pt;font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">Rechnungsstellung</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Wie bereits oben angedeutet, darf der Kleinunternehmer auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Nach wie vor muss der Kleinunternehmer, wie jeder andere Unternehmer auch, jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile der Rechnung beachten.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Im täglichen Geschäftsverkehr empfiehlt es sich, auch auf der Rechnung darauf hinzuweisen, dass gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben wird. Achtung: die Kleinunternehmerregelung ist entgegen der Fehlvorstellung vieler Kleinunternehmer keine Steuerbefreiung! </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt; text-align:center;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><b><span style="font-size:12.0pt;font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">Lieber auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung besteht nicht, selbst wenn der Umsatz des Händlers die Grenze von 17.500 € nicht erreicht.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Für einige Händler macht ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung jedoch Sinn, so etwa wenn sie überwiegend gewerbliche Kunden bedienen. Dem gewerblichen Kunden wird es nämlich dadurch möglich gemacht, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, wogegen das nicht möglich ist, wenn der Händler als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist. Außerdem muss der Kleinunternehmer bedenken, dass auch er bei Wareneinkäufen, wie jeder Kunde, die entsprechende Umsatzsteuer zahlen muss, die er selbst nicht als Vorsteuer geltend machen kann. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Bedient der Onlinehändler überwiegend private Kunden, erscheinen natürlich seine Angebote ohne Umsatzsteuer deutlich günstiger.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Hierbei handelt es sich jedoch nur um Fragen der Wettbewerbsfähigkeit, nicht um rechtliche Problematiken.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Rechtlich müssen Onlinehändler immer im Auge behalten, dass sich ihr Kleinunternehmerstatus auf die Preisangabenpflicht im Onlineshop auswirkt. Nehmen sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, muss der Hinweis auf die<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Mehrwertsteuer bereits bei dem Angebot, dem Preis deutlich zugeordnet erteilt werden. Kleinunternehmer sollten natürlich keine Mehrwertsteuer ausweisen, jedoch ebenfalls deutlich wahrnehmbar den Hinweis platzieren, dass sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, und daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;mso-layout-grid-align:none"><span style="font-size: 12.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></p>

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			<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 09:55:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Filesharing: Abmahnung der Universum Film GmbH, wegen illegalen down- uploads des Films &quot;Bruce Lee-  Mein letzter Kampf&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-universum-film-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des-films-bruce-lee.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Bruce Lee – Mein letzter Kampf &quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Universum Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Die Universum Film GmbH lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen ,so etwa den Film „Blitz“
Wir helfen sofort! Tel: <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 05:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Universum Film GmbH, wegen illegalen down- uploads des Films &quot;Blitz&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-universum-film-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des-films-blitz.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Blitz &quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Universum Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung! <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Die Universum Film GmbH lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 05:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung wegen illegalen down - uploads der Bravo Hits Vol 73. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-der-bravo-hits-vol-73.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen der Datei Bravo Hits...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen der Datei Bravo Hits Vol.- 73. abgemahnt. Die Abmahnung erfolgt durch die einzelnen Rechteinhaber, welche auf dem Sampler vertreten sind. So mahnt etwa die Geto Gold Musikverlag GbR<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das Werk <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>„Die Atzen mit Nena – Strobo Pop ab. Die Abmahnung wird durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen. </p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung werden Vergleichsbeträge in Höhe zwischen 340,00 € und 480,00 € verlangt, je nachdem wie viel Lieder Streitgegenstand sind. </p>
<p style="text-align:justify">Achtung! Da es sich um einen Sampler mit vielen verschiedenen Interpreten handelt,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>ist es sehr wahrscheinlich, dass die vermeintlichen Verletzer gleich mehre Abmahnungen erhalten.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In einem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.</p>
<p style="text-align:justify">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">&nbsp;</p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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			<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 12:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Media &amp; More mahnt weiter ab</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/media-more-mahnt-weiter-ab.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Don´t Tell My...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Don´t Tell My Wife I Assfuck the Babysitter 6“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die media &amp; more GmbH &amp; Co KG ausgesprochen, denen die Rechte an dem Werk zustehen sollen. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Vertreten wird die media &amp; more<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>dabei durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller</p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte auf jeden Fall durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Auch die evtl. abzugebende Unterlassungserklärung muss im Interesse des Abgemahnten umformuliert werden.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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			<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 09:19:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung von Herrn Pekarik - Erotikfilm &quot;Double D Wooden Vice</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-von-herrn-pekarik-erotikfilm-double-d-wooden-vice.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Double D...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Double D Wooden Vice“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch Herrn Pavel Pekarik aus der Tschechischen Republik ausgesprochen, dem die Rechte an dem Werk zustehen sollen. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Vertreten wird Herr Pekarik dabei von der Kanzlei Schröder aus Kiel. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte auf jeden Fall durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Auch die evtl. abzugebende Unterlassungserklärung muss im Interesse des Abgemahnten umformuliert werden.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">&nbsp;</p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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			<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 09:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundestrojaner weiter heiß diskutiert</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bundestrojaner-weiter-heiss-diskutiert.html</link>
			<description>Seitdem der Chaos Computer Club (CCC) , dem der sogenannte Bundestrojaner zugespielt wurde,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Seitdem der Chaos Computer Club (CCC) , dem der sogenannte Bundestrojaner zugespielt wurde, offenlegte, dass dieser es dem Verwender ermöglicht, nicht nur intime Daten auszuleiten, sondern auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger Schadsoftware bietet, ist die Debatte um die Ausspähung von Computern und der Überwachung von Onlinegesprächen in aller Munde.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Polizeigewerkschaft (GdP) fordert klare rechtliche Bedingungen und nimmt dabei den Gesetzgeber in die Pflicht. Sie möchte in erster Linie wissen, was sie „darf“, um Straftäter zu verfolgen und zu überführen. Nachdem sich nunmehr eine der Quellen, aus denen der CCC die analysierten Trojaner erhielt, in der Öffentlichkeit äußerte, bestätigte auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU, dass dieser in Bayern verwendet wurde. Die hessische Firma Digitask soll den Trojaner wohl im Auftrag bayrischer Behörden entwickelt haben. Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, werde dies massive Konsequenzen haben, soweit die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen nicht eingehalten werden würden.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zwar betonte Innenminister Herrmann, dass alles im Rahmen des Gesetzes abgelaufen sei, allerdings entschied das Landgericht Landshut bereits in einem Fall, wo der Trojaner zum Einsatz kam, dass dieser rechtswidrig sei.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass es gerade im Bereich des Ausspähens von persönlichen Daten in der digitalen Welt großen Reformbedarf gibt.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Debatte zeigt, dass der Gesetzgeber gefragt ist, wenn es um die Reichweite des Online-Zugriffes und die Einhaltung grundrechtlich gewährleisteter Persönlichkeitsrechte geht. Letztlich sollte jeder Nutzer von digitalen Medien durch einen eindeutigen rechtlichen Rahmen erfahren können, inwieweit Landes- und Bundesbehörden auf seine Daten und Aktivitäten zugreifen dürfen.</span></p>

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			<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 05:04:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber-News: EU-Richtlinie vereinheitlicht europaweiten Onlinehandel </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-eu-richtlinie-vereinheitlicht-europaweiten-onlinehandel-1.html</link>
			<description>Im Juni haben wir bereits über die neue Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet berichtet....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im Juni haben wir bereits über die neue Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet berichtet. Diese wurde am 23. Juni 2011 vom Europaparlament verabschiedet, die Zustimmung des Rates stand noch aus. Gestern hat dann der Europäische Rat die Verbraucherrichtlinie angenommen. Bis Mitte 2013 müssen die Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Diese Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht bedeutet, dass nationale Gesetzgeber keine abweichenden Vorschriften mehr erlassen dürfen. Dadurch wird der europaweite Handel zum ersten Mal rechtlich einheitlich und damit auch attraktiver, da Unsicherheiten aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten minimiert werden. Einige wenige Ausnahmen vom Prinzip der Vollharmonisierung bilden z.B. die Informationen im E-Commerce und die Regelungen der Vertragssprache.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Neuerungen im Einzelnen betreffen das Widerrufsrecht und Informationspflichten:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">1. Widerrufsfrist</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Durch die Richtlinie wird die Widerrufsfrist für ganz Europa auf 14 Tage festgelegt. Bisher galt nach der deutschen Rechtsprechung ein einmonatiges Widerrufsrecht jedenfalls bei eBay-Auktionen. Einheitlich soll die Frist bei der Lieferung von Waren <u>am</u> Tag der Lieferung der Ware beim Verbraucher beginnen, wohingegen nach der heutigen Fristenberechnung im BGB die Widerrufsfrist erst <u>nach</u> Erhalt der Ware zu laufen beginnt. Bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht soll sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate verlängern. Dies stellt für deutsche Onlinehändler einen erheblichen Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung dar, wonach die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen beginnt, so lange nicht über das Widerrufsrecht belehrt worden ist.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es wird darüberhinaus, ähnlich wie momentan im EGBGB eine europäische Musterwiderrufsbelehrung verfügbar sein.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">2. Hinsendekosten</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat der Händler die Hinsendekosten zu tragen. Es entsteht jedoch keine Erstattungspflicht zusätzlicher Kosten, wenn der Verbraucher sich für eine teurere, als die vom Händler angebotene Standardversandvariante entschieden hat. Für die Praxis bedeutet das, dass etwa Zuschläge für Expresslieferungen nicht erstattungspflichtig werden.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">3. Kosten der Rücksendung bei Widerruf - das Ende der 40-Euro-Klausel</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Eine weitere Neuerung wird sein, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Voraussetzung dafür ist, dass er vorher vom Unternehmer über diese Rechtsfolge belehrt worden ist. Es ist daher auch nicht mehr vorgesehen, dass die Kostentragung vertraglich, wie etwa durch AGB, vereinbart wird. Damit wird zukünftig die 40-Euro-Klausel und die sich darum rankende Problematik entfallen. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wenn allerdings der Händler von dieser Regelung Gebrauch macht und dem Kunden nicht aus Kulanz und im Hinblick auf einen Wettbewerbsvorteil die Kosten der Rücksendung abnimmt, muss er die Höhe der Rücksendekosten angeben, sofern der Artikel nicht auf dem normalen Postwege versendet werden kann.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">4. Widerrufserklärung</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Richtlinie sieht des Weiteren vor, dass der Widerruf nicht mehr einfach durch Rücksendung der Ware erklärt werden kann, sondern eine ausdrückliche Erklärung notwendig sein wird. Dies kann gemäß Art. 11 der Richtlinie durch das Musterwiderrufsformular aus der Anlage der Richtlinie geschehen oder durch eine entsprechende andere eindeutige Erklärung.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Für den Händler wird die Annahme von kommentarlos zurückgesendeter Ware unter Umständen dennoch nicht umgänglich sein, da der Verbraucher auch gleichzeitig anderweitig den Widerruf hat erklären können.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">5. Rücksendefrist</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Unternehmerfreundlich wurde hingegen die Rückabwicklung des widerrufenen geregelt. Es mag zunächst nachteilhaft erscheinen, dass der Händler innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf den Kaufpreis zurückzuerstatten hat (bisher sind es 30 Tage). Es ist jedoch ein Zurückbehaltungsrecht vorgesehen, so lange der Händler die Ware nicht zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis der Absendung erbracht hat. hierbei ist maßgeblich, welche der beiden Varianten früher geschieht.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Richtlinie verpflichtet den Verbraucher wiederum zur Rücksendung der Ware ohne unnötige Verzögerung, spätestens binnen 14 Tagen nach Widerrufserklärung. Auch der Verbraucher hatte bislang 30 Tage Zeit für die Rücksendung. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">6. Ausnahmen vom Widerrufsrecht</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Folgende Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind vorgesehen:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- versiegelte, hygienisch sensible Waren, die wegen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes nicht zur Rückgabe geeignet sind. Dabei muss die Versiegelung jedoch entfernt worden sein.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- Waren, die aufgrund ihrer Eigenart untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- alkoholische Getränke, wenn deren Preis beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, die Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">e jetzt verabschiedete Richtlinie ist ein großer Schritt in Sachen Rechtsangleichung</span><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">7. Pflichtinformation: Liefertermin</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Versandhändler wird künftig verpflichtet sein, über die Zahlungs-, Liefer-, und Leistungsbedingungen sowie den Termin, bis zu dem er die Ware liefert zu informieren. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">8. Kosten der Zahlungsart</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es wird dem Händler in Zukunft verboten, Zuschläge für eine gewählte Zahlungsart (etwa Kreditkarte) zu verlangen. Es dürfen nur die Kosten verlangt werden ,die dem Händler wegen der Verwendung dieser Zahlungsart auch entstehen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">9. Auslandslieferungen</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Händler muss spätestens bei Beginn der Bestellung angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen. Es besteht nämlich kein Zwang zur Lieferung ins EU-Ausland, wenn jedoch keine Auslandslieferung angeboten werden soll, besteht hierüber eine Informationspflicht. Auch darüber, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden muss der Händler informieren. Natürlich kann der Onlinehändler diese Angaben bereits in seinem Online-Angebot machen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">10. keine kostenpflichtigen Kundenhotlines</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Eine für den Verbraucher besonders erfreuliche Regelung<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>ist, dass der Onlinehändler keine Kundenhotline einrichten darf, bei denen der Verbraucher mehr als den Grundtarif zahlen muss. Für den Fall, dass der Händler beispielsweise im Impressum eine kostenpflichtige Hotline bereit stellen möchte, muss er jedoch sicher stellen, dass für Kunden mit geschlossenen Verträgen eine kostenlose Rufnummer bereit gehalten wird, über die der Kunde auch hinreichend informiert wird.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><b><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">11. Schutz vor Abo-Fallen</span></b></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die neuen Regelungen der Richtlinie sehen einen besseren Schutz des Verbrauchers vor Abo-Fallen durch die sog. &quot;Schaltflächenlösung&quot; vor:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In Art. 8 II der Richtlinie wird bestimmt, dass der Verbraucher in Zukunft nur dann an Online-Bestellungen über Waren oder Dienstleistungen gebunden ist, wenn per Knopfdruck eindeutig bestätigt wird, dass er eine kostenpflichtige Leistung, zum Beispiel ein Abonnement oder eine Ware, erwirbt. Außerdem muss der Händler den Verbraucher vorher ausreichend informiert haben über:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">-<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>die wesentlichen Merkmale der Ware</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- den Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben sowie ggf. alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten und alle sonstigen Kosten</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">-<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>ggf. die Laufzeit des Vertrages</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">- ggf. die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Bei Nichteinhaltung ist der Verbraucher nicht an die Bestellung gebunden.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Richtlinie sieht darüberhinaus eine Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung von Bestellbuttons vor, wie etwa &quot;Kaufen&quot;. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Viele Neuerungen, die in Zukunft von Online-Händlern beachtet und umgesetzt werden müssen. Wie jede Neuerung bergen auch diese wieder neue Abmahngefahren. Zunächst bleibt abzuwarten, wie die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen werden. </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Wir halten Sie auf dem Laufenden! Kanzlei Dr. Schenk Tel: 0421-56638780<br /></span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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			<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 12:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung &quot;Sexy Cora - Amateurstars No. 3 durch Rechtsanwalt Lihl</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-sexy-cora-amateurstars-no-3-durch-rechtsanwalt-lihl.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„Sexy...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„Sexy Cora – Amateurstars No. 3“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Medienvertrieb T.W., Inhaber Tim Wosnitza ausgesprochen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Die Firma wurde bei früheren Abmahnungen durch durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Nunmehr hat die Vertretung Rechtsanwalt Lihl übernommen. </p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte auf jeden Fall durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Auch die evtl. abzugebende Unterlassungserklärung muss im Interesse des Abgemahnten umformuliert werden. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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			<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 06:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gebrauchtwarenhändler obsiegt vor dem BGH mit seiner KM-Angabe im Internet</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gebrauchtwarenhaendler-obsiegt-vor-dem-bgh-mit-seiner-km-angabe-im-internet.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 42/10 entschieden, dass es keine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 42/10 entschieden, dass es keine wettbewerbswidrige Irreführung sei, wenn ein Gebrauchtwarenhändler sein Fahrzeug unter einer falschen Suchrubrik bzgl. der Kilometerleistung anbietet. Dies gelte aber hier zunächst für den Fall, wo der Händler die korrekte Laufleistung im eigentlichen Inserat bereits in der Überschrift nennt.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Somit sei allein die unzutreffende Einordnung in eine Kategorie nicht geeignet, die potentiellen Interessenten irrezuführen. Dadurch, dass sich die Laufleistung bereits aus der Überschrift des Inserates ergebe, sei eine Täuschung nahezu ausgeschlossen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ob das Einstellen in einer falschen Rubrik unter anderen Gesichtspunkten, beispielsweise einer unzumutbaren Belästigung der Internetnutzer, wettbewerbswidrig sein könnte, ließ das Gericht offen. Dies sei nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits gewesen. <br /></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht als Berufungsgericht hatte der Klage zuvor stattgegeben und einen Wettbewerbsverstoß angenommen. Letztinstanzlich entschied der BGH aber dann doch anders.</span></p>

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			<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 04:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BGH: Sportwettenverbot im Internet wirksam!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bgh-sportwettenverbot-im-internet-wirksam.html</link>
			<description>Der BGH bestätigte laut Pressemitteilung vom 28.09.2011 das Sportwettenverbot und das Verbot...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Der BGH bestätigte laut Pressemitteilung vom 28.09.2011 das Sportwettenverbot und das Verbot anderer Glücksspiele im Internet.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">In der Pressemitteilung heißt es, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Sportwetten und anderen öffentlichen Glücksspiele im Internet nach § 4 IV und § 5 III des <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Glücksspielstaatsvertrages nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstoße. Die Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der europäischen Union durch diese Regelung sei dadurch gerechtfertigt, dass Ziele wie die Bekämpfung der Spielsucht verfolgt werden. Wegen der größeren Gefahren des Internets, insbesondere aufgrund der Anonymität und der fehlenden sozialen Kontrolle, müsse und dürfe dieser Vertriebsweg stärker eingeschränkt werden.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Das bedeutet nunmehr, dass Privatfirmen in Deutschland auch weiterhin keine Sportwetten im Internet anbieten dürfen. Damit wurde durch den BGH das Monopol der staatlichen Lotto- und Toto-Gesellschaften verstärkt. Gleichzeitig sanken die Aktien von Wettanbietern wie Betfair und Bwin um mehrere Prozent.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:normal;tab-stops:45.8pt 91.6pt 137.4pt 183.2pt 229.0pt 274.8pt 320.6pt 366.4pt 412.2pt 458.0pt 503.8pt 549.6pt 595.4pt 641.2pt 687.0pt 732.8pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE">Eine gewisse Gelassenheit lässt sich jedoch dennoch erkennen, da der Glücksspielstaatsvertrag Ende dieses Jahres ausläuft und Hoffnung auf Änderung im neuen Staatsvertrag besteht.</span></p>

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			<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 05:32:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Lustige Bilder dürfen nun auch von Pelikan verwendet werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lustige-bilder-duerfen-nun-auch-von-pelikan-verwendet-werden.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 28.09.2011, I ZR 48/10, dass auf der Verpackung von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 28.09.2011, I ZR 48/10, dass auf der Verpackung von Druckerpatronen des Pelikan-Konzerns lustige Bilder wie Teddybären oder Sonnenschirme abgebildet sein dürfen, so wie es auch bei solchen der Marke EPSON der Fall ist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">EPSON wirbt bereits seit 2002 mit Bildern, welche der Zuordnung der Patronen zu den passenden Druckern und der Farbbestimmung der Tinte dienen soll. Auch der Pelikan-Konzern vertreibt seit einiger Zeit Druckerpatronen mit ähnlichen Motiven für EPSON-kompatible Produkte.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der BGH hob nunmehr die Urteile der vorinstanzlichen Gerichte auf, welche zunächst in dem Verhalten eine unzulässige Rufbeeinträchtigung annahmen. Diese liege nämlich nach Ansicht des Senates gerade nicht vor, da <span style="mso-bidi-font-weight:bold">vergleichende Werbung</span> nur dann unzulässig sei, wenn sie das fremde Zeichen herabsetze oder verunglimpfe. Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft stehe einer Rufbeeinträchtigung aber eben nicht gleich, vielmehr sei ein gewisses Maß an „Rufausnutzung“ häufig unvermeidbar und stelle nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß dar. <br /></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Letztlich müsse es der Beklagten möglich sein, für EPSON-kompatible Produkte mit ähnlichen Bildern zu werben, da sich die Verbraucher eben an diesen Motiven orientieren.</span></p>

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			<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 10:20:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Persönliche Daten eines Diätmittelherstellers dürfen ins Internet gestellt werden.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/persoenliche-daten-eines-diaetmittelherstellers-duerfen-ins-internet-gestellt-werden.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht in Hamburg entschied mit Urteil vom 02.08.2011, Az. 7 U 134/10, dass die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;line-height:18.0pt;background: white"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE;mso-bidi-font-weight:bold">Das Oberlandesgericht in Hamburg entschied mit Urteil vom 02.08.2011, Az. 7 U 134/10, dass die Nennung personenbezogener Daten eines irischen Diätmittelherstellers, welche in einem Internetforum im Rahmen einer Diskussion veröffentlicht wurden, nicht<b> </b>gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:18.0pt;background: white"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE;mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:18.0pt;background: white"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE;mso-bidi-font-weight:bold">Hintergrund war folgender:</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:18.0pt;background: white"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE;mso-bidi-font-weight:bold">Der Beklagte betreibt ein Internetforum, worin ein Beitrag veröffentlicht wurde, in dem kritisiert wurde, dass der Kläger mehrere Produkte unter verschiedenen Namen vertreibt, wobei es sich aber in Wahrheit um identische Produkte desselben Unternehmens handeln würden. Als Beweis dafür wurde der Familienname und die Wohnanschrift des Klägers mitveröffentlicht. Diese Daten waren auch allesamt im Handelsregister in Irland eingetragen und somit allgemein zugänglich.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:18.0pt;background: white"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE;mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:18.0pt;background: white"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE;mso-bidi-font-weight:bold">Das Gericht nahm insbesondere diesen Umstand, nämlich dass die Daten allgemein zugänglich seien, zum Anlass, die Klage abzuweisen. Zwar fände das Bundesdatenschutzgesetz hier Anwendung, da der streitgegenständliche Beitrag in der Bundesrepublik abgerufen werden könne. Jedoch sei es dem Forumsbetreiber als für die Übermittlung der Daten verantwortliche Stelle nicht vorzuwerfen, dagegen verstoßen zu haben. Die Nennung dieser Daten diene hier der Wahrnehmung berechtigter Interessen, nämlich der kritischen Auseinandersetzung der Produktions- und Vermarktungsweise des Klägers. Die Angabe der Daten seien angeführt worden, um zu verdeutlichen, dass hinter den verschiedenen Produkten dasselbe Unternehmen steckt. Wie schon erwähnt seien die Daten auch im Handelsregister von Irland einzusehen und daher allgemein zugänglich. Das Interesse des Klägers an der Nichtveröffentlichung dieser Daten hätte letztlich zurückzutreten hinter die Meinungsfreiheit des kritischen Berichterstatters.</span><b><span style="font-size:9.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;display:none; mso-hide:all;mso-fareast-language:DE">Datenschutz-Hinweis</span></b><span style="font-size:9.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;display:none;mso-hide:all;mso-fareast-language: DE">: Bitte klicken Sie einmal auf den Google+1-Button, um diesen freizuschalten. Hierdurch können bereits Daten an Google und Dritte übermittelt werden (siehe Datenschutzerklärung). Klicken Sie den Google+1-Button dann ein weiteres Mal an, um dessen Funktion zu aktivieren und den Textbeitrag mit Ihrem Google+1-Profil zu verlinken.</span><span style="font-size:9.0pt;font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444; mso-fareast-language:DE"></span></p>

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			<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 10:17:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die Künstler Christo und Jean Claude gewinnen erneut einen Urheberrechtsstreit</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/die-kuenstler-christo-und-jean-claude-gewinnen-erneut-einen-urheberrechtsstreit.html</link>
			<description> Mit Teilurteil vom 27.09.2011 entschied das Landgericht in Berlin, dass eine bekannte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><b><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt">&nbsp;</span></b><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">Mit Teilurteil vom 27.09.2011 entschied das Landgericht in Berlin, dass eine bekannte deutsche Fotoagentur ohne die dafür erforderlichen Genehmigungen der Urheber keine Bilder von Werken der Künstler Christo und Jean-Claude verbreiten dürfe.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">Bekannt geworden ist das Künstlerpaar in Deutschland vor Allem mit der medienträchtigen „Verhüllung des Reichstages“ im Jahre 1995 oder der Ausstellung „The Wall im Jahre 1999 in Oberhausen. </span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">Schon vor zehn Jahren gewannen die beiden einen Rechtsstreit. Darin ging es lediglich um die Veröffentlichung von Postkarten mit Motiven des Kunstwerkes „Der verhüllte Reichstag“. In dem vorliegenden Verfahren ging es darüber hinaus auch um sieben weitere Kunstwerke, deren Fotos nicht verbreitet werden dürfen. Da Jean-Claude mittlerweile verstorben ist, steht dem Künstler Christo gleichwohl als Miturheber ein Unterlassungsanspruch zu. Über einen weitergehenden Schadensersatzanspruch entscheidet die Kammer erst nach genauer Bezifferung, welche zum Zeitpunkt dieser Urteilsverkündung noch nicht vorgenommen werden konnte.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">Begründet wurde das Teilurteil damit, dass die Fotoagentur weder einen urheberrechtlichen Anspruch an der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Fotos habe, noch eine Veröffentlichung und Verbreitung sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ergebe. Ein von der Beklagten behauptetes ausschließliches Nutzungsrecht läge genau so wenig vor wie eine Genehmigung durch den Kläger. Ausnahmen hiervon seien letztlich auch nicht einschlägig, so handle es sich beispielsweise nicht gemäß § 50 UrhG um die Berichterstattung eines Tagesereignisses oder einen Fall der Zitierfreiheit nach § 51 UrhG, da keine besondere Auseinandersetzung mit dem Werk stattfände.</span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">Dieses Urteil verdeutlicht wieder einmal, dass die Veröffentlichung von fremden Inhalten mit äußerster Vorsicht zu genießen ist. Auch wenn es sich um umgestaltete Werke handelt, so ist vor deren Veröffentlichung regelmäßig das Einverständnis des Urhebers einzuholen.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">&nbsp;</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 10pt; mso-bidi-font-weight: bold">Unsere Kanzlei berät Sie gern in allen urheberrechtlichen Fragen.</span><span style="FONT-SIZE: 10pt"></span></p>


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			<pubDate>Fri, 30 Sep 2011 07:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>CDU-Kauder will Urheberrechtssünder sanktionieren</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/cdu-kauder-will-urheberrechtssuender-sanktionieren.html</link>
			<description>Ginge es nach dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages und CDU-Politiker Siegfried...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ginge es nach dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages und CDU-Politiker Siegfried Kauder, so würden fortan Internetanschlüsse nach der dritten Verwarnung für mehrere Wochen gesperrt werden dürfen, von deren Account drei Urheberrechtsverletzungen<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nacheinander begangen worden seien (three-strikes-system). Einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf wird Kauder in den nächsten Monaten ausarbeiten und vorlegen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Um das geistige Eigentum, beispielsweise Musik- oder Filmwerke, vor illegalen Up- und Downloads zu schützen und den dadurch entstehenden Schaden für die Musik- und Filmindustrie zu verringern, so Kauder singemäß, sei über derartige Maßnahmen mehr als nur nachzudenken. In Frankreich und den USA seien außerdem schon ähnliche „Warnmodelle“ umgesetzt worden.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch wenn die Musikindustrie dieses Vorhaben natürlich begrüßt, stößt es bisher ansonsten fast ausschließlich auf Kritik. Die von Kauder skizzierte Regelung sei nicht nur datenschutzrechtlich mehr als bedenklich, sondern bringe die Balance zwischen Urheberschutz und der Sicherung der Privatsphäre der Internetnutzer aus dem Gleichgewicht, so Parteivertreter den FDP und der Grünen. Eine Sanktionierung derer, bei denen nicht einmal klar festgestellt werden könne, ob sie selbst den Verstoß begangen hätten oder nicht etwa Familienangehörige oder Freunde, sei letztlich nicht zu rechtfertigen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Schutz des geistigen Eigentums in Zeiten des Internet 2.0 verstärkt wird und wie dies mit den Persönlichkeitsrechten der Internetbenutzer zu vereinbaren gelingt.</span></p>

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			<pubDate>Wed, 28 Sep 2011 04:31:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung der KSM GmbH - Marvel: Thor – Tales of Asgard</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-der-ksm-gmbh-marvel-thor-tales-of-asgard.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„ Marvel: Thor – Tales of Asgard“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>KSM GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Baumgarten, Brandtaus Berlin
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 11:07:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung DBM Videovertrieb GmbH wegen illegalen herunterladens des Filmwerks Riesen Titten</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-dbm-videovertrieb-gmbh-wegen-illegalen-herunterladens-des-filmwerks-riesen-titten.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„Riesen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„Riesen Titten“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die DBM Videovertrieb GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Negel, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren!<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 11:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Embargo 2.0 - oder: wie PayPal das Kuba-Embargo in Deutschland umsetzt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/embargo-20-oder-wie-paypal-das-kuba-embargo-in-deutschland-umsetzt.html</link>
			<description>Zigarren und Rum aus Kuba, die online bestellt werden, können jetzt nicht mehr mit PayPal bezahlt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zigarren und Rum aus Kuba, die online bestellt werden, können jetzt nicht mehr mit PayPal bezahlt werden. Grund dafür ist eine Sperre, die von PayPal selbst eingeführt wurde; der Finanzdienstleister fühlt sich dem amerikanischen Recht verpflichtet und versucht daher, das Embargo gegen Kuba aus dem Jahre 1962 ebenfalls im Online-Handel durchzusetzen, indem er Konten von Onlineshops sperrt, die die vom Embargo betroffenen Artikel anbieten. Daher hat</span><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"> </span><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">bardealer.de, ein Online-Händler aus Bayern, der ebenfalls von PayPal gesperrt worden ist, nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Sperre beim Landgericht Traunstein beantragt. </span></p>
<p style="margin-top:0cm;margin-right:0cm;margin-bottom:6.0pt;margin-left:0cm; text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Am 31. Oktober soll eine Entscheidung fallen. Dabei wird das Gericht auch die Frage klären müssen, ob die Gesetze der USA zum Kuba-Embargo auch in Deutschland Anwendung finden. Es wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob nicht etwa dem amerikanischen Recht genüge getan wäre, wenn lediglich bei kubanischen Produkten die PayPal-Option deaktiviert werde oder ob für den deutschen Online-Händler überhaupt das amerikanische Recht gilt. Fraglich ist auch, ob es PayPal verboten werden kann, deutschen Online-Händlern den Dienst zu verweigern und so das US-Recht<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>durchzusetzen.</span></p>
<p style="margin-top:0cm;margin-right:0cm;margin-bottom:6.0pt;margin-left:0cm; text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Von dieser Vorgehensweise sind jedoch nicht nur Spezialhändler betroffen, die kubanische Artikel anbieten, sondern auch unter anderem die Drogerie-Kette Rossmann. Rossmann hatte von PayPal eine Aufforderung erhalten, innerhalb von drei Tagen sämtliche Produkte aus Kuba aus dem Online-Angebot zu entfernen, doch will man sich nicht von PayPal sein Produktangebot diktieren lassen und wird sich zur Wehr setzen. Die erste Maßnahme war die Beendigung der Zusammenarbeit mit PayPal. Unterstützt werden betroffene Händler u.a. vom Netzwerk Cuba aus Berlin, das PayPal dazu auffordert, &quot;nicht länger als Online-Rambo&quot; aufzutreten.</span></p>
<p style="margin-top:0cm;margin-right:0cm;margin-bottom:6.0pt;margin-left:0cm; text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Kleinere Internetshops, wie etwa bardealer.de haben bisher zwischen 70 und 80 Prozent ihres Umsatzes über PayPal abgewickelt und würden durch eine Durchsetzung des Kuba-Embargos im Internethandel erhebliche Einbußen erleiden.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Berichten zufolge geht </span><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Paypals Mutterkonzern eBay geht sogar noch einen Schritt weiter, und hat mehrere eBay-Shops komplett gesperrt und PayPal Guthaben von Händlern eingefroren, die bisher über die deutsche Plattform eBay.de kubanische Artikel, insbesondere Zigarren und Rum verkauft hatten. Derzeit wird eine Sammelklage der betroffenen Händler gegen eBay vorbereitet. Man habe nicht vor, sich amerikanische Embargos gegen Dritte in Deutschland aufzwingen zu lassen. </span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Ebay selbst verstößt durch seine Vorgehensweise gegen geltendes EU-Recht, insbesondere gegen die EU-Blocking-Regulation. Nach dieser EU-Richtlinie, die aufgrund des US-Embargos gegen Kuba erlassen worden ist, ist es europäischen Unternehmen untersagt, das Embargo zu befolgen. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen seitens der EU.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Bemerkenswert an diesem Skandal ist, dass nach Auskünften von Online-Händlern immer mehr Kunden sich den kubanischen Rum, statt der US-Rummarke bevorzugen. PayPal handelte im Übrigen nach eigener Auskunft nach den Anweisungen der eBay-Konzernzentrale in den USA.</span></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 10:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung der media &amp; more GmbH &amp; Co. KG  wegen illegalem uploud des Films &quot;Filthy family Volume 3“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-der-media-more-gmbh-co-kg-wegen-illegalem-uploud-des-films-filthy-family-volume-3.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks „Filthy...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks „Filthy family Volume 3“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>media &amp; more GmbH &amp; Co. KG ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Die media media &amp; more GmbH &amp; Co. KG wird vertreten durch die Rechtsanwälte<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Negele Zimmel Greuter Beller, die auch andere Rechteinhaber vertreten. </p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Gtk-Gnutella, Phex,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">eben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren! In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.</p>
<p style="text-align:justify">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Tue, 20 Sep 2011 05:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung des Films &quot;Sturm auf Festung Brest“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-des-films-sturm-auf-festung-brest.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Sturm...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Sturm auf Festung Brest“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma Pandastorm Pictures GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte ist die Kanzlei Lihl.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Gtk-Gnutella, Phex,<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.
eben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit! 
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 12:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„FICKEN“ ist nicht sittenwidrig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ficken-ist-nicht-sittenwidrig.html</link>
			<description>Die zunächst im Jahre 2009 vom Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) als sittenwidrig eingestufte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify; line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1E2022">Die zunächst im Jahre 2009 vom Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) als sittenwidrig eingestufte Wortmarke mit dem Titel „FICKEN“ wurde nunmehr vom Deutschen Patentgericht (BPatG) mit Beschluss vom 03.08.2011 – 26 W 116/10 als nicht „unanständig“ angesehen und kann somit in das Markenregister eingetragen werden.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify; line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1E2022">Die einstige Begründung des Markenamtes, das Wort „FICKEN“ sei vulgär, geschmacklos und anstößig, wurde vom Patentgericht nicht aufrecht erhalten. Voraussetzung für eine Zurückweisung einer Markenanmeldung wegen Sittenwidrigkeit sei nämlich, dass das Scham- und Sittlichkeitsgefühl eines wesentlichen Teils des Verkehrs durch geschlechtsbezogene Angaben unerträglich verletzt wird, wobei vor Allem die fortschreitende Liberalisierung zu berücksichtigen sei. Geschmacksfragen sind bei der Bewertung insbesondere außer Acht zu lassen. Da durch das Wort an sich keine massiv diskriminierenden Aussage mitgeteilt werde, sei es als Marke nicht als unzulässig einzustufen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify; line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1E2022">Da das Wort „FICKEN“ letztlich sowohl durch die Erwähnung im Duden, als auch durch den Bestand als Familiennamen vereinzelt im Sprachgebrauch zu finden und somit „salonfähig“ geworden ist, ist auch der Beschluss des Deutschen Patentgerichts zu begrüßen.</span></p>

<hr />

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 04:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Lang erwartet: BGH zur vertraglichen Haftung des ebay-Konto-Inhabers für unbefugte Verwendung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lang-erwartet-bgh-zur-vertraglichen-haftung-des-ebay-konto-inhabers-fuer-unbefugte-verwendung.html</link>
			<description>Wer bei eBay verkauft weiß, dass er das Angabot nicht einfach wieder zurückziehen darf,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer bei eBay verkauft weiß, dass er das Angabot nicht einfach wieder zurückziehen darf, beispielsweise weil ein viel zu geringer Preis erzielt wurde. Aber was ist, wenn das Angebot gar nicht selbst eingestellt wurde, sondern von einem (nicht autorisierten) Dritten? Es gibt jetzt ein Urteil des BGH zu genau dieser Frage.
<div class="storycontent"><div id="post-4539"><div>Der BGH hat die lang erwartete Entscheidung (Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09) veröffentlicht, in der er die Frage klärte, <b>unter welchen Voraussetzungen ein eBay-Account-Inhaber vertraglich für Erklärungen Dritter haftet, wenn die Verwendung unbefugt geschehen ist</b>. 
<div>Dem lag folgender Fall zugrunde:
Die Beklagte war Inhaberin eines Kontos bei eBay. Unter diesem Konto wurde eine Gastronomie-Einrichtung zu einem Startpreis von 1,00 € angeboten. Der Kläger hatte sein Höchstgebot von 1.000,00 € eingegeben; einen Tag später wurde die Auktion frühzeitig beendet. Der Kläger, der zu dem Zeitpunkt Höchstbietender war, forderte die Übergabe der Einrichtung im Wert von über 30.000,00 €, jedoch natürlich zu dem Kaufpreis von 1.000,00 €. Nachdem dieser Versuch erfolglos blieb, forderte er Schadensersatz wegen Nichterfüllung von der Inhaberin des eBay-Kontos. Die Beklagte verweigerte die Zahlung, weil die der Meinung war, nicht für den Missbrauch ihres Kontos haftbar gemacht werden zu können. Sie behauptete nämlich, die Einrichtung sei ohne ihr Wissen und ohne ihre Beteiligung von ihrem Ehemann bei eBay eingestellt worden, woraufhin sie das Angebot gelöscht habe.
<h4>eBay-AGB: Kontoinhaber haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten über sein Konto</h4>
Zwar bestimmten die AGB von eBay in § 2, Nr. 9, dass Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, haften, doch der BGH entschied anders:
<h4>BGH widerspricht: Gehaftet wird nur, wenn in genehmigter Vertretung gehandelt wurde</h4>
Nach Ansicht des Senats sind nämlich auch beim Internethandel die Regeln der Stellvertretung anwendbar. Daher verpflichten Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, den Namensträger nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Allein der nicht hinreichend sorgfältige Umgang mit Kontaktdaten eines eBay-Accounts führt nicht dazu, dass der Inhaber sich Erklärungen eines Dritten zurechnen lassen muss, die dieser während der unbefugten Nutzung des Accounts abgegeben hat. Eine derartige Zurechnung soll sich auch nicht aus den AGB von eBay ergeben, da diese nur zwischen eBay und dem jeweiligen Mitglied vereinbart sind. Sie gelten daher nicht unmittelbar zwischen dem Käufer und Verkäufer. Der BGH geht also davon aus, dass zwischen der Beklagten und dem Kläger kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Bei dieser Meldung handelt es sich bislang lediglich um eine Pressemitteilung des BGH, so dass die Urteilsgründe noch ausstehen und sich damit hoffentlich weitere Fragen klären lassen werden.
<h4>Weitreichende Folgen möglich – Urteilsbegründung steht noch aus</h4>
Es bleibt abzuwarten, was der BGH beispielsweise dazu ausführt, dass unter Anwendung der Stellvertretungsregeln der Ehemann als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat, und damit behandelt werden würde, als hätte es im eigenen Namen gehandelt.
Auch für die Praxis wird diese Rechtsprechung sehr weitereichende, wenn nicht sogar verheerende Folgen haben. Diese Entscheidung öffnet Tür und Tor für diejenigen, denen beispielsweise der erzielte Höchstpreis nicht hoch genug ist. Dies dürfte erheblich die Rechtssicherheit bei zukünftigen eBay-Geschäften ins Wanken bringen.<i> </i>
<i>Mitgeteilt von Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz, <LINK http://www.dr-schenk.net/><b><font color="#555e5e">www.dr-schenk.net</font></b></link>.</i></div></div></div></div>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 19:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„Pippi“ darf nicht ohne Lizenz kopiert werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/pippi-darf-nicht-ohne-lizenz-kopiert-werden.html</link>
			<description>Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 10.08.2011 entschieden, dass ein großer deutscher...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 10.08.2011 entschieden, dass ein großer deutscher Discounter keine Pippi Langstrumpf- Kostüme ohne eine dazugehörige Lizenz verkaufen darf. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung, da das bekannte Lindberg- Mädchen mit den roten Haaren als literarische Figur auch außerhalb der Filme und Bücher Urheberschutz genieße.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch literarische Figuren genießen Urheberschutz, soweit der beschriebene Charakter der Phantasie des Urhebers entsprungen ist und auch außerhalb der konkreten Geschichte eine charakteristische Persönlichkeit aufweist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die unverwechselbare Persönlichkeit sei bei Pippi Langstrumpf so individuell, dass in diesem Fall schon die Übernahme von äußeren Merkmalen, wie beispielsweise dem Kleidungsstil, ausreicht, um eine Urheberverletzung zu rechtfertigen. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der gebotene Abstand wurde beim Verkauf der streitgegenständlichen Produkte nicht gewahrt, so dass der Discounter nunmehr eine fiktive Lizenzgebühr von 50.000,00 € zu entrichten hat.</span></p>

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			<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 10:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung: Aktuell wird das Filmwerk „Joker – Was Treibt Die Versaute Fotze Nebenan“ abgemahnt </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-aktuell-wird-das-filmwerk-joker-was-treibt-die-versaute-fotze-nebenan-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„Joker –...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;„Joker – Was Treibt Die Versaute Fotze Nebenan“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die DBM Videovertrieb GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Negel, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal<b> Ruhe bewahren</b>! <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
<b>Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</b>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 06:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung: Aktuell wird das Filmwerk „Ohne Höschen Vol. 30“ abgemahnt </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-aktuell-wird-das-filmwerk-ohne-hoeschen-vol-30-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;Ohne...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;Ohne Höschen Vol. 30“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die GMV Media GmbH und Co KG GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Schulenberg &amp; Schenk aus Hamburg. 
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298,00 € verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal<b> Ruhe bewahren</b>! <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!<b> <br /></b>
<b>Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</b>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 06:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Domainrecht: Neue Top Level Domain „.XXX“ wird vergeben</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/domainrecht-neue-top-level-domain-xxx-wird-vergeben.html</link>
			<description>Seit dem 07.09.2011 können bestimmte Internetuser die neue Top Level Domain (TLD) „.XXX“ für ihre...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Seit dem 07.09.2011 können bestimmte Internetuser die neue Top Level Domain (TLD) „.XXX“ für ihre Seite registrieren, bzw. ihre Marken unter „.XXX“ blockieren.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zur Erklärung: Eine Top Level Domain ist die Endung jeder Internetadresse, beispielsweise .de oder.com. Top Level Domains sind entweder Länder- oder Spartenbezogen und werden nicht in beliebiger Anzahl und Vielfalt vergeben.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Bei der neuen TLD „.XXX“ handelt es sich um eine vorwiegend für Erwachsenenseiten geschaffene Endung.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Nunmehr hat die sogenannte „Sunrise“- Phase für die TLD „.XXX“ begonnen, bei der zunächst bis zum 28.10.2011 nur registrierte Mitglieder der .XXX-Community eine Registrierung für ihre Marken sichern können (Sunrise AT). Domaininhaber, die bereits vor dem 01.02.2010 ein Internetangebot für Erwachsene bereitgestellt hatten, können ihre bisherige Second Level Domain ebenfalls mit der Endung „.XXX“ versehen lassen Sunrise AD).</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Andere Markeninhaber können ihre Marke in Bezug auf die Endung „.XXX“ blockieren lassen (Sunrise B). Dafür bedarf es jedoch des Nachweises der jeweiligen Markeninhaber über den rechtlichen Bestand der Marke sowie deren Nutzung im Geschäftlichen Verkehr.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ansonsten gelten für die Vergabe der „.XXX“- Adressen die üblichen rechtlichen Bedingungen, wie beispielsweise das Verbot, allgemeine beschreibende Begriffe registrieren zu lassen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Bei Interesse an der Registrierung einer „.XXX“-Domain steht Ihnen unsere Kanzlei gern zur Seite.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 09:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title> Filesharing: 510,00 € für Bereitstellen eines Computerspiels</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-51000-EUR-fuer-bereitstellen-eines-computerspiels.html</link>
			<description>Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (vom 20.05.2011, Az.: 220 C 224/10) ist ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (vom 20.05.2011, Az.: 220 C 224/10) ist ein Schadensersatz in Höhe von 510,00 € für das öffentliche Zurverfügungstellen eines Computerspiels angemessen. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass die Dokumentation der Firma &quot;Logistep&quot;, die die IP-Adressen ermittelt hatte, &quot;bekanntermaßen&quot; zuverlässig sei. Auch die Einwendungen des Beklagten haben diese Ansicht nicht erschüttern können, obwohl der Beklagte im Rahmen einer Selbstauskunft nach § 34 BDSG eine andere IP-Adresse erlangt hatte. Dies wurde vom Gericht als Zahlendreher angesehen und daher nicht anerkannt. Außerdem sei in dem Protokoll der Firma Logistep aufgeführt, dass das Computerspiel vom Anschluss des Beklagten aus zugänglich gemacht worden ist. Diese Entscheidung stößt auf herbe Kritik, da das Gericht nicht begründet hat, weshalb es sich bei der Selbstauskunft um einen &quot;offensichtlichen&quot; Schreibfehler handeln sollte. Nachdem durch die Selbstauskunft nach § 34 BDSG belegt war, dass der Beklagte nicht Inhaber der ermittelten IP-Adresse war, hätte das Gericht die Klage nämlich dann wegen der Beweislast der Klägerin abweisen werden müssen. Offensichtlich hat jedoch das Gericht der Selbstauskunft nach BDSG jedoch nicht die dafür vorgesehene Beweiskraft zugesprochen. Kritiker bemängeln ferner, dass der Beklagte nicht anwaltlich vertreten war, und daher nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügte, um entsprechend zu reagieren und das Gericht auf den Beweiswert der Selbstauskunft nach BDSG aufmerksam zu machen.</p>

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			<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 07:17:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung wegen illegalen down - uploads des Films Der letzte Tempelritter </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-des-films-der-letzte-tempelritter.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes „Der letzte Tempelritter“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Universal Film GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf-Frommer. 
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Gtk-Gnutella, Phex, <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.
eben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt. 
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit! 
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

<hr />

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			<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 05:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Pizzadienst muss auf seinem Flyer den Grundpreis von Cola und Bier angeben</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/pizzadienst-muss-auf-seinem-flyer-den-grundpreis-von-cola-und-bier-angeben.html</link>
			<description>Das OLG Köln entschied in einem Urteil vom 01.06.2011 / Az. 6 U 220/10, dass Bringdienste in ihren...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">Das OLG Köln entschied in einem Urteil vom 01.06.2011 / Az. 6 U 220/10, dass Bringdienste in ihren Angebotsflyern nach § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) bei abgepackten Getränken und Speisen nicht nur den Abgabepreis, sondern auch den Grundpreis angeben müssen. Dieser soll dem Käufer einen Preisvergleich bei solchen Produkten erleichtern, die in verschiedenen Größenpackungen angeboten werden.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">Ein Pizzabringdienst hatte auf seinem Flyer u.a. ein 5-Liter-Fass Bier, eine 0,75l-Flache Wein<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>und ein 500-Gramm-Becher Eis zum Abgabepreis angeboten ohne entsprechende Grundpreisangaben beizufügen ( z.B. 1l Bier=2 Euro, oder 1l Wein=5 Euro).</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">Das Gericht sah in der Nichtbeachtung der Grundpreisangabe einen Verstoß gegen § 8 UWG. Es betonte aber zugleich, dass es Ausnahmen zur Pflicht einer Grundpreisangabe für bestimmte Waren gebe. Wenn Waren daher im Rahmen einer Dienstleistung erbracht werden würden, und dies solche sind, die auch bei einer Bewirtung in Gaststättenbetrieben zu erwarten sind, wäre der Abgabepreis ausreichend. Dies gelte aber nur für selbst hergestellte Speisen, weil hier ein direkter Bezug zu den verabreichten Speisen in Gaststätten bestehe. In diesem Fall ginge es allerdings um Speisen und Getränke, die nicht vom Lieferdienst zubereitet, sondern lediglich als Nebeneinnahmequelle neben dem Hauptsortiment dazu verkauft wurden. In Bezug auf diese Produkte bringe der Lieferservice somit keine eigenständige Dienstleistung, eine Ausnahme von der Grundpreisangabe bestehe daher nicht.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule:exactly"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">Da das Landgericht diesen Fall in erster Instanz aber anders sah und die Bewertung des OLG somit nicht eindeutig ist, wurde die Revision zum BGH für eine abschließende Klärung zugelassen.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 05:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Jens Lehmann hätte von vornherein kein „Schmerzensgeld“ bekommen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/jens-lehmann-haette-von-vornherein-kein-schmerzensgeld-bekommen.html</link>
			<description>Unlängst hat das Landgericht München entschieden, dass der Werder-Torhüter Tim Wiese seinem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Unlängst hat das Landgericht München entschieden, dass der Werder-Torhüter Tim Wiese seinem (ehemaligen) Torwächterkollegen Jens Lehmann keine 20.000,00 € zahlen muss, weil Wiese ihn in die „Muppet-Show“ verwies und ihm die „Couch in der Geschlossenen“ nahelegte.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Richter in München sahen die Äußerungen des „Werder-Titans“ als von der Meinungsfreiheit gedeckt. Im Milieu des Profifußballs seien Schimpfwörter und die Austragung von Konflikten über die Medien an der Tagesordnung.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">„Schmerzensgeld“ hätte der gebeutelte Herr Lehmann allerdings von vornherein nicht fordern können. Dies stünde dem Geschädigten nämlich nur dann zu, wenn er einen immateriellen Schaden erlangt hätte, beispielsweise durch körperliche oder seelische Verletzungen. Hier geht es vielmehr um „Geldentschädigung“, welche in bestimmten Fällen als der Wiedergutmachung oder Ausgleich zu zahlen ist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:Calibri">Hätte vorliegend jedoch nicht das Landgericht München, sondern das in Hamburg geurteilt, so hätten die Chancen gut gestanden, dass die Äußerung als Schmähung angesehen und verboten worden wäre. Nur weil der Ton auf und rund um den Fußballplatz grundsätzlich eher rauher ist, so unterliegt die Schwelle zur Persönlichkeitsverletzung immer noch dem einzelnen Betrachter. Vergleichbare Fälle wurden vom Landgericht Hamburg daher mitunter schon anders entschieden. <br /></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:Calibri">Doch hätte Lehmann in diesem Fall Geld bekommen? Eher nicht!</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:Calibri">Er hätte wohl auch in Hamburg nur eine Unterlassung durchsetzen können. Der Anspruch auf Geldentschädigung hingegen wird nur ganz ausnahmsweise bei besonders schweren Verfehlungen gewährt. Die praktisch bedeutendste Fallgruppe sind Äußerungen in Bezug auf die Sexualität des Betroffenen. Auch bei Berichten über Krankheiten, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Der “Platzverweis” Richtung Muppet-Show nebst Therapie-Empfehlung reicht im genannten Zusammenhang nicht aus.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:Calibri">Die Klage auf Geldentschädigung war daher in dem Moment, als sie eingereicht wurde, verloren.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 05:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>IPad darf nicht von Samsung kopiert werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ipad-darf-nicht-von-samsung-kopiert-werden.html</link>
			<description>Im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung entscheidet das Unternehmen des just in Rente gegangenen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung entscheidet das Unternehmen des just in Rente gegangenen Steve Jobs die nächste Runde für sich. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am 25.08.2011 eine am 09.08.2011 erlassene einstweilige Verfügung, wonach Samsung untersagt wurde, ihr Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu vertreiben. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Gericht führte dazu aus, dass das Design des Samsung-Tablets dem des iPad zu nahe käme. Da Apple ein Gemeinschaftsmuster für das Design des iPad besitzt, kann die Firma gegen Nachahmer vorgehen. Dies hat Apple auch getan. Der erwartete Widerspruch von Samsung mit der kuriosen Begründung, das Design wäre schon aus dem Science-Fiction-Film: Odysse im Weltraum von 2001 bekannt, wies das Gericht zurück. Es bejahte hingegen die Gefahr einer Herkunftstäuschung, insbesondere weil &nbsp;</span>das iPad höchste Wertschätzung erfahre. 
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zu beachten&nbsp; </span>ist, dass es in diesem Rechtsstreit nicht, wie in einem vorangegangenen Prozess in den Niederlanden, um die patentrechtlich geschützte Steuerung eines Berührungsbildschirmes geht, sondern allein um die Frage des Designs. Bei dem Design eines Flachbildschirms sind diesem allerdings enge Grenzen gesetzt. Folglich könnte es sein, dass es für Samsung ausreicht, kleine Veränderungen vorzunehmen, um die Entscheidung in der nächsthöheren Instanz zu kippen. In der jetzigen Form &nbsp;bestünde aber letztlich ein übereinstimmender Gesamteindruck zwischen dem iPad und dem Galaxy-Tab, der es Samsung verbiete, dieses Produkt weiter zu vertreiben.
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es bleibt abzuwarten, wie das nunmehr anzurufende Oberlandesgericht die Sache bewertet. Die vierwöchige Berufungsfrist wird Samsung, davon ist auszugehen, jedenfalls nicht verstreichen lassen.</span>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 06:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung wegen illegalen down - uploads der Digi Protect GmbH GmbH (German Top 100 Single Charts –Groove Coverage - Angeline</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-der-digi-protect-gmbh-gmbh-german-top-100-sin.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Groove Coverage – Ageline abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Digi Protect GmbH GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an der Vervielfältigung zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenbach aus Regensburg. Das Lied befindet sich u.a auf der „German Top 100 Single Charts. Diese Datei wird auch von anderen Rechteinhabern abgemahnt. So etwa die Universal Music GmbH, welche durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg vertreten werden.</p>

Abgemahnte Lieder sind etwa

Künstler<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Titel

<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Lady Gaga<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Born this way</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Lady Gaga<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>the Edge Of Glory</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Cacada<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>San Francisco</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Rihanna<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>S&amp;M</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Rihanna<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>California King Bed</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">The Black Eyed Peas<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp; </span>Just Can´t Get Enough</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">The Black Eyed Peas<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Don´t Stop The Party</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Milow<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>You And Me</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Ell/Nikki<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Running Scared</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Sarah Englers<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Call my Name</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Juli<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Süchtig</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">&nbsp;</span>
Bullmeister<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Girls Beautiful

Andreas Bourani<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Nur In meinem Kopf

Cassandra Stehen<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Gebt alles

John Pigeon<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>The Bomb

<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung werden Vergleichsbeträge in Höhe zwischen 340,00 € und 1.800 € verlangt, je nachdem wie viel Lieder Streitgegenstand sind.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit! 
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 04:38:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>IPad darf nicht von Samsung kopiert werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ipad-darf-nicht-von-samsung-kopiert-werden-1.html</link>
			<description>Im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung entscheidet das Unternehmen des just in Rente gegangenen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung entscheidet das Unternehmen des just in Rente gegangenen Steve Jobs die nächste Runde für sich. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am 25.08.2011 eine am 09.08.2011 erlassene einstweilige Verfügung, wonach Samsung untersagt wurde, ihr Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu vertreiben. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Gericht führte dazu aus, dass das Design des Samsung-Tablets dem des iPad zu nahe käme. Da Apple ein Gemeinschaftsmuster für das Design des iPad besitzt, kann die Firma gegen Nachahmer vorgehen. Dies hat Apple auch getan. Der erwartete Widerspruch von Samsung mit der kuriosen Begründung, das Design wäre schon aus dem Science-Fiction-Film: Odysse im Weltraum von 2001 bekannt, wies das Gericht zurück. Es bejahte hingegen die Gefahr einer Herkunftstäuschung, insbesondere weil <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>das iPad höchste Wertschätzung erfahre. </span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zu beachten<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>ist, dass es in diesem Rechtsstreit nicht, wie in einem vorangegangenen Prozess in den Niederlanden, um die patentrechtlich geschützte Steuerung eines Berührungsbildschirmes geht, sondern allein um die Frage des Designs. Bei dem Design eines Flachbildschirms sind diesem allerdings enge Grenzen gesetzt. Folglich könnte es sein, dass es für Samsung ausreicht, kleine Veränderungen vorzunehmen, um die Entscheidung in der nächsthöheren Instanz zu kippen. In der jetzigen Form <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>bestünde aber letztlich ein übereinstimmender Gesamteindruck zwischen dem iPad und dem Galaxy-Tab, der es Samsung verbiete, dieses Produkt weiter zu vertreiben.</span>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es bleibt abzuwarten, wie das nunmehr anzurufende Oberlandesgericht die Sache bewertet. Die vierwöchige Berufungsfrist wird Samsung, davon ist auszugehen, jedenfalls nicht verstreichen lassen.</span>

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			<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 04:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gibt es bei eBay einen Anspruch auf Rechnung ?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gibt-es-bei-ebay-einen-anspruch-auf-rechnung.html</link>
			<description>Diese Frage stellen sich wohl täglich viele ebay-Käufer, sei es vor der Bestellung oder im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Diese Frage stellen sich wohl täglich viele ebay-Käufer, sei es vor der Bestellung oder im Anschluss, wenn es heißt, den Artikel zu bezahlen. Doch hat der eBay-Kunde überhaupt ein Recht auf Rechnung? Die Antwort lautet wie so oft: „Es kommt darauf an!“</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Zunächst ist klarzustellen, dass der Handel über eBay denselben Vorschriften unterliegt wie der übrige Handel innerhalb und außerhalb des Internets. Somit muss jeder, der etwas bestellt hat, den Kaufpreis zahlen, wenn dieser fällig wird. Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Verkäufer die Zahlung verlangen kann. Das Gesetz bestimmt in § 271 Abs.1 BGB, dass eine Leistung, wenn für sie kein Zeitpunkt bestimmt wurde, sofort fällig wird, das heißt, dass der Käufer in dem Zeitpunkt, wenn er die Ware erhält, auch zahlungspflichtig wird. Oftmals wird in einer Rechnung bestimmt, dass Fälligkeit erst mit Rechnungslegung oder eine bestimmte Zeit danach eintritt. Grundsätzlich ist die Rechnungserteilung aber keine Fälligkeitsvoraussetzung. (Ausnahmen bestehen etwa bei bestimmten Werklohnforderungen oder bei Honorarforderungen von Ärzten und Architekten)</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Die Tatsache, dass jemand das zahlen muss, was er bestellt hat, gilt also unabhängig davon, ob er eine Rechnung erhält oder nicht. Möchte er nicht zahlen, so kann er sich lediglich durch Widerruf oder Anfechtung vom Vertrag lösen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Nun stellt sich aber die Frage, ob ein Käufer mit der Zahlung in Verzug kommen kann, wenn er nicht zahlt, bis er eine Rechnung vorgelegt bekommt. Kann der Verkäufer Verzugsschäden wie beispielsweise Mahnkosten oder Anwaltskosten geltend machen? </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Viele Käufer sind dabei folgender Ansicht: Keine Rechnung, keine Zahlungsaufforderung, kein Verzug! <br /></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Grundsätzlich bedarf es nach § 286 Abs.1 BGB einer Mahnung/Zahlungsaufforderung zur Verzugsbegründung. Davon gibt es in § 286 Abs. 3 BGB die Ausnahme, dass es einer Mahnung nicht bedarf, wenn der Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Somit könnte man meinen, Verzug wäre ohne Rechnung niemals möglich, weil vor jeder Mahnung zunächst eine Rechnung ausgestellt werden müsse und auch ein Verzug ohne Mahnung nach § 286 Abs.3 BGB mangels Rechnung nicht möglich ist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Dies stimmt aber nur teilweise.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Sicherlich kann ein Verzug nach § 286 Abs.3 nicht begründet werden, wenn keine Rechnung vorliegt, ein Verzug nach schuldhafter Nichtleistung und Mahnung ist jedoch möglich.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Zunächst bedarf es für eine Mahnung keiner vorherigen Rechnung. Die Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen. Leistet der Schuldner nicht, kommt er nach Ablauf einer Mahnfrist in Verzug. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Nun ist es aber so, dass der Käufer in bestimmten Fällen einen eigenen Anspruch auf Rechnungslegung hat und dem Zahlungsanspruch ein sog. Zurückbehaltungsrecht entgegenhalten kann. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Besteller ein Unternehmer ist. Hier hat er nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG einen Anspruch auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung mit detaillierten Angaben aus § 14 Abs.4 UStG. Dies macht Sinn, da Unternehmer regelmäßig Vorsteuerabzug nach § 15 Abs.1 UStG geltend machen können und daher bei ihren Einkäufen detaillierte Leistungsaufstellungen mit Steuerangaben für das Finanzamt benötigen. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Bei privaten eBay-Käufern sieht dies allerdings etwas anders aus. Diese haben grundsätzlich keinen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Ausnahme: in den Fällen des § 14 Abs.1 Nr.1 UStG). Es besteht hier lediglich ein Anspruch auf schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) nach § 368 BGB. Ein solcher Anspruch begründet jedoch kein Zurückbehaltungsrecht, da es sich hierbei um das Bekenntnis des Gläubigers handelt, dass er die Leistung, in diesem Fall die Zahlung, erhalten hat. Aus einer Quittung muss lediglich hervorgehen, auf welche Schuld sie sich bezieht, wer der Aussteller ist und inwiefern die Schuld beglichen wurde. Folglich kann eine solche Quittung erst ausgestellt werden, wenn bezahlt wurde und nicht vorher.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Hat der private eBay-Käufer also letztlich keinen Anspruch auf eine Rechnung?</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Nicht ganz! Zwar gibt es wie soeben dargelegt keine explizite rechtliche Grundlage dafür, allerdings bedient sich die Rechtsprechung den Grundsätzen von Treu und Glauben und leitet einen solchen Anspruch in bestimmten Fällen aus § 242 BGB her.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Das Landgericht Potsdam hat zu dieser Frage in einem Beschluss vom 22.März 2009 (Az: 13 T 9/09) Stellung bezogen. Danach bestünde auch beim Verkauf an Private eine Nebenpflicht zur Rechnungserteilung, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer detaillierten Rechnung habe. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Private eine Rechnung nach § 14 Abs.4 UStG benötige, um selbst Vorsteuerabzug geltend machen zu können. In diesem Fall könnte dieser die Zahlung nach § 273 BGB ansonsten verweigern.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-weight:bold">Weil ein privater Käufer allerdings in den seltensten Fällen detaillierte Steuerangaben für seine eigene Steuerabrechnungen benötigt, kommt ein derartiger Anspruch nach Treu und Glauben wohl selten in Betracht. </span></p>
<span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-bidi-font-weight: bold">Vollständigkeitshalber ist noch zu erwähnen, dass Private natürlich keine Rechnungen ausstellen müssen. Dies erscheint sogar absurd, insbesondere weil die gesonderte Ausweisung von Umsatzsteuer für diese keine Rolle spielt. Eine Quittung nach Leistungserhalt ist jedoch auf Verlangen ebenfalls zu erteilen.</span>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 11:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen illegalen down- uploads des Films &quot;R.E.D.&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-tele-muenchen-fernseh-gmbh-co-produktionsgesellschaft-wegen-illegalen-d.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;R.E.D. &quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München</p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">Achtung: Die Tele München lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen wie etwa den Film Shutter Island oder &quot;Almanya - Willkommen in Deutschland&quot; </p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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			<pubDate>Thu, 25 Aug 2011 07:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Klärung der „gefällt mir“-Button Problematik in Sicht</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/keine-klaerung-der-gefaellt-mir-button-problematik-in-sicht.html</link>
			<description>Wir haben über die Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011 zum „gefällt mir“-Button von Facebook...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wir haben über die Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011 zum „gefällt mir“-Button von Facebook berichtet. Das ULD hat sich am 23.08. zu der breiten Kritik geäußert und mitgeteilt, dass eine datensparsame Einbindung eines derartigen Social-Plugins erfordert, dass diese Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzer in die mit der Einbindung verbundene Übertragung personenbezogener Daten eingewilligt haben. Dies könne dadurch realisiert werden, dass beispielsweise anstelle des „gefällt mir“-Buttons zunächst eine anklickbare Grafik geladen wird, durch die der Nutzer über die Übertragung personenbezogener Daten informiert wird. In diese Übertragung könne der Nutzer dann aktiv einwilligen, nachdem er ausreichend informiert wurde. Auch müsse der Nutzer gesondert einwilligen, wenn ein nicht-personalisierter Cookie gesetzt werden soll, der für nachfolgende Besuche der jeweiligen Webseite gespeichert wird. Laut ULD liegt bei Facebook derzeit keine wirksame Einwilligung der Nutzer vor.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In der Analyse in der Ausarbeitung des ULD vom 19.08.2011, in der es heißt, dass die Einwilligung den konkreten Zweck, Umfang, die Art der erhobenen Daten und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennen lassen muss. Unwirksam seien daher alle pauschalen Erklärungen, in denen der Betroffene seine Zustimmung zu nicht klar definierten Verarbeitungsprozessen erteilt. Während des Anmeldeprozesses bei Facebook erfolge jedoch keine klare Information über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, so dass derzeit eine wirksame Zustimmung nicht gegeben werden kann.</span></p>
<p style="text-align:justify; text-indent:.05pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Da Facebook jedoch nach wie vor nicht preisgibt, welche Daten explizit weitergegeben werden, ist eine wirksame Datenschutzerklärung auch rechtlich gar nicht möglich, da sie nie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können wird. Daher ist das vom ULD gegebene Beispiel einer wirksamen Einbindung des Plugins mangels tatsächlicher Möglichkeiten nicht durchführbar. Faktisch ist im Gegensatz zu der Ansicht des ULD eine ordnungsgemäße Einbindung nicht möglich. Es bleibt daher die weitere Entwicklung dieser Thematik abzuwarten.</span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Aug 2011 06:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutz Diskussion um „Gefällt mir“-Button schlägt weiter Wellen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutz-diskussion-um-gefaellt-mir-button-schlaegt-weiter-wellen.html</link>
			<description>Nach dem das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein an private Anbieter und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.8pt"><span style="font-family:&quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:black;mso-fareast-language:DE">Nach dem d</span><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:black;mso-fareast-language:DE">as Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein an private Anbieter und Behörden im Bundesland appelliert hatte, ihre Facebook Seiten bis Ende September zu entfernen, steigen nun auch Bremen und Niedersachsen in diese Thematik ein.</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16.8pt;"><span style="font-size: 10pt; font-family: &quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;"><br /> Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen erklärte seine Unterstützung für die Initiative in Schleswig Holstein, doch folgten weitere Konsequenzen folgten bisher nicht, da es schlicht nicht möglich sei, alle Firmen und Behörden im Land zu überwachen. Auch Bußgelder soll es in Niedersachsen nicht geben. Dennoch hat sich der Landkreis Friesland dazu entschieden, seinen Internetauftritt bei Facebook zu deaktivieren. Bremen hat bereits seit einigen Monaten den „gefällt mir“ Button entfernt, die Fapage bei Facebook soll dennoch bestehen bleiben.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.8pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:black;mso-fareast-language:DE"><br /> Die Bremer Datenschutzbeauftragte allerdings schließt sich der Forderung Schleswig-Holsteins an: Der Umgang mit persönlichen Daten bei Facebook ist rechtswidrig.</span><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:11.0pt;font-family:&quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:black;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height: 16.8pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:black;mso-fareast-language:DE">Nächste Woche ist ein Treffen der Datenschutzbeauftragten mit Mitarbeitern der Bremer Finanzbehörde geplant, bei dem sich zeigen wird, ob der Forderung nachgegangen werden soll. <br /></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;line-height: 16.8pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Geneva&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:black;mso-fareast-language:DE">Laut einer Ankündigung von Facebook, sollen Änderungen vorgenommen werden, die dem Datenschutz dienen sollen.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Thu, 25 Aug 2011 06:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutz: Keine Klärung der „gefällt mir“-Button Problematik in Sicht</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutz-keine-klaerung-der-gefaellt-mir-button-problematik-in-sicht.html</link>
			<description>Wir haben über die Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011 zum „gefällt mir“-Button von Facebook...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wir haben über die Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011 zum „gefällt mir“-Button von Facebook berichtet. Das ULD hat sich am 23.08. zu der breiten Kritik geäußert und mitgeteilt, dass eine datensparsame Einbindung eines derartigen Social-Plugins erfordert, dass diese Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzer in die mit der Einbindung verbundene Übertragung personenbezogener Daten eingewilligt haben. Dies könne dadurch realisiert werden, dass beispielsweise anstelle des „gefällt mir“-Buttons zunächst eine anklickbare Grafik geladen wird, durch die der Nutzer über die Übertragung personenbezogener Daten informiert wird. In diese Übertragung könne der Nutzer dann aktiv einwilligen, nachdem er ausreichend informiert wurde. Auch müsse der Nutzer gesondert einwilligen, wenn ein nicht-personalisierter Cookie gesetzt werden soll, der für nachfolgende Besuche der jeweiligen Webseite gespeichert wird. Laut ULD liegt bei Facebook derzeit keine wirksame Einwilligung der Nutzer vor.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In der Analyse in der Ausarbeitung des ULD vom 19.08.2011, in der es heißt, dass die Einwilligung den konkreten Zweck, Umfang, die Art der erhobenen Daten und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennen lassen muss. Unwirksam seien daher alle pauschalen Erklärungen, in denen der Betroffene seine Zustimmung zu nicht klar definierten Verarbeitungsprozessen erteilt. Während des Anmeldeprozesses bei Facebook erfolge jedoch keine klare Information über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, so dass derzeit eine wirksame Zustimmung nicht gegeben werden kann.</span></p>
<p style="text-align:justify;text-indent:.05pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Da Facebook jedoch nach wie vor nicht preisgibt, welche Daten explizit weitergegeben werden, ist eine wirksame Datenschutzerklärung auch rechtlich gar nicht möglich, da sie nie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können wird. Daher ist das vom ULD gegebene Beispiel einer wirksamen Einbindung des Plugins mangels tatsächlicher Möglichkeiten nicht durchführbar. Faktisch ist im Gegensatz zu der Ansicht des ULD eine ordnungsgemäße Einbindung nicht möglich. Es bleibt daher die weitere Entwicklung dieser Thematik abzuwarten.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Thu, 25 Aug 2011 04:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Grundpreisangabe muss bei eBay nach vorn!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/grundpreisangabe-muss-bei-ebay-nach-vorn.html</link>
			<description>EBay hat angekündigt, dass ab September 2011 die Zeichenanzahl in der Titelzeile von bisher 55 auf...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">EBay hat angekündigt, dass ab September 2011 die Zeichenanzahl in der Titelzeile von bisher 55 auf 80 Zeichen erweitert wird. Auf diese Weise soll eine noch genauere Auffindbarkeit des gesuchten Produktes erreicht werden.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">EBay teilt zu dieser Neuerung folgendes mit:</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">„Die Artikelbezeichnung wird nicht vollständig auf der Suchergebnisseite angezeigt. Allerdings wird die gesamte Artikelbezeichnung für die Auffindbarkeit des Angebots in der Suche berücksichtigt. Die vollständige Artikelbezeichnung erscheint auf der Artikelseite.“</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Da auf eBay kein gesondertes Textfeld für eine Grundpreisangabe angeboten wird, müssen Verkäufer bestimmter Waren nach § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) die Grundpreisangabe in die Titelzeile übernehmen, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden (Grundpreis ist in unmittelbarer Nähe des Endpreises zu platzieren).</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wenn man nun beispielsweise in den Sortiereinstellungen bei eBay die Suchergebnisse nicht nach „beliebtesten Artikeln“, sondern nach Preis oder Preis incl. Versand auswählt, wird die Ergebnisliste automatisch zu einer Preisvergleichsseite. Hier muss bei entsprechenden Artikeln stets eine Grundpreisangabe erfolgen, was aber, wenn die Grundpreisangabe am Ende der Titelzeile steht, nicht der Fall ist. Zudem ist auch noch unklar, ob alle externen Preissuchmaschinen die vollen 80 Zeichen abbilden werden. Ein aussagekräftiger Preisvergleich wäre somit nicht möglich, zudem läge wohl ein Wettbewerbsverstoß des jeweiligen Anbieters vor.</span></p>
<p style="text-align:justify; line-height:16.0pt"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Deshalb ist allen Anbietern zu raten, die erforderliche Grundpreisangabe bei entsprechenden Artikeln an den Anfang des Textfeldes zur Beschreibung zu verlegen. Ein separates Textfeld würde wohl letztlich nicht nur die übersichtlichste, sondern auch die abmahnsicherste Lösung darstellen. </span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 24 Aug 2011 08:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Grundpreisangabe muss bei eBay nach vorn!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/grundpreisangabe-muss-bei-ebay-nach-vorn-1.html</link>
			<description>EBay hat angekündigt, dass ab September 2011 die Zeichenanzahl in der Titelzeile von bisher 55 auf...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">EBay hat angekündigt, dass ab September 2011 die Zeichenanzahl in der Titelzeile von bisher 55 auf 80 Zeichen erweitert wird. Auf diese Weise soll eine noch genauere Auffindbarkeit des gesuchten Produktes erreicht werden.</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">EBay teilt zu dieser Neuerung folgendes mit:</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">„Die Artikelbezeichnung wird nicht vollständig auf der Suchergebnisseite angezeigt. Allerdings wird die gesamte Artikelbezeichnung für die Auffindbarkeit des Angebots in der Suche berücksichtigt. Die vollständige Artikelbezeichnung erscheint auf der Artikelseite.“</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Da auf eBay kein gesondertes Textfeld für eine Grundpreisangabe angeboten wird, müssen Verkäufer bestimmter Waren nach § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) die Grundpreisangabe in die Titelzeile übernehmen, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden (Grundpreis ist in unmittelbarer Nähe des Endpreises zu platzieren).</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wenn man nun beispielsweise in den Sortiereinstellungen bei eBay die Suchergebnisse nicht nach „beliebtesten Artikeln“, sondern nach Preis oder Preis incl. Versand auswählt, wird die Ergebnisliste automatisch zu einer Preisvergleichsseite. Hier muss bei entsprechenden Artikeln stets eine Grundpreisangabe erfolgen, was aber, wenn die Grundpreisangabe am Ende der Titelzeile steht, nicht der Fall ist. Zudem ist auch noch unklar, ob alle externen Preissuchmaschinen die vollen 80 Zeichen abbilden werden. Ein aussagekräftiger Preisvergleich wäre somit nicht möglich, zudem läge wohl ein Wettbewerbsverstoß des jeweiligen Anbieters vor. <br /></span></p>
<p style="text-align:justify;line-height:16.0pt;mso-line-height-rule: exactly"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Deshalb ist allen Anbietern zu raten, die erforderliche Grundpreisangabe bei entsprechenden Artikeln an den Anfang des Textfeldes zur Beschreibung zu verlegen. Ein separates Textfeld würde wohl letztlich nicht nur die übersichtlichste, sondern auch die abmahnsicherste Lösung darstellen. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;">Die Information haben wir vom Bundesverband Onlinehandel erhalten. Dort zu finden unter Blog 2011 </p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><LINK http://www.bvoh.de>http://www.bvoh.de</link></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Wed, 24 Aug 2011 06:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung wegen illegalen down - uploads der Fort Knox Entertainment GmbH (German Top 100 Single Charts</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-der-fort-knox-entertainment-gmbh-german-top-1.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitel Gigolo...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitel Gigolo des Duos Anders/Fahrenkrog abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Fort Knox Enterainment GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei ist die FAERDS<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Rechtsanwalts Gesellschaft mbH Rechtsanwälte. Das Lied befindet sich u.a auf der „German Top 100 Single Charts. Diese Datei wird auch von anderen Rechteinhabern abgemahnt. So etwa die Universal Music GmbH, welche durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg vertreten werden. </p>
<p style="text-align:justify">Abgemahnte Lieder sind etwa </p>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Künstler<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Titel</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Lady Gaga<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Born this way</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Lady Gaga<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>the Edge Of Glory</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Cacada<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>San Francisco</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Rihanna<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>S&amp;M</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Rihanna<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>California King Bed</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">The Black Eyed Peas<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp; </span>Just Can´t Get Enough</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">The Black Eyed Peas<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Don´t Stop The Party</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Milow<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>You And Me</span>
<span style="mso-ansi-language:EN-US" lang="EN-US">Ell/Nikki<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Running Scared</span>
Sarah Englers<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Call my Name
Juli<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Süchtig
Bullmeister<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Girls Beautiful
Andreas Bourani<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Nur In meinem Kopf
Cassandra Stehen<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Gebt alles
John Pigeon<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; T</span>he Bomb

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.

Neben einer Unterlassungserklärung werden Vergleichsbeträge in Höhe zwischen 4.50,00 € und 18.000 € verlangt, je nachdem wie viel Lieder Streitgegenstand sind. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

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			<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 09:38:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MLM-Recht: LR hat Vertriebspartner der NWA zu Unrecht abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mlm-recht-lr-hat-vertriebspartner-der-nwa-zu-unrecht-abgemahnt.html</link>
			<description>Was war geschehen. LR hat gegen die NWA eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die einstweilige...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Was war geschehen. LR hat gegen die NWA eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die einstweilige Verfügung erging ohne mündliche Verhandlung. Streitgegenstand war die Bewerbung und der Vertrieb von Produkten wie etwa dem Power Drink, Cellenergizer Pro und Cellrep <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>mit den Begriffen Nature-Vita und BENEFITAL. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf handelt es sich bei der Bewerbung mit diesen Begriffen, um eine unzulässige Werbung. So werde durch die Verwendung des Begriffs „Natur“ als Wortbestandteil der Angabe NATURE-VITA dem durchschnittlichen aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher der Eindruck erweckt, das Produkt bestehe ausschließlich aus natürlichen Stoffen und es wurden keine Zusatzstoffe zugefügt. Tatsächlich waren aber Zusatzstoffe und Aromen beigefügt gewesen. Durch den Begriff Benefital sollen dem Verbraucher positive Auswirkungen des Produkts auf seine Zellen suggeriert werden und weisen einen Gesundheitsbezug auf. Diese Wirkungen seien aber nicht wissenschaftlich belegt. </p>
<p style="text-align:justify">Einen Tag nach Erlass der einstweiligen Verfügung (also am Tag der Zustellung) sicherte LR zahlreiche Seiten von Partnern der NWA, um diese eben wegen dieses Verstoßes abzumahnen. Die Partner verlinkten dabei auf die Seite der NWA, wo der vermeintliche Verstoß noch zu finden war. Ein Großteil der abgemahnten Partner wird durch unsere Kanzlei vertreten. Nunmehr liegt ein erstes Urteil vor. Nach Auffassung des Landgerichts Frankenthal, Urteil vom11.08.2011 erfolgte die Abmahnung zu Unrecht. Schon in der mündlichen Verhandlung äußerte die Kammer Bedenken, ob in der Verwendung der Begriffe überhaupt ein Verstoß zu erblicken sei. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Zudem erfolgte nach Ansicht des Gerichts die Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Nach Auffassung des Gerichts hätte LR seine Unterlassungsansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen und damit erreichen können, dass die Links der Partner nur noch auf wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Werbung erreichen.</p>
<p style="text-align:justify">Mitgeteilt von RA Dr. Stephan Schenk, Bremen, Tel.: 0421-56638780 </p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 07:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Musikrecht: Musik-Samples sind urheberrechtlich geschützt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/musikrecht-musik-samples-sind-urheberrechtlich-geschuetzt.html</link>
			<description>Das OLG Hamburg hat durch Urteil vom 17. August 2011 – 5 U 48/05 – entschieden, dass Musik-Samples...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">Das OLG Hamburg hat durch Urteil vom 17. August 2011 – 5 U 48/05 – entschieden, dass Musik-Samples dem Urheberrechtsschutz unterliegen.</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">&nbsp;</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">Das Gericht ist der Ansicht, dass der Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (Komponisten: Pelham/Haas) die Urheberrechte der Musikgruppe Kraftwerk verletzt, da Samples aus dem Titel „Metall auf Metall“ verwendet worden sind. Dabei handelt es sich förmlich um Musikschnipsel: die streitgegenständliche Sequenz dauert etwa 2 Sekunden.</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">&nbsp;</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">Bereits 2004 verbot das LG Hamburg erstinstanzlich, die fraglichen Aufnahmen weiter in Verkehr zu bringen und bejahte die Schadensersatzpflicht der Beklagten. Die Beklagten legten gegen dieses Urteil Berufung ein, die vom Hanseatischen OLG 2006 zurückgewiesen wurde. Der Bundesgerichtshof hob auf die Revision der Beklagten das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Oberlandesgericht. </span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">&nbsp;</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">Nach Ansicht des BGH habe das OLG zwar zutreffend den Eingriff in das Tonträgerherstellungsrecht der Kläger bejaht, da dieser bereits dann vorliegt, wenn einem Tonträger kleinste Tonpartikel entnommen würden. Es sei vom OLG aber noch zu prüfen, ob die Beklagten sich auf das im Urhebergesetz geregelte Recht zur freien Benutzung berufen könnten. Das Recht zur freien Benutzung ist allerdings ausgeschlossen, wenn derjenige, der eine fremde Ton- oder Klangfolge für eigene Zwecke übernimmt, auf diese nicht angewiesen ist, weil er selbst in der Lage wäre, die entnommene Sequenz herzustellen.</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; vertical-align:baseline"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#333333">&nbsp;</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; mso-line-height-rule:exactly;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">Nunmehr hat das OLG mit dem aktuellen Urteil erneut die Berufung zurückgewiesen und das Recht der Beklagte zur freien Benutzung verneint. Das Gericht ist der Ansicht, die Beklagten seien in der Lage gewesen, die gesampelte Tonfolge selber herzustellen, was sich hauptsächlich aus den Angaben zweier sachverständiger Zeugen ergeben hat.</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; mso-line-height-rule:exactly;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">&nbsp;</span></p>
<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:16.0pt; mso-line-height-rule:exactly;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#333333">Der Senat hat jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so dass dieses Verfahren nach wie vor vermutlich nicht abgeschlossen ist.</span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 05:02:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Alkohol- und Tabakverkauf via Internet vs. Jugendschutz?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/alkohol-und-tabakverkauf-via-internet-vs-jugendschutz.html</link>
			<description>Shopbetreiber stehen häufig vor der Frage, inwieweit sie eine Altersprüfung ihrer Kunden im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top:7.5pt; margin-right:0cm; margin-bottom:7.5pt; margin-left: 0cm; text-align:justify; line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Shopbetreiber stehen häufig vor der Frage, inwieweit sie eine Altersprüfung ihrer Kunden im Onlineshop durchführen müssen. Relevant ist dabei natürlich vor allem das Jugendschutzgesetz, Strafrecht sowie Datenschutz.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt; margin-right:0cm; margin-bottom:7.5pt; margin-left: 0cm; text-align:justify; line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Besonders der Jugendschutz wird durch Diskussionen um „Flatrate-Partys“ und „Koma-Saufen“ immer wieder aktuell.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt; margin-right:0cm; margin-bottom:7.5pt; margin-left: 0cm; text-align:justify; line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Natürlich betrifft Jugendschutz nicht nur Alkohol, sondern auch sogenannte adult-contents. Neueste Entwicklungen haben hier bereits positive Ergebnisse erbracht: Wir haben über die neuen Regelungen der Internethandelsplattform eBay berichtet, wonach gewerbliche Händler über eBay jetzt Computerspiele und Filme mit der Kennzeichnung „FSK ab 18“ und „USK ab 18“ verkaufen dürfen, jedoch strikt die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes beachten müssen. Das geschieht durch Spezialversandarten bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird (Post-Ident), eigenhändiges Einschreiben oder persönliche&nbsp; </span>Prüfung der Volljährigkeit bei Selbstabholung.</p>
<p style="margin-top:7.5pt; margin-right:0cm; margin-bottom:7.5pt; margin-left: 0cm; text-align:justify; line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es derartige Vorschriften nicht, obwohl dies besonders dringend notwendig erscheint.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt; margin-right:0cm; margin-bottom:7.5pt; margin-left: 0cm; text-align:justify; line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im&nbsp;</span><LINK http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/54.html - -><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext; text-decoration:none; text-underline:none">Jugendschutzgesetz</span></link><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">sind keine besonderen Regelungen zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol zu finden, insbesondere die einschlägigen Vorschriften in den&nbsp;</span><LINK http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR273000002BJNE000901310 _blank><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext; text-decoration:none; text-underline:none">§§ 9 und 10 JuSchG</span></link><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">verbieten nicht den Verkauf von Tabak oder Alkohol online an Jugendliche.&nbsp;Das LG Koblenz hatte sogar in einem Beschluss vom 13.8.2007, Az.: 4 HK.O 120/07, festgestellt, dass </span><a ><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext; text-decoration:none; text-underline:none">§ 10 I JuSchG&nbsp;</span></a><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">zwar die Abgabe von Tabakwaren „in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“ untersage, aber dass dies nicht analog auf den Versandhandel anwendbar sei. Aus dem Grund sei es auch nicht zwingend notwendig, vor jeder Bestellung von Tabak eine Altersverifikation durchzuführen. Entsprechendes gelte für den Verkauf von Alkohol (</span><a ><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext; text-decoration:none; text-underline:none">§ 9 JuSchG)</span></a><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt; margin-right:0cm; margin-bottom:7.5pt; margin-left: 0cm; text-align:justify; line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zwar bleibt es den Online-Händlern nach wie vor unbenommen, Altersverifikationsverfahren durchzuführen, doch sind diese kostenintensiv und führen auf lange Sicht zur Wettbewerbsunfähigkeit. Da diese Verfahren aber auch noch nicht gesetzlich vorgesehen sind, bleibt wohl die gesetzgeberische Entwicklung abzuwarten. </span></p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 07:53:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopsicherheit: Alkohol- und Tabakverkauf via Internet vs. Jugendschutz?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopsicherheit-alkohol-und-tabakverkauf-via-internet-vs-jugendschutz.html</link>
			<description>Shopbetreiber stehen häufig vor der Frage, inwieweit sie eine Altersprüfung ihrer Kunden im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:7.5pt;margin-left: 0cm;text-align:justify;line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Shopbetreiber stehen häufig vor der Frage, inwieweit sie eine Altersprüfung ihrer Kunden im Onlineshop durchführen müssen. Relevant ist dabei natürlich vor allem das Jugendschutzgesetz, Strafrecht sowie Datenschutz.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:7.5pt;margin-left: 0cm;text-align:justify;line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Besonders der Jugendschutz wird durch Diskussionen um „Flatrate-Partys“ und „Koma-Saufen“ immer wieder aktuell.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:7.5pt;margin-left: 0cm;text-align:justify;line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Natürlich betrifft Jugendschutz nicht nur Alkohol, sondern auch sogenannte adult-contents. Neueste Entwicklungen haben hier bereits positive Ergebnisse erbracht: Wir haben über die neuen Regelungen der Internethandelsplattform eBay berichtet, wonach gewerbliche Händler über eBay jetzt Computerspiele und Filme mit der Kennzeichnung „FSK ab 18“ und „USK ab 18“ verkaufen dürfen, jedoch strikt die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes beachten müssen. Das geschieht durch Spezialversandarten bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird (Post-Ident), eigenhändiges Einschreiben oder persönliche<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Prüfung der Volljährigkeit bei Selbstabholung.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:7.5pt;margin-left: 0cm;text-align:justify;line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es derartige Vorschriften nicht, obwohl dies besonders dringend notwendig erscheint.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:7.5pt;margin-left: 0cm;text-align:justify;line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt; font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im&nbsp;</span><LINK http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/54.html - -><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:windowtext; text-decoration:none;text-underline:none">Jugendschutzgesetz</span></link><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">sind keine besonderen Regelungen zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol zu finden, insbesondere die einschlägigen Vorschriften in den&nbsp;</span><LINK http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR273000002BJNE000901310 _blank><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext;text-decoration:none;text-underline:none">§§ 9 und 10 JuSchG</span></link><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">verbieten nicht den Verkauf von Tabak oder Alkohol online an Jugendliche.&nbsp;Das LG Koblenz hatte sogar in einem Beschluss vom 13.8.2007, Az.: 4 HK.O 120/07, festgestellt, dass </span><a ><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:windowtext;text-decoration:none;text-underline:none">§ 10 I JuSchG&nbsp;</span></a><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">zwar die Abgabe von Tabakwaren „in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“ untersage, aber dass dies nicht analog auf den Versandhandel anwendbar sei. Aus dem Grund sei es auch nicht zwingend notwendig, vor jeder Bestellung von Tabak eine Altersverifikation durchzuführen. Entsprechendes gelte für den Verkauf von Alkohol (</span><a ><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:windowtext; text-decoration:none;text-underline:none">§ 9 JuSchG)</span></a><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:7.5pt;margin-left: 0cm;text-align:justify;line-height:15.0pt"><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zwar bleibt es den Online-Händlern nach wie vor unbenommen, Altersverifikationsverfahren durchzuführen, doch sind diese kostenintensiv und führen auf lange Sicht zur Wettbewerbsunfähigkeit. Da diese Verfahren aber auch noch nicht gesetzlich vorgesehen sind, bleibt wohl die gesetzgeberische Entwicklung abzuwarten. </span><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"></span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 06:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutz: „Gefällt mir“- Button bei facebook wird verboten!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutz-gefaellt-mir-button-bei-facebook-wird-verboten.html</link>
			<description>Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Webseitenbetreiber ihres...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Webseitenbetreiber ihres Einzugsgebietes in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach ausgiebiger technischer und rechtlicher Recherche kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin wie den „Gefällt mir“-Button genutzt habe, der müsse davon ausgehen, dass seine Daten in die USA übertragen und von Facebook zwei Jahre lang getrackt werden. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">In der Unternehmenszentrale von Facebook werden umfassende Nutzerprofile erstellt, ohne dass dieser vorab ausreichend darüber informiert werde. Diese Abläufe verstoßen sowohl gegen deutsches, als auch gegen europäisches Datenschutzrecht. Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd der bundesrechtlichen Hinweispflicht und der weitergehenden Pflicht, vorab Datenschutzeinwilligungen zu erheben.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Das ULD fordert daher, dass alle Webseitenbetreiber umgehend die Datenweitergabe an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolge dies nicht bis Ende September 2011, werde das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. <br /></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei derartigen Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.</span></p>

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			<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 05:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Abmahnung wegen illegalen down - uploads des Films „Notgeile Verführerinnen“ der Apollo Filmproduktion</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-des-films-notgeile-verfuehrerinnen-der.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des  Films...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Films Notgeile Verführerinnen“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Apollo Filmproduktion ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Kanzlei Schröder aus Kiel. 
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.
<p style="text-align:justify">Bei Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird eine außergerichtliche Einigung und Erledigung sämtlicher Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 750,00 € angeboten.</p>
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderten Form abgegeben werden.
<p style="text-align:justify">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit! Schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax oder wenn es die Zeit zulässt per Post.</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 08:07:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>GEZ: Beruflich genutzte Internet-PCs als Zweitgeräte von Rundfunkgebühren befreit!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gez-beruflich-genutzte-internet-pcs-als-zweitgeraete-von-rundfunkgebuehren-befreit.html</link>
			<description>Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig  hat am 17.08.2011 (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:10.0pt;text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>hat am 17.08.2011 (Az. 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) über drei Klagen entschieden, in denen es um die Frage ging, ob für<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>internetfähige PCs, die an einem Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung genutzt werden, zusätzliche GEZ-Gebühren anfallen.</span></p>
<p style="margin-bottom:10.0pt;text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Dies wurde vom Gericht verneint. Bisher haben meistens vor allem Freiberufler und Selbständige, die ihren Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung hatten, auch dann zusätzliche GEZ-Gebühren für internetfähige PCs gezahlt, wenn sie ihre privat genutzten Rundfunkgeräte bereits angemeldet hatten. Dies ist nach Ansicht des BVerwG rechtswidrig, da hier die Zweitgerätefreit greift.</span></p>
<p style="margin-bottom:10.0pt;text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Nach den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Gebühr zu zahlen, wenn bereits andere Rundfunkgeräte angemeldet sind, die sich auf demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken befinden. Nach Auslegung durch das Gericht gilt dies auch, wenn das herkömmliche Rundfunkgerät demselben Grundstück zuzuordnen ist, wie der PC als Zweitgerät, wobei es dabei nicht darauf ankommen soll, dass die Geräte zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden. </span></p>
<p style="margin-bottom: 10pt; text-align: justify;">Das Urteil wird allerdings keine weitreicehnden Konsequzen haben. Schon ab  2013 wird jeder Haushalt eine geräteunabhängige Pauschale zahlen. Die derzeit zu entrichtenden 17,98 € sollen hierbei nicht überschritten werden. Wir wartens ab. </p>

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			<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 05:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Überwachung durch Spielzeugkamera aus Mickey-Maus-Heft verboten!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ueberwachung-durch-spielzeugkamera-aus-mickey-maus-heft-verboten.html</link>
			<description>Ein Urteil aus der Rubrik „Kurioses“ ging heute durch die Presse:
In Hessen hat das Amtsgericht...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ein Urteil aus der Rubrik „Kurioses“ ging heute durch die Presse:</span></p>
<p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In Hessen hat das Amtsgericht Gießen dem siebenjährigen Kevin verboten, seine Spielzeugkamera aus einem Micky-Maus-Heft in sein Fenster zu stellen. Der Grund: die Nachbarn fühlten sich durch diese Kamera überwacht, obwohl es sich nur um eine harmlose Attrappe handelte. </span></p>
<p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Da an dem Spielzeug eine rote Lampe leuchtete, waren die Nachbarn überzeugt, dass die Kamera echt war.</span></p>
<p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Eltern haben den Prozess verloren und müssen nun die Kosten des Rechtsstreits tragen. Außerdem wurde ihnen seitens des Vermieters auch noch ihre Wohnung gekündigt.</span></p>
 
Hier den Link zum Artikel bei Bild-Online
 
<LINK http://www.bild.de/news/inland/spielzeug/gericht-verbietet-micky-maus-kamera-19451256.bild.html>http://www.bild.de/news/inland/spielzeug/gericht-verbietet-micky-maus-kamera-19451256.bild.html</link>


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			<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 04:58:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Arbeitgeber darf auf dienstliche E-Mails seiner Arbeitnehmer zugreifen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/arbeitgeber-darf-auf-dienstliche-e-mails-seiner-arbeitnehmer-zugreifen.html</link>
			<description>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.02.2011 (Az. 4 Sa 2132/10)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.02.2011 (Az. 4 Sa 2132/10) entschieden, dass ein Arbeitgeber auch dann auf dienstliche Mails seiner Mitarbeiter zugreifen darf, wenn diese ihren Emailaccount auch privat nutzen. Der Accountinhaber kann seinem Vorgesetzten den allgemeinen Zugriff nicht verbieten. Im vorliegenden Fall war die Mitarbeiterin erkrankt. Um ihre Arbeitsaufträge bearbeiten zu können, griff ihr Arbeitgeber im Beisein des Betriebsrates auf ihre dienstlichen Mails zu. Mails mit dem Zusatz „privat“ wurden nicht geöffnet. Diese Kennzeichnung für private Mails wurde zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Eine Mitarbeiterin klagte und meinte, jede Öffnung ihres Accounts würde die Möglichkeit eröffnen, auch auf die privaten Mails zuzugreifen. Daher müsse sie stets ihr Einverständnis geben. Das Landesarbeitsgericht stellte zunächst fest, dass der Arbeitgeber nicht wie ein Provider zu behandeln und daher kein Diensteanbieter nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sei. Ohnehin werde hierbei nur das Fernmeldegeheimnis geschützt. Dies ende aber, wenn die Email angekommen und der Übertragungsvorgang somit beendet ist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch strafrechtlich sei das Verhalten des Arbeitgebers nicht relevant, da dieser es nur auf dienstliche Mails abgesehen habe und nicht auf solche, die als privat gekennzeichnet waren.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin sei nicht eingegriffen worden, da bei einer Güterabwägung mit dem berechtigten Arbeitgeberinteresse für einen ungestörten Arbeitsablauf dieses überwiege. </span></p>

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			<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 10:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Abmahnung wegen illegalen down - uploads des Liedes „Time Of My Life“ der Musikgruppe „3 Doors down“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-des-liedes-time-of-my-life-der-musikgru.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des  Musiktitels...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Aktuell wird<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>das illegale down –<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>bzw. uploaden auf Tauschbörsen des <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Musiktitels Time Of My Life“ der Gruppe „3 Doors down“ <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Universal Music Gmb ausgesprochen, denen die Rechte an den Werken zustehen sollen. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Rechtsanwalts Rasch aus Hamburg. </p>
<p style="text-align:justify">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte die Lieder<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align:justify">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.</p>
<p style="text-align:justify">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align:justify">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.</p>
<p style="text-align:justify">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
<p style="text-align:justify">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 05:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Maximal 100,- € Abmahngebühr für ebay-Fotos</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/maximal-100-EUR-abmahngebuehr-fuer-ebay-fotos.html</link>
			<description>Das Landgericht Köln hat vorläufig entschieden, dass Abgemahnte, die unberechtigt Fotos bei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landgericht Köln hat vorläufig entschieden, dass Abgemahnte, die unberechtigt Fotos bei ebay-Auktionen eingesetzt haben, maximal 100,- € Abmahnkosten zahlen müssen. (Hinweisbeschluss vom 02.08.2011, Az: 28 S 10/11).</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Dies gelte allerdings nur bei der erstmaligen Verwendung von wenigen Fotos in einer Privatauktion. In diesem Fall handle es sich nämlich um einen „einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. In solchen Fällen sollen die Abmahnkosten gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG auf 100,- € gedeckelt sein.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Ein zusätzlicher Schadenersatz für die Verwendung der Fotos kann nur verlangt werden, wenn den Verwender auch ein Verschulden trifft. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In jedem Fall sollten Abgemahnte einen auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um hohen Kostenforderungen entgegenzuwirken und weitere Verstöße zu vermeiden.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Unsere Kanzlei berät Sie gern. Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net</span></p>

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			<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 04:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Markenrecht: LG Berlin untersagt dem Axel Springer Verlag Medienpreise mit dem Titel OSGAR zu bezeichnen. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/markenrecht-lg-berlin-untersagt-dem-axel-springer-verlag-medienpreise-mit-dem-titel-osgar-zu-bezeic.html</link>
			<description>Das Landgericht, Urteil vom 02.08.2011, Az.: 16 O 168/10 hat dem Axel Springer Verlag untersagt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Landgericht, Urteil vom 02.08.2011, Az.: 16 O 168/10 hat dem Axel Springer Verlag untersagt unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen. 
<span style="mso-ansi-language: EN-US" lang="EN-US">Klägerin war die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. </span>Diese vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen. Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr.
Der Axel Springer Verlag hatte sich versucht damit zu verteidigen, <span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>dass ihr Preis nicht in Anlehnung an den bekannten Oscar so benannt wurde, sondern nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert, von dem sich auch die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableite. Dieses war für das Gericht allerdings unerheblich. 
Hier finden Sie das Urteil 
<LINK http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110809.1015.354016.html>http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110809.1015.354016.html</link>


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Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen
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			<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 04:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Achtung! Widerspruch gegen Gebäudeabbildung bei Microsofts Panoramadienst &quot;Streetside&quot; ist nur noch bis zum 30.09.2011 möglich!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/achtung-widerspruch-gegen-gebaeudeabbildung-bei-microsofts-panoramadienst-streetside-ist-nur-noch.html</link>
			<description>Ebenso wie es bei google &quot;streetview&quot; möglich war und ist können Hausbesitzer gegen die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ebenso wie es bei google &quot;streetview&quot; möglich war und ist können Hausbesitzer gegen die Veröfentlichnung von Bildern Ihres Gebäudes bei Microsofts &quot;streetside&quot; Widerspruch einlegen. Ein Vorabwiderspruch ist nur noch bis zum 30.09.2011 möglich. <br /><br />Nach Ablauf dieser Frist sind zwar Widersprüche weiterhin möglich, jedoch sind die Straßenansichten dann schon online mit derr Folge,dass Ihre Gebäude erst mal sichtbar sind.&nbsp; &nbsp;<br /><br /><br />Achtung für den Widerspruch muss das von Microsoft bereitgestellte Formular verwendet werden, um eine eindeutige Identifizierung der betroffenen Immobilie zu ermöglichen. <br /><br /><br />Hier den Link zum Formular<br /><br /><LINK http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx>http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx</link>
<br />(rechts unten bei „Wichtige Information zu Vorabwidersprüchen“)<br />&nbsp;<br /><br />

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			<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 04:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Textilhändlerin darf Mario Barth`s Spruch: Nicht quatschen, MACHEN“  für T-Shirts benutzen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/textilhaendlerin-darf-mario-barths-spruch-nicht-quatschen-machen-fuer-t-shirts-benutzen.html</link>
			<description>Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.07.2011 - AZ: 2a O 72/11, dass eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.07.2011 - AZ: 2a O 72/11, dass eine Textilhändlerin weiterhin T-Shirts mit dem Slogan: „Nicht quatschen, MACHEN“ vertreiben darf.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Der Comedian Mario Barth hatte diese zuvor auf Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen und nun im Hauptsacheverfahren verloren. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Das Gericht entschied, dass allein der Wortfolge &quot;Nicht quatschen, MACHEN“<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>keine wettbewerbliche Eigenart zukomme. Der Spruch gehöre vielmehr als allgemeine Lebensweisheit dem<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Allgemeingut an und war auch schon vorher im Sprachgebrauch zu finden. Es bestehe daher keine Originalität und kein Direktbezug zu Mario Barth. Die Tatsache, dass die Beklagte lediglich den Spruch verwende und nicht etwa darüber hinaus auch die Gestaltung des Slogans auf den von Barth vertriebenen Fanartikeln, reiche für einen Wettbewerbsverstoß nicht aus. Ebenso wurde der Einwand, dass die Shirts bei einer Amazon-Suche unter dem Stichwort „Mario Barth“ ganz oben gelistet werden, für irrelevant betrachtet. Auch wenn damit der Eindruck erweckt werden könnte, es handle sich um Mergandisingprodukte des Künstlers selbst, so sei nicht die Beklagte selbst für diesen Umstand verantwortlich, sondern die Verkaufsplattform Amazon.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="mso-bidi-font-size: 10.5pt;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Calibri">Parallel wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen die zwischenzeitlich beantragte DE-Wortmarke &quot;Nicht quatschen, MACHEN&quot; Löschungsantrag gestellt. Der Bestand einer entsprechenden Wortmarke war aber für das vorliegende Verfahren unerheblich, da der Kläger seine Ansprüche hier lediglich auf Vorschriften des UWG und nur auf solche des Markengesetzes stützt, die den Slogan als schützenswerten Werktitel bzw. als geschäftliche Bezeichnung und nicht als angemeldete Wortmarke<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>behandeln.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 08:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KSP Rechtsanwälte mahnen Online-Informationsdienstleiser wegen Urheberrechtsverletzungen ab</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ksp-rechtsanwaelte-mahnen-online-informationsdienstleiser-wegen-urheberrechtsverletzungen-ab.html</link>
			<description>In den vergangenen Wochen kommt es immer häufiger vor, dass sich Anbieter von Nachrichten-...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In den vergangenen Wochen kommt es immer häufiger vor, dass sich Anbieter von Nachrichten- Internetportalen an unsere Kanzlei wenden. Der Grund dafür ist folgender:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Kanzlei KSP-Rechtsanwälte wirft den abgemahnten Anbietern solcher Dienste vor, ohne Zustimmung des Rechteinhabers Nachrichtenmeldungen, Boulevardmitteilungen o.ä. online gestellt zu haben. Dies solle den Auftraggeber in seinen Urheberrechten verletzen. Zusätzlich werden diverse Zahlungsansprüche geltend gemacht. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zunächst fällt auf, dass die Abmahnungen sehr allgemein gefasst sind und wenig Einzelfallbezogenheit aufweisen. Dies deutet darauf hin, dass die Schreiben massenweise verschickt und lediglich die Adressdaten ausgetauscht wurden. Ungewöhnlich ist außerdem, dass keine Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wird. Dies ist bei normalen Abmahnungen der Fall, weil der Verletzer sich damit verpflichtet, die streitgegenständliche Handlung in Zukunft zu unterlassen. Ansonsten wäre eine Vertragsstrafe in sensibler Höhe fällig. Die Kanzlei fordert den Abgemahnten lediglich zur Zahlung eines Betrages auf, der sich aus fiktiver Lizenzgebühr, Dokumentationskosten und Rechtsanwaltskosten zusammensetzt. Verwunderlich ist dabei, dass die ermittelten Zahlbeträge mit dem jeweiligen Sachverhalt fast nie übereinstimmen. So wird beispielsweise ein Schadensersatz von 300 EUR in Abzug gebracht, der für einen Text mit über 1000 Zeichen fällig wäre. Im konkreten Einzelfall hatte der Beitrag jedoch nur 200 Zeichen, insoweit käme lediglich eine fiktive Lizenzgebühr von 100 EUR in Betracht. Weiterhin werden zwei identische Verstöße geltend gemacht, obwohl es sich nur um einen einzigen handelt. Letztlich entziehen sich<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>die sogenannten Dokumentationkosten jeglichem Vortrag. Die Tatsache, dass fiktive Lizenzgebühren viel zu hoch angesetzt, falsch berechnet und unsubstantiiert dargelegt werden, verdeutlicht, dass es hier lediglich um Zahlung geht und weniger um die Ausräumung des etwaigen Wettbewerbsverstoßes. In diesen Fällen liegt Rechtsmissbrauch nahe, zumal sich auch die geforderten Rechtsanwaltskosten an diesem, viel zu hoch berechneten Betrag orientieren. Würde man den geforderten Schadensersatzbetrag mithin richtig berechnen, so würden auch die eingeforderten Anwaltskosten viel geringer ausfallen. Diese Tatsache ist von Bedeutung, da der Schadensersatzanspruch oftmals abgewendet werden kann, weil dieser verschuldensabhängig ist, der Anbieter entsprechender Plattformen sich aber nicht jedes Verhalten der Nutzer zurechnen lassen muss, beispielsweise das Einstellen einer Nachrichtenmeldung auf der Plattform. Wäre der Schadensersatz erstmal abgewendet, so würden auch die Anwaltskosten geringer ausfallen, die wohl nach den Grundsätzen der Störerhaftung verschuldensunabhängig zu zahlen wären. Letztlich ist vorab jedenfalls in zu prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist und wie für jeden Einzelfall weiter zu verfahren ist.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Daher ist dringend anzuraten, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei ist längjährig im Bereich des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert und berät Sie jederzeit gern.</span></p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Soforthilfe unter 0421/56638780 oder E-Mail an <LINK kanzlei@dr-schenk.net>kanzlei@dr-schenk.net</link></p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>

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			<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 07:56:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Achtung:  Ab morgen neue Widerrufsbelehrung !</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/achtung-ab-morgen-neue-widerrufsbelehrung.html</link>
			<description>Am 04.08.2011 tritt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Widerruf von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Am 04.08.2011 tritt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft. </p>
<p style="text-align:justify">Über die Hintergründe dieser Neuregelung haben wir bereits berichtet. Diese Änderung basiert auf dem Messner-Urteil des EuGH ( v. 03.09.2009, C-489/07), welcher die deutschen Regelungen zum Wertersatz für europarechtswidrig erklärt hat.</p>
<p style="text-align:justify">Die neuen Vorschriften regeln, dass der Verwender <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>vom Verbraucher nur noch dann Wertersatz verlangen kann, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Der Verbraucher soll so die Möglichkeit erhalten, die Ware in der Art und Weise auszuprobieren, wie es in einem Ladengeschäft möglich und auch üblich ist.</p>
<p style="text-align:justify">Außerdem muss der Online-Händler den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hinweisen und ihn (ohnehin) korrekt über das Widerrufsrecht belehren.</p>
<p style="text-align:justify">Verwendet der Online-Händler die veraltete Widerrufsbelehrung, besteht eine hohe Gefahr abgemahnt zu werden und zu dem ist die Wertersatzpflicht des Verbrauchers dann ausgeschlossen.</p>
<p style="text-align:justify">Es ist ferner eine Übergangsfrist von 3 Monaten bis zum 04.11.2011 vorgesehen.</p>
Dennoch empfehlen wir dringend, die Widerrufsbelehrung so bald wie möglich zu aktualisieren. &nbsp;

<hr />

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			<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 12:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Lebensmittelrecht: Bier darf nicht mit positiv gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden.  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lebensmittelrecht-bier-darf-nicht-mit-positiv-gesundheitsbezogenen-aussagen-beworben-werden.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin, Az.: 16 O 259/10, Urteil vom 10.05.2011 hat dem Deutschen Brauer-Bund e.V....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><i>Das Landgericht Berlin, Az.: 16 O 259/10, Urteil vom 10.05.2011 hat dem Deutschen Brauer-Bund e.V. auf Klage der Verbraucherzentralen <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen mit positiven gesundheitsbezogenen und krankheitsbezogenen Wirkungen von alkoholischen Getränken zu werben. Die Werbung befand sich auf der Internetseite des Brauer-Bundes. Unter anderem wurde dem Bund verboten,, die schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben, auf seine Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen und die Herabsetzung des Demenz- und Diabetesrisikos durch Alkoholgenuss anzupreisen. </i></p>
<p style="text-align:justify"><i>Die Werbung verstößt sowohl gegen die Vorschriften des LFGB als auch gegen die Vorschriften der Health Claims Verordnung. </i></p>
<p style="text-align:justify"><i>Quelle Pressestelle der Berliner Zivilgerichte</i></p>
<p style="text-align:justify"><i><LINK http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110801.1445.353091.html>http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110801.1445.353091.html</link></i></p>
<p style="text-align: justify;"><i>Hier kann auch das Urteil heruntergeladen werden </i></p>

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			<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 04:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mitteilung über nicht bestehendes Widerrufsrecht bei Zeitschriftenabonnements erforderlich</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mitteilung-ueber-nicht-bestehendes-widerrufsrecht-bei-zeitschriftenabonnements-erforderlich.html</link>
			<description>Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 17.12.2009 entschieden, dass ein großes Hamburger Unternehmen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color:#1F497D;mso-themecolor:dark2">Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 17.12.2009 entschieden, dass ein großes Hamburger Unternehmen für Printmedien bei der Bewerbung von Zeitschriftenabonnements, bei denen kein Widerrufsrecht besteht, auf diesen Umstand hinweisen<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>muss. Der verständige Kunde wüsste nämlich heutzutage, dass bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht grundsätzlich bestünde und würde deshalb auch beim Abschluss eines Zeitschriften-Abonnementvertrag davon ausgehen, ein solches zu besitzen. Von einem unwiderruflichen Abschluss gehe er nicht aus. Mithin müsse der Verbraucher darüber informiert werden, dass für Abonnementverträge über Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte nach § 312d Abs.4 Nr.3 BGB kein Widerrufsrecht bestehe. Die notwendige Mitteilung habe dabei den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, d.h. die entsprechende Information müsse vor Abgabe der Vertragserklärungen klar und verständlich erteilt werden und müsse in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vertragserklärung stehen.</span><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"></span></p>

<hr />

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			<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 04:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber-News: Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen muss (wohl) einen Monat betragen!!!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-widerrufsfrist-bei-ebay-auktionen-muss-wohl-einen-monat-betragen.html</link>
			<description>Das Landgericht Dortmund hat am 07. April 2011 (Az: 20 O 19/11) per einstweiliger Verfügung einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Landgericht Dortmund hat am 07. April 2011 (Az: 20 O 19/11) per einstweiliger Verfügung einen Beschluss erlassen, indem einem eBay-Anbieter verboten wurde, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen anzugeben, wenn er dem Käufer erst 49 Stunden nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung in Textform zukommen lässt. Das gesetzliche Merkmal „unverzüglich“ sei nach dieser Zeit überschritten, eine Verkürzung auf 14 Tage daher unwirksam. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">So weit, so gut. Das Erstaunliche bei dieser Entscheidung ist jedoch, dass das Gericht den Vertragsschluss nicht erst mit Ablauf der Auktion annahm, sondern schon mit dem Zeitpunkt, wenn der Höchstbietende sein Gebot abgibt. Dazu wird folgendes ausgeführt:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&quot;Der Vertrag auf dem Online-Marktplatz eBay kommt zustande, indem der Verkäufer durch die Freischaltung der Artikelbeschreibung ein verbindliches Angebot abgibt, das der Käufer durch die Abgabe seines Gebotes im Zeitpunkt der Gebotsabgabe annimmt. Mit Abgabe des Gebotes durch den Käufer ist der Vertrag also bereits rechtswirksam geschlossen“</span></i></p>
<p style="text-align:justify"><i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"></span></i><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Der bloße Zeitablauf einer Auktion ist nicht als eine für den Vertragsschluss notwendige Willenserklärung anzusehen und kommt als Zeitpunkt des Vertragsschlusses daher nicht in Frage. Es ist daher abzustellen auf die Abgabe des Höchstgebotes. Dass der Höchstbietende erst nach Auktionsende feststeht, berührt die Wirksamkeit des Angebotes nicht.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das Gericht sah die Übermittlung der Textformbelehrung direkt nach Auktionsende als zu spät an, da das Höchstgebot bereits 49 Stunden vorher abgegeben wurde.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung im Eilverfahren und nicht um gefestigte Rechtsprechung. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich weitere Gerichte dieser Betrachtungsweise anschließen. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Unsicherheit beim gewerblichen eBay-Anbieter ist jedenfalls mehr als begründet.</span><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Trebuchet MS&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE"> </span><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Es kann daher nur dringend angeraten werden, seine Widerrufbelehrung &nbsp;zu überarbeiten, um Abmahnungen zu vermeiden. Unsere Kanzlei berät Sie gerne und erstellt Ihnen eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung, &nbsp;die ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.</span></p>

<hr />

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			<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 09:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gewerbliches Handeln bei Uploads in uneingeschränker Qualität</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gewerbliches-handeln-bei-uploads-in-uneingeschraenker-qualitaet.html</link>
			<description>Das LG München I hat in seinem Beschluss vom 12.07.2011 (Az. 7 O 310/11) zugunsten der Urheber...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;">Das LG München I hat in seinem Beschluss vom 12.07.2011 (Az. 7 O 310/11) zugunsten der Urheber entschieden, dass ein gewerbliches Handeln vorliegt wenn ein Werk in uneingeschränkter Qualität zum freien Download ins Internet gestellt wird. Dabei handelt derjenige dann nämlich in dem gewerblichen Ausmaß eines legalen On-demand-Anbieters.</span><span style="mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;"></span>
<span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;">Außerdem stellen nach Ansicht des Gerichts auch &quot;kurze Uploads einzelner Werke, die dadurch unkontrollierbar verbreitet werden, eine Handlung dar, die immer gewerbliches Ausmaß annimt&quot;. Während andere Gerichte beim gewerblichen Ausmaß der Verletzung auf die relevante Auswertungsphase des zugänglich gemachten Werken abstellen, sieht das LG München I darin eine unzulässige Verkürzung auf den &quot;Wert&quot; der verletzten Rechte. Dieser &quot;Wert&quot; sei aber unbeständing und hänge z.B. von der Popularität des Künstlers ab.</span><span style="mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;"></span>
<span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;">Daher dürfe auch der Auskunftsansoruch nach § 101 UrhG nicht nur auf die relevante Auswertungsphase beschränkt werden. Filesharing habe eine immense wirtschaftliche Bedeutung und der effektiven Rechtsdurchsetzung sei daher nicht gedient, wenn Rechte, die 50 bzw. 70 Jahre währen, bereits nach einem Jahr &quot;nur noch auf dem Papier&quot; stünden. Auch aus der Gesetzesbegründung könne diese Verkürzung nicht hergeleitet werden.</span><span style="mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;"></span>

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			<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 05:32:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>UWG-Änderung in der Schweiz</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/uwg-aenderung-in-der-schweiz.html</link>
			<description>Das schweizerische Parlament hat mit Schlussabstimmung vom 24.06.2011 eine UWG-Änderung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Das schweizerische Parlament hat mit Schlussabstimmung vom 24.06.2011 eine UWG-Änderung beschlossen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die wichtigsten Neuerungen gelten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abofallen, Branchenbuchfallen und Schneeballsystemen:</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Bisher war für die Unlauterkeit von AGB Voraussetzung, dass diese „irreführend“ sind. Nunmehr soll bereits unlauter handeln, wer AGB verwendet, die in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil des Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten enthalten.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Neu ist auch die Unlauterkeit von Angeboten oder Werbung für Eintragungen in Verzeichnisse oder für Anzeigen, wenn nicht klar, deutlich und in verständlicher Weise insbesondere auf die Vertragslaufzeit und die Entgeltlichkeit sowie den Preis hingewiesen wird.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch wurde eine klare Impressumspflicht für Angebote von Waren oder Dienstleistungen im elektronischen Verkehr eingeführt.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Eine besonders wichtige Neuerung gilt dem Schneeballsystem: es ist nun auch in der Schweiz gesetzlich geregelt, dass Schneeball- Lawinen- und Pyramidensysteme einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Dabei gilt folgende Definition eines solchen Systems:</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none"><span style="font-family:&quot;TimesNewRomanPS-ItalicMT&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-bidi-font-family: TimesNewRomanPS-ItalicMT;mso-bidi-font-style:italic">Wer „jemandem die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht stellt, die für diesen hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten und weniger durch den Verkauf oder Verbrauch von Waren oder Leistungen“.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none"><span style="font-family:&quot;TimesNewRomanPS-ItalicMT&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-bidi-font-family: TimesNewRomanPS-ItalicMT;mso-bidi-font-style:italic">Diese Definition ist, wenn auch deutlich weiter gefasst, dem deutschen Recht sehr ähnlich, doch ist progressive Kundenwerbung in der Schweiz - im Gegensatz zu Deutschland, § 16 II UWG - noch nicht zum Straftatbestand avanciert. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:16.0pt;mso-layout-grid-align:none;text-autospace:none"><span style="font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;"><br /> Mit dem Inkrafttreten der Änderungen ist wohl zum 01.01.2012 zu rechnen.</span></p>

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			<pubDate>Fri, 15 Jul 2011 11:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber-News: Europäischer Gerichtshof weitet die Haftung für ebay aus </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-europaeischer-gerichtshof-weitet-die-haftung-fuer-ebay-aus.html</link>
			<description>In seinem Urteil vom 12.07.2011 (Urteil C-324/09 )stellte der Europäische Gerichtshof fest: 
Nutzt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:10.8pt;text-align:justify;line-height: 15.6pt"><span style="font-size:8.5pt;font-family:&quot;Verdana&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#333333;mso-fareast-language: DE">In seinem Urteil vom 12.07.2011 (Urteil C-324/09 )stellte der Europäische Gerichtshof fest: </span></p>
<p style="margin-bottom:10.8pt;text-align:justify;line-height: 15.6pt"><span style="font-size:8.5pt;font-family:&quot;Verdana&quot;,&quot;sans-serif&quot;; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#333333;mso-fareast-language: DE">Nutzt eBay kopierte Artikel für Werbung oder ignoriert Beschwerden, haftet es für Verstöße gegen das Markenrecht. Durch dieses Urteil präzisierte der EuGH die Verantwortlichkeit von Internethandelsplattformen bei Markenrechtsverstößen.</span></p>
Die nationalen Gerichte müssen nach Ansicht des EuGH Gesellschaften wie eBay auferlegen können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur auf die Beendigung &nbsp;der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums (wie etwa Sperrung oder Löschung der entsprechenden Angebote oder Accounts), sondern auch auf die Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen gerichtet sind. Konkret bedeutet das, dass die Identifizierung von gewerblichen Verkäufern -zwar unter der Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten- erheblich erleichtert werden soll. Auch könne sich eBay, so das Gericht, Kenntnis über beworbene Angebote verschaffen und so verhindern, dass sie die Präsentation markenrechtsverletzender Verkaufsangebote optimiert oder diese mit Internetwerbung in Suchmaschinen fördert.  In dem Verfahren hatte L’Oréal eBay vorgeworfen, an Markenrechtsverstößen beteiligt gewesen zu sein, die von eBay-Nutzern begangen worden sind. Die Beteiligung bestand im Kauf von Schlüsselwörtern von entgeltlichen Internetreferenzierungsdiensten (wie etwa AdWords von Google), die den Marken von L'Oréal entsprächen, wodurch eBay ihre Nutzer zu rechtsverletzenden Waren leite, die auf ihrer Website zum Verkauf angeboten würden. Außerdem seien die Bemühungen von eBay, den Verkauf der rechtsverletzenden Produkte zu unterbinden, unzureichend gewesen.

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			<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 04:16:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung wegen illegalen down - uploads des Musikwerks &quot;Cassandra Ateen (Dream Dance Vol. 59)</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-des-musikwerks-cassandra-ateen-dream-dance-v.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikwerks &quot;Cassandra Steen (Dream Dance Vol. 59) abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die DigiProtect GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte sind die Rechtsanwälte schalast und Partner aus Frankfurt. <br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780

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			<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 05:33:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung wegen illegalen down - uploads des Musikwerks „Running Scared&quot; von Ell &amp; Nikki</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-wegen-illegalen-down-uploads-des-musikwerks-running-scared-von-ell-ni.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikwerks &quot;Running Scared&quot; von Ell &amp; Nikki abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Frau Sandra Candie Bjurman und Herrn Stefan Örn ausgesprochen, denen die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte sind die Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg. <br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
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			<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 05:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Google haftet nicht für ehrverletzende Suchergebnisse (snippets)</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/google-haftet-nicht-fuer-ehrverletzende-suchergebnisse-snippets.html</link>
			<description>Nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 26.05.2011, Az. U 67/11 haftet der Suchmaschinenbetreiber...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:10.0pt;text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 26.05.2011, Az. U 67/11 haftet der Suchmaschinenbetreiber Google nicht für ehrverletzende<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Äußerungen Dritter. Nach Ansicht des Senat ist es für einen durchschnittlichen Nutzer ohne weiteres ersichtlich, dass eine Suchmaschine lediglich fremde Inhalte auflistet, sich aber den Inhalt der Suchergebnisse nicht zu eigen macht. Das Gericht stellte aber ebenfalls fest, dass die streitgegenständlichen Suchergebnisse<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>nur eine Meinungsäußerung darstellen würden (die Klägerin vertreibt Schrottimmobilien). </span></p>
<p style="margin-bottom:10.0pt;text-align:justify"><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auch eine Haftung als Störer kommt nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht, da eine Prüfpflicht eine übermäßige Belastung darstellen würde, die sich beschränkend auf die Meinungsfreiheit auswirken könne. Außerdem sei das Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. die Pressefreiheit wichtiger, als der behauptete Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin.</span></p>

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			<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 05:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Veranstalter haftet für die Abführung der GEMA Gebühren</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/veranstalter-haftet-fuer-die-abfuehrung-der-gema-gebuehren.html</link>
			<description>Nach dem Urteil des LG Köln  vom 27.12.2010, Az. 28 S 12/08, haftet der Veranstalter eines...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:140%"><span style="font-size:10.0pt;line-height:140%;font-family:&quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Nach dem Urteil des LG Köln<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>vom 27.12.2010, Az. 28 S 12/08, haftet der Veranstalter eines Stadtfestes für die ordnungsgemäße Abführung von GEMA-Gebühren. Dabei bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach den Tarifen der GEMA.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Trotz des Vortrags des Beklagten, der Veranstaltungsraum sei nur eine Bühne von ca. 600qm gewesen, beschloss das Landgericht, dass die Gebühren sich nach der gesamten Veranstaltungsfläche des Stadtfestes richten sollen. Dies soll unabhängig davon gelten, ob tatsächlich das gesamte Stadtfest oder nur ein Teil von der Musik beschallt wird, oder wie viele Zuhörer die Musik tatsächlich bewusst, unbewusst oder gar unfreiwillig wahrgenommen haben.</span></p>

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			<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 09:20:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma Universal Music GmbH Verleih wegen illegalen down - uploads des Musikalbums „On The Floor&quot; von Jennifer Lopez</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-universal-music-gmbh-verleih-wegen-illegalen-down-uploads-des-mus.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums &quot;On the Floor&quot; von Jennifer Lopez abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Universal Music GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte sind die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. <br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!

<hr />

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			<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 04:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih wegen illegalen down - uploads des Filmwerks „Shutter Island&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-constantin-film-verleih-wegen-illegalen-down-uploads-des-filmwerk.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Shutter Island&quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!

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			<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 12:53:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutzrecht: Hessen modernisiert Datenschutz</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutzrecht-hessen-modernisiert-datenschutz.html</link>
			<description>Die EU-Kommission bemängelte im April eine zu starke staatliche Aufsicht gegenüber...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:18.0pt;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#666666; mso-fareast-language:DE">Die EU-Kommission bemängelte im April eine zu starke staatliche Aufsicht gegenüber Datenschutzbehörden in Deutschland. Daher wurde </span><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial; color:#666666">Deutschland ein Zwangsgeld angedroht, falls nicht innerhalb von zwei Monaten in Umsetzung des Art. 28 Absatz 1 Satz 2 der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gewährleistet werde.</span><span style="font-size: 9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#666666; mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:18.0pt;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#666666; mso-fareast-language:DE">Hessen reagierte und verabschiedete das „Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen&quot;, das ab 01. Juli 2011 in Kraft treten wird. </span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:18.0pt;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#666666; mso-fareast-language:DE">Kern dieses Gesetzes ist die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle für den nicht öffentlichen Bereich. Bisher lag die getrennte Aufsicht für den privaten Bereich im Bereich des Referats Datenschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt und für den öffentlichen Bereich beim den Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten. Beide Bereiche werden ab dem 1. Juli 2011 beim unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten zusammengeführt, der direkt vom Landtag gewählt wird. Unverständlich ist die Regelung der Geldbußen: Während im privaten Bereich die Höchstsätze der Geldbußen auf 50.000,- € verdoppelt wurden, haben Behörden bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften nach wie vor keine Geldbußen zu befürchten.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:18.0pt;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#666666; mso-fareast-language:DE">Auch Schleswig-Holstein legte nun einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Datenschutzes vor.</span></p>

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			<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 07:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay: Onlinehändler dürfen ab sofort „ab 18“-Waren verkaufen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-onlinehaendler-duerfen-ab-sofort-ab-18-waren-verkaufen.html</link>
			<description>Die Internethandelsplattform eBay teilte am 14.06.2011 mit, dass ab sofort gewerbliche Händler mit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:0cm; margin-left:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:14.25pt; mso-outline-level:2"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Tahoma; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-font-weight: bold">Die Internethandelsplattform eBay teilte am 14.06.2011 mit, dass ab sofort gewerbliche Händler mit „FSK ab 18“ gekennzeichnete Filme und mit „USK ab 18“ gekennzeichnete Computerspiele bei eBay anbieten dürfen und nahm die Regelungen dazu in die „eBay-Grundsätze zu jugendgefährdenden Medien“ auf.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:0cm; margin-left:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:14.25pt; mso-outline-level:2"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Tahoma; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-font-weight: bold">Natürlich müssen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sichergestellt werden: Beim Versand darf etwa ein Paket mit „ab 18 Ware“ nicht an Jugendliche ausgehändigt werden. Das geschieht durch Spezialversandarten bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird, eigenhändiges Einschreiben oder persönliche<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Prüfung der Volljährigkeit bei Selbstabholung.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:0cm; margin-left:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:14.25pt; mso-outline-level:2"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Tahoma; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-font-weight: bold">Der Vertrieb von Pornografie oder überwiegend soft-erotische Filmen und Computerspielen ist nach wie vor untersagt.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:0cm; margin-left:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:14.25pt; mso-outline-level:2"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Tahoma; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-font-weight: bold">eBay empfiehlt zu dem, in der Artikelbeschreibung zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen und den Käufern die Regelungen zum Sonderversand zu erläutern.</span></p>
<p style="margin-top:7.5pt;margin-right:0cm;margin-bottom:0cm; margin-left:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align:justify;line-height:14.25pt; mso-outline-level:2"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Tahoma; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-font-weight: bold">Zu beachten ist, dass Privatverkäufer nach wie vor keine dieser Artikel verkaufen dürfen, da ihnen die speziellen Versandmethoden nicht zur Verfügung stehen.</span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 04:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Europaweite Regelung der Widerrufsfrist in Sicht!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/europaweite-regelung-der-widerrufsfrist-in-sicht.html</link>
			<description>Das EU-Parlament hat eine neue Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet angenommen und dehnt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Das EU-Parlament hat eine neue Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet angenommen und dehnt nun das zweiwöchige Widerrufsrecht für alle Onlinekäufe innerhalb der EU aus.</p>
<p style="text-align:justify">Zudem müssen Onlinehändler den Verbrauchern genaue Informationen über den Gesamtpreis, die bestellte Ware und ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen. Außerdem ist geregelt, dass das Widerrufsrecht nicht für digitale Downloads oder etwa maßgeschneiderte Waren gilt. Bisher wurden Verbraucher durch Bedenken über späte Lieferung oder Nichtlieferung der Waren und die Fragmentierung der Verbraucherschutzgesetze in den einzelnen Mitgliedsstaaten von EU-weiten Onlinekäufen abgehalten. Nun ist eine einheitliche Regelung in Sicht.</p>
<p style="text-align:justify">Die Richtlinie muss noch vom Europäischen Rat<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>angenommen werden. Die<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>EU-Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Recht umzusetzen.</p>
<p style="text-align:justify">&nbsp;</p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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			<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 04:07:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahngefahr bei falschen Adressen in Google-Places Profilen!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahngefahr-bei-falschen-adressen-in-google-places-profilen.html</link>
			<description>
Google ermöglicht es im Rahmen des Dienstes &quot;Google Places&quot;, dass Unternehmen ihre...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:15.75pt;vertical-align:baseline"><span style="font-size: 11.5pt;font-family:Tahoma;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#383838; mso-fareast-language:DE"></span></p>
Google ermöglicht es im Rahmen des Dienstes &quot;Google Places&quot;, dass Unternehmen ihre Adressdaten, Angebote und sonstige Informationen des Unternehmens über Google verbreiten können. Derjenige, der im Google-Places Profil jedoch eine falsche Ortsangabe als Geschäftssitz mitteilt, wirbt irreführend und handelt damit wettbewerbswidrig. Dies entschied das Landgericht München I in seinem Beschluss vom 22.03.2011, Az.: 17 HK O 5636/11. 
Nach Ansicht des Gerichts werden die angesprochenen Verkehrskreise durch die unzutreffende Angabe in Bezug auf den Geschäftssitz über die geschäftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin in die Irre geführt (§ 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1 S.2 Nr.3 UWG). 
Für unternehmerische Webseiten bestehen nach dem Telemediengesetz (TMG) bestimmte Informationspflichten. Insbesondere haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien ein ordnungsgemäßes Impressum zu führen. Dieses muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden, da die Fehlerhaftigkeit einen Abmahngrund darstellt.Im vorliegenden Fall hatte das LG München I einen Streitwert von 10.000,- Euro angesetzt, was im Fall einer Abmahnung zu erheblichen Kosten führen kann. 
Es ist also darauf zu achten, das Impressum auf sämtlichen Internetseiten, auch auf Unternehmensprofilen bei Facebook, XING oder in Preissuchmaschinen aktuell zu halten.
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:15.75pt;vertical-align:baseline"><span style="font-family:Arial;color:#444444"></span></p>

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			<pubDate>Sun, 12 Jun 2011 15:47:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Erneute Anpassung des Widerrufsrechts durch den Gesetzgeber</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-erneute-anpassung-des-widerrufsrechts-durch-den-gesetzgeber.html</link>
			<description>Nachdem der Europäische Gerichtshof mit der Entscheidung vom 03.09.2009, Az.: C 4 89/07-Messner den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:12.0pt;text-align:justify;line-height: 13.5pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-font-weight: bold">Nachdem der Europäische Gerichtshof mit der Entscheidung vom 03.09.2009, Az.: C 4 89/07-Messner den Regelungen zum Wertersatz eine neue Richtung gegeben hat, und der BGH mit Urteil </span><span style="font-size:10.0pt;font-family: Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language: DE">vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09 dies konkretisierte und verfestigte, sah auch der Gesetzgeber sich gezwungen, die Bestimmungen zum Wertersatz zu überarbeiten.</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt;text-align:justify;line-height: 13.5pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language:DE">Am 26.05.2011 beschloss der Bundestag die Anpassung der Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch:</span><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#444444;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">Ein neuer § 312 e BGB wird eingefügt, der zukünftig wie folgt lauten soll:&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">§ 312 e&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size: 11.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE">Wertersatz bei Fernabsatzverträgen</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">(1)</span></i><i><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:11.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE">Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">2. wenn er zuvor vom Unternehmen auf diese Rechtsfolge hingewiesen und entsprechend § 360 Abs. 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:5.0pt;text-align:justify;line-height: 12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language:DE">§ 347 Abs. 1 S. 1 ist nicht anzuwenden.</span></i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">Auch § 357 Abs. 3 BGB wird geändert. Dieser soll zukünftig lauten:&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">(3)</span></i><i><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:11.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE">Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise hinausgeht, und</span></i><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:5.0pt;text-align:justify;line-height: 12.0pt"><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span></i><i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language:DE">2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.</span></i><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; color:#09090A;mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span><span style="font-size: 9.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A; mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;Es bleibt nach wie vor bei der Vorgabe, dass die Information in Textform (bspw. Email) dann gegeben ist, wenn nach Vertragsschluss unverzüglich in Textform informiert wird.</span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt;text-align:justify;line-height: 13.5pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">&nbsp;In den neuen Vorschriften spiegelt sich die Tendenz der Rechtsprechung auch wider: Der Verbraucher muss zukünftig für bestellte Waren nur noch dann Wertersatz leisten, wenn er die Waren in einer über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehenden Weise genutzt hat und er über diese Folge zuvor auch (in Textform) belehrt worden ist.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Zu beachten ist dabei, dass die Beweislast für die Frage, ob eine Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über ein Prüfen der Sache hinaus geht, zukünftig der Unternehmer trägt. &nbsp;Dies wird die Praxis wiederum vor Schwierigkeiten stellen, da es Verkäufern nahezu unmöglich sein dürfte, nachzuweisen, dass etwa das Brautkleid einmalig getragen wurde oder die Kamera genutzt wurde, um den ersten Geburtstag des Kindes zu filmen.</span></p>
<p style="margin-bottom:0cm;margin-bottom:.0001pt;text-align: justify;line-height:12.0pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;color:#09090A;mso-fareast-language: DE">&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Die Änderungen der</span><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:11.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">&nbsp;§§ 312e und 357 Abs. 3 BGB&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt; font-family:Arial;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language: DE">bringen auch die notwendige Anpassung der Musterwiderrufsbelehrung mit sich. Gleichzeitig nutzt der Gesetzgeber diese Änderung, um auch hinsichtlich der Rücksendekosten das Wort „regelmäßig“ in die Widerrufsbelehrung einzufügen. Da § 312e BGB neu gefasst wird, ändert sich natürlich auch die Paragraphenkette der Widerrufsbelehrung.</span><span style="font-size:9.0pt;font-family:Arial; mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE"></span></p>
<p style="margin-bottom:12.0pt;text-align:justify;line-height: 13.5pt"><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;color:#444444;mso-fareast-language:DE">&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt;font-family:Arial;mso-fareast-font-family: &quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Wann die Änderungen in Kraft treten werden ist derzeit noch nicht absehbar. Die Eile, wie sie bei der letzten Änderung der Widerrufsbelehrung geboten war, ist dieses Mal jedoch nicht nötig, da es eine Übergangszeit von drei Monaten geben wird. </span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 11:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Kino.to ist offline!!!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-kinoto-ist-offline.html</link>
			<description>Wär hätte das gedacht. Die allseits bekannte Seite kino.to auf der man sich zahlreiche Filme...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wär hätte das gedacht. Die allseits bekannte Seite kino.to auf der man sich zahlreiche Filme (illegal) per live stream anschauen konte ist offline. <br /><br />Auf der Seite findet sich nun folgender Inhalt:<br />&nbsp;<br /><br />&quot;Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:<br /><br />Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.<br /><br />Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.<br /><br />Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.&quot;<br /><br /><br />Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine großangelgte Razia in mehren eutopäischen Ländern durchgeführt. Insgesamt wurden 13 Personen festgenommen. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen <br /><br />Lesen Sie hierzu auch den Artikel unter <LINK http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,767375,00.html>http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,767375,00.html</link><br /><br />Es zeigt sich, dass Urheberrechtsverletzungen immer stärker vorgegangen wird. Es kann nur dringend davon abgeraten werden sich Filme illegal etwa BitTorrent herunterzuladen oder eben wie auf Plattformen wie kino.to per life stream anzuschauen. Nicht selten hat dies eine Abmahnung durch die Rechtinhaber zur Folge. <br /><br />&nbsp;Soforthilfe bei Abmahnungen unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 05:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen illegalen down- uploads des Films &quot;Almanya - Willkommen in Deutschland&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-tele-muenchen-fernseh-gmbh-co-produktionsgesellschaft-wegen-illegalen-d-1.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Almanya - Willkommen in Deutschland“&nbsp; &quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.&nbsp; Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!<br /><br />Achtung: Die Tele München lässt durch Ihre Rechtsanwälte auch das Bereitstellen anderer Filmwerke abmahnen wie etwa den Film Shutter Island. <br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

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			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 04:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Abmahnwelle von LR!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neue-abmahnwelle-von-lr.html</link>
			<description>LR Health &amp; Beauty Systems GmbH spricht durch Ihre Rechtsanwälte Leirer und Endres erneut...</description>
			<content:encoded><![CDATA[LR Health &amp; Beauty Systems GmbH spricht durch Ihre Rechtsanwälte Leirer und Endres erneut Abmahnungen gegen Partner der Network World Alliance aus.
<br />Streitgegenstand sind verschiedene Aloe Vera Drinks, wie etwa der Aloe Vera Honey Gel Drin oder der&nbsp; Aloe Vera Peach Gel Drink. NAch Meinung von LR überschreiten die in&nbsp; den Produkten enthaltenen Konserveierungsstoffe die gesetzlich zulässigen Höchstwerte, wleche in der Zusatzstoffzulassungs-Verordnung festgelegt sind. <br />&nbsp;<br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung ist in jedem Fall zweifelhaf und sollte durch einen fachkundgen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt gepräft werden. &nbsp;<br /><br />Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Unternehmen und Partner aus dem MLM-Bereich. <br />&nbsp;<br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.<br /><br />

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 11:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sky Deutschland mahnt Gaststätten und Internetcafes ab!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/sky-deutschland-mahnt-gaststaetten-und-internetcafes-ab.html</link>
			<description>Sky Deutschland vertreten durch die Rechtsanwälte JBB (Jaschinksi, Biere, Brexl) aus Berlin mahnt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Sky Deutschland vertreten durch die Rechtsanwälte JBB (Jaschinksi, Biere, Brexl) aus Berlin mahnt massiv Gaststättenbetreiber, Internetcafes usw. wegen angeblich unzulässiger Ausstrahlung von Sportveranstaltungen wie insbesondere Bundesligaspielen ab. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">SKY Deutschland hat von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bis zum Ablauf der Saison 2012/2013 die Rechte die exklusiven Rechte Aboverträge<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>mit Gewerbetreibenden abzuschließen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Die Deutsche Telekom bietet seit einiger Zeit<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>ebenfalls Bundesligaspiele über das Programm <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>„Liga Total!“ ab. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Dieses Angebot richtet sich aber ausschließlich an Privathaushalte. Hierauf weist die Telekom auch ausdrücklich auf Ihrer Webseite hin. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Das Problem ist allerdings, dass die Vermittler des Programms Ihre gewerblichen Kunden zugesichert haben, dass Sei das Programm in den Gaststätten, Internetcafes. Usw. ausstrahlen dürften. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Sky geht hiergegen nun massiv vor und hat extra hierfür Kontrolleure, die nach Gewerbetreibenden sucht, die „Liga Total!“ anbieten. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Sky fordert die Abgemahnten auf eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen Schadenersatz in Höhe von 5.000<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>€ an Sky zu zahlen. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Wenn der Abgemahnte einen Abo Vertrag mit Sky (ab 159 € im Monat) abschließt verringert sich die Schadenersatzforderung auf 300 €. </span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Rechtlich ist Abmahnung höchst zweifelhaft. Bei den Live Spielen besteht nach unserer Auffassung kein Filmwerkschutz, sondern lediglich ein Laufbildschutz<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>gemäß § 95 UrhG. Hiervon ist allerdings nicht das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen gemäß § 22 UrhG umfasst.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:11.0pt;font-family:Tahoma">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span></p>


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			<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 07:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: OLG Köln pro Verbraucher </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-olg-koeln-pro-verbraucher.html</link>
			<description>Das OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11 hat entschieden, dass in einer Abmahnung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Das OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11 hat entschieden, dass in einer Abmahnung keine Anhaltspunkte vorhanden sein dürfen, die den Verbraucher von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abhalten können. </p>
<p style="text-align:justify">Im streitigen Verfahren ging es um eine Abmahnung eines Buchverlages, in der eine Unterlassungserklärung verlangt wurde, die sich auf alle Werke des Verlages erstreckte und nicht nur auf das konkrete Werk weswegen abgemahnt wurde. Die geforderte Unterlassungserklärung ging daher weit über den Unterlassungsanspruch hinaus. <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>Weiter wurde in der Abmahnung an mehren Stellen darauf hingewiesen, <span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span>dass die Einschränkung der Unterlassungserklärung, deren Unwirksamkeit zur Folg haben kann. </p>
<p style="text-align:justify">Das Gericht hat festgestellt, dass eine Abgemahnter der auf eine solche Abmahnung nicht reagiert nicht Kosten einer daraufhin erlassenen einstweiligen Verfügung zu tragen habe.<span style="mso-spacerun:yes"> <br /></span></p>
<p style="text-align:justify;mso-layout-grid-align:none; text-autospace:none">So sei der Abgemahnte als Verbraucher erheblich unerfahrener im Umgang mit Abmahnungen als ein Gewerbetreibender. <span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Courier New&quot;"></span></p>
<p style="text-align:justify"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Courier New&quot;"></span>Die Entscheidung ist begrüßenswert allerdings mit einiger Vorsicht zu genießen. Es ist bei vielen Abmahnungen üblich, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung weiter gefasst ist als der tatsächliche Verfügungsanspruch. Ob das Gericht bei allen Abmahnungen so entschieden hätte ist zweifelhaft. Es ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten. Grds. bleibt es dabei, dass die Nichtbeachtung einer Abmahnung mit erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist. Die angesetzten Streitwerte liegen regelmäßig bei 10.000<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>€ und mehr. </p>
Soforthilfe bei Abmahnungen unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk. 

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			<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 10:28:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Filmwerkes &quot;Reiche Muttis - Reif und rattig“ wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-filmwerkes-reiche-muttis-reif-und-rattig-wi.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;Reiche Muttis - Reif und rattig“ wird abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Magma Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.&nbsp; Abmahnende Kanzlei sind die U + C Rechtsanwälte aus Regensburg. &nbsp;<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!<br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk. 

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 04:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Filmwerkes &quot;Rectal Fuckfest“ wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-filmwerkes-rectal-fuckfest-wird-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerkes &quot;Rectal fuckfest“ wird abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die DigiProtect GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.&nbsp; Abmahnende Kanzlei sind die U + C Rechtsanwälte aus Regensburg. &nbsp;<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!<br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk. 

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			<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 04:31:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Eventrecht: Modedesigner sind nach wie vor keine Künstler im Sinne der KSK</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/eventrecht-modedesigner-sind-nach-wie-vor-keine-kuenstler-im-sinne-der-ksk.html</link>
			<description>Das Bundessozialgericht entschied in  seinem Urteil vom 10.03.2011, Az.: B 3 KS 4/10 R, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="FONT-WEIGHT: normal; MARGIN-BOTTOM: 0cm"><font face="Arial, sans-serif"><font size="3">Das Bundessozialgericht entschied in  seinem Urteil vom 10.03.2011, Az.: B 3 KS 4/10 R, dass Modedesigner keine  Künstler und damit auch nicht versicherungspflichtig im Sinne der  Künstlersozialkasse sind.</font></font></p>
<p style="MARGIN-BOTTOM: 0cm"><font face="Arial, sans-serif"><font size="3"><font color="#000000"><span style="FONT-STYLE: normal"><span style="FONT-WEIGHT: normal">Die Tätigkeit der Klägerin entspricht nach Ansicht  des BSG nicht der einer Designerin im Sinne des KSVG. Soweit der Entwurf von  Modeartikeln sowie von Gebrauchs- und Industrieprodukten betroffen ist, gelte  als Designer/-in nur diejenige Person, die ihre Entwürfe ganz oder zumindest  überwiegend durch die Vergabe von Lizenzen verwertet. Wer hingegen solche Güter  nach eigenen Entwürfen selbst fertigt oder im eigenen Namen fertigen lässt und  sie anschließend vermarktet, sei nach der Wertung des KSVG als Produzent und  nicht als Designer anzusehen.</span></span></font><span style="FONT-WEIGHT: normal"> </span><font color="#000000"><span style="FONT-STYLE: normal"><span style="FONT-WEIGHT: normal">Künstlerstatus iS  des KSVG habe im Bereich des Entwurfs von Modeartikeln sowie von Gebrauchs- oder  Industrieprodukten allerdings nur der Designer, der seine Tätigkeit auf das  Entwerfen beschränkt und mit der Produktion/Vermarktung der entworfenen Güter  nicht befasst ist.</span></span></font> </font></font></p>
<p style="MARGIN-BOTTOM: 0cm"><font face="Arial, sans-serif"><font size="3"><font color="#000000"><span style="FONT-STYLE: normal"><span style="FONT-WEIGHT: normal">Zwar kommt eine Einstufung als Künstler auch bei  grundsätzlich handwerklicher Tätigkeit ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der  Betroffene mit seinen Werken in einschlägigen fachkundigen Kreisen als  &quot;Künstler&quot; anerkannt und behandelt wird und deshalb den Bereich der rein  handwerksmäßigen Berufsausübung verlassen hat</span></span></font>. Dies sah das  BSG in diesem Fall jedoch nicht erfüllt.<span style="FONT-WEIGHT: normal">Soweit  die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die regelmäßige Teilnahme an  Ausstellungen und die dem vorgeschaltete Auswahl durch Fachjurys verwiesen hat,  ließe sich nicht erkennen, dass es sich dabei um Kunstausstellungen handeln  könnte, die zumindest im weiteren Sinne der bildenden Kunst zuzurechnen wären.  Vielmehr spreche alles dafür, dass es sich um kunsthandwerkliche  Verkaufsausstellungen handelt, denen für die Anerkennung in Künstlerkreisen  keine Indizwirkung zukomme.</span></font></font></p>

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			<pubDate>Tue, 31 May 2011 09:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Culcha Candela mahnt weiter das Herunterladen bzw. bereitstellen des Liedes &quot;Move It&quot; ab.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-culcha-candela-mahnt-weiter-das-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-liedes-move-it.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels &quot;Move It“ der Künstlergruppe &quot;Culcha Candela&quot;abgemahnt. Rechteinbaber ist die Gruppe selber. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden. &nbsp;<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 400,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
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			<pubDate>Fri, 27 May 2011 09:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Musikalbum &quot;An und für sich“ von Clueso wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-musikalbum-an-und-fuer-sich-von-clueso-wird-a.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums &quot;An und für sich“ der Künstlergruppe &quot;Clueso&quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.&nbsp; Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. &nbsp;<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Achtung von Sony wird auch das Album &quot;Nichts passiert&quot; (Limited edition) der Gruppe Silbermond abgemahnt!
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			<pubDate>Thu, 26 May 2011 13:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Musikalbum &quot;Music for Men“ vom Gossip wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-musikalbum-music-for-men-vom-gossip-wird-abge.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums &quot;Music for Men“ der Künstlergruppe &quot;Gossip&quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.&nbsp; Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte wasldirf Frommer aus München. &nbsp;<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
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			<pubDate>Thu, 26 May 2011 04:19:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Künstlersozialversicherung für Hochzeitsredner</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/keine-kuenstlersozialversicherung-fuer-hochzeitsredner.html</link>
			<description>Das Sozialgericht Fulda hat mit Gerichtsbescheid vom 19.04.2011, Az.: S 1 R 444/07 den für einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Sozialgericht Fulda hat mit Gerichtsbescheid vom 19.04.2011, Az.: S 1 R 444/07 den für einen Publizisten erforderlichen Öffentlichkeitsbezug bei der Tätigkeit eines Hochzeitredners verneint.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Klägerin, eine ausgebildete Predigerin in der Evangelischen Kirche, <span style="color: black;">war seit dem 01.01.1998 freiberuflich als Trauer- und Hochzeitsrednerin tätig. Im Juni 2006 beantragte sie </span></span><span style="color: black;">die Aufnahme in die Künstlersozialkasse. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Die Beklagte, die Künstlersozialversicherung, lehnte eine Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) mit der Begründung ab, die Tätigkeit der Klägerin könne nicht als künstlerisch/publizistisch im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden, da von einer erwerbsmäßigen &nbsp;</span>Ausübung der Tätigkeit im Sinne des KSVG nicht gesprochen werden könne. Der überwiegende Anteil ihrer Tätigkeit und ihrer Einkünfte bestehe nämlich aus der Abhaltung von Hochzeitsreden.<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"> <span style="color: black;">&nbsp;</span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Auch der Widerspruch der Klägerin gegen diesen Bescheid wurde abgelehnt, <br /> weil für eine publizistische Tätigkeit unabdingbar sei, dass die erstellten Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wobei das Medium prinzipiell geeignet sein müsse, eine unbegrenzte Öffentlichkeit anzusprechen. Dieser Öffentlichkeitsbezug sei bei einer Hochzeitsfeier aufgrund des primär familiären Charakters nicht gegeben.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Es könne auch kein Bezug auf das Urteil&nbsp; </span>des Bundessozialgerichts vom 23.03.2006, BSGE 96, 141<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;</span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">(143) genommen werden, da dort die Tätigkeit als Trauerredner im Vordergrund stand. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Dagegen erhob die Klägerin im September 2007 Klage, die jedoch als unbegründet abgewiesen wurde.</span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht sah die Klägerin bereits nicht als Künstlerin an, weil ihre Tätigkeit ein aus mehreren Arbeitsgebieten zusammengesetztes gemischtes Berufsbild darstelle, dessen Gesamtbild nicht von künstlerischen Elementen geprägt sei. Daher bilde die Kunst nicht den Schwerpunkt ihrer Berufsausübung.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Klägerin gehört nach Ansicht des Gerichts aber auch nicht zum Kreis der Publizisten. <br /> Unter welchen Voraussetzungen das im Wort &quot;Publizist&quot; bereits begrifflich enthaltene Merkmal der &quot;Öffentlichkeit&quot; zu bejahen sei, richte sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalles. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann die Wiedergabe eines Werkes bereits dann öffentlich sein, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist. Wenn aber der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehung oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind, liegt keine Öffentlichkeit vor. Entscheidend für die Bejahung der Öffentlichkeit aber sei allein die Möglichkeit des offenen und nicht begrenzten Zugangs, selbst wenn die Teilnehmer der Zeremonie auch durch eine persönliche Beziehung – im Beispiel der Trauerfeier zum Verstorbenen – gekennzeichnet seien (BSG a.a.O. (146)). </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dabei sah das Gericht die Tätigkeit der Klägerin als Hochzeitsrednerin ebenfalls als überwiegend an. Für diese Tätigkeit ist nach Ansicht des Gerichts der erforderliche Öffentlichkeitsbezug jedoch nicht hergestellt, da es bei Hochzeitsfeiern typischerweise keine öffentliche Bekanntmachung gibt, nach der beliebige Personen an der Zeremonie teilnehmen können. Die Teilnahme an einer Hochzeitsfeier hänge üblicherweise von einer entsprechenden Einladung ab. Damit sei der Kreis der teilnehmenden Personen auf eine bestimmte Weise abgrenzbar. Hochzeitsfeiern sind deshalb in der Regel &quot;nichtöffentlich&quot;.</span></p>

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			<pubDate>Tue, 24 May 2011 12:40:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Einmaliger Verstoß rechtfertigt nur Anwaltskosten in Höhe von 100 € </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-einmaliger-verstoss-rechtfertigt-nur-anwaltskosten-in-hoehe-von-100-EUR.html</link>
			<description>Das AG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2010, Az.: 30 C 2353/09-75 hat festgestellt, dass es sich bei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das AG Frankfurt, Urteil vom 01.02.2010, Az.: 30 C 2353/09-75 hat festgestellt, dass es sich bei dem einmaligen download bzw. upload&nbsp; nur um eine nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs&nbsp; handelt, so dass der § 97 Abs. 2 UrhG einschlägig ist und die erstattungsfähigen Aufwendungen (Anwaltskosten)auf 100,- € beschränkt sind.<br />So werfe zunächst die rechtliche Bewertung keine größeren Schwierigkeiten mehr, da eine gefestigte Rechtsprechung besteht. Ebenso handelt es sich um einen einfach gelagerten Fall, da der Rechercheaufwand mittlerweile durch den Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG stark vereinfacht wurde. Schließlich könne auch auf vorformulierte Schreiben zurückgegriffen werden. <br />Ebenso handelt es sich um eine unerhebliche Rechtsverletzung. Es wurde zwar&nbsp; die Tauschbörse in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 16/8783,50) nicht explizit&nbsp; mit aufgenommen. Jedoch handelt es sich dort auch nur um eine beispielhafte Aufzählung. <br />Als Schadenersatz hat das Gericht einen Betrag von 150 € für angemessen gehalten. <br /><br />Soforthilfe bei Abmahnungen unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.<br /><br />

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			<pubDate>Tue, 24 May 2011 06:04:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kein Urheberrechtsschutz für McDonalds-Jingle </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kein-urheberrechtsschutz-fuer-mcdonalds-jingle.html</link>
			<description>Das  Landgericht München, Urteil vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09hat einen Urheberrechtsschutz für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 10pt;"><font size="3"><tt><span style="line-height: 115%; font-family: 'Tahoma','sans-serif'; color: rgb(51, 51, 51);">Das  Landgericht München, Urteil vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09</span></tt><tt><span style="line-height: 115%; font-family: 'Tahoma','sans-serif'; color: rgb(51, 51, 51);">hat einen Urheberrechtsschutz für den Jingle der Fastfoodkette McDonalds  verneint. </span></tt></font></p>
<p style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 10pt;"><font size="3"><tt><span style="line-height: 115%; font-family: 'Tahoma','sans-serif'; color: rgb(51, 51, 51);">Nach Ansicht des Gerichts verfügt der Jingle “Ich liebe es” nicht über  die erforderliche Schöpfungshöhe. In der Fernseh-und Radiowerbung besteht der  Jingle nur aus einer lediglich kurzen Tonfolge, und wird eher gerapt als  gesungen, so dass diese Melodie auch vielmehr von dem natürlichen Sprechduktus  vorgegeben ist als von einer komponierten  Melodie.</span></tt></font></p>
<p style="text-align: justify; margin: 0cm 0cm 10pt;"><span style="font-family: 'Tahoma','sans-serif';"></span><tt><span style="line-height: 115%; font-family: 'Tahoma','sans-serif'; color: rgb(51, 51, 51);">Der  „Komponist“ des Jingles hatte für die Vermarktung der Tonfolge wegen einer  angeblichen Verletzung seines Urheberrechts klageweise Schadenersatzansprüche  geltend gemacht. Er hatte ursprünglich für das Werk zwei Flaschen Champagner und  1.500,00 € erhalten. Die Klage wurde mit der oben genannten Begründung  abgewiesen.</span></tt></p>

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			<pubDate>Tue, 24 May 2011 04:28:00 +0100</pubDate>
			
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		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Musikalbum &quot;Loud“ vom Rihanna wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-musikalbum-loud-vom-rihanna-wird-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<br />Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums &quot;Loud“ der Künstlerin &quot;Rihanna&quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Universal Music GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.&nbsp; Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rasch aus Hmaburg. &nbsp;<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € verlangt.<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!<br /><br /><br />Achtung! Die Universal Music GmbH mahnt durch die Rechtsanwälte Rasch derzeit auch noch folgende Musikwerke ab:<br /><br />&quot;A curious Thing&quot; der Künstlerin &quot;Amy MacDonalds&quot;<br />&quot;Glück&quot; der Künstlergruppe &quot;Adoro&quot;<br />&quot;Good News&quot; der Künstlerin &quot;Lena&quot;<br />&quot;Große Freiheit&quot; der Künstlergruppe &quot;Unheilig&quot;<br />&quot;My One And Only Thrill&quot; der Künstlerin &quot;Malody Gardot&quot;<br />&quot;MY Worlds&quot; des Künstlers &quot;Justin Bieber&quot;<br />&quot;North and South&quot; des Künstlers &quot;Milow&quot;<br />&quot;Sreaming Bloody Murder&quot; der Künstlergruppe &quot;Sum 41&quot;<br />&quot;Sternenreisen&quot; der Künstlergruppe &quot;Extremo&quot;<br />&quot;The Beginning&quot; der Künstlergruppe &quot;Black Eyed Peas&quot;<br />&quot;The Time (Dirty Bit) der Künstlergruppe The Black Eyes Peas<br /><br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Fri, 20 May 2011 05:44:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih wegen illegalen down - uploads des Filmwerks „Wir sind die Nacht&quot;  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-constantin-film-verleih-wegen-illegalen-down-uploads-des-filmwerk-1.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Wir...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Wir sind die Nacht&quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Constantin Film Verleih GmbH  ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!

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			<pubDate>Thu, 19 May 2011 05:06:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma Universum Film GmbH wegen illegalen down - uploads des Filmwerks „Die Säulen der Erde (Teil 1 +2)&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-universum-film-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des-filmwerks.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Die Säulen der Erde&quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Universum Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei  sind&nbsp; Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € (beide Teile 1.566 €)verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!

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			<pubDate>Thu, 19 May 2011 04:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma Tele München GmbH &amp; Co Produktionsgesellschaft wegen illegalen down - uploads des Filmwerks „Reine Fellsache - Jetzt wirds haarig!&quot; </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-tele-muenchen-gmbh-co-produktionsgesellschaft-wegen-illegalen-dow.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks „&quot;Filmwerks „Reine Fellsache - Jetzt wirds haarig“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tele München Fernseh GmbH &amp; Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer&nbsp; aus München.<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk

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			<pubDate>Thu, 19 May 2011 04:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma IPforceOne GmbH wegen illegalen down - uploads des Filmwerks „Bedevilled -Zeit der Vergeltung“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-ipforceone-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des-filmwerks-bed.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Aktuell wird&nbsp; das illegale down –&nbsp; bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks „Bedevilled -Zeit der Vergeltung“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die IPforceOne GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Wintersteint aus Frankfurt.<br /><br />Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.<br /><br />Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt. &nbsp;<br /><br />Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.<br /><br />Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.<br /><br />Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt -&nbsp; nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.<br /><br />Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und&nbsp; kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!<br /><br />Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Wed, 18 May 2011 10:38:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma Triple X Entertainment Ltd. wegen illegalen down -  uploads des Filmwerks „Hamburger Privatamateure Vol. 3 “ </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-triple-x-entertainment-ltd-wegen-illegalen-down-uploads-des-fil.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks „&quot;Filmwerks „Hamburger Privatamateure Vol. 3 “ </span>abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Triple X Entertainment Ltd ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort aus Kiel. </p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt - &nbsp;</span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden. </p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 17 May 2011 04:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Firma DigiRights Administration GmbH wegen illegalen down -  uploads des Werks „Kamakawiwo´ole –Over the Rainbow“ </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-firma-digirights-administration-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikwerks „Kamakawiwo´ole – Over the Rainbow</span>&quot; abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die GmbH DigiRights Administration ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen &amp; Partner aus Berlin. </p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 € verlangt. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, - wenn überhaupt - &nbsp;</span>nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden. </p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Tue, 17 May 2011 04:53:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung wegen Verwendung der Marke „Texas Hold'em“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-wegen-verwendung-der-marke-texas-holdem.html</link>
			<description>Unserer Kanzlei liegt derzeit eine Abmahnung wegen Verwendung der Marke „Texas Hold'em“ zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Unserer Kanzlei liegt derzeit eine Abmahnung wegen Verwendung der Marke „Texas Hold'em“ zur Bearbeitung vor.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;In der Tat existiert die Eintragung der Wortmarke „Texas Hold'em“ unter der Registernummer <span style="color: rgb(51, 51, 51);">&nbsp;</span></span><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">30711657. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;Zum Zeitpunkt des Eingangs der Abmahnung war die Marke auf einen Herrn Joachim Wolf aus Jena eingetragen, mittlerweile hat sich ergeben, dass die Angaben berichtigt worden sind. Jetzt stimmen die Daten des Markeninhabers mit denen des vermeintlichen Rechteinhabers aus der Abmahnung überein.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;Die Abmahnungen werden durch Herrn Jörg Kindling, Granitzer Str. 19, 18586 Ostseebad Sellin, verschickt. Darin wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Erteilung einer Auskunft über Art und Anzahl der durch den Abgemahnten verkauften Produkte begehrt. Ferner wird auch ein vermeintlicher Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Die Abmahnung weist jedoch viele weitere Kuriositäten auf:</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;Dem Schreiben ist eine „Handlungsvollmacht“ beigefügt, die mit einem „begl. Rechtsanwalt“-Stempel versehen ist, so dass der Eindruck entsteht, das Schreiben sei tatsächlich von einem Rechtsanwalt verfasst worden.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;Der geforderte Schadensersatz ist an die „W&amp;K GbR“ zu überweisen. Welche Rolle diese GbR dabei spielt, ist völlig unklar, zumal die „Handlungsvollmacht“ inkl. Berechtigung zum Empfang von Zahlungen auf Herrn Kindling ausgestellt ist und nicht auf die W&amp;K GbR. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Die vorformulierte Unterlassungserklärung, sowie das gesamte Schreiben erwecken bei näherer Betrachtung einen äußerst amateurhaften Eindruck und weisen diverse Fehler auf.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">&nbsp;Auch steht zu vermuten, dass Schreiben, die von Herrn Wolff persönlich stammen sollen, gefälscht sind, da seine Unterschrift lediglich hineinkopiert wurde. Dies ist daran zu erkennen, dass die Unterschrift im Gegensatz zum Rest des Schreibens kariert unterlegt ist.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Herr Kindling kontaktierte uns telefonisch, wobei er in dem Telefonat mitteilte, dass die Marke durch Herrn Wolff genutzt werde und dieser sogar einen Online-Shop betreibe. Den Namen des Shops wollte Herr Kindling nicht preisgeben, ebenso die dort vertriebene Ware. Auf die Nachfrage nach dem Rechtsanwaltsstempel teilte Herr Kindling mit, dieser sei ihm von einem befreundeten, auf Rügen ansässigen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt worden. Den Namen des Rechtsanwalts wollte Herr Kindling ebenfalls nicht nennen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Ohnehin ist bereits die Eintragungsfähigkeit von „Texas Hold'em“ sehr fraglich, da es sich bei „Texas Hold'em“ um eine Variante des Pokerspiels handelt und es daher per se bereits gemäß § 8 MarkenG nicht eintragungsfähig sein dürfte. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Es ist derzeit dringend von Zahlungen oder der Abgabe einer Unterlassungserklärung abzuraten. Sollten Sie auch eine Abmahnung von Herrn Kindling erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Mon, 16 May 2011 10:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung der Firma Bodyshot Gastro GmbH </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-der-firma-bodyshot-gastro-gmbh.html</link>
			<description>Achtung derzeit mahnt die Firma Bodyshot Gastro GmbH vermehrt durch Ihre Rechtsanwälte CHT...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Achtung derzeit mahnt die Firma Bodyshot Gastro GmbH vermehrt durch Ihre Rechtsanwälte CHT Rechtsanwälte &amp; Notare aus Berlin vermeintliche Markenrechtsverstöße ab. Gegenstand der Abmahnung ist die Verwendung der Wortmarke „Coyote Ugly“. Der Name &quot;Coyote Ugly&quot; ist beim Patentamt geschützt, auch in verschiedenen Schreibweisen und Zusammensetzungen. Bsp. &quot;Coyote Party&quot; oder &quot;Coyote Girl&quot; etc.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Sat, 14 May 2011 10:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung der Firma Bodyshot Gastro GmbH </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-der-firma-bodyshot-gastro-gmbh-1.html</link>
			<description>Achtung derzeit mahnt die Firma Bodyshot Gastro GmbH vermehrt durch Ihre Rechtsanwälte CHT...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Achtung derzeit mahnt die Firma Bodyshot Gastro GmbH vermehrt durch Ihre Rechtsanwälte CHT Rechtsanwälte &amp; Notare aus Berlin vermeintliche Markenrechtsverstöße ab. Gegenstand der Abmahnung ist die Verwendung der Wortmarke „Coyote Ugly“. Der Name &quot;Coyote Ugly&quot; ist beim Patentamt geschützt, auch in verschiedenen Schreibweisen und Zusammensetzungen. Bsp. &quot;Coyote Party&quot; oder &quot;Coyote Girl&quot; etc.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sat, 14 May 2011 08:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay-Recht: Accountinhaber haftet nicht zwangsläufig bei unbefugter Nutzung seines Accounts</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-recht-accountinhaber-haftet-nicht-zwangslaeufig-bei-unbefugter-nutzung-seines-accounts.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 hat entschieden, dass der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 hat entschieden, dass der Accountinhaber eine Ebay Kontos &nbsp;</span>nicht zwangsläufig vertraglich für Erklärungen haftet, die ein Dritter unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegeben hat. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im März 2008 wurde über das Ebay Konto der Beklagten eine komplette Gastronomie-Einrichtung mit einem Startgebot von 1 € zum Verkauf angeboten. Der Kläger gab hierauf ein Maximalgebot von 1.000 € ab. Einen Tag danach wurde das Angebot vorzeitig durch Rücknahme beendet. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger der Höchstbietende. Er verlangte daher von der Beklagten Zug um Zug gegen Zahlung der 1.000 € Eigentumsverschaffung an der Gastro-Einrichtung. Der Wert der Gastro-Einrichtung wurde mit 33.820 € beziffert. &nbsp;</span>Nach Ablauf der gesetzten Frist verlangt er Schadenersatz in Höhe von 33.820 €. </p>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Beklagte behauptete, dass das Angebot ohne deren Beteiligung und ohne Ihr wissen von Ihrem Ehemann eingestellt wurde, was der Kläger bestritt. Auch bezog er sich auf § 2 Ziffer 9 der Ebay-AGB, welcher wie folgt lautet. &nbsp;</span>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.&quot;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sowohl das Landgericht Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm gaben der Beklagten Recht. &nbsp;</span>Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtsauffassung. &nbsp;Er hat zunächst klargestellt, dass auch bei Internet-Geschäften die Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar sind, wenn durch die Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden. Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Eine solche Stellvertreterschaft lag indes nicht vor. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die unsorgfältige Verwahrung der Kontodaten eines Mitgliedskontos haben hingegen nicht zur Folge dass der Accountinhaber sich die Erklärungen Dritter zurechnen lassen muss, die dieser unter unbefugter Verwendung der Kontodaten abgegeben hat. Eine solche Zurechnung fremder Erklärungen ergibt sich nach Auffassung des BGH auch nicht aus § 2 Ziffer 9 Ebay-AGB. So beziehen sich diese AGB ausschließlich auf das Vertragsverhältnis zwischen ebay und dem Kontoinhaber nicht zwischen dem Anbieter und Bieter. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein Kaufvertrag lag zwischen den Parteien daher nicht vor, so dass die Klage abzuweisen war. </span></p>
Quelle: Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof vom 11.05.2011
<LINK http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=56118&pos=0&anz=84>http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;Sort=3&amp;nr=56118&amp;pos=0&amp;anz=84</link>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 13 May 2011 06:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Pandastorm Pictures, Kurt Media GmbH wegen illegalen down - uploads des Films „Buffalo Soldiers  ´44 – Das Wunder von St. Anna“ </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-pandastorm-pictures-kurt-media-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des-f.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;“&nbsp; Buffalo Soldiers &nbsp;</span>´44 – Das Wunder von St. Anna<b> </b>&quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Pandastorm Pitures, Kurt Media GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. &nbsp;Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte SKW Schwarz aus München. </p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den vorgenannten Film zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 380,00 € verlangt. Im Gegensatz zu den anderen Abmahnern ist der Betrag äußerst niedrig. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung wird in modifizierter Form abgegeben, insbesondere die Vertragstrafenregelung von 5.001,00 sollte auf keinen Fall akzeptiert werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Fri, 13 May 2011 06:16:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay-Recht: Accountinhaber haftet nicht zwangsläufig bei unbefugter Nutzung seines Accounts</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-recht-accountinhaber-haftet-nicht-zwangslaeufig-bei-unbefugter-nutzung-seines-accounts-1.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 hat entschieden, dass der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09 hat entschieden, dass der Accountinhaber eine Ebay Kontos &nbsp;</span>nicht zwangsläufig vertraglich für Erklärungen haftet, die ein Dritter unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegeben hat. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im März 2008 wurde über das Ebay Konto der Beklagten eine komplette Gastronomie-Einrichtung mit einem Startgebot von 1 € zum Verkauf angeboten. Der Kläger gab hierauf ein Maximalgebot von 1.000 € ab. Einen Tag danach wurde das Angebot vorzeitig durch Rücknahme beendet. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger der Höchstbietende. Er verlangte daher von der Beklagten Zug um Zug gegen Zahlung der 1.000 € Eigentumsverschaffung an der Gastro-Einrichtung. Der Wert der Gastro-Einrichtung wurde mit 33.820 € beziffert. &nbsp;</span>Nach Ablauf der gesetzten Frist verlangt er Schadenersatz in Höhe von 33.820 €. </p>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Beklagte behauptete, dass das Angebot ohne deren Beteiligung und ohne Ihr wissen von Ihrem Ehemann eingestellt wurde, was der Kläger bestritt. Auch bezog er sich auf § 2 Ziffer 9 der Ebay-AGB, welcher wie folgt lautet. &nbsp;</span>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.&quot;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sowohl das Landgericht Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm gaben der Beklagten Recht. &nbsp;</span>Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtsauffassung. &nbsp;Er hat zunächst klargestellt, dass auch bei Internet-Geschäften die Regeln des Stellvertretungsrechts anwendbar sind, wenn durch die Nutzung eines fremden Namens beim Geschäftspartner der Anschein erweckt wird, es solle mit dem Namensträger ein Geschäft abgeschlossen werden. Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Eine solche Stellvertreterschaft lag indes nicht vor. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die unsorgfältige Verwahrung der Kontodaten eines Mitgliedskontos haben hingegen nicht zur Folge dass der Accountinhaber sich die Erklärungen Dritter zurechnen lassen muss, die dieser unter unbefugter Verwendung der Kontodaten abgegeben hat. Eine solche Zurechnung fremder Erklärungen ergibt sich nach Auffassung des BGH auch nicht aus § 2 Ziffer 9 Ebay-AGB. So beziehen sich diese AGB ausschließlich auf das Vertragsverhältnis zwischen ebay und dem Kontoinhaber nicht zwischen dem Anbieter und Bieter. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein Kaufvertrag lag zwischen den Parteien daher nicht vor, so dass die Klage abzuweisen war. </span></p>
Quelle: Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof vom 11.05.2011
<LINK http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=56118&pos=0&anz=84>http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;Sort=3&amp;nr=56118&amp;pos=0&amp;anz=84</link>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 13 May 2011 04:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber-News: Versenden von elektronischen Newsletter an Kunden nur in Grenzen zulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-versenden-von-elektronischen-newsletter-an-kunden-nur-in-grenzen-zulaessig.html</link>
			<description>Das KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az.:  5 W 59/11 hat entschieden, dass ein Online...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az.:&nbsp; </span>5 W 59/11 hat entschieden, dass ein Online Händler an seine Kunden auch ohne konkrete Einwilligung einen elektronischen Newsletter versenden dar, dies allerdings nur wenn die in dem Newsletter angepriesenen Produkte ähnlich sind ´mit den bereits erworbenen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im konkreten Falle hatte ein Kunde <span style="color: rgb(39, 39, 39);">ein Geduldsspiel für Partyzwecke beim Händler erworben. Kurze Zeit später versandte &nbsp;</span>der Händler unter dem Slogan <i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;</span></i><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">Must-haves für deine Silvesterparty&quot;</span></i><i> </i>folgende Produkte:</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Wireless Lautsprecher Set</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Origami Papier Sevietten</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Leuchtende Party Gläser</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Musik Abmischgerät</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><br /> <i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39); font-style: normal;">Das Gericht sieht hierin einen Verstoß gegen § 7&nbsp; </span>Abs. 3 UWG, da die angebotenen Produkte (zumindest die Lautsprecher und das Mischgerät) nicht ähnlich seien mit den bereits gekauften. </i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Das Landgericht hatte eine Ähnlichkeit noch bejaht. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Die Entscheidung zeigt, dass gerade Online Händler mit einem großen Warensortiment vorsichtig sein sollten elektronische Newsletter ohne weiteren Prüfung an alle Ihrer Kunden zu senden. Schwierigkeiten für den Händler ergeben dabei auch, welche Produkte ähnlich sind mit den bereits vom Kunden gekauften. Letztendlich ist dies eine Wertungsfrage. Als Faustregel gilt, dass die Ware oder Dienstleistung den gleichen erkennbaren oder typischen Verwendungszweck entsprechen. Nach Auffassung des OLG Jena, Urteil vom 21.04.2010, Az.: 2 U 88/10 ist zum Schutz des Kunden von einer engen Auslegung auszugehen. &nbsp;</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 10 May 2011 06:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber-News: Versenden von elektronischen Newsletter an Kunden nur in Grenzen zulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-versenden-von-elektronischen-newsletter-an-kunden-nur-in-grenzen-zulaessig-1.html</link>
			<description>Das KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az.:  5 W 59/11 hat entschieden, dass ein Online...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az.:&nbsp; </span>5 W 59/11 hat entschieden, dass ein Online Händler an seine Kunden auch ohne konkrete Einwilligung einen elektronischen Newsletter versenden dar, dies allerdings nur wenn die in dem Newsletter angepriesenen Produkte ähnlich sind ´mit den bereits erworbenen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im konkreten Falle hatte ein Kunde <span style="color: rgb(39, 39, 39);">ein Geduldsspiel für Partyzwecke beim Händler erworben. Kurze Zeit später versandte &nbsp;</span>der Händler unter dem Slogan <i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;</span></i><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">Must-haves für deine Silvesterparty&quot;</span></i><i> </i>folgende Produkte:</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Wireless Lautsprecher Set</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Origami Papier Sevietten</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Leuchtende Party Gläser</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">- Musik Abmischgerät</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><br /> <i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39); font-style: normal;">Das Gericht sieht hierin einen Verstoß gegen § 7&nbsp; </span>Abs. 3 UWG, da die angebotenen Produkte (zumindest die Lautsprecher und das Mischgerät) nicht ähnlich seien mit den bereits gekauften. </i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Das Landgericht hatte eine Ähnlichkeit noch bejaht. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">&nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Die Entscheidung zeigt, dass gerade Online Händler mit einem großen Warensortiment vorsichtig sein sollten elektronische Newsletter ohne weiteren Prüfung an alle Ihrer Kunden zu senden. Schwierigkeiten für den Händler ergeben dabei auch, welche Produkte ähnlich sind mit den bereits vom Kunden gekauften. Letztendlich ist dies eine Wertungsfrage. Als Faustregel gilt, dass die Ware oder Dienstleistung den gleichen erkennbaren oder typischen Verwendungszweck entsprechen. Nach Auffassung des OLG Jena, Urteil vom 21.04.2010, Az.: 2 U 88/10 ist zum Schutz des Kunden von einer engen Auslegung auszugehen. &nbsp;</span></p>

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			<pubDate>Tue, 10 May 2011 04:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Widerrufsrecht und kein Ende. Auf den Verbraucher dürfen nur die „regelmäßigen“ Kosten der Rücksendung abgewälzt werden.  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-widerrufsrecht-und-kein-ende-auf-den-verbraucher-duerfen-nur-die-regelmaess.html</link>
			<description>Immer wenn man glaubt,  nun müsste die Widerrufsbelehrung doch abmahnsicher sein, kommt eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Immer wenn man glaubt,&nbsp; </span>nun müsste die Widerrufsbelehrung doch abmahnsicher sein, kommt eine neue Gerichtsentscheidung.&nbsp; Nunmehr hat&nbsp; das OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10 entschieden, dass dem Käufer nicht beliebige Rücksendekosten auferlegt werden können, sondern nur die „regelmäßigen“.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span>Unzulässig ist daher die folgende Klausel: </p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Der Käufer hat nach dem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellen Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden&nbsp; </span>Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.“</i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">sofern diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten beschränkt ist. &nbsp;</span><i>&nbsp;</i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Für Shop Betreiber erhöht sich wiederum die Gefahr von Abmahnungen, sofern er seine Belehrung nicht unverzüglich anpasst. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es bleibt daher dabei das Online Händler gut daran tun Ihre Widerrufsbelehrung von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren und ständig aktualisieren zu lassen, da die Gefahr von Fehlern bei der Formulierung und die Gefahr von Abmahnungen weiterhin sehr hoch ist.</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 09 May 2011 07:32:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Widerrufsrecht und kein Ende. Auf den Verbraucher dürfen nur die „regelmäßigen“ Kosten der Rücksendung abgewälzt werden.  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-widerrufsrecht-und-kein-ende-auf-den-verbraucher-duerfen-nur-die-regelmaess-1.html</link>
			<description>Immer wenn man glaubt,  nun müsste die Widerrufsbelehrung doch abmahnsicher sein, kommt eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Immer wenn man glaubt,&nbsp; </span>nun müsste die Widerrufsbelehrung doch abmahnsicher sein, kommt eine neue Gerichtsentscheidung.&nbsp; Nunmehr hat&nbsp; das OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10 entschieden, dass dem Käufer nicht beliebige Rücksendekosten auferlegt werden können, sondern nur die „regelmäßigen“.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span>Unzulässig ist daher die folgende Klausel: </p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Der Käufer hat nach dem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellen Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden&nbsp; </span>Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.“</i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">sofern diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten beschränkt ist. &nbsp;</span><i>&nbsp;</i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Für Shop Betreiber erhöht sich wiederum die Gefahr von Abmahnungen, sofern er seine Belehrung nicht unverzüglich anpasst. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es bleibt daher dabei das Online Händler gut daran tun Ihre Widerrufsbelehrung von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren und ständig aktualisieren zu lassen, da die Gefahr von Fehlern bei der Formulierung und die Gefahr von Abmahnungen weiterhin sehr hoch ist.</span></p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 09 May 2011 05:32:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KG Berlin bestätigt: „Gefällt mir“-Button auf Facebook nicht wettbewerbswidrig!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kg-berlin-bestaetigt-gefaellt-mir-button-auf-facebook-nicht-wettbewerbswidrig.html</link>
			<description>Das Kammergericht Berlin hat nun mit Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11 die Rechtsprechung des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Kammergericht Berlin hat nun mit Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11 die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin zu der Wettbewerbsproblematik des Facebook „Gefällt mit“-Buttons bestätigt. Das LG Berlin hatte bereits in seinem Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11 die Wettbewerbswidrigkeit des Buttons verneint.</p>
<p style="text-align: justify;">Das KG Berlin sieht, ebenso wie das Landgericht, keine Schutzfunktion des § 13 Abs. 1 TMG im Hinblick auf Mitbewerber des Informationspflichtigen.<span style="font-size: 9pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);"> </span>Die Informationspflicht nach §&nbsp;13&nbsp;Abs. 1 TMG soll lediglich gewährleisten, dass der Nutzer &quot;sich einen umfassenden Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verschaffen kann&quot; (mit Verweis auf BT-Drucksache 13/7385, S. 22 zum TDDSG).&nbsp; Der Gesetzgeber habe daher allein überindividuelle Belange des freien Wettbewerbs<span style="font-size: 9pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);"> </span>berücksichtigt, um Beschränkungen des &nbsp;Persönlichkeitsrechts der Nutzer von Telediensten zu rechtfertigen, nicht aber das Interesse einzelner Wettbewerber.<span style="font-size: 9pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);"> </span>. Für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen §&nbsp;4 Nr. 11 UWG vorliegt, ist es nach Ansicht des Gerichts jedoch unerheblich, ob sich ein Unternehmen durch die Missachtung einer derart auf den Datenschutz bezogenen Informationspflicht einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft (mit Verweis auf BGH GRUR 2010,654 - Zweckbetrieb).</p>
<p style="text-align: justify;">Zu beachten ist bei diesem Beschluss aber auch, dass nur die Wettbewerbswidrigkeit im Hinblick auf andere Mitbewerber verneint wurde. Im Hinblick auf Verbraucher sieht das Gericht die Schutzfunktion des § 13 Abs. 1 TMG zum Schutz vor Beeinträchtigungen der Privatsphäre durch unerwünschte Werbung als gegeben.</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 06 May 2011 11:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KG Berlin bestätigt: „Gefällt mir“-Button auf Facebook nicht wettbewerbswidrig!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kg-berlin-bestaetigt-gefaellt-mir-button-auf-facebook-nicht-wettbewerbswidrig-1.html</link>
			<description>Das Kammergericht Berlin hat nun mit Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11 die Rechtsprechung des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Kammergericht Berlin hat nun mit Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11 die Rechtsprechung des Landgerichts Berlin zu der Wettbewerbsproblematik des Facebook „Gefällt mit“-Buttons bestätigt. Das LG Berlin hatte bereits in seinem Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11 die Wettbewerbswidrigkeit des Buttons verneint.</p>
<p style="text-align: justify;">Das KG Berlin sieht, ebenso wie das Landgericht, keine Schutzfunktion des § 13 Abs. 1 TMG im Hinblick auf Mitbewerber des Informationspflichtigen.<span style="font-size: 9pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);"> </span>Die Informationspflicht nach §&nbsp;13&nbsp;Abs. 1 TMG soll lediglich gewährleisten, dass der Nutzer &quot;sich einen umfassenden Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verschaffen kann&quot; (mit Verweis auf BT-Drucksache 13/7385, S. 22 zum TDDSG).&nbsp; Der Gesetzgeber habe daher allein überindividuelle Belange des freien Wettbewerbs<span style="font-size: 9pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);"> </span>berücksichtigt, um Beschränkungen des &nbsp;Persönlichkeitsrechts der Nutzer von Telediensten zu rechtfertigen, nicht aber das Interesse einzelner Wettbewerber.<span style="font-size: 9pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);"> </span>. Für die Beurteilung, ob ein Verstoß gegen §&nbsp;4 Nr. 11 UWG vorliegt, ist es nach Ansicht des Gerichts jedoch unerheblich, ob sich ein Unternehmen durch die Missachtung einer derart auf den Datenschutz bezogenen Informationspflicht einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft (mit Verweis auf BGH GRUR 2010,654 - Zweckbetrieb).</p>
<p style="text-align: justify;">Zu beachten ist bei diesem Beschluss aber auch, dass nur die Wettbewerbswidrigkeit im Hinblick auf andere Mitbewerber verneint wurde. Im Hinblick auf Verbraucher sieht das Gericht die Schutzfunktion des § 13 Abs. 1 TMG zum Schutz vor Beeinträchtigungen der Privatsphäre durch unerwünschte Werbung als gegeben.</p>

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			<pubDate>Fri, 06 May 2011 09:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen illegalen down- uploads des Films Shutter Island</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-tele-muenchen-fernseh-gmbh-co-produktionsgesellschaft-wegen-illegalen-d-2.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Shutter Island“&nbsp; &quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. &nbsp;Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span></p>

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			<pubDate>Fri, 06 May 2011 08:16:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Abmahnung der KSM GmbH wegen illegalen down- uploads des Films Max Schmeling - eine deutsche Legende </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-abmahnung-der-ksm-gmbh-wegen-illegalen-down-uploads-des-films-max-schmeling-eine-deu.html</link>
			<description>Aktuell  wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell  wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &quot;Max Schmeling -Ein deutsche Legende“&nbsp;  &quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die KSM GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.  &nbsp;Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin <br /></span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den  Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse  (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet,  LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das  vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten  auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe  bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung  unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die  Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht  spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von  Folgeabmahnungen.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die  geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert  oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir  Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten  deutschlandweit!</span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;"></span></p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 May 2011 13:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>JUTAX, RA Oliver Frank Schulz mahnt weiter für die Firma Fakro Automobile wegen Verletzung des § 13 TMG ab. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/jutax-ra-oliver-frank-schulz-mahnt-weiter-fuer-die-firma-fakro-automobile-wegen-verletzung-des-1.html</link>
			<description>Unserer Kanzlei wurde abermals wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes beauftragt, welcher...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Unserer Kanzlei wurde abermals wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes beauftragt, welcher durch die Firma Fakro Automobile, Inhaber Maruf Pisit ausgesprochen wurde. Beauftragter Anwalt ist RA Oliver Frank Schulz, der unter dem Namen JUTAX firmiert. Abermals geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen § 13 TMG. 
Uns sind mittlerweile knapp 30 Abmahnungen bekannt, die allein in diesem Jahr ausgesprochen wurden. Der Verdacht des Rechtsmissbrauches liegt nahe. An der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel. Die JUTAX hatte zuvor auch beauftragt durch die Dr. Holz Nachf. Grundstücksentwicklungs- und beteiligungs GmbH über 80 Abmahnungen ausgesprochen. Das Landgericht Verden hat in zwei Entscheidungen festgestellt, dass die Abmahnugen rechtsmiussbräuchliuch ausgesprochen wurden. 
Überhaupt ist sehr fraglich, ob ein Verstoß gegen § 13 TMG überhaupt einen Wettbewerbsverstoß begründen kann. 
Im einem aktuellen Urteil des LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az.: 103 O 34/10 (Facebook Button)heißt es wortwörtlich wie folgt: 
„Im Kern dienen die Vorschriften zum Datenschutz wie auch der § 13 TMG anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen. So hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 9.Juni 2004 zu 5 U 186/03 entschieden, dass die Vorschrift des § 28 Abs.4 Satz 2 BDSG, wonach der Versender eines Werbeschreibens die Empfänger darüber zu belehren hat, dass sie einer Verwendung ihrer Daten widersprechen können, keine Marktverhaltensregel sei, weil es sich um eine Datenschutzbestimmung handele.“ 
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir jedem Falle einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. 
Kanzlei Dr. Schenk, Sofort Hilfe unter 0421/56638780 oder unter kanzlei(at)dr-schenk.net]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 03 May 2011 12:50:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>JUTAX, RA Oliver Frank Schulz mahnt weiter für die Firma Fakro Automobile wegen Verletzung des § 13 TMG ab. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/jutax-ra-oliver-frank-schulz-mahnt-weiter-fuer-die-firma-fakro-automobile-wegen-verletzung-des-1-1.html</link>
			<description>Unserer Kanzlei wurde abermals wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes beauftragt, welcher...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Unserer Kanzlei wurde abermals wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes beauftragt, welcher durch die Firma Fakro Automobile, Inhaber Maruf Pisit ausgesprochen wurde. Beauftragter Anwalt ist RA Oliver Frank Schulz, der unter dem Namen JUTAX firmiert. Abermals geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen § 13 TMG. 
Uns sind mittlerweile knapp 30 Abmahnungen bekannt, die allein in diesem Jahr ausgesprochen wurden. Der Verdacht des Rechtsmissbrauches liegt nahe. An der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel. Die JUTAX hatte zuvor auch beauftragt durch die Dr. Holz Nachf. Grundstücksentwicklungs- und beteiligungs GmbH über 80 Abmahnungen ausgesprochen. Das Landgericht Verden hat in zwei Entscheidungen festgestellt, dass die Abmahnugen rechtsmiussbräuchliuch ausgesprochen wurden. 
Überhaupt ist sehr fraglich, ob ein Verstoß gegen § 13 TMG überhaupt einen Wettbewerbsverstoß begründen kann. 
Im einem aktuellen Urteil des LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az.: 103 O 34/10 (Facebook Button)heißt es wortwörtlich wie folgt: 
„Im Kern dienen die Vorschriften zum Datenschutz wie auch der § 13 TMG anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen. So hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 9.Juni 2004 zu 5 U 186/03 entschieden, dass die Vorschrift des § 28 Abs.4 Satz 2 BDSG, wonach der Versender eines Werbeschreibens die Empfänger darüber zu belehren hat, dass sie einer Verwendung ihrer Daten widersprechen können, keine Marktverhaltensregel sei, weil es sich um eine Datenschutzbestimmung handele.“ 
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir jedem Falle einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 03 May 2011 10:50:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sarrazin erwirkt einstweilige Verfügung gegen die NPD</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/sarrazin-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-die-npd.html</link>
			<description>Thilo Sarrazin hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Thilo Sarrazin hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Landesverband der NPD erwirkt. Der NPD wurde durch das Gericht untersagt Zitate von Sarazzin und seinen Namen im Rahmen Ihrer Wahlwerbung zu verwenden. Hintergrund ist, dass die NPD für Ihren wahlkampf Postkarten verteilt hat mit dem Spruch „Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden.“ &nbsp;Durch diese Werbung werde der falsche Eindruck erweckt, dass der Name Sarazzin und seine Worte für die NPD zur Verfügung gestellt hat. </p>
Quelle: Pressemitteilung der Berliner Zivilgerichte. 
<LINK http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110427.1540.342289.html>http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110427.1540.342289.html</link> 

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			<pubDate>Mon, 02 May 2011 13:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Musikalbum &quot;Come out and Play“ vom Kim Wilde wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-musikalbum-come-out-and-play-vom-kim-wilde-wi.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums&nbsp;&quot;Come out and Play“ der Künstlergruppe &quot;Kim Wilde &quot;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. &nbsp;Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte WALDORF FROMMER aus München. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;"></span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;"> </span></p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 02 May 2011 13:09:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Lego-Verpackungen sind wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-lego-verpackungen-sind-wettbewerbsrechtlich-vor-nachahmung-geschuetzt.html</link>
			<description>Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 24.02.2011, Az. 3 U 63/10, entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 24.02.2011, Az. 3 U 63/10, entschieden, dass Lego-Verpackungen wegen der darauf abgebildeten Lego-Steine mit der typischen Noppenstruktur sowie der in Aktion dargestellten Figuren und dem typischen Logo dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz unterliegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bislang blieb den Lego-Steinen selbst der markenrechtliche Schutz verwehrt: Der BGH, mit Beschluss vom 16.07.2009, Az.: I ZB 53/07 und der EuGH versagten einhellig dem Baustein selbst die markenrechtliche Schutzfähigkeit. Begründung war, dass die typische Noppenform zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei; damit sei ein Ausschließungsgrund nach §3 II Nr. 2 MarkenG für die markenrechtliche Schutzfähigkeit gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der neuen Entscheidung des OLG Hamburg soll diese Schutzunfähigkeit jedoch nicht dazu führen, dass keine lauterkeitsrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden dürfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die durch die Verpackung angesprochenen Verkehrskreise messen nach Ansicht des Gerichts dieser Gestaltung, die zur überragenden Bekanntheit der Klemmbausteine mit Noppen geführt hat, eine deutlich herkunftshinweisende Bedeutung bei. Damit steuert die Noppenstruktur (in einer Gesamtschau zur Gestaltung der Produktverpackung) zur entscheidenden wettbewerbsrechtlichen Eigenart bei. Trotz der weiterhin bestehenden Schutzunfähigkeit nach Markengesetz des Bausteins selbst sind daher die Verpackungen mit den entsprechenden Abbildungen nunmehr wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt.</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 02 May 2011 08:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Lego-Verpackungen sind wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-lego-verpackungen-sind-wettbewerbsrechtlich-vor-nachahmung-geschuetzt-1.html</link>
			<description>Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 24.02.2011, Az. 3 U 63/10, entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 24.02.2011, Az. 3 U 63/10, entschieden, dass Lego-Verpackungen wegen der darauf abgebildeten Lego-Steine mit der typischen Noppenstruktur sowie der in Aktion dargestellten Figuren und dem typischen Logo dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz unterliegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bislang blieb den Lego-Steinen selbst der markenrechtliche Schutz verwehrt: Der BGH, mit Beschluss vom 16.07.2009, Az.: I ZB 53/07 und der EuGH versagten einhellig dem Baustein selbst die markenrechtliche Schutzfähigkeit. Begründung war, dass die typische Noppenform zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei; damit sei ein Ausschließungsgrund nach §3 II Nr. 2 MarkenG für die markenrechtliche Schutzfähigkeit gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der neuen Entscheidung des OLG Hamburg soll diese Schutzunfähigkeit jedoch nicht dazu führen, dass keine lauterkeitsrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden dürfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die durch die Verpackung angesprochenen Verkehrskreise messen nach Ansicht des Gerichts dieser Gestaltung, die zur überragenden Bekanntheit der Klemmbausteine mit Noppen geführt hat, eine deutlich herkunftshinweisende Bedeutung bei. Damit steuert die Noppenstruktur (in einer Gesamtschau zur Gestaltung der Produktverpackung) zur entscheidenden wettbewerbsrechtlichen Eigenart bei. Trotz der weiterhin bestehenden Schutzunfähigkeit nach Markengesetz des Bausteins selbst sind daher die Verpackungen mit den entsprechenden Abbildungen nunmehr wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt.</p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 02 May 2011 06:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberecht: 3150,00 € Geldstrafe wegen das öffentliche Zugänglichmachen von 31 geschützten Werken</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberecht-315000-EUR-geldstrafe-wegen-das-oeffentliche-zugaenglichmachen-von-31-geschuetzten-wer.html</link>
			<description>Nach einer Pressemitteilung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nach einer Pressemitteilung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.)&nbsp; </span>hat das Amtsgericht Hannover einen 26 jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 3.150,00 € verurteilt. 
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span>Der Mann hatte insgesamt 31 Werke (Filme, Games, Musik und Software) über einen BitTorrent Tracker illegal zugänglich gemacht. Für die Zugänglichmachung nutzte er einen in einem Rechenzentrum angemieteten Server (einen&nbsp; sog. Webseed Server)
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Staatsanwaltschaft forderte drei Monate Gefängnis und 600 € Geldstrafe. Die Verteidigung berief sich u.a. auf Verjährung, da die Tat schon länger als drei Jahre zurückgelegen habe. </span>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht verurteilte den Mann zu 90 Tagessätze a 35 € (= 3.150 €). </span>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Anlass zu den Ermittlungen gab eine Strafanzeige der &nbsp;</span>GVU, die schon öfters Strafanzeige gegen sog. Webseeder stellte. &nbsp;]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 27 Apr 2011 13:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberecht: 3150,00 € Geldstrafe wegen das öffentliche Zugänglichmachen von 31 geschützten Werken</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberecht-315000-EUR-geldstrafe-wegen-das-oeffentliche-zugaenglichmachen-von-31-geschuetzten-wer-1.html</link>
			<description>Nach einer Pressemitteilung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nach einer Pressemitteilung der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.)&nbsp; </span>hat das Amtsgericht Hannover einen 26 jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 3.150,00 € verurteilt. 
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span>Der Mann hatte insgesamt 31 Werke (Filme, Games, Musik und Software) über einen BitTorrent Tracker illegal zugänglich gemacht. Für die Zugänglichmachung nutzte er einen in einem Rechenzentrum angemieteten Server (einen&nbsp; sog. Webseed Server)
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Staatsanwaltschaft forderte drei Monate Gefängnis und 600 € Geldstrafe. Die Verteidigung berief sich u.a. auf Verjährung, da die Tat schon länger als drei Jahre zurückgelegen habe. </span>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht verurteilte den Mann zu 90 Tagessätze a 35 € (= 3.150 €). </span>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Anlass zu den Ermittlungen gab eine Strafanzeige der &nbsp;</span>GVU, die schon öfters Strafanzeige gegen sog. Webseeder stellte. &nbsp;

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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			<pubDate>Wed, 27 Apr 2011 11:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Filmwerks &quot;Movie Power – King oft he Cage“ wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-filmwerks-movie-power-king-oft-he-cage-wi.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerks &nbsp;</span>&quot;Movie Power – King oft he Cage“&nbsp;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Firma MIG Film GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen. &nbsp;Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 965,00 € verlangt.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</span></p>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.</span>
 


<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 26 Apr 2011 09:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>LR unterliegt erneut vor dem LG Hamburg</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lr-unterliegt-erneut-vor-dem-lg-hamburg.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.04.2011, Az.: 327 O 518/19 hat nunmehr auch im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.04.2011, Az.: 327 O 518/19 hat nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt, dass es LR verboten ist das Lebensmittel <b>Probiotica 12</b> mit Aussagen wie „<b><i>der Schlüssel zu mehr Gesundheit</i></b>“, „<b><i>bekämpfen Sie nun Infektionen und unterdrücken Allergien wie Heuschnupfen und Asthma</i></b>“ oder „<b><i>Schulmediziner geben schon Jahrzehnten probiotischer Präparate zur Vorsorge und Behandlung vieler Krankheiten</i></b>“ zu bewerben. Diese und weitere Aussagen befinden sich auf der DVD „Probiotica“, welche den Partnern als Verkaufshilfe angeboten wird. LR argumentierte u.a. damit, dass es sich bei der DVD gar nicht um Werbung für das Lebensmittel gehandelt habe. Das Gericht stellte allerdings zutreffend fest, dass es sich bei der DVD um eine Verkaufshilfe zur Vermarktung des Produkts handelt. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soweit es sich bei den Angaben um krankheitsbezogene Aussagen handelt, verstoßen die Aussagen gegen § 12 LFGB. Soweit es sich um gesundheitsbezogene Aussagen handelt, liegt ein Verstoß gegen die sog. Health Claims Verordnung vor. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben den Aussagen zum Produkt Probiotica 12 wurde LR zusätzlich verboten das Produkt <b>Aloe Vera</b> mit der Aussage „<b><i>Merkmale der pharmazeutischen Qualität“</i></b> zu bewerben. Diese Aussage befindet sich in einem Flyer von LR, welcher ebenfalls als Verkaufshilfe diente. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nachdem LR bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren &nbsp;</span>unterlegen war ist die Entscheidung durch das Gericht nur konsequent. &nbsp;Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist LR in die Berufung gegangen.&nbsp; </p>

<hr />

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 26 Apr 2011 05:56:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen des Filmwerks „Verarscht total - echte Girls live verarscht“ wird abgemahnt </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-des-filmwerks-verarscht-total-echte-girls-live-verarscht-wird-ab.html</link>
			<description>



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			<content:encoded><![CDATA[

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			<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 12:31:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen bzw. bereitstellen des Musikalbums &quot;Cardiology&quot; der Küsntlergruppe Good Charlotte wird abgemahnt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-bzw-bereitstellen-des-musikalbums-cardiology-der-kuesntlergruppe-good.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums „Cardiology“ der Künstlergruppe „Good Charlotte“ &nbsp;abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tonträgerherstellerin EMI Music Germany GmbH &amp; Co KG ausgesprochen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 12:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MArkenrecht: Reparaturwerkstätten dürfen nicht mit Bildmarken der Hersteller werben!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/markenrecht-reparaturwerkstaetten-duerfen-nicht-mit-bildmarken-der-hersteller-werben.html</link>
			<description>Mit Urteil vom 14.04.2011 (I ZR 33/10) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Mit Urteil vom 14.04.2011 (I ZR 33/10) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Automobilhersteller einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);">Klägerin in diesem Verfahren war die Volkswagen AG,</span><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;"> Inhaberin der für Kraftfahrzeuge und deren Wartung eingetragenen Bildmarke VW. Die Beklagte, ATU Auto-Teile-Unger Handels GmbH &amp; Co. KG, betreibt mehrere hundert markenunabhängige Reparaturwerkstätten. Sie hatte in der Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen die Bildmarke der Klägerin verwendet.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg haben der ATU die Verwendung der Bildmarke verboten. Die Revision hatte ebenfalls keinen Erfolg.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Der Bundesgerichtshof bejahte laut Pressemitteilung vom </span><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);">19.04.2011 </span><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">eine Verletzung der eingetragenen Marke der Klägerin. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte mit der Verwendung der VW-Bildmarke in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten ein mit der Klagemarke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet hat. Dadurch hat die Beklagte die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt. Nach Ansicht des Gerichts, ist mit der Verwendung des bekannten Bildzeichens der Klägerin ein Imagetransfer verbunden, der die Klagemarke schwächt.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">ATU sei ferner nicht auf die Benutzung der Bildmarke angewiesen gewesen, da die Benutzung der Wortmarke ausgereicht hätte. Das Markenrecht beinhaltet zwar ein Schutzrechtsschranke: der Markeninhaber kann Dritten die Verwendung der Marke nicht verbieten, sofern sie als notwendiger Hinweis auf den Gegenstand eigener Dienstleistungen des Dritten verwendet wird und die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt. Diese sei nach Ansicht des Gerichts hier jedoch nicht gegeben.</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 11:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MArkenrecht: Reparaturwerkstätten dürfen nicht mit Bildmarken der Hersteller werben!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/markenrecht-reparaturwerkstaetten-duerfen-nicht-mit-bildmarken-der-hersteller-werben-1.html</link>
			<description>Mit Urteil vom 14.04.2011 (I ZR 33/10) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Mit Urteil vom 14.04.2011 (I ZR 33/10) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Automobilhersteller einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);">Klägerin in diesem Verfahren war die Volkswagen AG,</span><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;"> Inhaberin der für Kraftfahrzeuge und deren Wartung eingetragenen Bildmarke VW. Die Beklagte, ATU Auto-Teile-Unger Handels GmbH &amp; Co. KG, betreibt mehrere hundert markenunabhängige Reparaturwerkstätten. Sie hatte in der Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen die Bildmarke der Klägerin verwendet.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg haben der ATU die Verwendung der Bildmarke verboten. Die Revision hatte ebenfalls keinen Erfolg.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">Der Bundesgerichtshof bejahte laut Pressemitteilung vom </span><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);">19.04.2011 </span><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;">eine Verletzung der eingetragenen Marke der Klägerin. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte mit der Verwendung der VW-Bildmarke in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten ein mit der Klagemarke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet hat. Dadurch hat die Beklagte die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt. Nach Ansicht des Gerichts, ist mit der Verwendung des bekannten Bildzeichens der Klägerin ein Imagetransfer verbunden, der die Klagemarke schwächt.</span></p>
<p style="margin: 6pt 0cm 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">ATU sei ferner nicht auf die Benutzung der Bildmarke angewiesen gewesen, da die Benutzung der Wortmarke ausgereicht hätte. Das Markenrecht beinhaltet zwar ein Schutzrechtsschranke: der Markeninhaber kann Dritten die Verwendung der Marke nicht verbieten, sofern sie als notwendiger Hinweis auf den Gegenstand eigener Dienstleistungen des Dritten verwendet wird und die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt. Diese sei nach Ansicht des Gerichts hier jedoch nicht gegeben.</span></p>

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			<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 09:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen des Filmwerks „The Hooligan Club – Fear and Fight“ wird abgemahnt  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-des-filmwerks-the-hooligan-club-fear-and-fight-wird-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerk „The...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerk „The Hooligan Club – Fear and Fight“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, die KSM GmbH abgemahnt. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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			<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 06:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Herunterladen des Filmwerks Max Schmeling – Eine deutsche Legende wird abgemahnt  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-herunterladen-des-filmwerks-max-schmeling-eine-deutsche-legende-wird-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down –  bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerk „Max...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – &nbsp;bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Filmwerk „Max Schmeling - Eine deutsche Legende“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, die KSM GmbH abgemahnt. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
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			<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 06:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Einschränkungen für Online-Händler bei Wertersatz wird gesetzlich verankert</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-einschraenkungen-fuer-online-haendler-bei-wertersatz-wird-gesetzlich-verankert.html</link>
			<description>Nach einer Mittleilung des Bundestages vom 23. März 2011 hat die Bundesregierung einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach einer Mittleilung des Bundestages vom 23. März 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt (17/5097 &gt; &lt;<LINK http://dip.bundestag.de/btd/17/050/1705097.pdf>http://dip.bundestag.de/btd/17/050/1705097.pdf</link>&gt;), nach dem der Anspruch eines Onlinehändlers auf Nutzungswertersatz bei Widerruf eingeschränkt werden soll. In Zukunft sollen Verbraucher nur Wertersatz leisten müssen, wenn sie die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Zusätzlich wird vom Unternehmer verlangt, dass dieser den Verbraucher auf diese Regelung hinweise und über dessen Widerrufsrecht belehrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Hintergrund dieser Regelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September 2009. Darin hatte der EuGH entschieden, dass die Bestimmung der Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegenstünde, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen könne. Daher müsse der Verbraucher nur Wertersatz <span style="font-size: 10pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);">für </span><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Verschlechterungen der Ware leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat.</span></p>
<p style="text-align: justify;">In Anlehnung daran hatte der Bundesgerichtshof in seinem „Wasserbett-Urteil“ entschieden, dass ein Unternehmer keinen Wertersatzanspruch hat, wenn die Beschädigung oder Verschlechterung der Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09). In dem vorliegenden Fall hatte der Käufer eines Wasserbetts dieses nach dem Kauf mit Wasser befüllt und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Der Käufer hatte keinen Wertersatz zu leisten, obwohl das Wasserbett nunmehr nur noch als Heizung verwendbar war.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun soll diese Rechtsprechungstendenz gesetzlich auch verankert werden. Diese Gesetzesänderung scheint nicht zu berücksichtigen, dass bestimmte Waren selbst nach einer bloßen Prüfung der Funktionsweise bereits nicht mehr wieder als neu oder gar gänzlich nicht mehr verkauft werden können und so den Händlern erhebliche Schäden entstehen.&nbsp; Damit mutiert der Fernabsatzhandel immer weiter zum globalen Leihhaus und Onlinehändler werden vermutlich gezwungen sein, ihr Preisgefüge den zusätzlichen Kosten für derartige Verschlechterungen anzupassen.</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 12:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Musiktitel &quot;till morning“ der Künstlergruppe Darius &amp; Finlay wird abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-musiktitel-till-morning-der-kuenstlergruppe-darius-finlay-wird-abgemahnt.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down – uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels „till morning“ der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels „till morning“ der Künstlergruppe Darius &amp; Finlay abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Tonträgerherstellerin Trak Music GnbR. Abmahnende Kanzlei ist RA Meier. DaS Lied befindet sich u.a. auf dem Sampler German top 100 Single Charts. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrentMute, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 11:03:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Einschränkungen für Online-Händler bei Wertersatz wird gesetzlich verankert</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-einschraenkungen-fuer-online-haendler-bei-wertersatz-wird-gesetzlich-verankert-1.html</link>
			<description>Nach einer Mittleilung des Bundestages vom 23. März 2011 hat die Bundesregierung einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach einer Mittleilung des Bundestages vom 23. März 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt (17/5097 &gt; &lt;<LINK http://dip.bundestag.de/btd/17/050/1705097.pdf>http://dip.bundestag.de/btd/17/050/1705097.pdf</link>&gt;), nach dem der Anspruch eines Onlinehändlers auf Nutzungswertersatz bei Widerruf eingeschränkt werden soll. In Zukunft sollen Verbraucher nur Wertersatz leisten müssen, wenn sie die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Zusätzlich wird vom Unternehmer verlangt, dass dieser den Verbraucher auf diese Regelung hinweise und über dessen Widerrufsrecht belehrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Hintergrund dieser Regelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September 2009. Darin hatte der EuGH entschieden, dass die Bestimmung der Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegenstünde, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen könne. Daher müsse der Verbraucher nur Wertersatz <span style="font-size: 10pt; line-height: 115%; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(51, 51, 51);">für </span><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Verschlechterungen der Ware leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat.</span></p>
<p style="text-align: justify;">In Anlehnung daran hatte der Bundesgerichtshof in seinem „Wasserbett-Urteil“ entschieden, dass ein Unternehmer keinen Wertersatzanspruch hat, wenn die Beschädigung oder Verschlechterung der Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09). In dem vorliegenden Fall hatte der Käufer eines Wasserbetts dieses nach dem Kauf mit Wasser befüllt und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Der Käufer hatte keinen Wertersatz zu leisten, obwohl das Wasserbett nunmehr nur noch als Heizung verwendbar war.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun soll diese Rechtsprechungstendenz gesetzlich auch verankert werden. Diese Gesetzesänderung scheint nicht zu berücksichtigen, dass bestimmte Waren selbst nach einer bloßen Prüfung der Funktionsweise bereits nicht mehr wieder als neu oder gar gänzlich nicht mehr verkauft werden können und so den Händlern erhebliche Schäden entstehen.&nbsp; Damit mutiert der Fernabsatzhandel immer weiter zum globalen Leihhaus und Onlinehändler werden vermutlich gezwungen sein, ihr Preisgefüge den zusätzlichen Kosten für derartige Verschlechterungen anzupassen.</p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 10:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Informationspflichten des gewerblichen Verkäufers bei ebay </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-informationspflichten-des-gewerblichen-verkaeufers-bei-ebay.html</link>
			<description> Das Landgericht Siegen hat mit vom  Urteil vom 14.12.2010 entschieden, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span>Das Landgericht Siegen hat mit vom &nbsp;Urteil vom 14.12.2010 entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer bei&nbsp; ebay nicht deshalb von seinen Informationspflichten über das Zustandekommen des Vertrages und die Speicherung des Vertragstextes befreit wird, da die Kunden als ebay Mitglieder diese Kenntnisse bereits über die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay erlangt haben, (anders LG Frankenthal, Urteil vom 14.02.2008 (2 HK O 175/07). </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Als Begründung führt es zutreffend aus, dass es sich bei der Vorschrift des &nbsp;</span>§ 312 e BGB um eine Norm handelt die eine Pflicht des Unternehmers selbst begründet. Ohne Belang ist es daher, ob der Kunde bereits über die entsprechende Information verfügt oder nicht. Hinzu kommt, dass die Angebote nicht nur von ebay Mitgliedern eingesehen werden können. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ebenso ist es nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, wenn der gewerbliche Verkäufer in seinen AGB darauf hinweist, dass der Vertragstext vom ebay 90 Tage lang gespeichert und dort eingesehen werden kann. Dies lasse nämlich offen, ob der gewerbliche Verkäufer zusätzlich ebenfalls die Daten speichert. Hiervon sei aufgrund des 147 AO auszugehen, da der gewerbliche Verkäufer zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet ist, die die für die Besteuerung von Bedeutung sind. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Beim Verkauf auf ebay oder anderen vergleichbaren Plattformen gilt es daher ebenso wie im normalen Online-Shop die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher einzuhalten. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Hier eine kurze Übersicht welche Informationspflichten gemäß § 312 e BGB i.V.m. Art 246 &nbsp;</span>&nbsp;§ 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom gewerblichen Verkäufer bereit zu halten sind: einzuhalten sind. &nbsp;</p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">3. darüber, wie er mit den gemäß § <LINK http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html>312e</link> Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten Sie Fragen zu den Informationspflichten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 07:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Informationspflichten des gewerblichen Verkäufers bei ebay </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-informationspflichten-des-gewerblichen-verkaeufers-bei-ebay-1.html</link>
			<description> Das Landgericht Siegen hat mit vom  Urteil vom 14.12.2010 entschieden, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span>Das Landgericht Siegen hat mit vom &nbsp;Urteil vom 14.12.2010 entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer bei&nbsp; ebay nicht deshalb von seinen Informationspflichten über das Zustandekommen des Vertrages und die Speicherung des Vertragstextes befreit wird, da die Kunden als ebay Mitglieder diese Kenntnisse bereits über die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay erlangt haben, (anders LG Frankenthal, Urteil vom 14.02.2008 (2 HK O 175/07). </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Als Begründung führt es zutreffend aus, dass es sich bei der Vorschrift des &nbsp;</span>§ 312 e BGB um eine Norm handelt die eine Pflicht des Unternehmers selbst begründet. Ohne Belang ist es daher, ob der Kunde bereits über die entsprechende Information verfügt oder nicht. Hinzu kommt, dass die Angebote nicht nur von ebay Mitgliedern eingesehen werden können. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ebenso ist es nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, wenn der gewerbliche Verkäufer in seinen AGB darauf hinweist, dass der Vertragstext vom ebay 90 Tage lang gespeichert und dort eingesehen werden kann. Dies lasse nämlich offen, ob der gewerbliche Verkäufer zusätzlich ebenfalls die Daten speichert. Hiervon sei aufgrund des 147 AO auszugehen, da der gewerbliche Verkäufer zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet ist, die die für die Besteuerung von Bedeutung sind. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Beim Verkauf auf ebay oder anderen vergleichbaren Plattformen gilt es daher ebenso wie im normalen Online-Shop die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher einzuhalten. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Hier eine kurze Übersicht welche Informationspflichten gemäß § 312 e BGB i.V.m. Art 246 &nbsp;</span>&nbsp;§ 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom gewerblichen Verkäufer bereit zu halten sind: einzuhalten sind. &nbsp;</p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">1. über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">2. darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">3. darüber, wie er mit den gemäß § <LINK http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html>312e</link> Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">4. über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-left: 36pt; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">5. über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.</span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten Sie Fragen zu den Informationspflichten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.</span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 05:48:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Generelles Koppelungsverbot bei Gewinnspielen aufgehoben</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/generelles-koppelungsverbot-bei-gewinnspielen-aufgehoben.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2010, Az.:  I ZR 4/06 hat das generelle...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2010, Az.: &nbsp;</span>I ZR 4/06 hat das generelle Koppelungsverbot bei Gewinnspielen gekippt. Der europäische Gerichtshof hatte bereits am 14.01.2010 ausgeurteilt, dass ein generelles Koppelungsverbot von Gewinnspielen an einem Kauf europrechtswidrig ist. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist daher wenig überraschend. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Entscheidung liegt eine Werbung einer bekannten Supermarktkette zu Grunde. Diese hatte mit dem Slogan einkaufen,&nbsp; </span>Punkte sammeln, ein Gewinnspielspiel beworben, bei dem der Kunde für jeden Einkauf von 5 € einen Bonuspunkt erhalten hat. Mit 20 Bonuspunkten konnte der Kunde an einer Lottoziehung teilnehmen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Bisher galt, dass eine solche Koppelung generell gegen § 4 Nr. 6 UWG verstößt. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im Zuge des Urteiles des europäischen Gerichtshofes nimmt der Bundesgerichtshofes nunmehr an, dass nicht jede Koppelung eines Gewinnspiels an den Warenverkauf wettbewerbswidrig ist, sondern nur, wenn die Werbung im konkreten Einzelfall als irreführende Geschäftspraxis oder als Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt einzuordnen wäre. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Urteil ist auch Sicht der Unternehmer und Shop-Betreiber zu begrüßen, da es Ihnen mehr Möglichkeiten einräumt Ihre Ware anzupreisen und den Verbraucher anzulocken. Dennoch ist Vorsicht geboten, da § 4 Nr. 6 UWG weiter die Grenze darstellt, wenn auch nunmehr die Messlatte deutlich tiefer hängt. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Vor Schaltung einer Werbung oder der Einführung eines solchen Gewinnspiels &nbsp;</span>sollte diese daher von einem fachkundigen Anwalt auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüft werden. </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 12:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Senator Film lässt das illegale uploaden des Werkes &quot;Mitte Ende August&quot; abmahnen  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-senator-film-laesst-das-illegale-uploaden-des-werkes-mitte-ende-august-abmahnen.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down – uploaden auf Tauschbörsen des Video „Mitte Ende August“...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – uploaden auf Tauschbörsen des Video „Mitte Ende August“ abgemahnt. Rechteinhaber ist die Senator Film Verleih GmbH, Abmahnende Rechtsanwälte ist die Kanzlei &nbsp;sind die Rechtsanwälte Sasse &amp; Partner. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrentMute, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 10:27:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Generelles Koppelungsverbot bei Gewinnspielen aufgehoben</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/generelles-koppelungsverbot-bei-gewinnspielen-aufgehoben-1.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2010, Az.:  I ZR 4/06 hat das generelle...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2010, Az.: &nbsp;</span>I ZR 4/06 hat das generelle Koppelungsverbot bei Gewinnspielen gekippt. Der europäische Gerichtshof hatte bereits am 14.01.2010 ausgeurteilt, dass ein generelles Koppelungsverbot von Gewinnspielen an einem Kauf europrechtswidrig ist. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist daher wenig überraschend. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Entscheidung liegt eine Werbung einer bekannten Supermarktkette zu Grunde. Diese hatte mit dem Slogan einkaufen,&nbsp; </span>Punkte sammeln, ein Gewinnspielspiel beworben, bei dem der Kunde für jeden Einkauf von 5 € einen Bonuspunkt erhalten hat. Mit 20 Bonuspunkten konnte der Kunde an einer Lottoziehung teilnehmen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Bisher galt, dass eine solche Koppelung generell gegen § 4 Nr. 6 UWG verstößt. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im Zuge des Urteiles des europäischen Gerichtshofes nimmt der Bundesgerichtshofes nunmehr an, dass nicht jede Koppelung eines Gewinnspiels an den Warenverkauf wettbewerbswidrig ist, sondern nur, wenn die Werbung im konkreten Einzelfall als irreführende Geschäftspraxis oder als Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt einzuordnen wäre. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Urteil ist auch Sicht der Unternehmer und Shop-Betreiber zu begrüßen, da es Ihnen mehr Möglichkeiten einräumt Ihre Ware anzupreisen und den Verbraucher anzulocken. Dennoch ist Vorsicht geboten, da § 4 Nr. 6 UWG weiter die Grenze darstellt, wenn auch nunmehr die Messlatte deutlich tiefer hängt. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Vor Schaltung einer Werbung oder der Einführung eines solchen Gewinnspiels &nbsp;</span>sollte diese daher von einem fachkundigen Anwalt auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüft werden. </p>

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			<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 10:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gefälschte Abmahnung per E-Mail von der Kanzlei Graf von Westphalen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gefaelschte-abmahnung-per-e-mail-von-der-kanzlei-graf-von-westphalen.html</link>
			<description>Achtung erneut werden aktuell gefälschte Abmahnungen per E-Mail versandt.  Diesmal hat es die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Achtung erneut werden aktuell gefälschte Abmahnungen per E-Mail versandt. &nbsp;</span>Diesmal hat es die &nbsp;Anwaltskanzlei Graf von Westphalen“ getroffen. Auftraggeber soll angeblich die Navteg GmbH sein. Abgemahnt wird ein angeblicher Urheberrechtsverstoß in einem peer to peer Netzwerk. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Weder die Rechtsanwälte Graf von Westphalen noch die Navteg GmbH haben etwas mit den E-Mails zu tun. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Abmahnung ist eine Fälschung. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sie sollten nicht auf die Mail reagieren, sondern Sie in den Spam Ordner verschieben. &nbsp;</span>Auf keinen Fall den geforderten Geldbetrag zahlen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. </span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 13:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gefälschte Abmahnung per E-Mail von der Kanzlei Graf von Westphalen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gefaelschte-abmahnung-per-e-mail-von-der-kanzlei-graf-von-westphalen-1.html</link>
			<description>Achtung erneut werden aktuell gefälschte Abmahnungen per E-Mail versandt.  Diesmal hat es die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Achtung erneut werden aktuell gefälschte Abmahnungen per E-Mail versandt. &nbsp;</span>Diesmal hat es die &nbsp;Anwaltskanzlei Graf von Westphalen“ getroffen. Auftraggeber soll angeblich die Navteg GmbH sein. Abgemahnt wird ein angeblicher Urheberrechtsverstoß in einem peer to peer Netzwerk. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Weder die Rechtsanwälte Graf von Westphalen noch die Navteg GmbH haben etwas mit den E-Mails zu tun. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Abmahnung ist eine Fälschung. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sie sollten nicht auf die Mail reagieren, sondern Sie in den Spam Ordner verschieben. &nbsp;</span>Auf keinen Fall den geforderten Geldbetrag zahlen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite. </span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 11:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bulgarischer Schachverband unterliegt bei  Klage wegen Übertragung eines Schachwettkampfes im  Internet. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bulgarischer-schachverband-unterliegt-bei-klage-wegen-uebertragung-eines-schachwettkampfes-im-inte.html</link>
			<description>&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Der bulgarische Schachverband hatte wegen angeblich unerlaubter...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Der bulgarische Schachverband hatte wegen angeblich unerlaubter Übertragung eines von ihm veranstalteten Schachwettkampfes Klage wegen Urheberrechtsverletzung und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beim Landgericht Berlin, Az.: 16 O 270/10 eingereicht. Die Beklagte ist eine Betreiberin &nbsp;eines Schachservers. &nbsp;Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 29.03.2011 abgewiesen.
Der klagende Verband vertrat die Ansicht, dass die Beklagte als Betreiberin eines Schachservers die kommerziellen Rechte des Verbandes verletzt hat, indem diese kurz nach dem Wettkampf werbefrei alle zwölf Partien des Weltmeisterschaftskampfes gezeigt hat. 
Mit seiner &nbsp;Klage wollte der Verband der Beklagten die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Informationen aus einer Datenbank untersagen sowie darüber hinaus die Live-Übertragung von Schachwettkämpfen oder Schachturnieren untersagen. 
Beide Ansprüche stehen dem Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht zu. 
Die Klage scheitere nach Ansicht des Gerichts schon daran, dass es dem klagenden Verband nicht gelungen war nachzuweisen, dass eine Datenbank mit den fraglichen Spielen im Internet überhaupt vorgehalten wurde. Darüber hinaus könne sich der Verband auch deswegen nicht auf ein Datenbankherstellerrecht berufen, da die Klägerin keinen Beweis dafür angeboten hat, dass für die Erstellung der Datenbank wesentliche Investitionen notwendig waren. &nbsp;
Ebenfalls liege keine Verletzung wegen der Übertragung vor. 
Es führt zunächst aus, dass derzeit die Rechte des Sportveranstalters nicht sondergesetzlich geregelt sind. Insbesondere ist § 81 UrhG (gilt Veranstalter von Darbietungen auszuübender Künstler) &nbsp;nicht anwendbar ist. 
Eine Verletzung gegen die Vorschriften UWG liegen nicht vor. So sei § 4 Nr. 9 UWG nicht einschlägig, da dem Erzeugnis schon keine wettbewerbsrechtliche Eigenart zuzusprechen sei. Ebenfalls liege keine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG vor. Auch eine Verletzung des § 3 UWG sei nicht einschlägig. Der generelle Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG sei zwar wegen fehlender sondergesetzlichen Regelung grds. möglich. 
Dies solle aber u.a. nur dann gelten, wenn der Sportveranstalter erhebliche Investitionen tätige und die Gefahr bestünde, dass bei fehlenden Rechtsschutz derartige Veranstaltungen nicht mehr stattfinden würden. Vorliegend hätte der Veranstalter die Übertragung aber mit einfachen Mitteln durch Ausübung seines Hausrechts unterbinden können. Vorliegend hatte er aber selbst die Berichterstattung ermöglicht. &nbsp;
Das Urteil zeigt, dass die Übertragung von Sportveranstaltungen weiter ein aktuelles Thema ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber eine Sondervorschrift einführen wird. Derzeit ist eher nicht davon auszugehen. 
In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des BGH aus Oktober 2010 hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof hat hier festgestellt, dass einem Fußverband nicht die Exklusivrechte an den Spielen zusteht. 

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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			<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 08:42:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neuer Beschluss des OLG Köln zu Filesharing: der Beginn einer Trendwende?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neuer-beschluss-des-olg-koeln-zu-filesharing-der-beginn-einer-trendwende.html</link>
			<description>Das OLG Köln hat sich in seinem Beschluss von 24.03.2011, Az. 6 W 42/11 ausführlich mit den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das OLG Köln hat sich in seinem Beschluss von 24.03.2011, Az. 6 W 42/11 ausführlich mit den Problemen der aktuellen Filesharingklageverfahren befasst und dabei die bisher bestehenden Grundsätze teils sogar entkräftet. Zwar betrifft dieser Beschluss lediglich die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag, grundsätzliche Fragen sind dennoch entschieden worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Urteil des BGH vom 12.5.2010, Az. I ZR 121/08 bestand bisher die tatsächliche Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für von diesem Anschluss begangene Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Diese Vermutung kann nunmehr entkräftet werden, wenn dargelegt werden kann, dass die ernsthafte Möglichkeit eines von der Lebenserfahrung abweichenden Ablaufs besteht. Im vorliegenden Fall hatte der Ehegatte ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss und daher hat das OLG es als ernsthaft möglich angesehen, dass er das streitgegenständliche Werk im Internet öffentlich zugänglich gemacht hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Außerdem darf der in Anspruch genommene Störer nach Ansicht des OLG Köln zulässigerweise gemäß § 138 IV ZPO mit Nichtwissen bestreiten, dass die IP-Adresse ordnungsgemäß ermittelt worden ist. Dies wurde in der Vergangenheit schon häufiger u.a. von dem Landgericht Köln als unbeachtliches ”Bestreiten ins Blaue hinein” abgewiesen. Der Senat hingegen tendiert anscheinend dazu, dass die Beweislast für die Richtigkeit der Ermittlungen beim Rechteinhaber liegt und daher auch den Feststellungen im Rahmen des Anordnungsverfahrens nach § 101 UrhG keine präjudizielle Wirkung zukommt. Dies folgt daraus, dass die dortigen Feststellungen ja allein auf Angaben des Rechteinhabers beruhen, weil der Verletzer an diesem Verfahren nicht beteiligt werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Ferner hat das OLG (mit Verweis auf: OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - 6 U 101/09, MIR 2010, Dok. 007, OLG Köln, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 W 114/10, 6 W 115/10) bestätigt, dass der Anschlussinhaber auch gegenüber erwachsenen Hausgenossen Ausklärungs- und Belehrungspflichten hat. Ungeklärt bleibt die Frage, ob dies auch für Ehegatten gilt, wird jedoch vom Senat bezweifelt. </p>
<p style="text-align: justify;">Abschließend weist das OLG darauf hin, dass nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt sei, ob der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten in solchen Fällen nach § 97a Abs. 2 UrhG auf EUR 100,- gedeckelt sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Sachentscheidung, sondern zunächst lediglich um die Entscheidung, ob für die Gewährung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Es bleibt nach wie vor spannend, ob und inwiefern nun das Landgericht Köln, das das eigentliche Klageverfahren führt, von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher wurde die Haftung des Anschlussinhabers für rechtswidriges Verhalten von Ehegatten und Familienmitgliedern von der Rechtsprechung nahezu einhellig bejaht. Die Entscheidung des OLG könnte maßgeblich zu einer Kehrtwende in dieser Dogmatik beitragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einerseits ergibt sich für Anschlussinhaber, die tatsächlich nicht Täter sind, ein Stückchen mehr Sicherheit, einer „unfairen“ Haftung zu entgehen. Andererseits eröffnet ein solcher Trend in der Rechtsprechung natürlich wieder neue Möglichkeiten für tatsächliche Täter, sich hinter einem vermeintlichen Mitbenutzer zu „verstecken“ und so der Haftung zu entziehen. Daher ist diese Ansicht in beide Richtungen mit Vorsicht zu genießen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für Rechteinhaber ergibt sich hingegen die große Problematik, dass sie von&nbsp; jedem Haushalt, in dem mehr als eine Person lebt, vermutlich vor diese Argumentation gestellt werden, der sie sich schwerlich erwehren können, zumal offensichtlich nicht dargelegt werden muss, dass ein etwaiger Mitbewohner den Verstoß tatsächlich begangen hat.</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 06:24:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neuer Beschluss des OLG Köln zu Filesharing: der Beginn einer Trendwende?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neuer-beschluss-des-olg-koeln-zu-filesharing-der-beginn-einer-trendwende-1.html</link>
			<description>Das OLG Köln hat sich in seinem Beschluss von 24.03.2011, Az. 6 W 42/11 ausführlich mit den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das OLG Köln hat sich in seinem Beschluss von 24.03.2011, Az. 6 W 42/11 ausführlich mit den Problemen der aktuellen Filesharingklageverfahren befasst und dabei die bisher bestehenden Grundsätze teils sogar entkräftet. Zwar betrifft dieser Beschluss lediglich die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag, grundsätzliche Fragen sind dennoch entschieden worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Urteil des BGH vom 12.5.2010, Az. I ZR 121/08 bestand bisher die tatsächliche Vermutung, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für von diesem Anschluss begangene Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Diese Vermutung kann nunmehr entkräftet werden, wenn dargelegt werden kann, dass die ernsthafte Möglichkeit eines von der Lebenserfahrung abweichenden Ablaufs besteht. Im vorliegenden Fall hatte der Ehegatte ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss und daher hat das OLG es als ernsthaft möglich angesehen, dass er das streitgegenständliche Werk im Internet öffentlich zugänglich gemacht hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Außerdem darf der in Anspruch genommene Störer nach Ansicht des OLG Köln zulässigerweise gemäß § 138 IV ZPO mit Nichtwissen bestreiten, dass die IP-Adresse ordnungsgemäß ermittelt worden ist. Dies wurde in der Vergangenheit schon häufiger u.a. von dem Landgericht Köln als unbeachtliches ”Bestreiten ins Blaue hinein” abgewiesen. Der Senat hingegen tendiert anscheinend dazu, dass die Beweislast für die Richtigkeit der Ermittlungen beim Rechteinhaber liegt und daher auch den Feststellungen im Rahmen des Anordnungsverfahrens nach § 101 UrhG keine präjudizielle Wirkung zukommt. Dies folgt daraus, dass die dortigen Feststellungen ja allein auf Angaben des Rechteinhabers beruhen, weil der Verletzer an diesem Verfahren nicht beteiligt werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Ferner hat das OLG (mit Verweis auf: OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - 6 U 101/09, MIR 2010, Dok. 007, OLG Köln, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 W 114/10, 6 W 115/10) bestätigt, dass der Anschlussinhaber auch gegenüber erwachsenen Hausgenossen Ausklärungs- und Belehrungspflichten hat. Ungeklärt bleibt die Frage, ob dies auch für Ehegatten gilt, wird jedoch vom Senat bezweifelt. </p>
<p style="text-align: justify;">Abschließend weist das OLG darauf hin, dass nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt sei, ob der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten in solchen Fällen nach § 97a Abs. 2 UrhG auf EUR 100,- gedeckelt sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Sachentscheidung, sondern zunächst lediglich um die Entscheidung, ob für die Gewährung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Es bleibt nach wie vor spannend, ob und inwiefern nun das Landgericht Köln, das das eigentliche Klageverfahren führt, von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher wurde die Haftung des Anschlussinhabers für rechtswidriges Verhalten von Ehegatten und Familienmitgliedern von der Rechtsprechung nahezu einhellig bejaht. Die Entscheidung des OLG könnte maßgeblich zu einer Kehrtwende in dieser Dogmatik beitragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einerseits ergibt sich für Anschlussinhaber, die tatsächlich nicht Täter sind, ein Stückchen mehr Sicherheit, einer „unfairen“ Haftung zu entgehen. Andererseits eröffnet ein solcher Trend in der Rechtsprechung natürlich wieder neue Möglichkeiten für tatsächliche Täter, sich hinter einem vermeintlichen Mitbenutzer zu „verstecken“ und so der Haftung zu entziehen. Daher ist diese Ansicht in beide Richtungen mit Vorsicht zu genießen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für Rechteinhaber ergibt sich hingegen die große Problematik, dass sie von&nbsp; jedem Haushalt, in dem mehr als eine Person lebt, vermutlich vor diese Argumentation gestellt werden, der sie sich schwerlich erwehren können, zumal offensichtlich nicht dargelegt werden muss, dass ein etwaiger Mitbewohner den Verstoß tatsächlich begangen hat.</p>

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			<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 04:24:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: gefälschte Abmahnung von „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ per E-Mail</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-gefaelschte-abmahnung-von-rechtsanwalt-olaf-kaltbrenner-per-e-mail.html</link>
			<description>Achtung unsere Kanzlei wurde darüber informiert, dass derzeit massenhaft E-Mails von einem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Achtung unsere Kanzlei wurde darüber informiert, dass derzeit massenhaft E-Mails von einem „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ wegen angeblichen illegalen musikdownload &nbsp;verschickt werden. &nbsp;Als Schadenersatz werden 100,00 € verlangt. Angeblich vertritt der Rechtsanwalt Sony Music Entertainment Deutschland GmbH. Die Bezahlung der 100,00 € soll an die Internet-Bezahldienste Ukash oder Paysafecard per Überweisung geleistet werden. &nbsp;In der Abmahnung steht auch, dass bereits Strafanzeige erstattet wurde. Als E-Mail Adresse wird <i><LINK buying8@rouschpak.com>buying8(at)rouschpak.com</link></i> angegegeben.&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Bei den Abmahnungen handelt es sich um Fälschungen. Sony wird von den Rechtsanwälten Waldorf-Frommer vertreten. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">In keinen Fall sollte eine Zahlung geleistet werden.&nbsp; Am besten die E-Mail in den Spam Ordner verschieben und nicht reagieren. </p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>

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			<pubDate>Fri, 25 Mar 2011 13:42:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutzrecht: Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz kann nicht wegen Beauftragung eines externen Dritten widerrufen werden.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutzrecht-bestellung-zum-beauftragten-fuer-den-datenschutz-kann-nicht-wegen-beauftragung-ein.html</link>
			<description>Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az.: 10 AZR 562/09 hat entschieden, das es zwar...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az.: 10 AZR 562/09 hat entschieden, das es zwar grds. gemäß § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG zulässig ist die die Bestellung zum Beauftragten für <br /> den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem <br /> Grund zu widerrufen. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein wichtiger Grund liegt aber nicht darin, dass der Arbeitgeber einen externen Dritten beauftragen will. Ebenso stellt es keinen wichtigen Grund dar, dass der Beauftragte Mitglied im Betriebsrat ist. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Bundesarbeitsgericht hat daher den Abberufungsschutz nach § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG, § 626 BGB nochmals bestätigt und gestärkt. </span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Unsere Kanzlei berät deutschlandweit Unternehmen in Fragen zum Datenschutz</span>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 25 Mar 2011 07:13:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutzrecht: Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz kann nicht wegen Beauftragung eines externen Dritten widerrufen werden.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutzrecht-bestellung-zum-beauftragten-fuer-den-datenschutz-kann-nicht-wegen-beauftragung-ein-1.html</link>
			<description>Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az.: 10 AZR 562/09 hat entschieden, das es zwar...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, Az.: 10 AZR 562/09 hat entschieden, das es zwar grds. gemäß § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG zulässig ist die die Bestellung zum Beauftragten für <br /> den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem <br /> Grund zu widerrufen. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein wichtiger Grund liegt aber nicht darin, dass der Arbeitgeber einen externen Dritten beauftragen will. Ebenso stellt es keinen wichtigen Grund dar, dass der Beauftragte Mitglied im Betriebsrat ist. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Bundesarbeitsgericht hat daher den Abberufungsschutz nach § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG, § 626 BGB nochmals bestätigt und gestärkt. </span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Unsere Kanzlei berät deutschlandweit Unternehmen in Fragen zum Datenschutz</span>

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			<pubDate>Fri, 25 Mar 2011 06:13:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutzrecht: Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung von Gefällt-mir-Button ohne gleichzeitige Information über Datenübertragung an facebook. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutzrecht-kein-wettbewerbsverstoss-bei-verwendung-von-gefaellt-mir-button-ohne-gleichzeitige.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 91 O 25/11 hat den Antrag auf Erlass einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 91 O 25/11 hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einer Onlinehändlerin zurückgewiesen, die einen Konkurrenten untersagten wollte den Gefällt-mir-Button der Plattform facebook bereitzuhalten, wenn dem Besucher der Seite nicht zugleich ausdrücklich auf die damit verbundene Datenübertragung an facebook informiert wird. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Berlin sieht in einem Verstoß gegen § 13 TMG keinen Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne § 4 Nr. 11 UWG. &nbsp;So dienen die Datenschutzvorschriften wie auch der § 13 TMG anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel (z.B. beim Widerrufsrecht) dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für eine lauteres Verhalten am Markt zu sorgen. &nbsp;</p>
Die Rechtsprechung ist &nbsp;derzeit leider sehr uneinheitlich. Derzeit sind viele Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen &nbsp;(so etwa bei Anzeigen bei mobile.de) im Umlauf. Streitentscheidende Vorschrift ist ebenfalls § 13 TMG. Das Landgericht Hamburg bejaht derzeit einen Wettbewerbsverstoß. 
Die Berechtigung der Abmahnungen sollte durch einen auf das datenschutzrecht &nbsp;spezialisierten Anwalt überprüft werden. 
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 12:15:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Schadenersatz in Höhe von 1.000,00 € für das Herunterladen eines Films ist angemessen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-schadenersatz-in-hoehe-von-100000-EUR-fuer-das-herunterladen-eines-films-ist-angemess.html</link>
			<description>Unsere Kanzlei wurde aktuelle über eine Urteil des Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.03.2011, Az.:...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unsere Kanzlei wurde aktuelle über eine Urteil des Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.03.2011, Az.: 310 O 367/10 informier in welchem das Gericht ausgeurteilt hat, für das unerlaubte einmalige Anbieten eines Filmwerkes auf einer Internettauschbörse ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000,00 € als angemessen zu bewerten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Urteil zeigt, dass weiterhin dringend davor zu warnen ist, Filme, Musik, Computerspiele auf Tauschbörsen herunterzuladen.&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz dies für Abgemahnten weniger erfreulichen Urteils sollte eine Abmahnung immer genau überprüft werden. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Ebenso kann die Schadenersatzforderung in vielen Fällen erheblich ereduziert werden. </p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>

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			<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 11:28:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutzrecht: Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung von Gefällt-mir-Button ohne gleichzeitige Information über Datenübertragung an facebook. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/datenschutzrecht-kein-wettbewerbsverstoss-bei-verwendung-von-gefaellt-mir-button-ohne-gleichzeitige-1.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 91 O 25/11 hat den Antrag auf Erlass einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 91 O 25/11 hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einer Onlinehändlerin zurückgewiesen, die einen Konkurrenten untersagten wollte den Gefällt-mir-Button der Plattform facebook bereitzuhalten, wenn dem Besucher der Seite nicht zugleich ausdrücklich auf die damit verbundene Datenübertragung an facebook informiert wird. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Berlin sieht in einem Verstoß gegen § 13 TMG keinen Verstoß gegen eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne § 4 Nr. 11 UWG. &nbsp;So dienen die Datenschutzvorschriften wie auch der § 13 TMG anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel (z.B. beim Widerrufsrecht) dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für eine lauteres Verhalten am Markt zu sorgen. &nbsp;</p>
Die Rechtsprechung ist &nbsp;derzeit leider sehr uneinheitlich. Derzeit sind viele Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen &nbsp;(so etwa bei Anzeigen bei mobile.de) im Umlauf. Streitentscheidende Vorschrift ist ebenfalls § 13 TMG. Das Landgericht Hamburg bejaht derzeit einen Wettbewerbsverstoß. 
Die Berechtigung der Abmahnungen sollte durch einen auf das datenschutzrecht &nbsp;spezialisierten Anwalt überprüft werden. 
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			<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 11:15:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung des  Musikalbums „MTV Unplugged –Above And Beyond“ der Gruppe Mando Diao</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-des-musikalbums-mtv-unplugged-above-and-beyond-der-gruppe-mando-diao.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down- bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums „MTV Unplugged...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down- bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musikalbums „MTV Unplugged –Above And Beyond“ der Gruppe Ando Diao abgemahnt. Rechteinhaber &nbsp;ist die Tonträgerherstellerin Universal Music GmbH, die auch wegen zahlreicher anderer Musiktitel abmahnt. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte &nbsp;Rasch aus Hamburg. </p>
<p style="text-align: justify;">ebenfalls durch Universal Music GmbH und die Rechtsanwälte Rasch wird derzeit das Musikalbum Rock Symphonies&quot; von David Garrett abgemahnt. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrentMute, eMule, GnuNet, Freenet, LimeWire, Shareaza, ML Donkey, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte(meist ein bestimmter Ordner) das&nbsp; Musikalbum &nbsp;zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.&nbsp; </p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht in vielen Fällen die Gefahr von Folgeabmahnungen. </p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Filesharing/Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. </p>
<p style="text-align: justify;">Wir vertreten deutschlandweit! Eine Beratung kann in den meisten Fällen auch telefonisch erfolgen, da die Abmahnungen immer gleich und unseren Anwälten hinlänglich bekannt sind. Die Abmahnung senden Sie einfach vorab per E-Mail oder Fax. Selbstverständlich können Sie aber auch einen Termin in unsren Büroräumen vereinbaren. &nbsp;&nbsp;</p>
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			<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 05:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wieder Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung bei mobile.de </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wieder-abmahnung-wegen-fehlender-datenschutzerklaerung-bei-mobilede.html</link>
			<description>Aktuell wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass die Firma M. Fakro  Automobile durch die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass die Firma M. Fakro  Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz  nun auch Autohändler im Umland von Bremen abmahnt, so etwa in Osnabrück. In besagten Fall in Osnabrück wurde auch bereits eine einstweilige verfügung vor dem Landgeircht Hamburg erwirkt. Streitgegenstand sind  angebliche Verstöße gegen das  Telemediengesetz wegen fehlnder Datenschutzerkläreung bei mobile.de . </p>
<p style="text-align: justify;">RA Oliver Frank Schulz mahnte durch die Dr. Holz GmbH wegen desselben Verstoßes auch Immobilienmakler ab.Das LG Verden hat das Vorgehen in einem Verfahren als rechtsmißbräuchlich qualifiziert</p>
<p style="text-align: justify;">An der Berechtigung der Abmahnbungen  bestehen aus mehreren Gründen berechtigte Zweifel. So herrscht zum einen keine gesicherte Rechtsauffassung. Zum anderen sprechen Indizien für einen Rechtsmißbrauch. So etwa auch der übersetzte Streitwertt von 30.000 €. Das LG Hamburg nimmt einen Streitwert von 10.000 € an.&nbsp; </p>
<p style="text-align: justify;">Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres abgegeben und ebenso  nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt ist dringend zu empfehlen.&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Bei mobile.de haben mehr 90 % der Anbieter keine Datenschitzerklärung. ews daher damit zu rechnen, dass noch mehr Abmahnungen ausgesprochen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 10:23:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wieder Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung bei mobile.de </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wieder-abmahnung-wegen-fehlender-datenschutzerklaerung-bei-mobilede-1.html</link>
			<description>Aktuell wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass die Firma M. Fakro  Automobile durch die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wurde unsere Kanzlei darüber informiert, dass die Firma M. Fakro  Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz  nun auch Autohändler im Umland von Bremen abmahnt, so etwa in Osnabrück. In besagten Fall in Osnabrück wurde auch bereits eine einstweilige verfügung vor dem Landgeircht Hamburg erwirkt. Streitgegenstand sind  angebliche Verstöße gegen das  Telemediengesetz wegen fehlnder Datenschutzerkläreung bei mobile.de . </p>
<p style="text-align: justify;">RA Oliver Frank Schulz mahnte durch die Dr. Holz GmbH wegen desselben Verstoßes auch Immobilienmakler ab.Das LG Verden hat das Vorgehen in einem Verfahren als rechtsmißbräuchlich qualifiziert</p>
<p style="text-align: justify;">An der Berechtigung der Abmahnbungen  bestehen aus mehreren Gründen berechtigte Zweifel. So herrscht zum einen keine gesicherte Rechtsauffassung. Zum anderen sprechen Indizien für einen Rechtsmißbrauch. So etwa auch der übersetzte Streitwertt von 30.000 €. Das LG Hamburg nimmt einen Streitwert von 10.000 € an.&nbsp; </p>
<p style="text-align: justify;">Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres abgegeben und ebenso  nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt ist dringend zu empfehlen.&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Bei mobile.de haben mehr 90 % der Anbieter keine Datenschitzerklärung. ews daher damit zu rechnen, dass noch mehr Abmahnungen ausgesprochen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 09:23:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Widerrufsbelehrung noch immer eine Gefahr für Abmahnungen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-widerrufsbelehrung-noch-immer-eine-gefahr-fuer-abmahnungen.html</link>
			<description>Die Zahl der Fehler die man bei der Formulierung einer Widerrufsbelehrung machen kann, ist schon...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Zahl der Fehler die man bei der Formulierung einer Widerrufsbelehrung machen kann, ist schon beinahe unzählbar. Man kann sagen, dass man fast bei jedem Satz wenn nicht sogar Wort einen Fehler machen kann. </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dieses illustriert etwa das Urteil des </span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Landgericht Bonn, Beschluss vom vom 21.07.2010, Az.: 30 O 75/10. Dort wurde die Formulierung <i>&quot;Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt...&quot;</i> als wettbewerbswidrig erachtet, da sie unzulässig das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht einschränke.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Parteien des Rechtsstreits veräußerten beide ihre Produkte über die eBay. Der Beklagte verwendete in seiner Belehrung über das Widerrufsrecht folgende Formulierung:</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt...&quot;</span></i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das LG Bonn hielt dies für wettbewerbswidrig und verbot durch eine einstweilige Verfügung diese Formulierung. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine Abweichung vom gesetzlichen Muster, das den Verbraucher unerlaubt einschränke. </span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es bleibt daher dabei das Online Händler gut daran tun Ihre Widerrufsbelehrung von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren zu lassen, da die Gefahr von Fehlern bei der Formulierung und die Gefahr von Abmahnungen sehr hoch ist.</span>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 07:34:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Widerrufsbelehrung noch immer eine Gefahr für Abmahnungen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-widerrufsbelehrung-noch-immer-eine-gefahr-fuer-abmahnungen-1.html</link>
			<description>Die Zahl der Fehler die man bei der Formulierung einer Widerrufsbelehrung machen kann, ist schon...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Zahl der Fehler die man bei der Formulierung einer Widerrufsbelehrung machen kann, ist schon beinahe unzählbar. Man kann sagen, dass man fast bei jedem Satz wenn nicht sogar Wort einen Fehler machen kann. </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dieses illustriert etwa das Urteil des </span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Landgericht Bonn, Beschluss vom vom 21.07.2010, Az.: 30 O 75/10. Dort wurde die Formulierung <i>&quot;Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt...&quot;</i> als wettbewerbswidrig erachtet, da sie unzulässig das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht einschränke.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Parteien des Rechtsstreits veräußerten beide ihre Produkte über die eBay. Der Beklagte verwendete in seiner Belehrung über das Widerrufsrecht folgende Formulierung:</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;Für den Verbraucher iSd. § 13 BGB gilt...&quot;</span></i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das LG Bonn hielt dies für wettbewerbswidrig und verbot durch eine einstweilige Verfügung diese Formulierung. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine Abweichung vom gesetzlichen Muster, das den Verbraucher unerlaubt einschränke. </span></p>
<span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es bleibt daher dabei das Online Händler gut daran tun Ihre Widerrufsbelehrung von einem fachkundigen Rechtsanwalt formulieren zu lassen, da die Gefahr von Fehlern bei der Formulierung und die Gefahr von Abmahnungen sehr hoch ist.</span>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 06:34:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mal wieder datenschutzrechtliche Probleme auf Facebook: Like-Jacking</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mal-wieder-datenschutzrechtliche-probleme-auf-facebook-like-jacking.html</link>
			<description>Facebook wirft datenschutzrechtlich immer wieder Probleme auf. Das neueste Phänomen nennt sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Facebook wirft datenschutzrechtlich immer wieder Probleme auf. Das neueste Phänomen nennt sich like-jacking und verbreitet sich derzeit wie ein Lauffeuer.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der kleine „Gefällt mir“-Knopf („like“-Button) auf Facebook steht im Fokus der Aufmerksamkeit: immer mehr Online-Präsenzen bauen den Button in ihre Seiten ein und setzen damit auf die Möglichkeit, sich mit dem großen Netzwerk zu verbinden.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Integrieren des Facebook-Like-Buttons ist relativ einfach. Der Webseiten-Betreiber muss zur Anzeige des Facebook-Like-Buttons einen Programmcode von Facebook in seine Webseite einbinden. Klickt ein auf Facebook registrierter Nutzer auf den like-Button einer Webseite, so wird dies direkt an den Facebook-Server übermittelt. Dort wird es zum Profil des Nutzers gespeichert. Die Information, welche Seiten „ge-like-t“ wurden, wird durch Übergabe der URL übermittelt.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das like-jacking wiederum basiert darauf, dass beim Anklicken des Buttons zugleich der angeklickte Beitrag automatisch und ohne Nachfrage mit Titel, Unterzeile und Bild auf der Profilseite des jeweiligen Users veröffentlicht wird, es handelt sich um sog. virales Marketing.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Damit können Besucherzahlen um bis zu dem Sechsfachen gesteigert werden, vor allem aber gewinnt Facebook.&nbsp;Dem Unternehmen gehe es darum, seinen Knopf so breit wie möglich im Internet zu streuen, sagt der niederländische Sozialwissenschaftler Arnold Roosendaal. Ob er tatsächlich angeklickt werde, sei dabei weniger wichtig.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Viel wichtiger ist dabei, dass der Button einen Zugang zu den personenbezogenen Daten des Users ermöglicht. Facebook kann so die Benutzerströme auf der Seite messen und sogar jeden Nutzer mit einem Facebook-Account, der gerade eingeloggt ist, namentlich identifizieren. Ein Besuch auf einer Website, die den &quot;Gefällt mir&quot;-Knopf nutzt, genügt dafür bereits. Auf diese Weise erfährt das Netzwerk, was Nutzer außerhalb der eigenen Server so tun und bekommt ein umfangreiches Profil seiner Mitglieder. Dementsprechend können auch beispielsweise Werbebanner dem jeweiligen Profil angepasst werden.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ob Facebook damit auch gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, wird derzeit geprüft. Ein Onlinehändler wurde bereits abgemahnt, weil er in seiner Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung des Buttons informiert hatte.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es ist daher jedem, der den like-Button in seine Seite einbauen möchte dringend anzuraten, seine Datenschutzerklärung entsprechend an sein Online-Angebot anzupassen, da sonst eine Abmahnung droht.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sofort Beratung: Kanzlei Dr. Schenk  Tel.: 0421/56638780 oder E-Mail an <LINK kanzlei@dr-schenk.net>kanzlei@dr-schenk.net</link> &nbsp;</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:23:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mal wieder datenschutzrechtliche Probleme auf Facebook: Like-Jacking</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mal-wieder-datenschutzrechtliche-probleme-auf-facebook-like-jacking-1.html</link>
			<description>Facebook wirft datenschutzrechtlich immer wieder Probleme auf. Das neueste Phänomen nennt sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Facebook wirft datenschutzrechtlich immer wieder Probleme auf. Das neueste Phänomen nennt sich like-jacking und verbreitet sich derzeit wie ein Lauffeuer.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der kleine „Gefällt mir“-Knopf („like“-Button) auf Facebook steht im Fokus der Aufmerksamkeit: immer mehr Online-Präsenzen bauen den Button in ihre Seiten ein und setzen damit auf die Möglichkeit, sich mit dem großen Netzwerk zu verbinden.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Integrieren des Facebook-Like-Buttons ist relativ einfach. Der Webseiten-Betreiber muss zur Anzeige des Facebook-Like-Buttons einen Programmcode von Facebook in seine Webseite einbinden. Klickt ein auf Facebook registrierter Nutzer auf den like-Button einer Webseite, so wird dies direkt an den Facebook-Server übermittelt. Dort wird es zum Profil des Nutzers gespeichert. Die Information, welche Seiten „ge-like-t“ wurden, wird durch Übergabe der URL übermittelt.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das like-jacking wiederum basiert darauf, dass beim Anklicken des Buttons zugleich der angeklickte Beitrag automatisch und ohne Nachfrage mit Titel, Unterzeile und Bild auf der Profilseite des jeweiligen Users veröffentlicht wird, es handelt sich um sog. virales Marketing.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Damit können Besucherzahlen um bis zu dem Sechsfachen gesteigert werden, vor allem aber gewinnt Facebook.&nbsp;Dem Unternehmen gehe es darum, seinen Knopf so breit wie möglich im Internet zu streuen, sagt der niederländische Sozialwissenschaftler Arnold Roosendaal. Ob er tatsächlich angeklickt werde, sei dabei weniger wichtig.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Viel wichtiger ist dabei, dass der Button einen Zugang zu den personenbezogenen Daten des Users ermöglicht. Facebook kann so die Benutzerströme auf der Seite messen und sogar jeden Nutzer mit einem Facebook-Account, der gerade eingeloggt ist, namentlich identifizieren. Ein Besuch auf einer Website, die den &quot;Gefällt mir&quot;-Knopf nutzt, genügt dafür bereits. Auf diese Weise erfährt das Netzwerk, was Nutzer außerhalb der eigenen Server so tun und bekommt ein umfangreiches Profil seiner Mitglieder. Dementsprechend können auch beispielsweise Werbebanner dem jeweiligen Profil angepasst werden.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ob Facebook damit auch gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, wird derzeit geprüft. Ein Onlinehändler wurde bereits abgemahnt, weil er in seiner Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung des Buttons informiert hatte.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es ist daher jedem, der den like-Button in seine Seite einbauen möchte dringend anzuraten, seine Datenschutzerklärung entsprechend an sein Online-Angebot anzupassen, da sonst eine Abmahnung droht.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sofort Beratung: Kanzlei Dr. Schenk  Tel.: 0421/56638780 oder E-Mail an <LINK kanzlei@dr-schenk.net>kanzlei@dr-schenk.net</link> &nbsp;</span></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 10:23:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung wegen download „Milk &amp; Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah), Bravo Hits Vol.72</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-wegen-download-milk-sugar-vs-vaya-con-dios-hey-nah-neh-nah-bravo-hits-vol72.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down- bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels  „ Milk...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down- bzw. uploaden auf Tauschbörsen des Musiktitels &nbsp;„ Milk &amp; Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah), Bravo Hits Vol.72 abgemahnt. Rechteinhaber ist die DigiRights Administration GmbH. &nbsp;Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Deneke, von Haxthausen &amp; Partner. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrentMute, eMule, GnuNet, Freenet, LimeWire, etx.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Musikstück &nbsp;zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. So befindet sich das Lied auf dem Sampler Bravo Hits Vol. 72. Auf diesem Sampler sind noch mehr Lieder die aktuell abgemahnt werden. </p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net

<hr />

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			<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 07:44:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot ist unzulässig </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/werbung-mit-durchgestrichenen-preisen-bei-eroeffnungsangebot-ist-unzulaessig.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 03.2011, Az.: I ZR 81/09 (Original Kanchipur)hat entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 03.2011, Az.: I ZR 81/09 (Original Kanchipur)hat entschieden, dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, nur dann zulässig ist, wenn sich aus der Werbung auch ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein Teppichhandelbetrieb hatte in einem einer Zeitung beigefügten Prospekt für seine seine Teppichkollektion &quot;Original Kanchipur&quot; mit Einführungspreisen geworben, denen er deutlich höhere durchgestrichene Preise gegenüberstellt wurden. &nbsp;</span>Im Text des Prospekts wies er darauf hin, dass die Kollektion eine Weltneuheit sei, zu deren Markteinführung er als Hersteller hohe Rabatte geben könne.</p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen § 4 Nr. 4 <br /> UWG, da die Werbeanzeige nicht im Gesetz gefordert klar und eindeutig war. Wer mit einem höheren durchgestrichenen Preise werbe, müsse deutlich machen, worauf sich <br /> dieser Preis beziehe. Handele es sich um den regulären Preis, den der <br /> Händler nach Abschluss der Einführungswerbung verlange, müsse er <br /> angeben, ab wann er diesen regulären Preis in Rechnung stellen werde. <br /> <br /> </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Bei Neueröffnungen sollten daher Händler genau drauf achten, wie Sie Ihre Produkte anpreisen. Preisnachlässe sind bei Eröffnung eher die Regel als die Ausnahme. Die Unternehmen tun daher gut daran, Ihre Werbung vorher rechtlich prüfen zu lassen. </span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Sat, 19 Mar 2011 11:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung des Videos „The Heavy – Der letzte Job“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-des-videos-the-heavy-der-letzte-job.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down – uplouden auf Tauschbörsen des Video „The Heavy – Der letzte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – uplouden auf Tauschbörsen des Video „The Heavy – Der letzte Job“ abgemahnt. Rechteinhaber ist die EuroVideo Bildprogramm GmbH, Abmahnende Rechtsanwälte ist die Kanzlei &nbsp;Lihl Rechtsanwaltskanzlei. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrentMute, GnuNet, Freenet, LimeWire, etx.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sat, 19 Mar 2011 11:02:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot ist unzulässig </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/werbung-mit-durchgestrichenen-preisen-bei-eroeffnungsangebot-ist-unzulaessig-1.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 03.2011, Az.: I ZR 81/09 (Original Kanchipur)hat entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. 03.2011, Az.: I ZR 81/09 (Original Kanchipur)hat entschieden, dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, nur dann zulässig ist, wenn sich aus der Werbung auch ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein Teppichhandelbetrieb hatte in einem einer Zeitung beigefügten Prospekt für seine seine Teppichkollektion &quot;Original Kanchipur&quot; mit Einführungspreisen geworben, denen er deutlich höhere durchgestrichene Preise gegenüberstellt wurden. &nbsp;</span>Im Text des Prospekts wies er darauf hin, dass die Kollektion eine Weltneuheit sei, zu deren Markteinführung er als Hersteller hohe Rabatte geben könne.</p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen § 4 Nr. 4 <br /> UWG, da die Werbeanzeige nicht im Gesetz gefordert klar und eindeutig war. Wer mit einem höheren durchgestrichenen Preise werbe, müsse deutlich machen, worauf sich <br /> dieser Preis beziehe. Handele es sich um den regulären Preis, den der <br /> Händler nach Abschluss der Einführungswerbung verlange, müsse er <br /> angeben, ab wann er diesen regulären Preis in Rechnung stellen werde. <br /> <br /> </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Bei Neueröffnungen sollten daher Händler genau drauf achten, wie Sie Ihre Produkte anpreisen. Preisnachlässe sind bei Eröffnung eher die Regel als die Ausnahme. Die Unternehmen tun daher gut daran, Ihre Werbung vorher rechtlich prüfen zu lassen. </span></p>

<hr />

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sat, 19 Mar 2011 10:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesgerichtshof entscheidet über Zulässigkeit von Werbeanrufen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-zulaessigkeit-von-werbeanrufen.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011, Az.: I ZR 164/09 entschieden, dass eine Einwilligung,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom </span><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">10.02.2011, Az.: I ZR 164/09 entschieden, dass eine Einwilligung, welche im sog. Double-Opt-In-Verfahren eingeholt worden ist, grds. zur Einholung der Einwilligung ausreicht. Wichtig ist allerdings, &nbsp;</span>allerdings genaue Auflagen bei der Ausgestaltung eingehalten werden müssen.</p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im konkreten Fall ging es um einen Streit zwischen einer Krankenkasse und eines Verbraucherverbands.&nbsp; Die Krankenkasse benutzte&nbsp; </span>das sog. Double-Opt-In-Verfahren, um die Einwilligungen für die Werbeanrufe einzuholen. Das Verfahren wurde derart ausgestaltet, dass der Verbraucher an einem Online-Gewinnspiel teilnahm, bei welchem er u.a. seine Telefonnummer angeben musste. es konnte ein Feld markiert werden, mit welchem er der Krankenkasse sein Einverständnis zu Werbeanrufe gab. Im Anschluss erhielt der Verbraucher eine Bestätigungsmail. In dieser Mail konnte er einen Link anklicken, sofern er weiterhin mit dem Erhalt von Werbeanrufen einverstanden ist. (sog. Double-Opt-In-Verfahren). <br /> <br /> Hiergegen ging die Verbraucherzentrale vor, da Sie dieses Vorgehen als unlauter empfand. Die Klage der Verbraucherzentrale hatte in allen Instanzen Erfolg. <br /> <br /> </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass im deutschen Recht sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbeanrufen anzusetzen seien, welche sich aus der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union ableiten lassen. Daher ist es nicht zu beanstanden, dass es vor Werbeanrufen einem vorherigen Einverständnis bedarf. Diese Einverständnis so der Bundesgerichtshof konnte durch die Krankenkasse nicht nachgewiesen werden. Zwar sei eine Einwilligung per &nbsp;</span>E-Mail ausreichend, setzt allerdings weiter voraus, dass diese Mails gespeichert und aufbewahrt werden müssen. Dieses hat die Krankenkasse unterlassen. Die Krankenkasse berief sich ihrerseits auf die Einhaltung des Double-Opt-In-Verfahrens. Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest in der konrekten Ausgestaltung für unzureichend erachtet. Als Begründung führte es aus, dass durch dieses Verfahren nicht sichergestellt werden kann, dass es sich bei der vom Verbraucher angegebenen und bestätigten Telefonnummer tatsächlich um seine eigene handelt. </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Für Unternehmer heißt dies, dass Sie zwar grds.&nbsp; </span>das Double-Opt-In-Verfahren verwenden könne, bei der Ausgestaltung jedoch äußerste Sorgfalt walten lassen müssen.<br /> <br /> Empfehlenswert ist es in jedem Fall einen fachkundigen Anwalt mit einzubeziehen.</p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Unsere Kanzlei vertritt deutschlandweit zahlreiche Unternehmen und beträt und vertritt bei Fragen rund ums Wettbewerbsrecht. </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net</span><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 12:27:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesgerichtshof entscheidet über Zulässigkeit von Werbeanrufen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-zulaessigkeit-von-werbeanrufen-1.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011, Az.: I ZR 164/09 entschieden, dass eine Einwilligung,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof, Urteil vom </span><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">10.02.2011, Az.: I ZR 164/09 entschieden, dass eine Einwilligung, welche im sog. Double-Opt-In-Verfahren eingeholt worden ist, grds. zur Einholung der Einwilligung ausreicht. Wichtig ist allerdings, &nbsp;</span>allerdings genaue Auflagen bei der Ausgestaltung eingehalten werden müssen.</p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im konkreten Fall ging es um einen Streit zwischen einer Krankenkasse und eines Verbraucherverbands.&nbsp; Die Krankenkasse benutzte&nbsp; </span>das sog. Double-Opt-In-Verfahren, um die Einwilligungen für die Werbeanrufe einzuholen. Das Verfahren wurde derart ausgestaltet, dass der Verbraucher an einem Online-Gewinnspiel teilnahm, bei welchem er u.a. seine Telefonnummer angeben musste. es konnte ein Feld markiert werden, mit welchem er der Krankenkasse sein Einverständnis zu Werbeanrufe gab. Im Anschluss erhielt der Verbraucher eine Bestätigungsmail. In dieser Mail konnte er einen Link anklicken, sofern er weiterhin mit dem Erhalt von Werbeanrufen einverstanden ist. (sog. Double-Opt-In-Verfahren). <br /> <br /> Hiergegen ging die Verbraucherzentrale vor, da Sie dieses Vorgehen als unlauter empfand. Die Klage der Verbraucherzentrale hatte in allen Instanzen Erfolg. <br /> <br /> </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz entschieden, dass im deutschen Recht sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbeanrufen anzusetzen seien, welche sich aus der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union ableiten lassen. Daher ist es nicht zu beanstanden, dass es vor Werbeanrufen einem vorherigen Einverständnis bedarf. Diese Einverständnis so der Bundesgerichtshof konnte durch die Krankenkasse nicht nachgewiesen werden. Zwar sei eine Einwilligung per &nbsp;</span>E-Mail ausreichend, setzt allerdings weiter voraus, dass diese Mails gespeichert und aufbewahrt werden müssen. Dieses hat die Krankenkasse unterlassen. Die Krankenkasse berief sich ihrerseits auf die Einhaltung des Double-Opt-In-Verfahrens. Der Bundesgerichtshof hat dies zumindest in der konrekten Ausgestaltung für unzureichend erachtet. Als Begründung führte es aus, dass durch dieses Verfahren nicht sichergestellt werden kann, dass es sich bei der vom Verbraucher angegebenen und bestätigten Telefonnummer tatsächlich um seine eigene handelt. </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Für Unternehmer heißt dies, dass Sie zwar grds.&nbsp; </span>das Double-Opt-In-Verfahren verwenden könne, bei der Ausgestaltung jedoch äußerste Sorgfalt walten lassen müssen.<br /> <br /> Empfehlenswert ist es in jedem Fall einen fachkundigen Anwalt mit einzubeziehen.</p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Unsere Kanzlei vertritt deutschlandweit zahlreiche Unternehmen und beträt und vertritt bei Fragen rund ums Wettbewerbsrecht. </span></p>
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 11:27:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung des Videos Tour Of The Universe, Barcelona der Gruppe Depeche Mode</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-des-videos-tour-of-the-universe-barcelona-der-gruppe-depeche-mode.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down – uplouden auf Tauschbörsen des Viedeos  „Toru Of The...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – uplouden auf Tauschbörsen des Viedeos &nbsp;„Toru Of The Universe, Barcelona (Video)“ der Künstlergruppe Depeche Mode abgemahnt. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rasch. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrent) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit.</p>
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net

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			<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 07:02:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Angabe einer anfallenden Vermittlungsgebühr ist wettbewerbswidrig! </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/angabe-von-netto-hotelpreisen-im-internet-ohne-angabe-einer-anfallenden-vermittlungsgebuehr-ist-wett.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 15 O 276/10 hat festgestellt, dass es eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 15 O 276/10 hat festgestellt, dass es eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG darstellt, &nbsp;wenn auf einer Internetseite, über die Hotelübernachtungen vermittelt werden, nicht schon im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen ist, dass zu dem dort angegebenen Übernachtungspreis noch Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers hinzukommen. Hinweise auf die Gebühr bei späteren Buchungsschritten sind zu spät.&nbsp; Begründung: <b>Das Gesetz (UWG) wolle bereits verhindern, dass ein Verbraucher sich aufgrund einer irreführenden Angabe mit dem Angebot überhaupt beschäftige, auch wenn er seinen Irrtum im weiteren Verlauf erkennen könne. </b></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus verstößt&nbsp; die Angebotsgestaltung auch gegen § 1 Abs. 1 S. 1 PangV. </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 16 Mar 2011 12:27:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Angabe einer anfallenden Vermittlungsgebühr ist wettbewerbswidrig! </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/angabe-von-netto-hotelpreisen-im-internet-ohne-angabe-einer-anfallenden-vermittlungsgebuehr-ist-wett-1.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 15 O 276/10 hat festgestellt, dass es eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az.: 15 O 276/10 hat festgestellt, dass es eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG darstellt, &nbsp;wenn auf einer Internetseite, über die Hotelübernachtungen vermittelt werden, nicht schon im ersten Buchungsschritt klar ausgewiesen ist, dass zu dem dort angegebenen Übernachtungspreis noch Vermittlungsgebühren des Webseitenbetreibers hinzukommen. Hinweise auf die Gebühr bei späteren Buchungsschritten sind zu spät.&nbsp; Begründung: <b>Das Gesetz (UWG) wolle bereits verhindern, dass ein Verbraucher sich aufgrund einer irreführenden Angabe mit dem Angebot überhaupt beschäftige, auch wenn er seinen Irrtum im weiteren Verlauf erkennen könne. </b></p>
<p style="text-align: justify;">Darüber hinaus verstößt&nbsp; die Angebotsgestaltung auch gegen § 1 Abs. 1 S. 1 PangV. </p>

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			<pubDate>Wed, 16 Mar 2011 11:27:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Glücksspielrecht: Gericht hebt Verbot von Sportwetten in Bremen auf!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gluecksspielrecht-gericht-hebt-verbot-von-sportwetten-in-bremen-auf.html</link>
			<description>Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat am 10.03.2010 das vom Stadtamt der Hansestadt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat am 10.03.2010 das vom Stadtamt der Hansestadt erlassene Verbot für den Betrieb eines privaten Sportwettenlokals aufgehoben. Die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols sei europarechts- und verfassungswidrig, urteilte das Gericht am Donnerstag.</span><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"> </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Kläger, ein 23-jähriger Betreiber eines Internetcafés in dem auch Sportwetten vermittelt worden sind, hatte sich mit seiner Klage gegen ein Verbot der Durchführung, Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Wetten, insbesondere Sportwetten gewendet: Kurz nach der Eröffnung des Cafés untersagte ihm das Stadtamt den Betrieb mit Verweis auf das staatliche Sportwettenmonopol. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Bremischen Glücksspielgesetz dürfen Sportwetten nur durch die öffentliche Hand angeboten werden. Privaten ist es grundsätzlich untersagt, Sportwetten anzubieten oder zu vermitteln. Ein Eilantrag und eine Beschwerde des privaten Betreibers wurden von Gerichten zunächst zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat nun das Verbot aufgehoben. </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">In der Pressemitteilung vom 10.03.2011 hieß es, der Kammervorsitzende habe in seiner mündlichen Urteilsbegründung auf folgende Erwägungen hingewiesen: </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Verbot sei rechtswidrig, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die europarechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit darstelle. Ein solcher Eingriff sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur gerechtfertigt, wenn das Sportwettenmonopol der öffentlichen Hand in seiner tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung hinreichend der Bekämpfung der Spielsucht diene. Die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols verfolge dieses Ziel aber bisher nicht in kohärenter und systematischer Weise. Dies zeige sich zum einen an der Ausweitung des suchtrelevanten Automatenspielbereichs und zum anderen an der Bewerbung staatlicher Lotterien&nbsp; </span>wie etwa <span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">mit dem Slogan 'Jeder Tipp eine gute Tat'. Das Gericht betonte jedoch auch, dass sich der Betreiber an Vorgaben, die nicht das Monopol beträfen, weiterhin halten müsse - etwa an das Halbzeitwettenverbot.</span><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht hat in dem Urteil die Berufung zugelassen, welche die Stadt Bremen bereits angekündigt hat.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen (Az. 5 K 1919/09)</span></p>
<p style="line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Am Verwaltungsgericht Bremen sind noch weitere 37 Verfahren von Sportwetten-Anbietern anhängig..</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Sun, 13 Mar 2011 07:57:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hartz IV Empfängern wird Glücksspiel untersagt!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hartz-iv-empfaengern-wird-gluecksspiel-untersagt.html</link>
			<description>Für einen großen Aufschrei sorgte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die es dem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Für einen großen Aufschrei sorgte eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die es dem Wettanbieter Westlotto unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € verbietet, Wettscheine von Hartz-IV-Empfängern anzunehmen. Im Einzelnen wurde Westlotto die Annahme von Oddset-Wetten durch Spieler verboten, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger&quot;. Die einstweilige Verfügung wurde vom privaten Glücksspielanbieter Tipico mit Sitz auf Malta beantragt, der auch in Deutschland aktiv ist.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Zwar beziehe sich das Verbot - laut Gerichtssprecher Dirk Eßler- vorläufig nicht auf Lotto-Tippscheine, es sei aber nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt werde. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Vorwurf von Tipico bezieht sich darauf, dass Westlotto gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit </span><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoße, in dem geregelt ist, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Dabei ginge es Tipico lediglich um „ein faires Miteinander und vernünftige Regelungen“.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ratlosigkeit und Empörung herrschen dagegen derzeit in der Politik und bei Betroffenen:</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Westlotto-Sprecher Axel Weber teilte mit, er wisse nicht, wie Mitarbeiter der Annahmestellen in der Lage sein sollen, das Einkommen von Kunden zu überprüfen. Die Regelung sei „weltfremd“. Woanders ist die Rede von „Diskriminierung“ und „Stigmatisierung“, die Regelung sei lächerlich und nicht durchsetzbar.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Erwerbslosen-Forum Deutschland reagierte zynisch auf die &quot;absurde und skurrile&quot; Entscheidung des Gerichts und rief alle Lotto spielenden Hartz-IV-Empfänger auf, sich in einem Internetforum zu &quot;outen&quot;. Tipico trage seinen Konkurrenzkampf &quot;auf dem Rücken von Hartz-IV-Betroffenen aus&quot;. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Zu guter letzt bleibt nach wie vor offen, wie ein derartiger Beschluss durchzusetzen sein soll, damit ist es nicht in Zukunft am Wettschalter heißt: „Beziehen Sie Harz-IV oder darf ich Ihren Wettschein annehmen?“</span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sun, 13 Mar 2011 06:59:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Glücksspielrecht: Gericht hebt Verbot von Sportwetten in Bremen auf!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gluecksspielrecht-gericht-hebt-verbot-von-sportwetten-in-bremen-auf-1.html</link>
			<description>Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat am 10.03.2010 das vom Stadtamt der Hansestadt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat am 10.03.2010 das vom Stadtamt der Hansestadt erlassene Verbot für den Betrieb eines privaten Sportwettenlokals aufgehoben. Die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols sei europarechts- und verfassungswidrig, urteilte das Gericht am Donnerstag.</span><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"> </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Kläger, ein 23-jähriger Betreiber eines Internetcafés in dem auch Sportwetten vermittelt worden sind, hatte sich mit seiner Klage gegen ein Verbot der Durchführung, Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Wetten, insbesondere Sportwetten gewendet: Kurz nach der Eröffnung des Cafés untersagte ihm das Stadtamt den Betrieb mit Verweis auf das staatliche Sportwettenmonopol. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Bremischen Glücksspielgesetz dürfen Sportwetten nur durch die öffentliche Hand angeboten werden. Privaten ist es grundsätzlich untersagt, Sportwetten anzubieten oder zu vermitteln. Ein Eilantrag und eine Beschwerde des privaten Betreibers wurden von Gerichten zunächst zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat nun das Verbot aufgehoben. </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">In der Pressemitteilung vom 10.03.2011 hieß es, der Kammervorsitzende habe in seiner mündlichen Urteilsbegründung auf folgende Erwägungen hingewiesen: </span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Verbot sei rechtswidrig, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die europarechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit darstelle. Ein solcher Eingriff sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur gerechtfertigt, wenn das Sportwettenmonopol der öffentlichen Hand in seiner tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung hinreichend der Bekämpfung der Spielsucht diene. Die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols verfolge dieses Ziel aber bisher nicht in kohärenter und systematischer Weise. Dies zeige sich zum einen an der Ausweitung des suchtrelevanten Automatenspielbereichs und zum anderen an der Bewerbung staatlicher Lotterien&nbsp; </span>wie etwa <span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">mit dem Slogan 'Jeder Tipp eine gute Tat'. Das Gericht betonte jedoch auch, dass sich der Betreiber an Vorgaben, die nicht das Monopol beträfen, weiterhin halten müsse - etwa an das Halbzeitwettenverbot.</span><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht hat in dem Urteil die Berufung zugelassen, welche die Stadt Bremen bereits angekündigt hat.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen (Az. 5 K 1919/09)</span></p>
<p style="line-height: 150%;"><span style="font-size: 12pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Am Verwaltungsgericht Bremen sind noch weitere 37 Verfahren von Sportwetten-Anbietern anhängig..</span></p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Sun, 13 Mar 2011 06:57:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Hotels haften nicht bei P2P Abmahnungen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-hotels-haften-nicht-bei-p2p-abmahnungen.html</link>
			<description>Das LG Frankfurt, Urteil vom 18.08.2010, Az.: 2-6 S 19/09 hat entschieden, dass ein Hotel nicht für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das LG Frankfurt, Urteil vom 18.08.2010, Az.: 2-6 S 19/09 hat entschieden, dass ein Hotel nicht für Filesharingverstöße haftet, die von Gästen des Hotels begangen wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hotelgäste zuvor belehrt worden sind.Streitgegenstand im Verfahren war eine Abmahnung, welche sich an ein Hotel richtete. Im Hotel hatte ein Gast über den verschlüsselten W-Lan Zugang des Hotels urheberrechtlich gechützte Werke über eine Tauschbörse heruntergeladen. Das Hotel wies die Ansprüche zurück und verlangteSchadenersatz für die ihm entstandenen Anwaltskosten.
Nach Auffassung des Langericht Frankurt kommt der Hotelier weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzungen in Betracht.Dies insbesondere deswegen, da er seine Gäste vor Nutzung angewiesen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Eine weitergehende Prüfungspflicht vor einer ersten Rechtsverletzung bestand aufgrund der Verschlüsselung nicht.
Das Gericht sah daher in der Abmahnung einen verstoß gegen § 823 I BGB, nämlich einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dieser eingriff geschah auch schuldhaft, da Sie ohne viorhergehende Prüfung die Abhmahnung ausgesprochen hatte. 
Interessant ist die Formlulierung des Gericht, dass eine weitergehende Prüfugspflicht jedenfalls nicht vor einer ersten RFechtsverletzung besteht. Damit hat es sich eine Hintertür für den Fall offen gelassen, wenn im Hotel bereits vorher solche Verletzungen stattgefunden haben.&nbsp;
Das LG Hamburg, Urteil vom 25.10.2010, Az.: 310 O 433/10 hat hingegen eine Haftung eines Internetcafes festgestellt, da es den erforderlichenPort nicht gesperrt hatte.&nbsp;
Die Urteile zeigen das Unternehmen wie Hotels, Internetcafes, usw. sich gegen Abmahnungen schützen können, indem Sie ein verschlüsseltes W-LAN verwenden, die entsprechenden Ports sperren (Internetcafe) und die Nutzer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. 
Gleiches gilt für grds. für Haftung im privaten Bereich. So hat das AG Frankfurt, Urteil vom 
17.09.2009, Az.:31 C 975/08-10) festgestellt, dass es ausreicht, wenn der Anschlussinhaber das minderjährige Kind ausdrücklich über verbotene Downloads im Internet belehrt und ein ausdrückliches Verbot ausspricht. Ebenso LG Mannheim, Urteil vom 30.01.2007, Az. 2 O 71/06). So sei eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ohne konkreten Anlass für den Anschlussinhaber nicht zumutbar 
Höhere Anforderungen stellt insoweit das LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09 Hier verlangt das Gericht eine kontinuierliche Überwachung. &nbsp;z. B. durch Benutzerkonten mit beschränkten Rechten oder die Installation einer Firewall, in der die gebräuchlichsten Filesharing-Ports gesperrt sind. Ebenso LG köln, Urteil vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10.&nbsp;
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr weiter Abmahnungen. 
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen.
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schrenk.net 

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			<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 09:31:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hersteller dürfen Verkauf hochwertiger Markenware auf eBay verbieten</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hersteller-duerfen-verkauf-hochwertiger-markenware-auf-ebay-verbieten.html</link>
			<description>Nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.03.2008, Az. 7 O 263/07 dürfen Produzenten von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.03.2008, Az. 7 O 263/07 dürfen Produzenten von Markenartikeln den Handel mit ihren Produkten auf eBay verbieten, weil die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Klägerin, Hersteller der Scout-Schulranzen, verstößt laut dem Gerichtsurteil nicht gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht, wenn sie ihren Fachhändlern den Verkauf über eBay untersagt und sie verpflichtet, für den Verkauf hochpreisiger Markenware im Internet bestimmte Vorgaben zu erfüllen – nämlich die Einrichtung eines stationären Einzelgeschäfts mit dem Ambiente eines Fachgeschäfts, die Bevorratung und das Angebot sämtlicher Markenprodukte einschließlich Ergänzungswaren, der Einsatz von kompetentem Fachpersonal und die Öffnung des Geschäfts während der ortsüblichen Ladenöffnungszeiten oder aber den Betrieb eines eigenen Onlineshops, der diese Anforderungen erfüllt. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Kriterien, die die Klägerin aufgestellt hatte, fallen laut LG Mannheim nicht unter §1 GWB (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen) sondern sind </span><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;(...) eine Form des Warenabsatzes, bei der die Hersteller bestimmte Anforderungen an die Verkaufsstätten stellen und diese Kriterien durchsetzen. Sowohl die Fachhandelsbindung (...) als auch die Rahmenbedingungen für den Internetverkauf (…) stellen ebenso wie die übrigen Kriterien qualitative Kriterien für den Verkauf dar.</span></i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Solche Einschränkungen (...) sind dann keine Wettbewerbsbeschränkung i.S. des § 1 GWB, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Gesichtspunkte qualitativer Art anknüpfen, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals oder seiner sachlichen Ausstattung beziehen und diese einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden. (...)&quot;</span></i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 5pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Zu dem handelte es sich um ein „selektives Vertriebssystem“, denn die Kriterien der Klägerin sollten nicht den gesamten Vertrieb über das Internet verbieten, sondern nur eine bestimmte Absatzmethode.</span></p>
<p style="margin-bottom: 5pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Daher verstößt nach Ansicht des Gerichts auch die Weigerung der Klägerin, die Beklagte weiter mit der Markenware zu beliefern auch nicht gegen das Kartellverbot.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Schließlich wurde das Urteil durch das OLG Karlsruhe&nbsp; </span>(Urteil vom 25.11.2009, Az. 6 U 47/08 Kart.) bestätigt. Nach Auffassung des OLG Karlsruhe liegt ebenfalls kein Verstoß gegen das kartellrechtliche Behinderungs- und Diskriminierungsverbot vor. Das Interesse des Verkäufers an der Absatzmethode über die Auktionsplattform tritt hinter das anerkannte Interesse des Herstellers zurück, seine Marken durch die Bindung des Vertriebs in seinem Sinne zu positionieren und deshalb die praktizierte Vertriebsform auszuschließen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><br /> Auch das LG München (24.06.2008, Az.: 33 O 22144/07) räumte dem Unternehmer das Recht ein, dem Besteller den Vertrieb - hier: hochwertige Sportartikel - über Internet-Auktions-Plattformen zu verbieten.</span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Demgegenüber hat das LG Berlin&nbsp;</span>mit Urteil vom 24.07.2007, Az. 16 O 412/07 entschieden, Urteil einen Verstoß gegen § 1 GWB bejaht. </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Zu beachten ist bei dieser Rechtsprechung, dass sie nur für Vertragspartner des Herstellers gilt.</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 10:59:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hörspielreihe Die drei Fragezeichen wird weiter abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hoerspielreihe-die-drei-fragezeichen-wird-weiter-abgemahnt.html</link>
			<description>Uns liegen neue Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. Wieder werden die aktuellen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Uns liegen neue Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor. Wieder werden die aktuellen Folgen der Hörspielreihe &nbsp;</span>„Die drei Fragezeichen“ abgemahnt. 
<span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Aktuell Folgen sind </span>
<span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die drei ???, Tödliches Eis, Folge 142</span>
<span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Und </span>
<span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die drei ???, Die Pokerhölle, Folge 143.</span>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Neben einer Unterlassungserklärung wird für die beiden Folgen ein Schadenersatz in Höhe 1.406,00 € verlangt.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Geldbetrag überweisen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr weiter Abmahnungen. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an <a >kanzlei(at)dr-schrenk.net</a> </span></p>

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			<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 10:37:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hersteller dürfen Verkauf hochwertiger Markenware auf eBay verbieten</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hersteller-duerfen-verkauf-hochwertiger-markenware-auf-ebay-verbieten-1.html</link>
			<description>Nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.03.2008, Az. 7 O 263/07 dürfen Produzenten von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.03.2008, Az. 7 O 263/07 dürfen Produzenten von Markenartikeln den Handel mit ihren Produkten auf eBay verbieten, weil die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet.</span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Klägerin, Hersteller der Scout-Schulranzen, verstößt laut dem Gerichtsurteil nicht gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht, wenn sie ihren Fachhändlern den Verkauf über eBay untersagt und sie verpflichtet, für den Verkauf hochpreisiger Markenware im Internet bestimmte Vorgaben zu erfüllen – nämlich die Einrichtung eines stationären Einzelgeschäfts mit dem Ambiente eines Fachgeschäfts, die Bevorratung und das Angebot sämtlicher Markenprodukte einschließlich Ergänzungswaren, der Einsatz von kompetentem Fachpersonal und die Öffnung des Geschäfts während der ortsüblichen Ladenöffnungszeiten oder aber den Betrieb eines eigenen Onlineshops, der diese Anforderungen erfüllt. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Kriterien, die die Klägerin aufgestellt hatte, fallen laut LG Mannheim nicht unter §1 GWB (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen) sondern sind </span><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;(...) eine Form des Warenabsatzes, bei der die Hersteller bestimmte Anforderungen an die Verkaufsstätten stellen und diese Kriterien durchsetzen. Sowohl die Fachhandelsbindung (...) als auch die Rahmenbedingungen für den Internetverkauf (…) stellen ebenso wie die übrigen Kriterien qualitative Kriterien für den Verkauf dar.</span></i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Solche Einschränkungen (...) sind dann keine Wettbewerbsbeschränkung i.S. des § 1 GWB, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer an objektive Gesichtspunkte qualitativer Art anknüpfen, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals oder seiner sachlichen Ausstattung beziehen und diese einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden. (...)&quot;</span></i><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 5pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Zu dem handelte es sich um ein „selektives Vertriebssystem“, denn die Kriterien der Klägerin sollten nicht den gesamten Vertrieb über das Internet verbieten, sondern nur eine bestimmte Absatzmethode.</span></p>
<p style="margin-bottom: 5pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Daher verstößt nach Ansicht des Gerichts auch die Weigerung der Klägerin, die Beklagte weiter mit der Markenware zu beliefern auch nicht gegen das Kartellverbot.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Schließlich wurde das Urteil durch das OLG Karlsruhe&nbsp; </span>(Urteil vom 25.11.2009, Az. 6 U 47/08 Kart.) bestätigt. Nach Auffassung des OLG Karlsruhe liegt ebenfalls kein Verstoß gegen das kartellrechtliche Behinderungs- und Diskriminierungsverbot vor. Das Interesse des Verkäufers an der Absatzmethode über die Auktionsplattform tritt hinter das anerkannte Interesse des Herstellers zurück, seine Marken durch die Bindung des Vertriebs in seinem Sinne zu positionieren und deshalb die praktizierte Vertriebsform auszuschließen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"><br /> Auch das LG München (24.06.2008, Az.: 33 O 22144/07) räumte dem Unternehmer das Recht ein, dem Besteller den Vertrieb - hier: hochwertige Sportartikel - über Internet-Auktions-Plattformen zu verbieten.</span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Demgegenüber hat das LG Berlin&nbsp;</span>mit Urteil vom 24.07.2007, Az. 16 O 412/07 entschieden, Urteil einen Verstoß gegen § 1 GWB bejaht. </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; line-height: normal;"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Zu beachten ist bei dieser Rechtsprechung, dass sie nur für Vertragspartner des Herstellers gilt.</span></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
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			<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 09:59:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Bezeichnung von Textilien mit „Bambus“ oder „Spunpolyster“ ist unzulässig </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-bezeichnung-von-textilien-mit-bambus-oder-spunpolyster-ist-unzulaes.html</link>
			<description>Das Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.12.2010, Az.: 23 O 90/09KfH hat entschieden, dass die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Das Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.12.2010, Az.: 23 O 90/09KfH hat entschieden, dass die &nbsp;</span>Auszeichnung von Textilien mit der Bezeichnung &nbsp;Bambus“ oder „Spunpolyster als Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz zu qualifizieren sind und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstellen. </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">&nbsp;So sei die Verwendung der Bezeichnung „Bambus“ gemäß § 1 Abs. 1, 2; 3 Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) &nbsp;</span>unzulässig, da es sich nicht um eine Faserbezeichnung im Sinne der Anlage 1 zum TKG handelt. Die richtige Bezeichnung wäre „Viskose“</p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;"><br /> Der Verstoß überschreite auch die Bagatellgrenze des § 3 UWG. Durch die unzutreffende Bezeichnung des Materials als „Bambus“ statt Viskose wird die Fehlvorstellung erweckt, es handele sich um ein Material aus Naturfaser. Diese Vorstellung ist geeignet, die Kaufentscheidung zu beeinträchtigen und den Kunden zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Weiter führt das Gericht aus, dass auch die Bezeichnung des verwendeten Polyestermaterials als „Spunpolyester“ gegen § 1 Abs. 1 und 2 verstößt. &nbsp;</span>Unabhängig davon, ob Polyester &nbsp;versponnen ist oder nicht, ist die Bezeichnung „Polyester“ in dem Anhang zum TKG als korrekte Bezeichnung enthalten und gemäß § 3 TKG zu verwenden. Da die korrekte Bezeichnung vom Beklagten nicht praktiziert worden ist, liegt hierin ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 und Abs. 2 TKG mit der Folge der Unterlassungspflicht. Auch hier liegt nach Auffassung kein Bagatellverstoß vor. Denn die in der Bezeichnung liegende Hervorhebung des Umstandes, dass die Faser versponnen ist, ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, dieses Polyestergarn enthalte gegenüber anderen Polyesterfasern besondere Eigenschaften. </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 08:59:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Bezeichnung von Textilien mit „Bambus“ oder „Spunpolyster“ ist unzulässig </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-bezeichnung-von-textilien-mit-bambus-oder-spunpolyster-ist-unzulaes-1.html</link>
			<description>Das Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.12.2010, Az.: 23 O 90/09KfH hat entschieden, dass die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Das Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.12.2010, Az.: 23 O 90/09KfH hat entschieden, dass die &nbsp;</span>Auszeichnung von Textilien mit der Bezeichnung &nbsp;Bambus“ oder „Spunpolyster als Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz zu qualifizieren sind und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstellen. </p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">&nbsp;So sei die Verwendung der Bezeichnung „Bambus“ gemäß § 1 Abs. 1, 2; 3 Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) &nbsp;</span>unzulässig, da es sich nicht um eine Faserbezeichnung im Sinne der Anlage 1 zum TKG handelt. Die richtige Bezeichnung wäre „Viskose“</p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;"><br /> Der Verstoß überschreite auch die Bagatellgrenze des § 3 UWG. Durch die unzutreffende Bezeichnung des Materials als „Bambus“ statt Viskose wird die Fehlvorstellung erweckt, es handele sich um ein Material aus Naturfaser. Diese Vorstellung ist geeignet, die Kaufentscheidung zu beeinträchtigen und den Kunden zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Weiter führt das Gericht aus, dass auch die Bezeichnung des verwendeten Polyestermaterials als „Spunpolyester“ gegen § 1 Abs. 1 und 2 verstößt. &nbsp;</span>Unabhängig davon, ob Polyester &nbsp;versponnen ist oder nicht, ist die Bezeichnung „Polyester“ in dem Anhang zum TKG als korrekte Bezeichnung enthalten und gemäß § 3 TKG zu verwenden. Da die korrekte Bezeichnung vom Beklagten nicht praktiziert worden ist, liegt hierin ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 und Abs. 2 TKG mit der Folge der Unterlassungspflicht. Auch hier liegt nach Auffassung kein Bagatellverstoß vor. Denn die in der Bezeichnung liegende Hervorhebung des Umstandes, dass die Faser versponnen ist, ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, dieses Polyestergarn enthalte gegenüber anderen Polyesterfasern besondere Eigenschaften. </p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 07:59:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Webdesigner sind Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/webdesigner-sind-kuenstler-im-sinne-der-kuenstlersozialkasse.html</link>
			<description>Das Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 25.02.2010, Az.: S 34 R 321/08 hat brandaktuell entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 25.02.2010, Az.: S 34 R 321/08 hat brandaktuell entschieden, dass Arbeiten wie etwa Satzgestaltung, Layout, grafische Arbeiten, Bildbearbeitungen usw. als künstlerische Leistungen zu qualifizieren seien Beim Web-Design stehe die kreative Gestaltung der Webseite im Vordergrund. Die technische Umsetzung, bei der die einzelnen Elemente des Gesamtdesigns in die Internetseite eingefügt und gepflegt würden, diene ebenso der Vollendung des Gesamtwerks und könne nicht isoliert betrachtet werden. </span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Was war passiert: </span><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein gemeinnütziger Verein wurde aufgefordert Künstlersoziabgaben zu leisten, da im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler vergeben werden. &nbsp;</span>Es wurden insbesondere die Erstellung von Tagungs- und Einladungsflyern, Briefbögen, Visitenkarten, Logos, Bildbearbeitungen und Plakaten sowie das Design und die Progammierung des Internetauftritts bei verschiedenen Firmen in Auftrag gegeben. <span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>
<p style="text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die Klage wurde durch das Sozialgericht wurde mit der obigen Begründung abgewiesen. </span></p>
<p style="line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Bundessozialgericht hat bereits 2005, Az.: B 3 KR 37/04 R entschieden, dass Webdesigner Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse sind. Insoweit ist das Urteil des Sozialgerichts Dortmund nur konsequent. </span></p>

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			<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 13:53:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hat Online-Verkäufer Anspruch auf Wertersatz nach erfolgtem Widerruf?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hat-online-verkaeufer-anspruch-auf-wertersatz-nach-erfolgtem-widerruf.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Cottbus, Urteil vom 10.02.2011, Az.: 41 C 461/10 hat einem Online-Händler einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Amtsgericht Cottbus, Urteil vom 10.02.2011, Az.: 41 C 461/10 hat einem Online-Händler einen Wertersatzanspruch in Höhe von 100% des Kaufpreises zugesprochen., da die ware (Fototapete ) vollkommen beschädigt zurückgegeben wurde. <b><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);"></span></b></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);"><br /> Das Gericht führte &nbsp;</span>zur Begründung aus, dass dem Kläger bei Nichtgefallen des Produktes zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zustehe der Beklagte (Online Händler) &nbsp;aber seinem eigenen Wertersatzanspruch in gleicher Höhe aufrechnen dürfe. Es wurde nachgewiesen, dass die &nbsp;Schäden durch falsches Übereinanderlegen und Zusammendrücken der Ware im Zuge der Rücksendung entstanden sind. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Keinen Wertersatzanspruch hätte der Verkäufer gehabt, wenn die Beschädigung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden wäre, vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">An der aktuellen Entscheidung kann man sehr gut erkennen, dass bei Rücksendung beschädigter Ware genau drauf zu achten ist, wodurch der Schaden entstanden ist. </span><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 14:58:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hat Online-Verkäufer Anspruch auf Wertersatz nach erfolgtem Widerruf?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hat-online-verkaeufer-anspruch-auf-wertersatz-nach-erfolgtem-widerruf-1.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Cottbus, Urteil vom 10.02.2011, Az.: 41 C 461/10 hat einem Online-Händler einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Amtsgericht Cottbus, Urteil vom 10.02.2011, Az.: 41 C 461/10 hat einem Online-Händler einen Wertersatzanspruch in Höhe von 100% des Kaufpreises zugesprochen., da die ware (Fototapete ) vollkommen beschädigt zurückgegeben wurde. <b><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);"></span></b></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);"><br /> Das Gericht führte &nbsp;</span>zur Begründung aus, dass dem Kläger bei Nichtgefallen des Produktes zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zustehe der Beklagte (Online Händler) &nbsp;aber seinem eigenen Wertersatzanspruch in gleicher Höhe aufrechnen dürfe. Es wurde nachgewiesen, dass die &nbsp;Schäden durch falsches Übereinanderlegen und Zusammendrücken der Ware im Zuge der Rücksendung entstanden sind. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Keinen Wertersatzanspruch hätte der Verkäufer gehabt, wenn die Beschädigung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden wäre, vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09. &nbsp;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">An der aktuellen Entscheidung kann man sehr gut erkennen, dass bei Rücksendung beschädigter Ware genau drauf zu achten ist, wodurch der Schaden entstanden ist. </span><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>

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			<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 13:58:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung des Musiktitels „Move It“ der Gruppe Culcha Candela</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-des-musiktitels-move-it-der-gruppe-culcha-candela.html</link>
			<description>Aktuell wird  das illegale down – uplouden auf Tauschbören des Liedes  „Move It“ der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aktuell wird &nbsp;das illegale down – uplouden auf Tauschbören des Liedes &nbsp;„Move It“ der Gruppe Culcha Candela abgemahnt. Das Lied befindet sich auf mehren Samplern wie etwa „Dance Vol 3. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe. </p>
<p style="text-align: justify;">Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise bit torrent) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 € verlangt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Geldbetrag überweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. </p>
<p style="text-align: justify;">Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und &nbsp;kompetent weiterhelfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an <LINK kanzlei@dr-schrenk.net>kanzlei@dr-schrenk.net</link> </p>

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			<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 12:18:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Abmahnung von Herrn RA Oliver Frank Schulz wegen Verletzung des § 13 TMG</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neue-abmahnung-von-herrn-ra-oliver-frank-schulz-wegen-verletzung-des-13-tmg.html</link>
			<description>Unserer Kanzlei wurde abermals eine Abmahnung der JUTAX, RA Oliver Frank Schulz vorgelegt. Diesmal...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unserer Kanzlei wurde abermals eine Abmahnung der JUTAX, RA Oliver Frank Schulz vorgelegt. Diesmal vertreten wird die Firma Mirage Cars, Inhaber Rudolf Griner. &nbsp;Abermals geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen § 13 TMG. Der Streitgegenstand wird wiederum mit 30.000 € beziffert. Betroffen sind nach unserer Kenntnis bisher nur &nbsp;Autohändler aus Bremen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;An der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen erhebliche Zweifel. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir jedem Falle einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Kanzlei Dr. Schenk, &nbsp;Sofort Hilfe unter 0421/56638780 oder unter <LINK kanzlei@dr-schenk.net>kanzlei@dr-schenk.net</link> </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Sat, 26 Feb 2011 10:46:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Abmahnung von Herrn RA Oliver Frank Schulz wegen Verletzung des § 13 TMG</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neue-abmahnung-von-herrn-ra-oliver-frank-schulz-wegen-verletzung-des-13-tmg-1.html</link>
			<description>Unserer Kanzlei wurde abermals eine Abmahnung der JUTAX, RA Oliver Frank Schulz vorgelegt. Diesmal...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unserer Kanzlei wurde abermals eine Abmahnung der JUTAX, RA Oliver Frank Schulz vorgelegt. Diesmal vertreten wird die Firma Mirage Cars, Inhaber Rudolf Griner. &nbsp;Abermals geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen § 13 TMG. Der Streitgegenstand wird wiederum mit 30.000 € beziffert. Betroffen sind nach unserer Kenntnis bisher nur &nbsp;Autohändler aus Bremen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;An der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen erhebliche Zweifel. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir jedem Falle einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Kanzlei Dr. Schenk, &nbsp;Sofort Hilfe unter 0421/56638780 oder unter <LINK kanzlei@dr-schenk.net>kanzlei@dr-schenk.net</link> </p>

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			<pubDate>Sat, 26 Feb 2011 09:46:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Zweifel an der Ermittlung des Anschlussinhabers</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-zweifel-an-der-ermittlung-des-anschlussinhabers.html</link>
			<description>Das OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2011, Az.: 6 W 5/11 hat entschieden das im Einzelfalls durchaus...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2011, Az.: 6 W 5/11 hat entschieden das im Einzelfalls durchaus erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Ermittlung des Anschlussinhabers über die IP Adresse bestehen können. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ein Abgemahnter hatte Beschwerde gegen die Auskunftserteilung eingelegt, die schließlich zur Abmahnung führte. Nachdem das LG Köln der Beschwerde nicht abgeholfen hatte wurde die Sache dem OLG Köln zur Entscheidung vorgelegt. &nbsp;</span>&nbsp;Das OLG hat der Beschwerde im vollem Umfang stattgegeben. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">So konnte nach Einsichtnahme in die Akte, die zu dem Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG vorlag, festgestellt &nbsp;</span>werden, dass zahlreiche der auf der dort befindlichen IP-Adressliste enthaltene IP-Adresssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fehlerhaft ermittelt worden waren. So wurde festgestellt, gleich in mehreren Fällen IP-Adressen in doppelter oder gar dreifacher Ausführung, die aber jeweils zu angeblich unterschiedlichen Ermittlungszeitpunkten geloggt wurden. Das OLG Köln stellte hierbei fest, &nbsp;dass jedenfalls nach spätestens 24 Stunden eine Zwangstrennung der jeweiligen Internetverbindung durchgeführt wird und daher die IP Adresse spätestens alle 24 Stunden neu verteilt wird. Hinzu kommt, dass bei Trennung der Verbindung durch den Nutzer ebenfalls jeweils wieder eine neue IP Adresse vergeben wird. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass es daher mehr als unwahrscheinlich sei, dass demselben Anschlussinhaber nacheinander zufällig mehrfach dieselbe IP-Adresse zugewiesen werde. Dies zu Grunde gelegt musste die Ermittlung fehlerhaft gewesen sein. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Urteil zeigt, dass im Einzelfall durchaus Möglichkeiten gegeben sind, sich gegen Abmahnungen wegen illegalen download bzw. Upload &nbsp;</span>zur Wehr zu setzen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Kanzlei Dr. Schenk, Sofort Hilfe unter: 0421-56638780</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></p>

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			<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 14:14:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundeskartellamt mahnt RTL und Pro 7 ab!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bundeskartellamt-mahnt-rtl-und-pro-7-ab.html</link>
			<description>Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Vorhaben von RTL und Pro 7 ein Gemeinschaftsunternehmen für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Vorhaben von RTL und Pro 7 ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und Betrieb einer Online-Video Plattform zu gründen Pro7Sat1* Bedenken und die Unternehmen daher abgemahnt und Ihnen Gelegenheit gegeben bis zum 21.03.2011 Stellung zu nehmen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Überprüfung ist das Bundeskartellamt zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das bereits bestehende marktbeherrschende „Duopol“ der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung noch weiter verstärken würde.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;Das Bundeskartellamt hat sich bei der Bewertung des Vorhabens umfassend mit den möglichen positiven Auswirkungen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-on Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Die beteiligten Unternehmen waren jedoch nicht bereit, die geplante Plattform soweit zu öffnen.</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 06:52:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundeskartellamt mahnt RTL und Pro 7 ab!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bundeskartellamt-mahnt-rtl-und-pro-7-ab-1.html</link>
			<description>Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Vorhaben von RTL und Pro 7 ein Gemeinschaftsunternehmen für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Bundeskartellamt hat gegenüber dem Vorhaben von RTL und Pro 7 ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und Betrieb einer Online-Video Plattform zu gründen Pro7Sat1* Bedenken und die Unternehmen daher abgemahnt und Ihnen Gelegenheit gegeben bis zum 21.03.2011 Stellung zu nehmen. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Überprüfung ist das Bundeskartellamt zum vorläufigen Ergebnis gelangt, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das bereits bestehende marktbeherrschende „Duopol“ der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung noch weiter verstärken würde.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;Das Bundeskartellamt hat sich bei der Bewertung des Vorhabens umfassend mit den möglichen positiven Auswirkungen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-on Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Die beteiligten Unternehmen waren jedoch nicht bereit, die geplante Plattform soweit zu öffnen.</p>

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			<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 05:52:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gastwirt kann Verkauf von alkoholischen Getränken zu reduzierten Preisen untersagen </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gastwirt-kann-verkauf-von-alkoholischen-getraenken-zu-reduzierten-preisen-untersagen.html</link>
			<description>Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02 2011, Aktenzeichen: 6 B 10231/11.OVG...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02 2011, Aktenzeichen: 6 B 10231/11.OVG einem Gastwirt untersagt, alkoholische Getränke zu reduzierten Preisen anzubieten, wenn er mit diesem Angebot gezielt ein jugendliches Publikum anspricht. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Gastwirt plante im Februar 2011 eine &quot;10 für 10&quot; Veranstaltung. Hierbei sollten10 Getränke 10 € kosten. Ebenso beabsichtigte er eine sog &quot;1 Euro-Party&quot; an denen jedes Getränk 1 € kosten sollte. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die zuständige Gaststättenbehörde untersagte dem Gastwirt die alkoholischen Getränke zu reduzierten Preisen anzubieten. &nbsp;</span>Hiergegen legte der Gastwirt erfolglos Widerspruch ein, so dass er schließlich Klag erheben musste. &nbsp;
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht gab jedoch der Behörde recht. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es führt wie folgt aus:</span>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Die &quot;1 Euro-Party&quot; begründe für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr. Denn das Preiskonzept &quot;viel Alkohol für wenig Geld&quot; könne die vom Antragsteller speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu veranlassen, Alkohol im Übermaß zu konsumieren. Dies gelte erst recht für die &quot;10 für 10&quot;-Veranstaltung. Der Gesundheitsgefährdung könne nicht entgegengehalten werden, es sei bei Jugendlichen nicht unüblich, alkoholische Getränke außerhalb des Lokals oder vor dessen Besuch zu konsumieren, um die Kosten für Getränke niedrig zu halten (sog. &quot;Vorglühen). Die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren würden nicht durch die Verlagerung dieses &quot;Vorglühen&quot; in die Räume des Antragstellers verringert. Vielmehr verbleibe es gerade bei der vom Gesetzgeber bekämpften Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen. Ihr sei die Gaststättenbehörde mit der erteilten Auflage zu Recht entgegengetreten.“ </span></p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Quelle: Pressemitteilung des OVG Koblenz v. 21.02.2011</span></i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 13:14:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gastwirt kann Verkauf von alkoholischen Getränken zu reduzierten Preisen untersagen </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gastwirt-kann-verkauf-von-alkoholischen-getraenken-zu-reduzierten-preisen-untersagen-1.html</link>
			<description>Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02 2011, Aktenzeichen: 6 B 10231/11.OVG...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02 2011, Aktenzeichen: 6 B 10231/11.OVG einem Gastwirt untersagt, alkoholische Getränke zu reduzierten Preisen anzubieten, wenn er mit diesem Angebot gezielt ein jugendliches Publikum anspricht. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der Gastwirt plante im Februar 2011 eine &quot;10 für 10&quot; Veranstaltung. Hierbei sollten10 Getränke 10 € kosten. Ebenso beabsichtigte er eine sog &quot;1 Euro-Party&quot; an denen jedes Getränk 1 € kosten sollte. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Die zuständige Gaststättenbehörde untersagte dem Gastwirt die alkoholischen Getränke zu reduzierten Preisen anzubieten. &nbsp;</span>Hiergegen legte der Gastwirt erfolglos Widerspruch ein, so dass er schließlich Klag erheben musste. &nbsp;
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht gab jedoch der Behörde recht. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Es führt wie folgt aus:</span>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Die &quot;1 Euro-Party&quot; begründe für die insbesondere jugendlichen Besucher der Veranstaltung eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefahr. Denn das Preiskonzept &quot;viel Alkohol für wenig Geld&quot; könne die vom Antragsteller speziell angesprochene Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu veranlassen, Alkohol im Übermaß zu konsumieren. Dies gelte erst recht für die &quot;10 für 10&quot;-Veranstaltung. Der Gesundheitsgefährdung könne nicht entgegengehalten werden, es sei bei Jugendlichen nicht unüblich, alkoholische Getränke außerhalb des Lokals oder vor dessen Besuch zu konsumieren, um die Kosten für Getränke niedrig zu halten (sog. &quot;Vorglühen). Die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren würden nicht durch die Verlagerung dieses &quot;Vorglühen&quot; in die Räume des Antragstellers verringert. Vielmehr verbleibe es gerade bei der vom Gesetzgeber bekämpften Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen. Ihr sei die Gaststättenbehörde mit der erteilten Auflage zu Recht entgegengetreten.“ </span></p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Quelle: Pressemitteilung des OVG Koblenz v. 21.02.2011</span></i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 12:14:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung wegen fehlender/ungenügender Datenschutzerklärung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-wegen-fehlenderungenuegender-datenschutzerklaerung.html</link>
			<description>Akltuell mahnt die Firma M. Fakro Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Akltuell mahnt die Firma M. Fakro Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz Autohändler in Bremen wegen angeblichen Verstoß gegen das Telemediengesetz ab. Gegenstand der Abmahnung sind ungenügende/fehlende &nbsp;Angaben bei der Datenschutzerklärung auf deren Webseiten. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Gegenstandswert wird mit 30.000 € beziffert. </p>
<p style="text-align: justify;">RA Oliver Frank Schulz mahnt durch die Dr. Holz GmbH wegen desselben Verstoßes auch Immobilienmakler ab. </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">An der Berechtigung der Abmahnbungen bestehen aus mehreren Gründen berechtigte Zweifel. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres abgegeben und ebenso nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt ist dringend zu empfehlen. </p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 10:12:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung wegen fehlender/ungenügender Datenschutzerklärung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-wegen-fehlenderungenuegender-datenschutzerklaerung-1.html</link>
			<description>Akltuell mahnt die Firma M. Fakro Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Akltuell mahnt die Firma M. Fakro Automobile durch die Kanzlei JUTAX, Rechtsanwalt Oliver Frank Schulz Autohändler in Bremen wegen angeblichen Verstoß gegen das Telemediengesetz ab. Gegenstand der Abmahnung sind ungenügende/fehlende &nbsp;Angaben bei der Datenschutzerklärung auf deren Webseiten. &nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Gegenstandswert wird mit 30.000 € beziffert. </p>
<p style="text-align: justify;">RA Oliver Frank Schulz mahnt durch die Dr. Holz GmbH wegen desselben Verstoßes auch Immobilienmakler ab. </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">An der Berechtigung der Abmahnbungen bestehen aus mehreren Gründen berechtigte Zweifel. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres abgegeben und ebenso nicht die verlangte Zahlung geleistet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine anwaltliche Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt ist dringend zu empfehlen. </p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 09:12:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Zusendung der Ware nach Ausspruch des Widerrufs unzulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-zusendung-der-ware-nach-ausspruch-des-widerrufs-unzulaessig.html</link>
			<description>Das OLG Koblenz, Urteil Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09 hat entschieden, dass  das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das OLG Koblenz, Urteil Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09 hat entschieden, dass&nbsp; das Zusenden von Waren nach einem erfolgten Widerruf eine unzumutbare Belästigung im Sinne des 7 UWG handelt, da ein Versand von nicht gewünschter Ware als Förderung des Absatzes dieser Waren dient und somit als Werbung zu werten ist. Diese ist&nbsp;als wettbewerbswidrig zu betrachten, da sie aufgrund eines ausdrücklichen Widerrufs unerwünscht ist. Unerheblich ist es </span><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ob die Zusendung der Ware auf einem Versehen seitens des Shop Betreibers basiert. Ein Verstoß gegen § 7 UWG setzt kein Verschulden auf Seiten des werbenden Unternehmers voraus.</span></i></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></i></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">Shop Betreiber tun daher gut daran, den erklärten Widerruf umgehend ins System einzupflegen, um eine Versendung der Ware zu verhindern. </span></i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 14:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Zusendung der Ware nach Ausspruch des Widerrufs unzulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-zusendung-der-ware-nach-ausspruch-des-widerrufs-unzulaessig-1.html</link>
			<description>Das OLG Koblenz, Urteil Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09 hat entschieden, dass  das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das OLG Koblenz, Urteil Urteil vom 17.06.2009, Az. 9 U 120/09 hat entschieden, dass&nbsp; das Zusenden von Waren nach einem erfolgten Widerruf eine unzumutbare Belästigung im Sinne des 7 UWG handelt, da ein Versand von nicht gewünschter Ware als Förderung des Absatzes dieser Waren dient und somit als Werbung zu werten ist. Diese ist&nbsp;als wettbewerbswidrig zu betrachten, da sie aufgrund eines ausdrücklichen Widerrufs unerwünscht ist. Unerheblich ist es </span><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Ob die Zusendung der Ware auf einem Versehen seitens des Shop Betreibers basiert. Ein Verstoß gegen § 7 UWG setzt kein Verschulden auf Seiten des werbenden Unternehmers voraus.</span></i></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span></i></p>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: 16pt;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">Shop Betreiber tun daher gut daran, den erklärten Widerruf umgehend ins System einzupflegen, um eine Versendung der Ware zu verhindern. </span></i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 13:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Durchgestrichene Preise in Online Shops sind zulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-durchgestrichene-preise-in-online-shops-sind-zulaessig.html</link>
			<description>Bietet ein Onlineshopbetreiber ein Produkt an,  bei dem er einen Preisnachlass gewährt und neben...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<font face="Arial">Bietet ein Onlineshopbetreiber ein Produkt an,  bei dem er einen Preisnachlass gewährt und neben dem aktuellen auch den alten,  aber durchgestrichenen Verkaufspreis angibt, so stellt dies keine Irreführung  dar.</font>
<font face="Arial">Nachdem ein Internetschuhhändller ein Paar  Markenschuhe mit &quot;Statt 49,95 EUR<i> (durchgestrichen) </i>nur 19,95 EUR&quot;  angepriesen hatte, wurde er von einem Mitbewerber abgemahnt und dieser erwirkte  eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf. Das Oberlandesgericht  Düsseldort hat die Verfügung mit Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10 wieder  aufgehoben, da es der Meinung war, ein Durschnittsverbraucher könne ohne  Weiteres erkennen, ob es sich bei dem duchgstrichenen Preis um den früher  verlangten Preis des Internethändlers handelt. So hieß es wörtlich in dem  Urteil: </font>
<i><font face="Arial">„Mit der beanstandeten Werbung hat der  Antragsgegner keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1  Nr. 2 UWG vorgenommen. Die Werbung schafft keine Unklarheiten über einen  besonderen Preisvorteil oder den Preis selbst oder die Art und Weise, wie er  berechnet wird.“</font></i>
Ob dies jedoch in allen Fällen der Werbung der gilt bleibt abzuwarten. Die Frage wird sehr kontrovers diskutiert und es kommt teilweise auf den Einzelfall an. Shopbetreiber sollten derartige Anpreisungen daher immer rechtlich prüfen lassen, um unnötige Abmahnungen zu vewrmeiden. 
]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 10:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Durchgestrichene Preise in Online Shops sind zulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-durchgestrichene-preise-in-online-shops-sind-zulaessig-1.html</link>
			<description>Bietet ein Onlineshopbetreiber ein Produkt an,  bei dem er einen Preisnachlass gewährt und neben...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<font face="Arial">Bietet ein Onlineshopbetreiber ein Produkt an,  bei dem er einen Preisnachlass gewährt und neben dem aktuellen auch den alten,  aber durchgestrichenen Verkaufspreis angibt, so stellt dies keine Irreführung  dar.</font>
<font face="Arial">Nachdem ein Internetschuhhändller ein Paar  Markenschuhe mit &quot;Statt 49,95 EUR<i> (durchgestrichen) </i>nur 19,95 EUR&quot;  angepriesen hatte, wurde er von einem Mitbewerber abgemahnt und dieser erwirkte  eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf. Das Oberlandesgericht  Düsseldort hat die Verfügung mit Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10 wieder  aufgehoben, da es der Meinung war, ein Durschnittsverbraucher könne ohne  Weiteres erkennen, ob es sich bei dem duchgstrichenen Preis um den früher  verlangten Preis des Internethändlers handelt. So hieß es wörtlich in dem  Urteil: </font>
<i><font face="Arial">„Mit der beanstandeten Werbung hat der  Antragsgegner keine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1  Nr. 2 UWG vorgenommen. Die Werbung schafft keine Unklarheiten über einen  besonderen Preisvorteil oder den Preis selbst oder die Art und Weise, wie er  berechnet wird.“</font></i>
Ob dies jedoch in allen Fällen der Werbung der gilt bleibt abzuwarten. Die Frage wird sehr kontrovers diskutiert und es kommt teilweise auf den Einzelfall an. Shopbetreiber sollten derartige Anpreisungen daher immer rechtlich prüfen lassen, um unnötige Abmahnungen zu vewrmeiden. 


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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 09:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Strafverfahren wegen Angebot von Abofallen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/strafverfahren-wegen-angebot-von-abofallen.html</link>
			<description>Zwei Verdächtige wurden am 05.02.2011 in Lüneburg festgenommen. Sie sollen ca. 65.000 Menschen im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zwei Verdächtige wurden am 05.02.2011 in Lüneburg festgenommen. Sie sollen ca. 65.000 Menschen im Internet betrogen haben. Der Gesamtschaden soll sich auf ca. 5 Millionen Euro belaufen.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorgeworfen wird den Verdächtigen seit Ende 2008 Rechnungen &nbsp;zwischen 60 bis 80 € für angeblich abgeschlossene Abonnementverträge für Computerprogramme verschickt zu haben. Ebenfalls wurden auch umfangreich Inkassoaufforderungen versandt. Absender waren insgesamt neun Firmen mit Sitzen in verschiedenen Städten. Die Namen der Firmen sind Bellerdorf Premium Media Limited, &nbsp;Online Premium Content Limited, online Abrechnungen GmbH, online downloaden Service, Facturing GmbH, Fast Com Solution GmbH, Zahl-doch-einfach-Gesellschaft für Inkasso, die Xia Verwaltungs GmbH und die Varelia GmbH. Die Firmen &nbsp;sind mittlerweile nicht mehr im Internet präsent. </p>
<p style="text-align: justify;">Vorgeworfen wird den Verdächtigen gemeinsam mit weiteren Tätern und mit Hilfe der neun Firmen Internetseiten platziert zu haben, die von Suchmaschinen angesteuert wurden, sobald der Nutzer nach Standartprogrammen gesucht hat, die üblicher Weise kostenlos herunter geladen werden können. Insgesamt sollen so 230 Programme angeboten worden sein. Laut Aussage der Geschädigten hat es auf den Seiten keinerlei Hinweis auf die Zahlungspflichtigkeit der Programme gegeben. &nbsp;&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Bei solchen Geschäftstätigkeiten handelt es sich nicht nur um Betrug gegenüber den Nutzern, sondern auch um eine Urheberverletzung der Hersteller der Programme, welche nach deren willen Gratis angeboten werden sollte.&nbsp; Neben dem Strafverfahren drohen daher auch Schadenersatzansprüche, die durchaus im Millionenbereich liegen könnten.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das aktuelle Urteil des LG Hamburg, Urteil vom 10.10.2010, Az.: 406 O 50/10. Hier hatte der Hersteller Mozilla gegen Abofallen-Betreiber eine Unterlassungsklage eingereicht und gewonnen. </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 13:06:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Strafverfahren wegen Angebot von Abofallen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/strafverfahren-wegen-angebot-von-abofallen-1.html</link>
			<description>Zwei Verdächtige wurden am 05.02.2011 in Lüneburg festgenommen. Sie sollen ca. 65.000 Menschen im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zwei Verdächtige wurden am 05.02.2011 in Lüneburg festgenommen. Sie sollen ca. 65.000 Menschen im Internet betrogen haben. Der Gesamtschaden soll sich auf ca. 5 Millionen Euro belaufen.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorgeworfen wird den Verdächtigen seit Ende 2008 Rechnungen &nbsp;zwischen 60 bis 80 € für angeblich abgeschlossene Abonnementverträge für Computerprogramme verschickt zu haben. Ebenfalls wurden auch umfangreich Inkassoaufforderungen versandt. Absender waren insgesamt neun Firmen mit Sitzen in verschiedenen Städten. Die Namen der Firmen sind Bellerdorf Premium Media Limited, &nbsp;Online Premium Content Limited, online Abrechnungen GmbH, online downloaden Service, Facturing GmbH, Fast Com Solution GmbH, Zahl-doch-einfach-Gesellschaft für Inkasso, die Xia Verwaltungs GmbH und die Varelia GmbH. Die Firmen &nbsp;sind mittlerweile nicht mehr im Internet präsent. </p>
<p style="text-align: justify;">Vorgeworfen wird den Verdächtigen gemeinsam mit weiteren Tätern und mit Hilfe der neun Firmen Internetseiten platziert zu haben, die von Suchmaschinen angesteuert wurden, sobald der Nutzer nach Standartprogrammen gesucht hat, die üblicher Weise kostenlos herunter geladen werden können. Insgesamt sollen so 230 Programme angeboten worden sein. Laut Aussage der Geschädigten hat es auf den Seiten keinerlei Hinweis auf die Zahlungspflichtigkeit der Programme gegeben. &nbsp;&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Bei solchen Geschäftstätigkeiten handelt es sich nicht nur um Betrug gegenüber den Nutzern, sondern auch um eine Urheberverletzung der Hersteller der Programme, welche nach deren willen Gratis angeboten werden sollte.&nbsp; Neben dem Strafverfahren drohen daher auch Schadenersatzansprüche, die durchaus im Millionenbereich liegen könnten.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das aktuelle Urteil des LG Hamburg, Urteil vom 10.10.2010, Az.: 406 O 50/10. Hier hatte der Hersteller Mozilla gegen Abofallen-Betreiber eine Unterlassungsklage eingereicht und gewonnen. </p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 12:06:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Lebensmittelrecht: Werbung mit Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ unzulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lebensmittelrecht-werbung-mit-slogan-so-wichtig-wie-das-taegliche-glas-milch-unzulaessig.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10) hat einem namenhaften...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10) hat einem namenhaften Milchproduktehersteller verboten, den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ in Ihrer Werbung zu verwenden. </p>
<p style="text-align: justify;">Die Werbung befand sich auf einem, Früchtequark. Das Gericht hat diese Werbung als irreführend angesehen, weil wesentliche Punkte verschleiert werden </p>
<p style="text-align: justify;">Zwar enthalte der Quark den gleichen Calcium Gehalt, enthalte aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Eltern werde durch den Slogan suggeriert, &nbsp;dass man das tägliche Glas Milch durch den Quark ersetzen könne. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Urteil steht in einer Linie mit anderen aktuellen Urteilen. Mit der Einführung der Health Claims Verordnung werden Werbungen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen &nbsp;sehr kritisch beurteilt.&nbsp; </p>
<p style="text-align: justify;">Die Kanzlei Dr. Schenk berät und vertritt Unternehmen zu allen Fragen des Lebensmittelrechts. &nbsp;</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 10:05:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MLM-Recht: LR unterliegt ehemaligen Orgaleiter bei der Durchsetzung einer Vertragsstrafe </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mlm-recht-lr-unterliegt-ehemaligen-orgaleiter-bei-der-durchsetzung-einer-vertragsstrafe.html</link>
			<description>Mit Urteil  vom 12.01.2011 hat das Landgericht Münster, Az.: 04 O 308/10 für Recht erkannt,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit Urteil&nbsp; vom 12.01.2011 hat das Landgericht Münster, Az.: 04 O 308/10 für Recht erkannt, dass der LR Health &amp; Beauty Systems GmbH kein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € gegen einen ehemaligen Orgaleiter zusteht. </p>
<p style="text-align: justify;">Hintergrund der Klage war, dass ein ehemaliger Orgaleiter angeblich abwerbend tätig geworden und später zu der Konkurrenzfirma Network World Alliance GmbH (NWA) gewechselt war. LR meinte daher, dass Ihr aufgrund eines vertraglich vereinbarten Abwerbe-Verbotes eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € zustehe.&nbsp; Dies sah das Gericht anders.&nbsp; Das Gericht musste sich hierbei noch nicht einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob tatsächlich eine Abwerbung vorgelegen hatte, da die vertragliche Vertragstrafenklausel eine Abwerbung nicht umfasst. Es bleibt abzuwarten, ob LR gegen die Entscheidung Berufung einlegt. </p>
<p style="text-align: justify;">Die Klage von LR ist im Übrigen kein Einzelfall. Die Kanzlei Dr. Schenk vertritt zahlreiche ehemalige Orgaleiter&nbsp; die von LR auf Zahlung einer Vertragsstrafe verklagt wurden. In einem weiteren Parallelverfahren hat LR mittlerweile die&nbsp; Klage zurückgenommen. </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 09:44:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Lebensmittelrecht: Werbung mit Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ unzulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lebensmittelrecht-werbung-mit-slogan-so-wichtig-wie-das-taegliche-glas-milch-unzulaessig-1.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10) hat einem namenhaften...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10) hat einem namenhaften Milchproduktehersteller verboten, den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ in Ihrer Werbung zu verwenden. </p>
<p style="text-align: justify;">Die Werbung befand sich auf einem, Früchtequark. Das Gericht hat diese Werbung als irreführend angesehen, weil wesentliche Punkte verschleiert werden </p>
<p style="text-align: justify;">Zwar enthalte der Quark den gleichen Calcium Gehalt, enthalte aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Eltern werde durch den Slogan suggeriert, &nbsp;dass man das tägliche Glas Milch durch den Quark ersetzen könne. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Urteil steht in einer Linie mit anderen aktuellen Urteilen. Mit der Einführung der Health Claims Verordnung werden Werbungen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen &nbsp;sehr kritisch beurteilt.&nbsp; </p>
<p style="text-align: justify;">Die Kanzlei Dr. Schenk berät und vertritt Unternehmen zu allen Fragen des Lebensmittelrechts. &nbsp;</p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 09:05:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MLM-Recht: LR unterliegt ehemaligen Orgaleiter bei der Durchsetzung einer Vertragsstrafe </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mlm-recht-lr-unterliegt-ehemaligen-orgaleiter-bei-der-durchsetzung-einer-vertragsstrafe-1.html</link>
			<description>Mit Urteil  vom 12.01.2011 hat das Landgericht Münster, Az.: 04 O 308/10 für Recht erkannt,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit Urteil&nbsp; vom 12.01.2011 hat das Landgericht Münster, Az.: 04 O 308/10 für Recht erkannt, dass der LR Health &amp; Beauty Systems GmbH kein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € gegen einen ehemaligen Orgaleiter zusteht. </p>
<p style="text-align: justify;">Hintergrund der Klage war, dass ein ehemaliger Orgaleiter angeblich abwerbend tätig geworden und später zu der Konkurrenzfirma Network World Alliance GmbH (NWA) gewechselt war. LR meinte daher, dass Ihr aufgrund eines vertraglich vereinbarten Abwerbe-Verbotes eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € zustehe.&nbsp; Dies sah das Gericht anders.&nbsp; Das Gericht musste sich hierbei noch nicht einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob tatsächlich eine Abwerbung vorgelegen hatte, da die vertragliche Vertragstrafenklausel eine Abwerbung nicht umfasst. Es bleibt abzuwarten, ob LR gegen die Entscheidung Berufung einlegt. </p>
<p style="text-align: justify;">Die Klage von LR ist im Übrigen kein Einzelfall. Die Kanzlei Dr. Schenk vertritt zahlreiche ehemalige Orgaleiter&nbsp; die von LR auf Zahlung einer Vertragsstrafe verklagt wurden. In einem weiteren Parallelverfahren hat LR mittlerweile die&nbsp; Klage zurückgenommen. </p>

<hr />

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			<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 08:44:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Haftung für Familienmitglieder</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-haftung-fuer-familienmitglieder.html</link>
			<description>Das Landgericht Köln, Beschluss vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10 hat entschieden, dass der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Landgericht Köln, Beschluss vom 10.01.2011, Az.: 28 O 421/10 hat entschieden, dass der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen im P2P Bereich (Tauschbörsen) auch dann für seine Familienmitglieder haftet, wenn er diese vorher darauf hingewiesen hatte, dass rechtswidrige Inahlte nicht heruntergeladen werden dürfe. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Es sei notwendig, dass sowohl eine ausreichende Sicherung des Modems vorliege, als auch der Zugang zum Internet durch eine Firewall und durch ein Passwort gesichert seien. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Darüber hinaus sei es möglich, für die einzelnen Familienmitglieder Benutzerkonten mit eingeschränkten Rechten einzurichten.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Gericht macht damit nochmals deutlich, dass zum einen technische Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen und zudem Familienmitglieder was in der Regel die Kinder sein werden an der unrechtmäßigen Nutzung durch entsprechende Maßnahmen gehindert werden müssen. Nur dann kann man (evtl) einer Haftung als Anschlussinhaber entgehen.</span></p>
<span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten oder haben Fragen zur Nutzung von&nbsp; </span>Tauschbörsen? Kanzlei Dr. Schenk, Sofort Hilfe unter: 0421/56638780. 

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			<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 08:14:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Online-Werbung im Textilien-Handel mit „Echtheitsgarantie“ ist zulässig. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-online-werbung-im-textilien-handel-mit-echtheitsgarantie-ist-zulaessig.html</link>
			<description>Das OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10 hat entschieden, dass die Werbung für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39); font-weight: normal;">Das OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10 hat entschieden, dass die Werbung für Textilien mit einer Echtheitsgarantie auf einer Webseite &nbsp;</span>als zulässig zu bewerten ist. </b>
Es handelt sich nicht um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die unzulässig wäre, da es auf dem Markt des Textilhandels eine Vielzahl von Fälschungen und Imitaten, so dass die Werbung mit einem Echtheitszertifikat legitim ist.]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 09:02:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hausverlosung über das Internet ist unzulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hausverlosung-ueber-das-internet-ist-unzulaessig.html</link>
			<description>Wie das Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 12.01.2011, Az.: VG 6 L 327/10 festgestellt hat,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Wie das Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 12.01.2011, Az.: VG 6 L 327/10 festgestellt hat, sind Hausverlosungen über das Internet unzulässig, da es&nbsp; </span>sich um ein Glückspiel handelt. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">So stellt das Angebot über die Verlosung eines Hauses im Internet auch dann ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags dar, wenn die Durchführung der Verlosung erst bei Zeichnung einer Mindestzahl von Losen angekündigt wird und die Teilnehmer bis zur Erreichung dieser Anzahl Losegegen die Zahlung von 59,00 € Reservierungsgebühr belegen können, die bei Nichtdurchführung der Verlosung abzüglich einer Kostenpauschale von bis zu15,00 € zurückgezahlt werden. Mit der Reservierung eines oder mehrerer Lose hat der Teilnahme willige alles Erforderliche getan, um tatsächlich Inhaber eines Loses zu werden und an der Verlosung teilzunehmen. Insbesondere hat er in Form der auf den Lospreisanzurechnenden Reservierungsgebühr faktisch und für ihn unwiderruflich den Lospreis entrichtet.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Internetverbot verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, hat der EuGH ausdrücklich von seinen im Übrigen geäußerten Bedenken gegen die Ausgestaltung des Glücksspielmonopols ausgenommen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Bei der einmaligen Durchführung einer Hausverlosung kann sich der Veranstalter nicht auf die Dienstleistungsfreiheit nach dem Gemeinschaftsrechtberufen. Diese schützt nämlich nur gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Die einmalige und nicht auf Wiederholung angelegte Verlosung nur eines einzigen Hauses erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Eine Entgeltlichkeit der Hausverlosung findet insbesondere dann nicht statt, wenn der Erlös aus den Losverkäufen abzüglich entstehender Kosten den Verkehrswert der gegenständlichen Liegenschaft nicht übersteigt.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">In gleicher Weise sah dies schon das VG Göttingen, Beschluss vom 12.11.2009, Az: 1 B 247/09. </span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 08:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop Betreiber News: Online-Werbung im Textilien-Handel mit „Echtheitsgarantie“ ist zulässig. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-online-werbung-im-textilien-handel-mit-echtheitsgarantie-ist-zulaessig-1.html</link>
			<description>Das OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10 hat entschieden, dass die Werbung für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39); font-weight: normal;">Das OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az.: I-4 W 121/10 hat entschieden, dass die Werbung für Textilien mit einer Echtheitsgarantie auf einer Webseite &nbsp;</span>als zulässig zu bewerten ist. </b>
Es handelt sich nicht um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die unzulässig wäre, da es auf dem Markt des Textilhandels eine Vielzahl von Fälschungen und Imitaten, so dass die Werbung mit einem Echtheitszertifikat legitim ist.

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			<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 08:02:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hausverlosung über das Internet ist unzulässig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/hausverlosung-ueber-das-internet-ist-unzulaessig-1.html</link>
			<description>Wie das Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 12.01.2011, Az.: VG 6 L 327/10 festgestellt hat,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Wie das Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 12.01.2011, Az.: VG 6 L 327/10 festgestellt hat, sind Hausverlosungen über das Internet unzulässig, da es&nbsp; </span>sich um ein Glückspiel handelt. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">So stellt das Angebot über die Verlosung eines Hauses im Internet auch dann ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags dar, wenn die Durchführung der Verlosung erst bei Zeichnung einer Mindestzahl von Losen angekündigt wird und die Teilnehmer bis zur Erreichung dieser Anzahl Losegegen die Zahlung von 59,00 € Reservierungsgebühr belegen können, die bei Nichtdurchführung der Verlosung abzüglich einer Kostenpauschale von bis zu15,00 € zurückgezahlt werden. Mit der Reservierung eines oder mehrerer Lose hat der Teilnahme willige alles Erforderliche getan, um tatsächlich Inhaber eines Loses zu werden und an der Verlosung teilzunehmen. Insbesondere hat er in Form der auf den Lospreisanzurechnenden Reservierungsgebühr faktisch und für ihn unwiderruflich den Lospreis entrichtet.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Internetverbot verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, hat der EuGH ausdrücklich von seinen im Übrigen geäußerten Bedenken gegen die Ausgestaltung des Glücksspielmonopols ausgenommen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Bei der einmaligen Durchführung einer Hausverlosung kann sich der Veranstalter nicht auf die Dienstleistungsfreiheit nach dem Gemeinschaftsrechtberufen. Diese schützt nämlich nur gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Die einmalige und nicht auf Wiederholung angelegte Verlosung nur eines einzigen Hauses erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Eine Entgeltlichkeit der Hausverlosung findet insbesondere dann nicht statt, wenn der Erlös aus den Losverkäufen abzüglich entstehender Kosten den Verkehrswert der gegenständlichen Liegenschaft nicht übersteigt.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">In gleicher Weise sah dies schon das VG Göttingen, Beschluss vom 12.11.2009, Az: 1 B 247/09. </span></p>

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			<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 07:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gerüchte-Küche- Filesharing  Datenspeicherung unzulässig?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/geruechte-kueche-filesharing-datenspeicherung-unzulaessig.html</link>
			<description>Unser Kanzlei hat Informationen nach dem der der Bundesgerichtshof  ein Urteil des OLG...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unser Kanzlei hat Informationen nach dem der der Bundesgerichtshof &nbsp;ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 13 U 105/07) aufgehoben haben soll, nach dem die Deutsche Telekom berechtigt sei, eine Woche lang auf Vorrat zu speichern, unter welcher IP-Adresse Internetbenutzer surfen. &nbsp;Noch haben wir keine gesicherten Informationen. &nbsp;Sollte sich dies bestätigen, hätte dies erhebliche Folgen &nbsp;für Filesharing-Abmahnungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Abmahnung erhalten wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen - Kanzlei Dr. Schenk, Bremen, Tel: 0421-56638780<br /></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 08:28:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gerüchte-Küche- Filesharing  Datenspeicherung unzulässig?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/geruechte-kueche-filesharing-datenspeicherung-unzulaessig-1.html</link>
			<description>Unser Kanzlei hat Informationen nach dem der der Bundesgerichtshof  ein Urteil des OLG...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Unser Kanzlei hat Informationen nach dem der der Bundesgerichtshof &nbsp;ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 13 U 105/07) aufgehoben haben soll, nach dem die Deutsche Telekom berechtigt sei, eine Woche lang auf Vorrat zu speichern, unter welcher IP-Adresse Internetbenutzer surfen. &nbsp;Noch haben wir keine gesicherten Informationen. &nbsp;Sollte sich dies bestätigen, hätte dies erhebliche Folgen &nbsp;für Filesharing-Abmahnungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Abmahnung erhalten wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen - Kanzlei Dr. Schenk, Bremen, Tel: 0421-56638780<br /></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 07:28:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Beteiber News -Vorsicht bei „versichertem Versand“! – Onlinehändler tragen die Versendungsgefahr</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-beteiber-news-vorsicht-bei-versichertem-versand-onlinehaendler-tragen-die-versendun.html</link>
			<description>&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 6.11.2007 (Az. 315 O 888/07)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 6.11.2007 (Az. 315 O 888/07) festgestellt, dass die Angabe „versicherter Versand“ im Handel mit privaten Endkunden eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt. 
Gemäß § 447 BGB geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Für den Verbrauchsgüterkauf, also beim Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer, gilt diese Gefahrtragungsregel&nbsp; nach § 474 II BGB nicht. Daher trägt bereits nach dem Gesetz der gewerbliche Verkäufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, bis diese beim Käufer ausgeliefert wird. Das bedeutet, der Verkäufer hat die Kaufsache auf eigene Gefahr zu versenden, somit auch gegebenenfalls mehrfach, bis sie beim Käufer ankommt. Nach dem LG Hamburg ist die Versicherung der Sendung also nur ein Merkmal, das dem Verkäufer zugute kommt und nicht dem Käufer, so dass die herausgestrichene Werbung mit der Aussage „versicherter Versand“ eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.
Diese Angabe ist auch nach § 5 II 1 Nr. 2 UWG irreführend, da ein anzugebender Preisbestandteil, also die Kosten der Versicherung, verschleiert wird.
Außerdem geht das Gericht davon aus, dass den meisten Verbrauchern nicht bekannt ist, dass bei Verbrauchsgüterkäufen ohnehin die Gefahrtragung beim Verkäufer liegt, so dass Verbraucher sich auch falsche Vorstellungen machen, wenn sie die Versicherung als besondere Leistung erwerben.
Diese Linie wurde bereits 2006 von der Verbraucherzentrale Bayern verfolgt, die unter mehrere Versender von Elektroartikeln abmahnte, weil diese von ihren Kunden Beträge zwischen 0,8 und 0,85% vom Bestellwert als Transportversicherung verlangte. Das LG Nürnberg (AZ. 7 O 7325/05) bestätigte diese Auffassung und verurteilte die Abgemahnten zu Unterlassung.
Auch das LG Saarbrücken (Urteil v. 15.9.2006, AZ. 7 I O 94/06) entschied, dass es irreführend sei, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher neben dem unversichrtertem &nbsp;Versand optional einen teureren versicherten Versand anbietet, ohne dass ein gleichzeitiger Hinweis erfolgt, dass der Verkäufer die Transportgefahr trägt.
Es empfiehlt sich daher, bei den Versandangaben beispielsweise „DHL-Paket“ zu wählen und auf die Unterscheidung zwischen versichertem und unversichertem Paket zu verzichten, zumindest nicht ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass dennoch die Gefahr vom Verkäufer zu tragen ist.
Sollten Sie weitere Beratung zum E-Commerce Recht wünschen steht Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Schenk gerne zur Verfügung. &nbsp;&nbsp;
Mitgeteilt von Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 09:35:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Beteiber News -Vorsicht bei „versichertem Versand“! – Onlinehändler tragen die Versendungsgefahr</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-beteiber-news-vorsicht-bei-versichertem-versand-onlinehaendler-tragen-die-versendun-1.html</link>
			<description>&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 6.11.2007 (Az. 315 O 888/07)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 6.11.2007 (Az. 315 O 888/07) festgestellt, dass die Angabe „versicherter Versand“ im Handel mit privaten Endkunden eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt. 
Gemäß § 447 BGB geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Für den Verbrauchsgüterkauf, also beim Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer, gilt diese Gefahrtragungsregel&nbsp; nach § 474 II BGB nicht. Daher trägt bereits nach dem Gesetz der gewerbliche Verkäufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, bis diese beim Käufer ausgeliefert wird. Das bedeutet, der Verkäufer hat die Kaufsache auf eigene Gefahr zu versenden, somit auch gegebenenfalls mehrfach, bis sie beim Käufer ankommt. Nach dem LG Hamburg ist die Versicherung der Sendung also nur ein Merkmal, das dem Verkäufer zugute kommt und nicht dem Käufer, so dass die herausgestrichene Werbung mit der Aussage „versicherter Versand“ eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.
Diese Angabe ist auch nach § 5 II 1 Nr. 2 UWG irreführend, da ein anzugebender Preisbestandteil, also die Kosten der Versicherung, verschleiert wird.
Außerdem geht das Gericht davon aus, dass den meisten Verbrauchern nicht bekannt ist, dass bei Verbrauchsgüterkäufen ohnehin die Gefahrtragung beim Verkäufer liegt, so dass Verbraucher sich auch falsche Vorstellungen machen, wenn sie die Versicherung als besondere Leistung erwerben.
Diese Linie wurde bereits 2006 von der Verbraucherzentrale Bayern verfolgt, die unter mehrere Versender von Elektroartikeln abmahnte, weil diese von ihren Kunden Beträge zwischen 0,8 und 0,85% vom Bestellwert als Transportversicherung verlangte. Das LG Nürnberg (AZ. 7 O 7325/05) bestätigte diese Auffassung und verurteilte die Abgemahnten zu Unterlassung.
Auch das LG Saarbrücken (Urteil v. 15.9.2006, AZ. 7 I O 94/06) entschied, dass es irreführend sei, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher neben dem unversichrtertem &nbsp;Versand optional einen teureren versicherten Versand anbietet, ohne dass ein gleichzeitiger Hinweis erfolgt, dass der Verkäufer die Transportgefahr trägt.
Es empfiehlt sich daher, bei den Versandangaben beispielsweise „DHL-Paket“ zu wählen und auf die Unterscheidung zwischen versichertem und unversichertem Paket zu verzichten, zumindest nicht ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass dennoch die Gefahr vom Verkäufer zu tragen ist.
Sollten Sie weitere Beratung zum E-Commerce Recht wünschen steht Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Schenk gerne zur Verfügung. &nbsp;&nbsp;
Mitgeteilt von Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 08:35:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Impressumspflicht bei Baustellenschild</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/keine-impressumspflicht-bei-baustellenschild.html</link>
			<description>Befindet sich eine Webpseite  noch in Vorbereitung und taucht auf der Seite etwa ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Befindet sich eine Webpseite  noch in Vorbereitung und taucht auf der Seite etwa ein Baustellenschild mit entsprechenden Hinweis auf&nbsp;  bedarf es in Ermangelung  einer hinreichenden geschäftlichen Tätigkeit keines Impressums nach dem TMG, LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 12 O 312/10

]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 08:27:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Impressumspflicht bei Baustellenschild</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/keine-impressumspflicht-bei-baustellenschild-1.html</link>
			<description>Befindet sich eine Webpseite  noch in Vorbereitung und taucht auf der Seite etwa ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Befindet sich eine Webpseite  noch in Vorbereitung und taucht auf der Seite etwa ein Baustellenschild mit entsprechenden Hinweis auf&nbsp;  bedarf es in Ermangelung  einer hinreichenden geschäftlichen Tätigkeit keines Impressums nach dem TMG, LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Az.: 12 O 312/10



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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2011 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 07:27:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Widerrufsrecht: Neuer Gesetzesentwurf!!!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/widerrufsrecht-neuer-gesetzesentwurf.html</link>
			<description>Oder täglich grüßt das Murmeltier</description>
			<content:encoded><![CDATA[<i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">Nach dem sowohl der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 03.09.2010 als auch der Bundesgerichtshof Urteil vom 03.11.2010, Az: VIII ZR 337/09 zur Wertersatzpflicht beim Widerruf von Fernabsatzverträgen entschieden, ist der Gesetzgeber wieder einmal gezwungen die gesetzlichen Regelungen anzupassen. </span></i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dieser neue Gesetzesentwurf wurde heute online gestellt. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im Entwurf heißt es wortwörtlich wie folgt: </span>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span>“Der Anspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher auf Zahlung von Nutzungswertersatz&nbsp;bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz wird <u>eingeschränkt.</u> Der&nbsp;Unternehmer soll zukünftig vom Verbraucher nur Wertersatz erhalten, soweit dieser die&nbsp;gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften&nbsp;und der Funktionsweise hinausgeht. Weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmer&nbsp;den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hingewiesen und über dessen Widerrufsrecht&nbsp;belehrt hat oder dass der Verbraucher von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Auch&nbsp;Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache sollen Verbraucher im Fall des Widerrufs&nbsp;nur leisten müssen, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen&nbsp;ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.”</i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Wieder ein Schlag ins Gesicht für den Online Handel. Ein Ende der Ausdehnung der Verbraucherrechte scheint noch nicht in Sicht. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dem Shop-Betreiber kann wieder einmal nur geraten werden schnellstmöglich sein Widerrufsrecht anzupassen um unnötigen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen. &nbsp;</span></p>
Bei Fragen rund ums Widerrufsrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Soforthilfe unter 0421-56638780. ]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 09:15:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Widerrufsrecht: Neuer Gesetzesentwurf!!!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/widerrufsrecht-neuer-gesetzesentwurf-1.html</link>
			<description>Nach dem sowohl der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 03.09.2010 als auch der Bundesgerichtshof...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">Nach dem sowohl der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 03.09.2010 als auch der Bundesgerichtshof Urteil vom 03.11.2010, Az: VIII ZR 337/09 zur Wertersatzpflicht beim Widerruf von Fernabsatzverträgen entschieden, ist der Gesetzgeber wieder einmal gezwungen die gesetzlichen Regelungen anzupassen. </span></i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dieser neue Gesetzesentwurf wurde heute online gestellt. </span>
<span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Im Entwurf heißt es wortwörtlich wie folgt: </span>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&nbsp;</span>“Der Anspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher auf Zahlung von Nutzungswertersatz&nbsp;bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz wird <u>eingeschränkt.</u> Der&nbsp;Unternehmer soll zukünftig vom Verbraucher nur Wertersatz erhalten, soweit dieser die&nbsp;gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften&nbsp;und der Funktionsweise hinausgeht. Weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmer&nbsp;den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hingewiesen und über dessen Widerrufsrecht&nbsp;belehrt hat oder dass der Verbraucher von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Auch&nbsp;Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache sollen Verbraucher im Fall des Widerrufs&nbsp;nur leisten müssen, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen&nbsp;ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.”</i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Wieder ein Schlag ins Gesicht für den Online Handel. Ein Ende der Ausdehnung der Verbraucherrechte scheint noch nicht in Sicht. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Dem Shop-Betreiber kann wieder einmal nur geraten werden schnellstmöglich sein Widerrufsrecht anzupassen um unnötigen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen. &nbsp;</span></p>
Bei Fragen rund ums Widerrufsrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Soforthilfe unter 0421-56638780. 

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 08:15:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Werbung für Lebensmittel mit Gesundheitsaussagen müssen hinreichend wissenschaftlich belegt sein. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-werbung-fuer-lebensmittel-mit-gesundheitsaussagen-muessen-hinreichend-wissenschaft.html</link>
			<description>Lebensmittelrecht, LFGB</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 17/10 &nbsp;</span>hat entschieden, dass es sich bei der Aussage: </p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;nur durch eine Kombination von Kalium- und Magnesiumcitrat ein umfassender Schutz gegen Orangenhaut(Cellulite)&quot;</span></i></p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">um eine unzulässige Werbeaussage im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LFGB handelt. </span></i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Als Erläuterung wurde ausgeführt, dass die Cellulite durch Säure im Bindegewebe entsteht. Durch die &nbsp;</span>Einnahme des Präparats des Beklagten schütze man sich vor einer solchen Säurebildung. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LFGB liegt eine Irreführung insbesondere dann vor, wenn einem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Das Gericht hat hierzu wie folgt ausgeführt. <span style="color: rgb(39, 39, 39);"></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Diese Aussagen sind in ihrer Allgemeinheit wissenschaftlich keineswegs hinreichend gesichert, wie aus den Ausführungen des erstinstanzlich beauftragten gerichtlichen Sachverständigen Dr. P. (schriftliches Gutachten vom 25.2.2009, Bl. 134 ff. GA, und schriftliche Ergänzung vom 11.9.2009, Bl. 188 ff. GA) folgt. Dabei ist nochmals zu betonen, dass es nicht darauf ankommt, ob die Werbeaussagen zu dem Produkt aus wissenschaftlicher Sicht richtig oder falsch sind. Diese Frage ist entgegen dem Eindruck, den die schriftsätzliche Diskussion der Parteien erweckt, nicht entscheidungserheblich. Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob mit der Darstellung in dem Werbeflyer dem Produkt des Beklagten Wirkungen beigelegt werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind im Sinne des <LINK http://www.juris.de/jportal/portal/t/fmp/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR261810005BJNE001203310&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint>§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LFGB</link>.“</span></i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Urteil ist nicht überraschend, sondern bestätigt die bisherige Rechtsprechung. Bei Werbeaussagen zu Lebensmitteln ist daher äußerste Vorsicht geboten. </span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 08:37:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Werbung für Lebensmittel mit Gesundheitsaussagen müssen hinreichend wissenschaftlich belegt sein. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-werbung-fuer-lebensmittel-mit-gesundheitsaussagen-muessen-hinreichend-wissenschaft-1.html</link>
			<description>Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 17/10  hat entschieden, dass es sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: rgb(39, 39, 39);">Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 17/10 &nbsp;</span>hat entschieden, dass es sich bei der Aussage: </p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">&quot;nur durch eine Kombination von Kalium- und Magnesiumcitrat ein umfassender Schutz gegen Orangenhaut(Cellulite)&quot;</span></i></p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;; font-style: normal;">um eine unzulässige Werbeaussage im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LFGB handelt. </span></i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Als Erläuterung wurde ausgeführt, dass die Cellulite durch Säure im Bindegewebe entsteht. Durch die &nbsp;</span>Einnahme des Präparats des Beklagten schütze man sich vor einer solchen Säurebildung. </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LFGB liegt eine Irreführung insbesondere dann vor, wenn einem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Das Gericht hat hierzu wie folgt ausgeführt. <span style="color: rgb(39, 39, 39);"></span></span></p>
<p style="text-align: justify;"><i><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">„Diese Aussagen sind in ihrer Allgemeinheit wissenschaftlich keineswegs hinreichend gesichert, wie aus den Ausführungen des erstinstanzlich beauftragten gerichtlichen Sachverständigen Dr. P. (schriftliches Gutachten vom 25.2.2009, Bl. 134 ff. GA, und schriftliche Ergänzung vom 11.9.2009, Bl. 188 ff. GA) folgt. Dabei ist nochmals zu betonen, dass es nicht darauf ankommt, ob die Werbeaussagen zu dem Produkt aus wissenschaftlicher Sicht richtig oder falsch sind. Diese Frage ist entgegen dem Eindruck, den die schriftsätzliche Diskussion der Parteien erweckt, nicht entscheidungserheblich. Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob mit der Darstellung in dem Werbeflyer dem Produkt des Beklagten Wirkungen beigelegt werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind im Sinne des <LINK http://www.juris.de/jportal/portal/t/fmp/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR261810005BJNE001203310&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint>§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LFGB</link>.“</span></i></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das Urteil ist nicht überraschend, sondern bestätigt die bisherige Rechtsprechung. Bei Werbeaussagen zu Lebensmitteln ist daher äußerste Vorsicht geboten. </span></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 07:37:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Youtube haftet – Sevenload nicht!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/youtube-haftet-sevenload-nicht.html</link>
			<description>In einer aktuellen Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Hamburg von Ende September (Urteil vom...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In einer aktuellen Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Hamburg von Ende September <i>(Urteil vom 29. September 2010 – Az.: 5 U 9/09)</i> hatten die Hamburger Richter zu entscheiden, ob sich die Videoplattform „sevenload“ die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen mache und damit als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung dafür verantwortlich sein könne.</p>
<p style="text-align: justify;">Entsprechend den Vorgaben, die der BGH in der &quot;chefkoch.de&quot;-Entscheidung aufgestellt hat, bewerteten die Richter des Oberlandesgerichts Hamburg das Video-Portal und lehnten eine Verantwortlichkeit vor Kenntnis für fremde Rechtsverletzungen ab. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht stellte zwar fest, dass eine gewisse Vermischung fremder und eigene Inhalte gegeben sei, diese jedoch nicht ausreiche, um bei einem verständigen Internetnutzer den Eindruck des zu-Eigen-Machens zu erwecken.Vor allem seien die Inhalte gerade nicht mit einem eigenen Kennzeichen des Video-Potals versehen und auch die sonstige Gestaltung des Portals sei ausreichend, um die Unterscheidung zwischen fremden und eigenen Inhalten möglich zu machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch eine Störerhaftung wurde verneint, da im User-Content Bereich einer Video-Plattform in der Regel keine redaktionelle Überprüfung der Inhalte von Nutzen stattfinde. Die bloße Darstellung der Inhalte nach Themengebieten sei noch keine redaktionelle Überprüfung, so das Gericht. Maßgeblich sei aber die Tatsache gewesen, dass das Kerngeschäft der Video-Plattform nicht aus von Nutzern hochgeladenen, sondern aus lizensierten Inhalten bestehe Daher handele es sich bei den Nutzerinhalten nur um ein Zusatzangebot.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch dürfe die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, so dass eine geforderte Erfüllung von etwaigen Prüfpflichten nach den Umständen zumutbar sein müsste. Da bei Sevenload täglich mehr als 50.000 Videos hochgeladen werden, sei eine redaktionelle Prüfung jedes Videos jedenfalls nicht mehr zumutbar, so dass auch Prüfpflichten nicht verletzt seien. </p>
<p style="text-align: justify;">Auch betreibe Sevenload mit dieser Plattform kein „die Rechtsordnung missbilligendes Geschäftsmodell“ und hafte nicht bereits deshalb auf Unterlassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Anders hatte das Landgericht Hamburg&nbsp; <i>(Urteil vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09)</i> im Fall der Videoplattform Youtube entscheiden. Hier bejahte das Gericht eine Haftung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Das Gericht ging hier davon aus, dass die Plattform Youtube sich die Inhalte der Nutzer zu eigen macht. Diese Entscheidung wird aber nicht etwa durch die Entscheidung des OLG Hamburg ausgehebelt, denn es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den beiden Fällen:</p>
<p style="text-align: justify;">Youtube bettet, so das Gericht, die eingestellten Videos derart in den eigenen Aufbau der Seite ein, und kennzeichnet deren Herkunft soweit nicht hinreichend sichtbar, dass der Eindruck entsteht, die Inhalte seien Youtube-eigene. So wird beispielsweise der Name des Nutzers in einem gesonderten Kasten, ohne Verbindung zu dem laufenden Video eingeblendet, das Video selbst hingegen mit der großen Vordergründigen Überschrift „Youtube“ versehen. Auch bei der Einbettung von Youtube-Videos auf anderen Internetseiten sei das Logo „Youtube“ das maßgebliche Herkunftszeichen für das Video, wohingegen der Hinweis „Video zur Verfügung gestellt von Youtube“&nbsp; in Verbindung mit dem Hinweis auf den einstellenden Nutzer („hinzugefügt von...“) im Hinblick auf das Logo auf den ersten Blick kaum erkennbar ist. Auch dies bekräftigt abermals den Eindruck des sich-zu-Eigen-Machens. </p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Insofern ist die Youtube-Entscheidung nicht etwa durch die Sevenload-Entscheidung ausgehebelt worden, sondern die im Chefkoch-Urteil aufgestellten Grundsätze sind sehr differenziert angewendet worden. Es zeigt sich, dass eine genaue Beachtung der einzelnen Grundsätze notwendig ist, um einer Haftung als Störer zu entgehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beratung, Filesharing, Wettbewerbsrecht, Bremen, Anwalt, Abmahnung, </p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 26 Nov 2010 13:33:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Youtube haftet – Sevenload nicht!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/youtube-haftet-sevenload-nicht-1.html</link>
			<description>In einer aktuellen Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Hamburg von Ende September (Urteil vom...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In einer aktuellen Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Hamburg von Ende September <i>(Urteil vom 29. September 2010 – Az.: 5 U 9/09)</i> hatten die Hamburger Richter zu entscheiden, ob sich die Videoplattform „sevenload“ die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen mache und damit als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung dafür verantwortlich sein könne.</p>
<p style="text-align: justify;">Entsprechend den Vorgaben, die der BGH in der &quot;chefkoch.de&quot;-Entscheidung aufgestellt hat, bewerteten die Richter des Oberlandesgerichts Hamburg das Video-Portal und lehnten eine Verantwortlichkeit vor Kenntnis für fremde Rechtsverletzungen ab. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht stellte zwar fest, dass eine gewisse Vermischung fremder und eigene Inhalte gegeben sei, diese jedoch nicht ausreiche, um bei einem verständigen Internetnutzer den Eindruck des zu-Eigen-Machens zu erwecken.Vor allem seien die Inhalte gerade nicht mit einem eigenen Kennzeichen des Video-Potals versehen und auch die sonstige Gestaltung des Portals sei ausreichend, um die Unterscheidung zwischen fremden und eigenen Inhalten möglich zu machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch eine Störerhaftung wurde verneint, da im User-Content Bereich einer Video-Plattform in der Regel keine redaktionelle Überprüfung der Inhalte von Nutzen stattfinde. Die bloße Darstellung der Inhalte nach Themengebieten sei noch keine redaktionelle Überprüfung, so das Gericht. Maßgeblich sei aber die Tatsache gewesen, dass das Kerngeschäft der Video-Plattform nicht aus von Nutzern hochgeladenen, sondern aus lizensierten Inhalten bestehe Daher handele es sich bei den Nutzerinhalten nur um ein Zusatzangebot.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch dürfe die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, so dass eine geforderte Erfüllung von etwaigen Prüfpflichten nach den Umständen zumutbar sein müsste. Da bei Sevenload täglich mehr als 50.000 Videos hochgeladen werden, sei eine redaktionelle Prüfung jedes Videos jedenfalls nicht mehr zumutbar, so dass auch Prüfpflichten nicht verletzt seien. </p>
<p style="text-align: justify;">Auch betreibe Sevenload mit dieser Plattform kein „die Rechtsordnung missbilligendes Geschäftsmodell“ und hafte nicht bereits deshalb auf Unterlassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Anders hatte das Landgericht Hamburg&nbsp; <i>(Urteil vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09)</i> im Fall der Videoplattform Youtube entscheiden. Hier bejahte das Gericht eine Haftung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Das Gericht ging hier davon aus, dass die Plattform Youtube sich die Inhalte der Nutzer zu eigen macht. Diese Entscheidung wird aber nicht etwa durch die Entscheidung des OLG Hamburg ausgehebelt, denn es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den beiden Fällen:</p>
<p style="text-align: justify;">Youtube bettet, so das Gericht, die eingestellten Videos derart in den eigenen Aufbau der Seite ein, und kennzeichnet deren Herkunft soweit nicht hinreichend sichtbar, dass der Eindruck entsteht, die Inhalte seien Youtube-eigene. So wird beispielsweise der Name des Nutzers in einem gesonderten Kasten, ohne Verbindung zu dem laufenden Video eingeblendet, das Video selbst hingegen mit der großen Vordergründigen Überschrift „Youtube“ versehen. Auch bei der Einbettung von Youtube-Videos auf anderen Internetseiten sei das Logo „Youtube“ das maßgebliche Herkunftszeichen für das Video, wohingegen der Hinweis „Video zur Verfügung gestellt von Youtube“&nbsp; in Verbindung mit dem Hinweis auf den einstellenden Nutzer („hinzugefügt von...“) im Hinblick auf das Logo auf den ersten Blick kaum erkennbar ist. Auch dies bekräftigt abermals den Eindruck des sich-zu-Eigen-Machens. </p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Insofern ist die Youtube-Entscheidung nicht etwa durch die Sevenload-Entscheidung ausgehebelt worden, sondern die im Chefkoch-Urteil aufgestellten Grundsätze sind sehr differenziert angewendet worden. Es zeigt sich, dass eine genaue Beachtung der einzelnen Grundsätze notwendig ist, um einer Haftung als Störer zu entgehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beratung, Filesharing, Wettbewerbsrecht, Bremen, Anwalt, Abmahnung, </p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 26 Nov 2010 12:33:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Anschlussinhaber haften nicht immer als Störer</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-anschlussinhaber-haften-nicht-immer-als-stoerer.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Franfurt/Main (Urteil vom 25.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25) hat in Anlehnung an das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Amtsgericht Franfurt/Main (Urteil vom 25.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25) hat in Anlehnung an das Urteil des OLG Frankfurt&nbsp; (Urteil vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07) entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet, wenn er diesen zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hat, keine Rechtsverletzungen über diesen Anschluss zu begehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es bestehe nicht bereits deshalb Anlass, eine nahestehende Person bei der Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen, weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen. Eine Pflicht zur Instruierung und Überwachung des Nutzers trifft den Anschlussinhaber bei der Überlassung des Internetanschlusses an Dritte erst und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer den Anschluss zur Rechtsverletzung missbrauchen werde. Anhaltspunkte bestehen grundsätzlich erst dann, wenn dem Anschlussinhaber frühere Verletzungen gleicher Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist zunächst ein sehr positives Urteil für Anschlussinhaber, deren Anschluss durch Dritte missbraucht worden ist, ersichtlich ist allerdings hierbei die Schwierigkeit der Beweislast. Nicht jeder Anschlussinhaber wird, wie in diesem Fall, einen derart freundschaftlich verbundenen Nutzer vorweisen können, der zeugenschaftlich bestätigt, über das Verbot von Rechtsverletzungen belehrt worden zu sein. Die bloße Behauptung, belehrt zu haben, wird im Zweifelsfall nicht genügen, um eine Haftung des Anschlussinhabers auszuschließen.</p>
<p style="text-align: justify;">Filesharing, Tauschbörse, Anwalt, Abmahnung, Störerhaftung</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 13:11:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Anschlussinhaber haften nicht immer als Störer</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-anschlussinhaber-haften-nicht-immer-als-stoerer-1.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Franfurt/Main (Urteil vom 25.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25) hat in Anlehnung an das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Amtsgericht Franfurt/Main (Urteil vom 25.03.2010, Az. 30 C 2598/08-25) hat in Anlehnung an das Urteil des OLG Frankfurt&nbsp; (Urteil vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07) entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet, wenn er diesen zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hat, keine Rechtsverletzungen über diesen Anschluss zu begehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es bestehe nicht bereits deshalb Anlass, eine nahestehende Person bei der Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen, weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen. Eine Pflicht zur Instruierung und Überwachung des Nutzers trifft den Anschlussinhaber bei der Überlassung des Internetanschlusses an Dritte erst und nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer den Anschluss zur Rechtsverletzung missbrauchen werde. Anhaltspunkte bestehen grundsätzlich erst dann, wenn dem Anschlussinhaber frühere Verletzungen gleicher Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist zunächst ein sehr positives Urteil für Anschlussinhaber, deren Anschluss durch Dritte missbraucht worden ist, ersichtlich ist allerdings hierbei die Schwierigkeit der Beweislast. Nicht jeder Anschlussinhaber wird, wie in diesem Fall, einen derart freundschaftlich verbundenen Nutzer vorweisen können, der zeugenschaftlich bestätigt, über das Verbot von Rechtsverletzungen belehrt worden zu sein. Die bloße Behauptung, belehrt zu haben, wird im Zweifelsfall nicht genügen, um eine Haftung des Anschlussinhabers auszuschließen.</p>
<p style="text-align: justify;">Filesharing, Tauschbörse, Anwalt, Abmahnung, Störerhaftung</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 12:11:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Warnhinweise auf Spielzeug ab 20.07.2010 Pflicht!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-warnhinweise-auf-spielzeug-ab-20072010-pflicht.html</link>
			<description>Ab dem 20.07.2011 treffen die vielen Hinweispflichten für Spielzeuge nicht mehr nur Hersteller,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Ab dem 20.07.2011 treffen die vielen Hinweispflichten für Spielzeuge nicht mehr nur Hersteller, sondern auch den Online-Händler. </span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Die Richtlinie 2009/48 EG schreibt vor, dass die Warnhinweise, die herstellerseitig auf den Spielzeugen angebracht sein müssen, auch im Onlineshop dargestellt werden müssen. Diese Hinweise sind zwingen vor dem Kauf etwa auf der Angebotseite anzubringen. </span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Achtung! Die Warnhinweise müssen regelmäßig mit dem Wort „Achtung“ beginnen. Hier ein Überblick über die Hinweispflichten: </span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- das Mindest- oder Höchstalter der Benutzer sowie, wo angemessen, die erforderlichen Fähigkeiten der Benutzer, das Höchst- oder Mindestgewicht des Benutzers sowie der Hinweis, dass das Spielzeug ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden darf;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Spielzeug, das nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist – „nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ oder „nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder ein entsprechendes Piktogramm ;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- funktionelles Spielzeug – „Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Aktivitätsspielzeug – „nur für den Hausgebrauch“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- chemisches Spielzeug – „nicht geeignet für Kinder unter […] Jahren, Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder – „mit Schutzausrüstung zu benutzen, nicht im Straßenverkehr zu verwenden“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Spielzeug in Lebensmitteln – „enthält Spielzeug, Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Imitationen von Schutzmasken oder Schutzhelmen – „dieses Spielzeug bietet keinen Schutz“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Wasserspielzeug – „nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schnüren, Bändern, elastischen Bändern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden – „um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt, auf allen vieren zu krabbeln“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Verpackung für Duftstoffe in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern und Spielen für den Geschmacksinn – „enthält Duftstoffe, die Allergien auslösen können“.</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 11:49:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News: Warnhinweise auf Spielzeug ab 20.07.2010 Pflicht!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-warnhinweise-auf-spielzeug-ab-20072010-pflicht-1.html</link>
			<description>Ab dem 20.07.2011 treffen die vielen Hinweispflichten für Spielzeuge nicht mehr nur Hersteller,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Ab dem 20.07.2011 treffen die vielen Hinweispflichten für Spielzeuge nicht mehr nur Hersteller, sondern auch den Online-Händler. </span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Die Richtlinie 2009/48 EG schreibt vor, dass die Warnhinweise, die herstellerseitig auf den Spielzeugen angebracht sein müssen, auch im Onlineshop dargestellt werden müssen. Diese Hinweise sind zwingen vor dem Kauf etwa auf der Angebotseite anzubringen. </span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">Achtung! Die Warnhinweise müssen regelmäßig mit dem Wort „Achtung“ beginnen. Hier ein Überblick über die Hinweispflichten: </span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- das Mindest- oder Höchstalter der Benutzer sowie, wo angemessen, die erforderlichen Fähigkeiten der Benutzer, das Höchst- oder Mindestgewicht des Benutzers sowie der Hinweis, dass das Spielzeug ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden darf;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Spielzeug, das nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist – „nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ oder „nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder ein entsprechendes Piktogramm ;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- funktionelles Spielzeug – „Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Aktivitätsspielzeug – „nur für den Hausgebrauch“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- chemisches Spielzeug – „nicht geeignet für Kinder unter […] Jahren, Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder – „mit Schutzausrüstung zu benutzen, nicht im Straßenverkehr zu verwenden“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Spielzeug in Lebensmitteln – „enthält Spielzeug, Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Imitationen von Schutzmasken oder Schutzhelmen – „dieses Spielzeug bietet keinen Schutz“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Wasserspielzeug – „nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schnüren, Bändern, elastischen Bändern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden – „um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt, auf allen vieren zu krabbeln“;</span></p>
<p style="line-height: normal;"><span style="font-size: 12pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;">- Verpackung für Duftstoffe in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern und Spielen für den Geschmacksinn – „enthält Duftstoffe, die Allergien auslösen können“.</span></p>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 10:49:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News:  Impressum auch bei Angebot auf Amazon</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-impressum-auch-bei-angebot-auf-amazon.html</link>
			<description>&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Bei Online Shops denken die meisten Shop-Betreiber, dass Sie per Gesetz...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Bei Online Shops denken die meisten Shop-Betreiber, dass Sie per Gesetz dazu verpflichtet sind ein ordnungsgemäßes Impressum bereit zu halten.
Bei Ebay, Amazon, Tradoria usw. hingegen fehlt eine solches oft. Gerade bei Amazon liegt es häufig jedoch nicht an dem Händler. Vielmehr ist es Amazon selbst, welcher es seinen Nutzern technisch schwer bis unmöglich macht, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Es besteht allerdings eine latente Abmahngefahr. Während bei ebay schon seit längeren Abmahnungen ausgesprochen wurde, &nbsp;blieb es bei Amazon bisher ruhig. Dies scheint sich jedoch nun zu ändern. Die ersten Abmahnungen liegen vor. Aktuell mahnt etwa die PEP Trading GmbH ab. Interessant hieran, dieses Unternehmen ist selbst nicht Online-Geschäft betreibt. Nach unserer Auffassung dürfte daher nach bisherigem Kenntnisstand kein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen, so dass die Abmahnung unberechtigt ist. 
Sollten Sie Hilfe einem rechtssicheren Internetauftritt bei Amazon benötigen oder Opfer einer Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung. ]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 13:06:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shop-Betreiber News:  Impressum auch bei Angebot auf Amazon</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shop-betreiber-news-impressum-auch-bei-angebot-auf-amazon-1.html</link>
			<description>&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Bei Online Shops denken die meisten Shop-Betreiber, dass Sie per Gesetz...</description>
			<content:encoded><![CDATA[&lt;xml&gt; &lt;/xml&gt;
Bei Online Shops denken die meisten Shop-Betreiber, dass Sie per Gesetz dazu verpflichtet sind ein ordnungsgemäßes Impressum bereit zu halten.
Bei Ebay, Amazon, Tradoria usw. hingegen fehlt eine solches oft. Gerade bei Amazon liegt es häufig jedoch nicht an dem Händler. Vielmehr ist es Amazon selbst, welcher es seinen Nutzern technisch schwer bis unmöglich macht, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Es besteht allerdings eine latente Abmahngefahr. Während bei ebay schon seit längeren Abmahnungen ausgesprochen wurde, &nbsp;blieb es bei Amazon bisher ruhig. Dies scheint sich jedoch nun zu ändern. Die ersten Abmahnungen liegen vor. Aktuell mahnt etwa die PEP Trading GmbH ab. Interessant hieran, dieses Unternehmen ist selbst nicht Online-Geschäft betreibt. Nach unserer Auffassung dürfte daher nach bisherigem Kenntnisstand kein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen, so dass die Abmahnung unberechtigt ist. 
Sollten Sie Hilfe einem rechtssicheren Internetauftritt bei Amazon benötigen oder Opfer einer Abmahnung sein, stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung. 

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 12:06:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Angebot für Online Shops</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/angebot-fuer-online-shops.html</link>
			<description>Die Kanzlei Der. Schenk  vertritt zahlreiche Online-Shops, die sich gegen die sich bei ebay...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Kanzlei Der. Schenk&nbsp; vertritt zahlreiche Online-Shops, die sich gegen die sich bei ebay gegen die zahlreichen Konkurrenten wehren, die sich dort als „ Private“ darstellen. 
Den Shops, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, droht ein hoher Umsatzverlust aufgrund solcher Geschäftsmethoden durch Konkurrenten. &nbsp;&nbsp;Zum einen &nbsp;müssen die illegal agierenden Shops kein Widerrufsrecht einräumen zum anderen führen sie selbstverständlich auch keine Steuern für die Produkte ab. Aus diesem Grunde können diese die Produkte wesentlich günstiger anbieten. 
<p style="text-align: justify;">Gerade das Widerrufsrecht stellt für den Shop Betreiber ein großes Problem dar. &nbsp;Bei bestimmten Produkten beträgt die Widerrufquote bis zu 70 %. Die Hin- und Rücksendekosten sind regelmäßig vom Shop zu tragen. Um den rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden, muss der Shop-Betreiber &nbsp;zudem teuer für die jeweils aktuelle Belehrung zahlen. &nbsp;Hinzu kommt der Wertverlust für das Produkt.</p>
Sind auch Sie betroffen? Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 
Mitgeteilt von 
Dr. Stephan Schenk 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
<b>Sofort Beratung unter 0421-56638780</b>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 14:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Angebot für Online Shops</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/angebot-fuer-online-shops-1.html</link>
			<description>Die Kanzlei Der. Schenk  vertritt zahlreiche Online-Shops, die sich gegen die sich bei ebay...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Kanzlei Der. Schenk&nbsp; vertritt zahlreiche Online-Shops, die sich gegen die sich bei ebay gegen die zahlreichen Konkurrenten wehren, die sich dort als „ Private“ darstellen. 
Den Shops, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, droht ein hoher Umsatzverlust aufgrund solcher Geschäftsmethoden durch Konkurrenten. &nbsp;&nbsp;Zum einen &nbsp;müssen die illegal agierenden Shops kein Widerrufsrecht einräumen zum anderen führen sie selbstverständlich auch keine Steuern für die Produkte ab. Aus diesem Grunde können diese die Produkte wesentlich günstiger anbieten. 
<p style="text-align: justify;">Gerade das Widerrufsrecht stellt für den Shop Betreiber ein großes Problem dar. &nbsp;Bei bestimmten Produkten beträgt die Widerrufquote bis zu 70 %. Die Hin- und Rücksendekosten sind regelmäßig vom Shop zu tragen. Um den rechtlichen Bestimmungen gerecht zu werden, muss der Shop-Betreiber &nbsp;zudem teuer für die jeweils aktuelle Belehrung zahlen. &nbsp;Hinzu kommt der Wertverlust für das Produkt.</p>
Sind auch Sie betroffen? Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 
Mitgeteilt von 
Dr. Stephan Schenk 
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<b>Sofort Beratung unter 0421-56638780</b>

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 13:47:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung wegen unzureichender Kenntlichmachung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-irrefuehrende-werbung-wegen-unzureichender-kenntlichmachung.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10 hat die Werbung eines...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10 hat die Werbung eines Lebensmitteldiscounters aus Nord-Bayern verboten eine CD-Box mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ &nbsp;zu vertreiben, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht ausschließlich um die Originalaufnahmen handelt. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Problem war, dass viele Titel nicht von den Originalinterpreten stammten, sondern eingespielte Coverversionen. &nbsp;Die Box enthielt auch einen entsprechenden Hinweisaufkleber. Bei der Internetwerbung wurde dieser Hinweis allerdings weggelassen. Nach Auffassung des Gerichts erwartet aber ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises, dass es sich um Originalversionen handelt. Es werde also der Musiktitel erwartet, der auch in den Hitlisten wart und eben nicht ein Coverversion. </p>
]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 12:46:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung wegen unzureichender Kenntlichmachung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-irrefuehrende-werbung-wegen-unzureichender-kenntlichmachung-1.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10 hat die Werbung eines...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10 hat die Werbung eines Lebensmitteldiscounters aus Nord-Bayern verboten eine CD-Box mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ &nbsp;zu vertreiben, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht ausschließlich um die Originalaufnahmen handelt. </p>
<p style="text-align: justify;">Das Problem war, dass viele Titel nicht von den Originalinterpreten stammten, sondern eingespielte Coverversionen. &nbsp;Die Box enthielt auch einen entsprechenden Hinweisaufkleber. Bei der Internetwerbung wurde dieser Hinweis allerdings weggelassen. Nach Auffassung des Gerichts erwartet aber ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises, dass es sich um Originalversionen handelt. Es werde also der Musiktitel erwartet, der auch in den Hitlisten wart und eben nicht ein Coverversion. </p>


<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 11:46:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Irreführende Werbung bei Angeboten in Onlineshops</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/irrefuehrende-werbung-bei-angeboten-in-onlineshops.html</link>
			<description>In seinem Urteil vom 23.07.2010, Az.: 38 O 19/10, hat das Landgericht Düsseldorf einige...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">In seinem Urteil vom 23.07.2010, Az.: 38 O 19/10, hat das Landgericht Düsseldorf einige Bewertungsmaßstäbe für irreführende Werbung im Bereich der Onlineshops aufgestellt. Dabei ist deutlich geworden, dass eine Vielzahl an Werbemaßnahmen auch eine Vielzahl an Wettbewerberverstößen begründen kann, so dass hier ein Streitwert von 125.000,00 € angesetzt worden ist.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Die Täuschung über die Größe des Angebots in einem Onlineshop stellt einen Verstoß gegen das UWG dar. Wirbt ein Online-Händler damit, er stelle eine größere Zahl an Artikeln zur Auswahl, als es in Wirklichkeit der Fall ist, erweckt er nämlich beim Kunden den Eindruck einer nahezu<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>unbeschränkten Auswahl.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Auch die Bezeichnung des eigenen Onlineshops als Marktführer, wenn es andere Onlineshops gibt, die weitaus höhere Umsatzzahlen zu verzeichnen haben, ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich bei einer derartigen Angabe um einen für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bedeutsamen Umstand, der für potentielle Kunden Vertrauen erweckend wirken soll. Daher sollten Aussagen zur Marktführerschaft nur dann getroffen werden, wenn der Markt ein Bild bietet, das eindeutige Zuordnungen ermöglicht und diese auch zutreffend sind.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Ebenso ist die Werbeaussage man verkaufe „nur 100% Originalware“ mit Vorsicht zu genießen. Handelt es sich um einen seriösen Bereich des Internethandels, bei dem ohnehin der Umlauf von Plagiaten nicht bekannt oder nicht besonders weit verbreitet ist, stellt diese Art von Werbung eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und ist daher wettbewerbswidrig. Das Landgericht Düsseldorf hat zwar hier die Frage offen gelassen, ob eine solche Werbung nicht auch im Rahmen des Wettbewerbs zwischen Händlern gleichartiger Ware, die sich nicht mit dieser Angabe schmücken, zudem als Hinweis möglicher Zweifelhaftigkeit in dieser Hinsicht<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>zu werten ist. Dieses Problem sollte dennoch nicht verkannt werden.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Bei Werbung mit Dauertiefpreisgarantien oder Rabatten ist genauestens darauf zu achten und hervorzuheben, worauf sich diese Angebote beziehen. Irreführend ist nämlich Werbung mit einer Dauertiefpreisgarantie, wenn sich aus dem Zusammenhang der Internetgestaltung ergibt, dass diese Werbung sich nicht auf das Gesamtangebot bezieht. Steht ein Hinweis auf eine Dauertiefpreisgarantie neben einem Artikel, auf den sie sich nicht bezieht, genügt ein erläuternder Link nicht, um die Irreführung zu beseitigen.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Genauso darf ein Rabatt für den Fall einer verzögerten Lieferung nicht ausgelobt werden, wenn er nur für einzelne Produkte gilt und hierüber nicht durch einen auffallenden und aufklärenden Hinweis informiert wird.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Schließlich sollten Online-Händler Abstand von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>nehmen, in denen sie die Annahme von unfrei gesendeter Ware in Ausübung des Widerrufsrechts verweigern oder gar in der Versendungspraxis so zu verfahren. Dem Verbraucher ist nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt ein Widerrufsrecht einzuräumen und dieser ist hierüber auch hinreichend zu belehren. </font></span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:57:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Irreführende Werbung bei Angeboten in Onlineshops</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/irrefuehrende-werbung-bei-angeboten-in-onlineshops-1.html</link>
			<description>In seinem Urteil vom 23.07.2010, Az.: 38 O 19/10, hat das Landgericht Düsseldorf einige...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">In seinem Urteil vom 23.07.2010, Az.: 38 O 19/10, hat das Landgericht Düsseldorf einige Bewertungsmaßstäbe für irreführende Werbung im Bereich der Onlineshops aufgestellt. Dabei ist deutlich geworden, dass eine Vielzahl an Werbemaßnahmen auch eine Vielzahl an Wettbewerberverstößen begründen kann, so dass hier ein Streitwert von 125.000,00 € angesetzt worden ist.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Die Täuschung über die Größe des Angebots in einem Onlineshop stellt einen Verstoß gegen das UWG dar. Wirbt ein Online-Händler damit, er stelle eine größere Zahl an Artikeln zur Auswahl, als es in Wirklichkeit der Fall ist, erweckt er nämlich beim Kunden den Eindruck einer nahezu<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>unbeschränkten Auswahl.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Auch die Bezeichnung des eigenen Onlineshops als Marktführer, wenn es andere Onlineshops gibt, die weitaus höhere Umsatzzahlen zu verzeichnen haben, ist wettbewerbswidrig. Es handelt sich bei einer derartigen Angabe um einen für die Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bedeutsamen Umstand, der für potentielle Kunden Vertrauen erweckend wirken soll. Daher sollten Aussagen zur Marktführerschaft nur dann getroffen werden, wenn der Markt ein Bild bietet, das eindeutige Zuordnungen ermöglicht und diese auch zutreffend sind.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Ebenso ist die Werbeaussage man verkaufe „nur 100% Originalware“ mit Vorsicht zu genießen. Handelt es sich um einen seriösen Bereich des Internethandels, bei dem ohnehin der Umlauf von Plagiaten nicht bekannt oder nicht besonders weit verbreitet ist, stellt diese Art von Werbung eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und ist daher wettbewerbswidrig. Das Landgericht Düsseldorf hat zwar hier die Frage offen gelassen, ob eine solche Werbung nicht auch im Rahmen des Wettbewerbs zwischen Händlern gleichartiger Ware, die sich nicht mit dieser Angabe schmücken, zudem als Hinweis möglicher Zweifelhaftigkeit in dieser Hinsicht<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>zu werten ist. Dieses Problem sollte dennoch nicht verkannt werden.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Bei Werbung mit Dauertiefpreisgarantien oder Rabatten ist genauestens darauf zu achten und hervorzuheben, worauf sich diese Angebote beziehen. Irreführend ist nämlich Werbung mit einer Dauertiefpreisgarantie, wenn sich aus dem Zusammenhang der Internetgestaltung ergibt, dass diese Werbung sich nicht auf das Gesamtangebot bezieht. Steht ein Hinweis auf eine Dauertiefpreisgarantie neben einem Artikel, auf den sie sich nicht bezieht, genügt ein erläuternder Link nicht, um die Irreführung zu beseitigen.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 6pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Genauso darf ein Rabatt für den Fall einer verzögerten Lieferung nicht ausgelobt werden, wenn er nur für einzelne Produkte gilt und hierüber nicht durch einen auffallenden und aufklärenden Hinweis informiert wird.</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">&nbsp;</font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; mso-bidi-font-family: Mangal"><font size="3">Schließlich sollten Online-Händler Abstand von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>nehmen, in denen sie die Annahme von unfrei gesendeter Ware in Ausübung des Widerrufsrechts verweigern oder gar in der Versendungspraxis so zu verfahren. Dem Verbraucher ist nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt ein Widerrufsrecht einzuräumen und dieser ist hierüber auch hinreichend zu belehren. </font></span></p>

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 09:57:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung mit durchgestrichenen Preisen ist nicht unlauter</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/werbung-mit-durchgestrichenen-preisen-ist-nicht-unlauter.html</link>
			<description>Das Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010, Az.:  I-20 U 28/10 hat entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: normal; MARGIN: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-outline-level: 4"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Times New Roman&quot;, &quot;serif&quot;; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE">Das Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010, Az.:<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>I-20 U 28/10 hat entschieden, dass es nicht irreführend sei, wenn im Internet neben dem Verkaufspreis ein durchgestrichener, früher verlangter Verkaufspreis angegeben wird, <b></b></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: normal; MARGIN: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Times New Roman&quot;, &quot;serif&quot;; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE">Im streitgegenständlichen Fall hatte ein Online Schuhhändler mit einem „statt-Preis“ geworben, ohne das erkennbar war, worauf sich der vorherige Preis bezog. Der Mitbewerber hat beanstandet, dass nicht klar sei, ob es sich hierbei um früherer Verkaufspreis, einer Preisempfehlung oder etwa um den Preis eines Mitbewerbers handele. Das Landgericht Düsseldorf gab dem Begehren statt und nahm eine Irreführung an, Landgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.9.2009 und vom 18.12.2009, Aktenzeichen 38 O 58/09. Das Oberlandesgericht hat diese Verfügungen nun aufgehoben. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei ein Durchschnittsverbraucher ohne Weiteres in der Lange zu erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher von dem Internethändler geforderten Preis handle.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: normal; MARGIN: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Times New Roman&quot;, &quot;serif&quot;; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE">Es bleibt abzuwarten wie anderen Gerichte dies beurteilen werden.</span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 15:11:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung mit durchgestrichenen Preisen ist nicht unlauter</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/werbung-mit-durchgestrichenen-preisen-ist-nicht-unlauter-1.html</link>
			<description>Das Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010, Az.:  I-20 U 28/10 hat entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: normal; MARGIN: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto; mso-outline-level: 4"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Times New Roman&quot;, &quot;serif&quot;; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE">Das Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010, Az.:<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>I-20 U 28/10 hat entschieden, dass es nicht irreführend sei, wenn im Internet neben dem Verkaufspreis ein durchgestrichener, früher verlangter Verkaufspreis angegeben wird, <b></b></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: normal; MARGIN: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Times New Roman&quot;, &quot;serif&quot;; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE">Im streitgegenständlichen Fall hatte ein Online Schuhhändler mit einem „statt-Preis“ geworben, ohne das erkennbar war, worauf sich der vorherige Preis bezog. Der Mitbewerber hat beanstandet, dass nicht klar sei, ob es sich hierbei um früherer Verkaufspreis, einer Preisempfehlung oder etwa um den Preis eines Mitbewerbers handele. Das Landgericht Düsseldorf gab dem Begehren statt und nahm eine Irreführung an, Landgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.9.2009 und vom 18.12.2009, Aktenzeichen 38 O 58/09. Das Oberlandesgericht hat diese Verfügungen nun aufgehoben. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei ein Durchschnittsverbraucher ohne Weiteres in der Lange zu erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher von dem Internethändler geforderten Preis handle.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; LINE-HEIGHT: normal; MARGIN: 0cm 0cm 10pt; mso-margin-top-alt: auto; mso-margin-bottom-alt: auto"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Times New Roman&quot;, &quot;serif&quot;; FONT-SIZE: 12pt; mso-fareast-font-family: 'Times New Roman'; mso-fareast-language: DE">Es bleibt abzuwarten wie anderen Gerichte dies beurteilen werden.</span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 17 Nov 2010 14:11:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Telefonvertrag:  Keine fristlose Kündigung bei Umzug</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/telefonvertrag-keine-fristlose-kuendigung-bei-umzug.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 57/10)  hat gestern am 11.11.2010 entschieden,  dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 57/10)<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>hat gestern am 11.11.2010 entschieden,<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bzw. § 314 BGB zusteht, wenn er an einen Ort umzieht an dem noch keine DSL-fähigen Leistungen verlegt sind. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font size="3"><font face="Calibri"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>Der Kläger Vertrag hatte einen Vertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Im November 2007 zog der Kläger innerhalb desselben Landkreises in eine andere Gemeinde. In dieser Gemeinde lagen noch keine DSL-fähigen Leitungen, so dass die Beklagte seinen DSL Anschluss faktisch nicht nutzen konnte. Aus diesem machte der Kläger von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Der Telefonanbieter wollte aber weiter die Grundgebühr.</font></font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font size="3"><font face="Calibri"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>Der Bundesgerichtshof gab dem Telefonanbieter Recht.<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;&nbsp; </span>So bestehe kein Kündigungsrecht, wenn dieses aus Vorgängen hergeleitet werde, welche dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. So trage der Kunde das Risiko bei Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse. </font></font></p>
Nach unserer Auffassung überzeugt das Urteil nicht. Zumindest wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage scheint eine Kündigung&nbsp; gerechtfertigt. Aufgrund der Entscheidung des BGH ist nun der Verbraucher gehalten sich darüber zu informieren, in welchen Gebieten der Telefonanbieter einen DSL Anschluss bereithält. Die Entscheidung]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 12 Nov 2010 11:01:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Telefonvertrag:  Keine fristlose Kündigung bei Umzug</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/telefonvertrag-keine-fristlose-kuendigung-bei-umzug-1.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 57/10)  hat gestern am 11.11.2010 entschieden,  dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 57/10)<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>hat gestern am 11.11.2010 entschieden,<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bzw. § 314 BGB zusteht, wenn er an einen Ort umzieht an dem noch keine DSL-fähigen Leistungen verlegt sind. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font size="3"><font face="Calibri"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>Der Kläger Vertrag hatte einen Vertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Im November 2007 zog der Kläger innerhalb desselben Landkreises in eine andere Gemeinde. In dieser Gemeinde lagen noch keine DSL-fähigen Leitungen, so dass die Beklagte seinen DSL Anschluss faktisch nicht nutzen konnte. Aus diesem machte der Kläger von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Der Telefonanbieter wollte aber weiter die Grundgebühr.</font></font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font size="3"><font face="Calibri"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span>Der Bundesgerichtshof gab dem Telefonanbieter Recht.<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;&nbsp; </span>So bestehe kein Kündigungsrecht, wenn dieses aus Vorgängen hergeleitet werde, welche dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. So trage der Kunde das Risiko bei Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse. </font></font></p>
Nach unserer Auffassung überzeugt das Urteil nicht. Zumindest wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage scheint eine Kündigung&nbsp; gerechtfertigt. Aufgrund der Entscheidung des BGH ist nun der Verbraucher gehalten sich darüber zu informieren, in welchen Gebieten der Telefonanbieter einen DSL Anschluss bereithält. Die Entscheidung

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 12 Nov 2010 10:01:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Klagewelle wegen illegaler downloads von Pornofilmen in den USA.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-klagewelle-wegen-illegaler-downloads-von-pornofilmen-in-den-usa.html</link>
			<description>Nicht nur in Deutschland gehen die Rechtinhaber immer massiver gegen das illegale downloaden von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nicht nur in Deutschland gehen die Rechtinhaber immer massiver gegen das illegale downloaden von Musik, Filmen, Software oder Computerspielen vor, sondern auch in den USA. Wie in einem aktuellen Bericht des Spiegels zu lesen ist, hat die US-Pornobranche zum großen Schlag ausgeholt und über verschiedene Rechtsanwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen wie Bittorrent oder emule ausgesprochen.&nbsp;&nbsp; 
Innerhalb von nur zwei Wochen hat die aktivste Kanzlei 16.827 Klagen eingereicht. In Bezug auf einen einzigen Film wurden an nur einem Tag 9729 vermeintliche Raubkopierer verklagt. &nbsp;Man darf sich vorstellen, was das für die Gerichte bedeutet. Dies stellt aber nur einen kleinen Teil der derzeitigen Aktivitäten dar. 
Auch in Deutschland mahnt die Pornoindustrie derzeit eine Vielzahl von Nutzern von Tauschbörsen ab. Die aktivsten Kanzleien sind dabei die RAe Schulenberg &amp; Schenk, Urmann &amp; Collegen (U+C) , Kanzlei C-S-R Negele/Zimmel/Greuter/Beller. 
Sollten&nbsp; auch Sie Empfänger eine Abmahnung sein heißt es Ruhe bewahren. In vielen Fällen ist noch nichts verloren. Auf keinen Fall sollten Sie aber die Abmahnung. Holen Sie umgehend fachlichen Rat ein. Zwar kostet auch eine Beratung Geld. Im Ergebnis kommt man aber mit anwaltlicher Hilfe deutlich besser weg.&nbsp;&nbsp; 
Gerne können Sie sich auch von uns vertreten lassen. Soforthilfe unter 0421/56638780 oder per E-Mail an kanzlei(ät)dr-schenk.net]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 13:05:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Klagewelle wegen illegaler downloads von Pornofilmen in den USA.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-klagewelle-wegen-illegaler-downloads-von-pornofilmen-in-den-usa-1.html</link>
			<description>Nicht nur in Deutschland gehen die Rechtinhaber immer massiver gegen das illegale downloaden von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nicht nur in Deutschland gehen die Rechtinhaber immer massiver gegen das illegale downloaden von Musik, Filmen, Software oder Computerspielen vor, sondern auch in den USA. Wie in einem aktuellen Bericht des Spiegels zu lesen ist, hat die US-Pornobranche zum großen Schlag ausgeholt und über verschiedene Rechtsanwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen wie Bittorrent oder emule ausgesprochen.&nbsp;&nbsp; 
Innerhalb von nur zwei Wochen hat die aktivste Kanzlei 16.827 Klagen eingereicht. In Bezug auf einen einzigen Film wurden an nur einem Tag 9729 vermeintliche Raubkopierer verklagt. &nbsp;Man darf sich vorstellen, was das für die Gerichte bedeutet. Dies stellt aber nur einen kleinen Teil der derzeitigen Aktivitäten dar. 
Auch in Deutschland mahnt die Pornoindustrie derzeit eine Vielzahl von Nutzern von Tauschbörsen ab. Die aktivsten Kanzleien sind dabei die RAe Schulenberg &amp; Schenk, Urmann &amp; Collegen (U+C) , Kanzlei C-S-R Negele/Zimmel/Greuter/Beller. 
Sollten&nbsp; auch Sie Empfänger eine Abmahnung sein heißt es Ruhe bewahren. In vielen Fällen ist noch nichts verloren. Auf keinen Fall sollten Sie aber die Abmahnung. Holen Sie umgehend fachlichen Rat ein. Zwar kostet auch eine Beratung Geld. Im Ergebnis kommt man aber mit anwaltlicher Hilfe deutlich besser weg.&nbsp;&nbsp; 
Gerne können Sie sich auch von uns vertreten lassen. Soforthilfe unter 0421/56638780 oder per E-Mail an kanzlei(ät)dr-schenk.net

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 12:05:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay muss Betrugsopfer entschädigen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-muss-betrugsopfer-entschaedigen.html</link>
			<description>DAS OLG Wien, 1 R 182/10g hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Internethandelsplattform...</description>
			<content:encoded><![CDATA[DAS OLG Wien, 1 R 182/10g hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Internethandelsplattform eBay eine geprelltes Opfer entschädigen muss.<br /> <br />Was war passiert: Der Kläger hatte über die Internethandelsplattform 1 kg Gold bestellt und im Voraus bezahlt. Das Gold hat er jedoch nie erhalten. Der Verkäufer war als „Platin Power Seller“ ausgezeichnet. Es gab von anderen Käufern allerdings bereits mehrere Warnungen, welche eBay sämtlich nicht beachtet hatte.&nbsp;&nbsp; <br /><br />Aus Sicht des OLG Wien hat eBay durch &quot;das Ignorieren der Warnungen und der Hinweise über die Verstöße durch den Verkäufer&quot; beim Käufer &quot;zu Unrecht die anhaltende Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers suggeriert&quot;. Dies sei für die Kaufentscheidung und damit den Schaden kausal gewesen. <br /><br />Ein erfreuliches Urteil, welches eBay eine gewisse Verantwortung zukommen lässt. es ist ein bekanntes Problem, dass eBay auf Beschwerden nicht reagiert. So bleiben etwa Beschwerden über Verkäufer, die sich selber als „privat“ bezeichnen, in Wirklichkeit aber Unternehmer sind, regelmäßig ungehört. Hintergrund der Bezeichnung als Privat ist das Umgehen der gesetzlichen Bestimmungen wie etwa dem Widerrufsrecht. Hierdurch haben Sie gegenüber gesetzeskonformen &nbsp;Anbietern einen großen Wettbewerbsvorteil, da Sie Ihre Preise anders kalkulieren können. <br /><br />Unsere Kanzlei wird regelmäßig von Shop-Betreibern beauftragt, die sich gegen diese schwarzen Schafe zu Wehr setzen.&nbsp;&nbsp;]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 13:39:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay muss Betrugsopfer entschädigen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-muss-betrugsopfer-entschaedigen-1.html</link>
			<description>DAS OLG Wien, 1 R 182/10g hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Internethandelsplattform...</description>
			<content:encoded><![CDATA[DAS OLG Wien, 1 R 182/10g hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Internethandelsplattform eBay eine geprelltes Opfer entschädigen muss.<br /> <br />Was war passiert: Der Kläger hatte über die Internethandelsplattform 1 kg Gold bestellt und im Voraus bezahlt. Das Gold hat er jedoch nie erhalten. Der Verkäufer war als „Platin Power Seller“ ausgezeichnet. Es gab von anderen Käufern allerdings bereits mehrere Warnungen, welche eBay sämtlich nicht beachtet hatte.&nbsp;&nbsp; <br /><br />Aus Sicht des OLG Wien hat eBay durch &quot;das Ignorieren der Warnungen und der Hinweise über die Verstöße durch den Verkäufer&quot; beim Käufer &quot;zu Unrecht die anhaltende Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers suggeriert&quot;. Dies sei für die Kaufentscheidung und damit den Schaden kausal gewesen. <br /><br />Ein erfreuliches Urteil, welches eBay eine gewisse Verantwortung zukommen lässt. es ist ein bekanntes Problem, dass eBay auf Beschwerden nicht reagiert. So bleiben etwa Beschwerden über Verkäufer, die sich selber als „privat“ bezeichnen, in Wirklichkeit aber Unternehmer sind, regelmäßig ungehört. Hintergrund der Bezeichnung als Privat ist das Umgehen der gesetzlichen Bestimmungen wie etwa dem Widerrufsrecht. Hierdurch haben Sie gegenüber gesetzeskonformen &nbsp;Anbietern einen großen Wettbewerbsvorteil, da Sie Ihre Preise anders kalkulieren können. <br /><br />Unsere Kanzlei wird regelmäßig von Shop-Betreibern beauftragt, die sich gegen diese schwarzen Schafe zu Wehr setzen.&nbsp;&nbsp;

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:39:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abofalle: Referentenentwurf zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abofalle-referentenentwurf-zum-besseren-schutz-vor-kostenfallen-im-elektronischen-rechtsverkehr.html</link>
			<description>Seit kurzen liegt ein Referentenentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit kurzen liegt ein Referentenentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr vor. 
Im wesentlichen sollen die Anbieter den Verbraucher deutlicher über die Kosten und Dienstleistungen aufklären. In der Einletung heißt es dort wie folgt: 
&nbsp;<i>&quot;Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Zusätzlich müssen Unternehmer den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im<br />elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese<br />beiden Pflichten erfüllt hat.&quot;</i>
Bei genauer Betrachtung bringt der Gesetzesentwurf nicht viel neues. Ob es daher tatsächlich eine Gesetzesänderung geben wird bleibt abzuwarten. 
Hier der Link zum Entwurf: &nbsp;<LINK http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Buttonloesung.pdf>http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Buttonloesung.pdf</link>
]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 07:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abofalle: Referentenentwurf zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abofalle-referentenentwurf-zum-besseren-schutz-vor-kostenfallen-im-elektronischen-rechtsverkehr-1.html</link>
			<description>Seit kurzen liegt ein Referentenentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit kurzen liegt ein Referentenentwurf zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr vor. 
Im wesentlichen sollen die Anbieter den Verbraucher deutlicher über die Kosten und Dienstleistungen aufklären. In der Einletung heißt es dort wie folgt: 
&nbsp;<i>&quot;Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Zusätzlich müssen Unternehmer den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im<br />elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese<br />beiden Pflichten erfüllt hat.&quot;</i>
Bei genauer Betrachtung bringt der Gesetzesentwurf nicht viel neues. Ob es daher tatsächlich eine Gesetzesänderung geben wird bleibt abzuwarten. 
Hier der Link zum Entwurf: &nbsp;<LINK http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Buttonloesung.pdf>http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Buttonloesung.pdf</link>


<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 06:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Kein Wertersatz trotz Schaden in Höhe von 1.000 €</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-kein-wertersatz-trotz-schaden-in-hoehe-von-1000-EUR.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 3.11 2010 – VIII ZR 337/09 hat entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 3.11 2010 – VIII ZR 337/09 hat entschieden, dass einem&nbsp;Shopbetreiber kein Anspruch auf Wertersatz zusteht, wenn der Verbraucher&nbsp;von seinem Widerrufsrecht Gebrauch &nbsp;nachdem er ein&nbsp;Wasserbett bereits mit Wasser befüllt hat.&nbsp;Unerheblich sei es insoweit, dass das Wasserbett nur noch einen Wert von 265 € (Neupreis 1.265 €), da nur noch die Heizung verwertbar ist. 
Der Verkäufer hatte noch wie folgt belehrtt: 
&quot;Im Hinblick auf die o. g. Widerrufsbelehrung weisen wir ergänzend <br />darauf hin, dass durch das Befüllen der Matratze des Wasserbettes <br />regelmäßig eine Verschlechterung eintritt, da das Bett nicht mehr als <br />neuwertig zu veräußern ist.&quot;
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass § 357 Abs 3 S. 3 BGb greife, wonach ein Wertersatz dann nicht in Frage kommt, wenn die verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Dies sei vorliegend der Fall.
Es bleibt abzuwarten, wie die Händler reagieren werden. Faktisch führt dies dazu, dass man Händlern kaum noch dazu raten kann, Wasseerbetten über das Internt zu verkaufen.&nbsp;
Vorgehend:&nbsp;&nbsp;
AG Berlin-Wedding – Urteil vom 9. April 2009 – 17 C 683/08 
LG Berlin – Urteil vom 18. November 2009 – 50 S 56/09 ]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 07:56:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Kein Wertersatz trotz Schaden in Höhe von 1.000 €</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-kein-wertersatz-trotz-schaden-in-hoehe-von-1000-EUR-1.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 3.11 2010 – VIII ZR 337/09 hat entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 3.11 2010 – VIII ZR 337/09 hat entschieden, dass einem&nbsp;Shopbetreiber kein Anspruch auf Wertersatz zusteht, wenn der Verbraucher&nbsp;von seinem Widerrufsrecht Gebrauch &nbsp;nachdem er ein&nbsp;Wasserbett bereits mit Wasser befüllt hat.&nbsp;Unerheblich sei es insoweit, dass das Wasserbett nur noch einen Wert von 265 € (Neupreis 1.265 €), da nur noch die Heizung verwertbar ist. 
Der Verkäufer hatte noch wie folgt belehrtt: 
&quot;Im Hinblick auf die o. g. Widerrufsbelehrung weisen wir ergänzend <br />darauf hin, dass durch das Befüllen der Matratze des Wasserbettes <br />regelmäßig eine Verschlechterung eintritt, da das Bett nicht mehr als <br />neuwertig zu veräußern ist.&quot;
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass § 357 Abs 3 S. 3 BGb greife, wonach ein Wertersatz dann nicht in Frage kommt, wenn die verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Dies sei vorliegend der Fall.
Es bleibt abzuwarten, wie die Händler reagieren werden. Faktisch führt dies dazu, dass man Händlern kaum noch dazu raten kann, Wasseerbetten über das Internt zu verkaufen.&nbsp;
Vorgehend:&nbsp;&nbsp;
AG Berlin-Wedding – Urteil vom 9. April 2009 – 17 C 683/08 
LG Berlin – Urteil vom 18. November 2009 – 50 S 56/09 

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 06:56:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Lieferung &quot;frei haus&quot; ist irreführend, wenn gleichzeitig Verpackungskosten berechnet werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-lieferung-frei-haus-ist-irrefuehrend-wenn-gleichzeitig-verpackungskosten-bere.html</link>
			<description>Das OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 hat entschieden, dass die Werbung ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 hat entschieden, dass die Werbung&nbsp; Lieferung &quot;frei Haus&quot; eine irreführende Werbung darstellt, wenn gleichzeitg Verpackungskosten berechnet werden. Ebenso liegt ein Verstoß gegen das in § 1 PangV enthaltene Transparenzgebot vor. 
So gehe der Verbraucher davon aus, dass bei einer solchen Werbung keine weiteren Kosten mehr anfallen.]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 12:41:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Lieferung &quot;frei haus&quot; ist irreführend, wenn gleichzeitig Verpackungskosten berechnet werden</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-lieferung-frei-haus-ist-irrefuehrend-wenn-gleichzeitig-verpackungskosten-bere-1.html</link>
			<description>Das OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 hat entschieden, dass die Werbung ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 hat entschieden, dass die Werbung&nbsp; Lieferung &quot;frei Haus&quot; eine irreführende Werbung darstellt, wenn gleichzeitg Verpackungskosten berechnet werden. Ebenso liegt ein Verstoß gegen das in § 1 PangV enthaltene Transparenzgebot vor. 
So gehe der Verbraucher davon aus, dass bei einer solchen Werbung keine weiteren Kosten mehr anfallen.

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 11:41:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Was wird aktuelle abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-was-wird-aktuelle-abgemahnt.html</link>
			<description>Abgemahnt wird derzeit der Film „The Expandables“. Rechteinhaber ist die  Splendid Film GmbH....</description>
			<content:encoded><![CDATA[Abgemahnt wird derzeit der Film „The Expandables“. Rechteinhaber ist die &nbsp;Splendid Film GmbH. Anwaltlich vertreten werden diese durch die Rechtsanwälte Sasse und Partner. 
Ebenfalls abgemahnt wird derzeit das Lied Like A Lady der Gruppe&nbsp; Monrose. Die Rechtinhaber sind Alex Komlew, Christian Königseder. Vertreten werden diese &nbsp;FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 
Im Filmbereich wird weiter das Werk: &nbsp;”Single-Fotzen suchen…” abgemahnt. Rechteinhaber ist die BB Video GmbH. Abmahnende Rechtsanwälte sind Negele, Zimmel, Greuter, Beller. &nbsp; 
Ebenfalls durch diese Anwälte wird der Film &nbsp;”Verfickte Ferkel“ abgemahnt. Rechtinhaber ist die DBM Videovertrieb GmbH. &nbsp; 
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben heißt es erst mal Ruhe bewahren und nicht voreilig etwas unterschreiben und auf keinen Fall zahlen. Lassen Sie sich durch einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt ausführlich beraten. Dieses ist auch telefonisch möglich.&nbsp;]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 13:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Pflichtangaben beim Handel mit Leuchtmitteln</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-pflichtangaben-beim-handel-mit-leuchtmitteln.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09 hat entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09 hat entschieden, dass Online-Händler/Shopbetreiber, die mit Leuchtmitteln handeln, verpflichtet sind diese entsprechend der Energieverbraucherkennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu kennzeichnen. Bei Verstoß hiergegen ist eine Abmahnung durch einen Mitbewerber berechtigt. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Streitgegenstand war, dass der Shopbetreiber nicht hinreichend genau auf Netzspannung der vertriebenen Elektrogeräte hingewiesen hatte. Diese Angaben seien aber für den Verbraucher notwendig, da der Verbraucher bei der Wahl des Produkts in die Lage versetzt werden muss, wie hoch der Energieverbrauch des jeweiligen Gerätes liegt. Der Energieverbrauch sei letztlich auch ein wesentliches Kaufkriterium. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Der Händler ist daher verpflichtet, mit Netzspannung betriebene Geräte mit der Angabe der Energieeffizienz zu versehen.</font></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Mitgeteilt von RA Dr. Schenk </font></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Die Kanzlei Dr. Schenk macht Ihren Shop abmahnsicher. Kontakt unter 0421/56638780.</font></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 12:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Was wird aktuelle abgemahnt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-was-wird-aktuelle-abgemahnt-1.html</link>
			<description>Abgemahnt wird derzeit der Film „The Expandables“. Rechteinhaber ist die  Splendid Film GmbH....</description>
			<content:encoded><![CDATA[Abgemahnt wird derzeit der Film „The Expandables“. Rechteinhaber ist die &nbsp;Splendid Film GmbH. Anwaltlich vertreten werden diese durch die Rechtsanwälte Sasse und Partner. 
Ebenfalls abgemahnt wird derzeit das Lied Like A Lady der Gruppe&nbsp; Monrose. Die Rechtinhaber sind Alex Komlew, Christian Königseder. Vertreten werden diese &nbsp;FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 
Im Filmbereich wird weiter das Werk: &nbsp;”Single-Fotzen suchen…” abgemahnt. Rechteinhaber ist die BB Video GmbH. Abmahnende Rechtsanwälte sind Negele, Zimmel, Greuter, Beller. &nbsp; 
Ebenfalls durch diese Anwälte wird der Film &nbsp;”Verfickte Ferkel“ abgemahnt. Rechtinhaber ist die DBM Videovertrieb GmbH. &nbsp; 
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben heißt es erst mal Ruhe bewahren und nicht voreilig etwas unterschreiben und auf keinen Fall zahlen. Lassen Sie sich durch einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt ausführlich beraten. Dieses ist auch telefonisch möglich.&nbsp;

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 11:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Shopbetreiber News: Pflichtangaben beim Handel mit Leuchtmitteln</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/shopbetreiber-news-pflichtangaben-beim-handel-mit-leuchtmitteln-1.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09 hat entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09 hat entschieden, dass Online-Händler/Shopbetreiber, die mit Leuchtmitteln handeln, verpflichtet sind diese entsprechend der Energieverbraucherkennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu kennzeichnen. Bei Verstoß hiergegen ist eine Abmahnung durch einen Mitbewerber berechtigt. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Streitgegenstand war, dass der Shopbetreiber nicht hinreichend genau auf Netzspannung der vertriebenen Elektrogeräte hingewiesen hatte. Diese Angaben seien aber für den Verbraucher notwendig, da der Verbraucher bei der Wahl des Produkts in die Lage versetzt werden muss, wie hoch der Energieverbrauch des jeweiligen Gerätes liegt. Der Energieverbrauch sei letztlich auch ein wesentliches Kaufkriterium. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Der Händler ist daher verpflichtet, mit Netzspannung betriebene Geräte mit der Angabe der Energieeffizienz zu versehen.</font></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Mitgeteilt von RA Dr. Schenk </font></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Die Kanzlei Dr. Schenk macht Ihren Shop abmahnsicher. Kontakt unter 0421/56638780.</font></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 10:13:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: 15 EUR Schadenersatz für ein altes Lied</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-15-eur-schadenersatz-fuer-ein-altes-lied.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az.:  308 O 710/09 hat entschieden, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az.:&nbsp; 308 O 710/09 hat entschieden, dass ein bekanntes aber altes Lied lediglich einen Schadenersatzanspruch für den Lizenzanspruch in Höhe von 15 € auslöst, wenn es illegal in einer Tauschbörse zum upload &nbsp;bereit gestellt wird. Eingeklagt waren &nbsp;300 € pro Lied. Streitgegenstand waren die Lieder „Engel“ von Rammstein und „Dreh dich nicht um“. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Ebenfalls in diesen Urteil wurde nochmals festgestellt, dass die Eltern, welche Ihren Kindern den Internetzugsang bereitstellen lediglich Störer sind, so dass Schadenersatzansprüche gegen Sie regelmäßig nicht geltend gemacht werden können.&nbsp;&nbsp; prüche gegen Sie regelmäßig nicht geltend gemacht werden können. </font><span style="mso-spacerun: yes"></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font size="3"><font face="Calibri"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span></font></font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 08:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: 15 EUR Schadenersatz für ein altes Lied</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-15-eur-schadenersatz-fuer-ein-altes-lied-1.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az.:  308 O 710/09 hat entschieden, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az.:&nbsp; 308 O 710/09 hat entschieden, dass ein bekanntes aber altes Lied lediglich einen Schadenersatzanspruch für den Lizenzanspruch in Höhe von 15 € auslöst, wenn es illegal in einer Tauschbörse zum upload &nbsp;bereit gestellt wird. Eingeklagt waren &nbsp;300 € pro Lied. Streitgegenstand waren die Lieder „Engel“ von Rammstein und „Dreh dich nicht um“. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font face="Calibri" size="3">Ebenfalls in diesen Urteil wurde nochmals festgestellt, dass die Eltern, welche Ihren Kindern den Internetzugsang bereitstellen lediglich Störer sind, so dass Schadenersatzansprüche gegen Sie regelmäßig nicht geltend gemacht werden können.&nbsp;&nbsp; prüche gegen Sie regelmäßig nicht geltend gemacht werden können. </font><span style="mso-spacerun: yes"></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><font size="3"><font face="Calibri"><span style="mso-spacerun: yes">&nbsp;</span></font></font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 06:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: You Tube haftet!!!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-you-tube-haftet.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09  hat entschieden das die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify"><font face="Times New Roman" size="3">Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09 &nbsp;hat entschieden das die Online Plattform You Tube für die Urheberrechtsverletzungen der User haften muss. </font></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify"><font face="Times New Roman" size="3">So mache sich das Portal die Inhalte zu Eigen, so dass You Tube erhöhte Prüfungspflichten aufzuerlegen seien. So bestehe die Verpflichtung sich für jeden hochgeladenen Inhalt sich die Rechte einräumen zu lassen. Hierzu reiche keine formularmäßige Versicherung ohne konkrete Rück- und Nachfragen der Nutzer aus, da der Dienst auch anonym genutzt werden könne. Erforderlich seien vor dem HochladenPflichtangaben des Nutzers, wann das Video von welcher Person (mit vollständiger Anschrift) gefertigt wurde und - falls Inhalte Dritter verwendet werden – wann und von wem der einstellende Nutzer Nutzungsrechte an dem Werk erlangt hat. Derartige Pflichtangaben könnten einen hinreichenden Kontrollmechanismus oder zumindest eine Hemmschwelle begründen, rechtsverletzende Inhalte zu unterbinden Es bleibt nun abzuwarten wir You Tube und die anderen Plattformen auf diese Urteil reagieren werden. </font></p>

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 18 Oct 2010 09:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Webshop-Software nicht besonders geschützt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-webshop-software-nicht-besonders-geschuetzt.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az.: I-4 U 33/10 hat entschieden, dass der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt">Das Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az.: I-4 U 33/10 hat entschieden, dass der Ersteller einer Bestellsystemsoftware - ”Webshop”-&nbsp; nicht gegen &nbsp;Konkurrenten wegen Nachahmung vorgehen kann, wenn der Konkurrent in seiner Software eine ähnliche/gleiche Eingabemaske wählt.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt">Auszugehen sei dabei zunächst von einer grundsätzlichen Zulässigkeit von Nachahmungen. Die Unzulässigkeit liegt erst dann vor, wenn unlauterkeitsbegründende Umsände hinzutreten.&nbsp;Dabei sei zu beachten, dass je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme seien, desto geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen seien, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründeten(BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 2008, 1115 - ICON. </span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt">Solche Umstände lagen jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht vor, insbesondere läge eine vermeidbare Herkunftstäuschung vor und es läge keine Rufausbeutung und unredliche Erlangung des Know-How vor. Gleichfalls läge keine unlautere Behindung vor, da die Antragstellerin ihr Produkt weiterhin vermarkten könne. </span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 13:02:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Webshop-Software nicht besonders geschützt</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-webshop-software-nicht-besonders-geschuetzt-1.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az.: I-4 U 33/10 hat entschieden, dass der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt">Das Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az.: I-4 U 33/10 hat entschieden, dass der Ersteller einer Bestellsystemsoftware - ”Webshop”-&nbsp; nicht gegen &nbsp;Konkurrenten wegen Nachahmung vorgehen kann, wenn der Konkurrent in seiner Software eine ähnliche/gleiche Eingabemaske wählt.</span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt">Auszugehen sei dabei zunächst von einer grundsätzlichen Zulässigkeit von Nachahmungen. Die Unzulässigkeit liegt erst dann vor, wenn unlauterkeitsbegründende Umsände hinzutreten.&nbsp;Dabei sei zu beachten, dass je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme seien, desto geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen seien, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründeten(BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 2008, 1115 - ICON. </span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;; FONT-SIZE: 11pt">Solche Umstände lagen jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht vor, insbesondere läge eine vermeidbare Herkunftstäuschung vor und es läge keine Rufausbeutung und unredliche Erlangung des Know-How vor. Gleichfalls läge keine unlautere Behindung vor, da die Antragstellerin ihr Produkt weiterhin vermarkten könne. </span></p>

<hr />

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 11:02:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Ein Film für 4.128,58 € </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-ein-film-fuer-412858-EUR.html</link>
			<description>Das Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09 hat für Recht erkannt, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Das Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010, Az.: 140 C 2323/09 hat für Recht erkannt, dass &nbsp;&nbsp;wegen unerlaubten Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Film) im Internet im Rahmen der Nutzung eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes vom Verletzer Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 853,00 € sowie ein Schadensersatz in Höhe von 3.275,58 € zu zahlen sind.&nbsp;&nbsp; </font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Die Kosten für den eigenen Anwalt sowie die Verfahrenskosten sind hierin noch nicht enthalten.&nbsp;&nbsp; </font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Das Gericht sah einen Streitwert von 30.000,00 € als angemessen an, der nicht zu beanstanden sei. </font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Der Schadenersatz wurde auf der Grundlage der Lizenzanalogie berechnet. Soweit die Klägerin im vorliegenden den doppelten Verkaufspreis des Produkts ihrer Schadensersatzberechnung zu Grunde lege, sei dies ebenfalls nicht zu beanstanden. Dabei war zu berücksichtigen, dass das streitgegenständliche Produkt durch die Teilnahme an einem Peer-to-Peer-Netzwerk einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht wird. </font></span></p>
<p style="TEXT-ALIGN: justify; MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Die Entscheidung zeigt, dass selbst das Bereitstellen eines einzigen Filmes im Internet über eine Tauschbörse ungeheure Kosten nach sich ziehen kann, so dass hiervon nur dringend abgeraten werden kann.&nbsp;&nbsp;</font></span></p>

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			<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 11:30:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Lebensmittel</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-irrefuehrende-werbung-fuer-lebensmittel.html</link>
			<description>Schon seit jeher versuchen Lebensmittelhersteller Ihren Absatz durch schillernde Werbeaussagen zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Schon seit jeher versuchen Lebensmittelhersteller Ihren Absatz durch schillernde Werbeaussagen zu verstärken.&nbsp; Der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen fällt jedoch deutlich nüchterner aus. &nbsp;Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit der Zulässigkeit solcher Aussagen. Hier eine kleine Auswahl: </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">1. zu 85 % aus gesunder Milch&quot;</font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">&nbsp;Die Molkerei Zott bewarb das Produkt Monte etwa mit der Aussage „zu 85 % aus gesunder Milch“. Tatsächlich wird dasc Produkt zu 49 % aus Vollmilch und zu 36 % aus Sahne hergestellt. Das Landgericht Augsburg, Az.: 1 HK O 1146/10 hielt diese Aussage für irreführend. Der hohe Anteil an Fett in der Sahne werde durch die Werbeaussage eindeutig verschleiert. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">2. &nbsp;Wasabi Erbsen&nbsp;&nbsp; </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Das Unternehmen Kattus verkaufte &nbsp;ein Produkt mit dem Namen. &quot;Wasabi-Erbsen&quot;. &nbsp;Interessant hieran, dass das Produkt nicht ein einziges Gramm dieses Gewürzes enthielt. Das Landgericht München, Az.: 1 HK O 4243/09 sah hierin daher irreführende Werbung. &nbsp;Das Unternehmen verteidigte sich übrigens damit, dass kaum jemand wisse was Wasabi ist und daher schon keine irreführende Werbung vorliegen könne. </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">3. „Orangensaft&quot;</font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Ebenso ist die Bezeichnung &quot;Orangensaft&quot; in der Werbung &nbsp;für einen Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat &nbsp;irreführend , denn die Verwendung der Bezeichnung Orangensaft ohne den Zusatz &quot;aus Orangensaftkonzentrat&quot; stellt eine irreführende Angabe über die Beschaffenheit und die Art der Herstellung des beworbenen Produkts dar, OLG Stuttgart, Urteil 18.12.2008, 2 U 86/08. </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">4. „gut für den Körper“ </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Der Slogan &quot;gut für den Körper&quot; auf dem Flaschenetikett eines Erfrischungsgetränks verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da die Aussage eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 1924/2006/EG darstellt.&nbsp;&nbsp;</font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3"></font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Dieser Artikel wird fortgesetzt</font></span></p>]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Thu, 07 Oct 2010 09:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Lebensmittel</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-irrefuehrende-werbung-fuer-lebensmittel-1.html</link>
			<description>Schon seit jeher versuchen Lebensmittelhersteller Ihren Absatz durch schillernde Werbeaussagen zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Schon seit jeher versuchen Lebensmittelhersteller Ihren Absatz durch schillernde Werbeaussagen zu verstärken.&nbsp; Der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen fällt jedoch deutlich nüchterner aus. &nbsp;Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit der Zulässigkeit solcher Aussagen. Hier eine kleine Auswahl: </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">1. zu 85 % aus gesunder Milch&quot;</font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">&nbsp;Die Molkerei Zott bewarb das Produkt Monte etwa mit der Aussage „zu 85 % aus gesunder Milch“. Tatsächlich wird dasc Produkt zu 49 % aus Vollmilch und zu 36 % aus Sahne hergestellt. Das Landgericht Augsburg, Az.: 1 HK O 1146/10 hielt diese Aussage für irreführend. Der hohe Anteil an Fett in der Sahne werde durch die Werbeaussage eindeutig verschleiert. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">2. &nbsp;Wasabi Erbsen&nbsp;&nbsp; </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Das Unternehmen Kattus verkaufte &nbsp;ein Produkt mit dem Namen. &quot;Wasabi-Erbsen&quot;. &nbsp;Interessant hieran, dass das Produkt nicht ein einziges Gramm dieses Gewürzes enthielt. Das Landgericht München, Az.: 1 HK O 4243/09 sah hierin daher irreführende Werbung. &nbsp;Das Unternehmen verteidigte sich übrigens damit, dass kaum jemand wisse was Wasabi ist und daher schon keine irreführende Werbung vorliegen könne. </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">3. „Orangensaft&quot;</font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Ebenso ist die Bezeichnung &quot;Orangensaft&quot; in der Werbung &nbsp;für einen Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat &nbsp;irreführend , denn die Verwendung der Bezeichnung Orangensaft ohne den Zusatz &quot;aus Orangensaftkonzentrat&quot; stellt eine irreführende Angabe über die Beschaffenheit und die Art der Herstellung des beworbenen Produkts dar, OLG Stuttgart, Urteil 18.12.2008, 2 U 86/08. </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">4. „gut für den Körper“ </font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Der Slogan &quot;gut für den Körper&quot; auf dem Flaschenetikett eines Erfrischungsgetränks verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, da die Aussage eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 1924/2006/EG darstellt.&nbsp;&nbsp;</font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3"></font></span></p>
<p style="MARGIN: 0cm 0cm 10pt"><span style="FONT-FAMILY: &quot;Tahoma&quot;, &quot;sans-serif&quot;"><font size="3">Dieser Artikel wird fortgesetzt</font></span></p>

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 07 Oct 2010 07:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Nutzer hafteten uneingeschränkt für offenes WLAN-Netz</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-nutzer-hafteten-uneingeschraenkt-fuer-offenes-wlan-netz.html</link>
			<description>Oftmals kommt bei erhaltener Abmahnung im Bereich des Filesharing der Einwand, dass man die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Oftmals kommt bei erhaltener Abmahnung im Bereich des Filesharing der Einwand, dass man die streitgegenständlichen Werke überhaupt nicht auf dem Computer habe bzw. man zum Tatzeitpunkt nicht mal zuhause war und die Abmahnung daher unberechtigt ist. &nbsp;In den meisten Fällen stellt sich allerdings heraus, dass&nbsp; ein WLAN-Netz genutzt wurde, welches nicht ordentlich gesichert wurde. &nbsp;Dieses geht zu Lasten des Anschlussinhabers, so dass der Anschlussinhaber voll haftet. So stellt das LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008 &nbsp;klar, dass dieses Unterlassen der einfachsten Sicherheitsmaßnahmen eine offene Gefahrenquelle darstellt und daher kausal für die Urheberrechtsverletzung ist. &nbsp;Wortwörtlich führt das Gericht folgendes aus: „Objektiv gesehen hat sie es Dritten ermöglicht, sich hinter ihrer Person zu verstecken, um im Schutze der von ihr geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können. Von daher ist es gerechtfertigt, der Antragsgegnerin zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätte sie für die verschiedenen Nutzer ihres Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installieren können oder das Risiko eines von außen unternommenen Zugriff auf das WLAN-Netz durch Verschlüsselung minimieren können. Die Antragsgegnerin traf die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden.“ &nbsp;]]></content:encoded>
			
			<author>Dr. Stephan Schenk - Email:sschenk@dr-schenk.net</author>
			<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 08:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Nutzer hafteten uneingeschränkt für offenes WLAN-Netz</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-nutzer-hafteten-uneingeschraenkt-fuer-offenes-wlan-netz-1.html</link>
			<description>Oftmals kommt bei erhaltener Abmahnung im Bereich des Filesharing der Einwand, dass man die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Oftmals kommt bei erhaltener Abmahnung im Bereich des Filesharing der Einwand, dass man die streitgegenständlichen Werke überhaupt nicht auf dem Computer habe bzw. man zum Tatzeitpunkt nicht mal zuhause war und die Abmahnung daher unberechtigt ist. &nbsp;In den meisten Fällen stellt sich allerdings heraus, dass&nbsp; ein WLAN-Netz genutzt wurde, welches nicht ordentlich gesichert wurde. &nbsp;Dieses geht zu Lasten des Anschlussinhabers, so dass der Anschlussinhaber voll haftet. So stellt das LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008 &nbsp;klar, dass dieses Unterlassen der einfachsten Sicherheitsmaßnahmen eine offene Gefahrenquelle darstellt und daher kausal für die Urheberrechtsverletzung ist. &nbsp;Wortwörtlich führt das Gericht folgendes aus: „Objektiv gesehen hat sie es Dritten ermöglicht, sich hinter ihrer Person zu verstecken, um im Schutze der von ihr geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können. Von daher ist es gerechtfertigt, der Antragsgegnerin zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätte sie für die verschiedenen Nutzer ihres Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installieren können oder das Risiko eines von außen unternommenen Zugriff auf das WLAN-Netz durch Verschlüsselung minimieren können. Die Antragsgegnerin traf die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden.“ &nbsp;

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			<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 06:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Was kostet das Einstellen von Musikalben in Tauschbörsen wirklich?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-was-kostet-das-einstellen-von-musikalben-in-tauschboersen-wirklich.html</link>
			<description>Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. In Abmahnschreiben werden immer wieder...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. In Abmahnschreiben werden immer wieder Vergleichszahlungen zwischen 600,00 -1.500,00 € gefordert. Sollte der Abgemahnte auf diesen Vergleich nicht eingehen wird mit hohen Anwalts- und Schadenersatzforderungen gedroht. 
Das AG Aachen, Urteil vom &nbsp;16.07.2010, Aktenzeichen 115 C 77/10 hat aktuell für den Upload eines einzigen Musikalbums einen Streitwert von 3.000,- EUR für angemessen gehalten. Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Abmahnung wären demnach mit ca. 250,00 € zu bemessen. 
Der Rechtinhaber hatte Anwaltskosten bei einem Streitwert von 50.000,00 € für angemessen gehalten und eingeklagt. &nbsp;Als Argument führte das Gericht an, dass bei der Festsetzung immer die einzelne Rechtsverletzung und der daraus entstandene Schaden berücksichtigt werden müssen. Im streitgegenständlichen Fall war ein aktuelles Musikalbum (12 Titel) hoch geladen worden. 
Dieser als sehr niedrig anzusehende Streitwert dürfte allerdings eher eine Ausnahme bleiben. Die meisten anderen Gerichte sehen einen wesentlich höheren Streitwert als angemessen an. Das AG Magdeburg, Urteil.&nbsp;vom 12.05.2010, Aktenzeichen.: 140 C 2323/09&nbsp; geht etwa von einem Wert von 30.000,00 € aus. Die Anwaltskosten für Abmahnung betragen dann schon ca. 1.000 €. &nbsp; 
Das LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az.: 28 O 237/09 hatte in einem Fall in dem 1.026 online gestellten Musiktitel Streitgegenstand waren, einen &nbsp;Streitwert&nbsp; von 50.000,00 € (Anwaltskosten für eine Abmahnung ca. 1.350,00 €) je Verfahren (es gab mehrere Anspruchsberechtigte) durchaus für angemessen gehalten. 
Hinzu kommen noch Schadenersatzansprüche, die zwischen 100,00 € und mehreren tausend Euro liegen können, je nachdem was Streitgegenstand ist. 
Die sehr unterschiedlichen Streitwerte und Schadenersatzansprüche zeigen, dass der Abgemahnte gut daran tut, den Fall eingehend von einem hierauf spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Gleiches gilt für die Abgabe der Unterlassungserklärung. &nbsp; 
Bei Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

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			<pubDate>Sat, 02 Oct 2010 09:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Pressrecht: Freie Hansestadt Bremen wird es verboten zu behaupten „Der ADAC fordert zum Rechtsbruch auf“</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/pressrecht-freie-hansestadt-bremen-wird-es-verboten-zu-behaupten-der-adac-fordert-zum-rechtsbruc.html</link>
			<description>Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat die Freie Hansestadt Bremen am 23.09.2010...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat die Freie Hansestadt Bremen am 23.09.2010 verurteilt, es zu unterlassen, die Äußerung „Der ADAC fordert zum Rechtsbruch auf“ zu wiederholen. Gegenstand des Verfahrens war die gegenüber dem Weser-Kurier gemachte Aussage des Pressesprechers des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa „Der ADAC fordert zum Rechtsbruch auf.&nbsp; Vorangegangen waren mehrere Artikel im Weser-Kurier, die sich mit der Einrichtung einer Umweltzone im Bremer Stadtgebiet und der Sanktionierung des Befahrens der Umweltzone ohne vorgeschriebene Plakette befassten. Beide Parteien vertraten in einer vom Weser-Kurier wiedergegebenen Kontroverse unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage, ob den Haltern von Kraftfahrzeugen die Verfahrenskosten auferlegt werden dürfen, wenn im Rahmen von Kontrollen des ruhenden Verkehrs bei Verstößen zwar die Halter, aber nicht die Fahrer ermittelt werden können. In diesem Zusammenhang fiel die vom ADAC beanstandete Äußerung des Pressesprechers. Der ADAC sieht in der Äußerung eine diffamierende Darstellung und eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 BGB i.V.m Art 1,2 GG, das auch für ihn als juristische Person gelte. Die Freie Hansestadt Bremen&nbsp; berief sich auf Meinungsäußerungsfreiheit. Eine unzulässige Schmähkritik liege hier nicht vor. Das Gericht gab dem ADAC nun Recht. 

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 29 Sep 2010 08:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Der Upload eines aktuellen Films im Rahmen von Filesharing ruft immer eine Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes hervor</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-der-upload-eines-aktuellen-films-im-rahmen-von-filesharing-ruft-immer-eine-urheberrech.html</link>
			<description>Die Kölner Richter am Landgericht bestätigen erneut in ihrer Entscheidung vom 28.07.2010, (Az.209 O...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Kölner Richter am Landgericht bestätigen erneut in ihrer Entscheidung vom 28.07.2010, (Az.209 O 238/10) die ständige Rechtsprechung zur Frage des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung. &nbsp;Hiernach genügt es, einen einzigen aktuellen Film zum Upload bereitzustellen, um im gewerblichen Ausmaß zu handeln. Dieses wiederum ermöglicht den Urhebern&nbsp; die gerichtliche Erzwingung der Sicherung und Herausgabe der privaten Daten der Verletzer durch den jeweiligen Provider, so dass Abmahnungen an die Verletzer ausgesprochen werden können. 
Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich nach Ansicht der Richter aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die Regelung des § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG verdeutliche dabei den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, für die Bestimmung des &quot;gewerblichen Ausmaßes&quot; im Einzelfall neben der Anzahl zuzuordnender Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen.


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			<pubDate>Tue, 21 Sep 2010 05:32:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung aus Russland</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-aus-russland.html</link>
			<description>Nunmehr scheinen auch die Russen Lust am abmahnen zu bekommen. 
Uns liegt eine Abmahnung einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nunmehr scheinen auch die Russen Lust am abmahnen zu bekommen. 
Uns liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei Kruse wegen eines russischen Filmwerks &quot;NA Igre 1“ der Firma Russkoe Stschaste Houm Video <i>(GmbH nach russischem Recht)</i> vor. 
Neben der Unterlassungserklärung wird als Schadenersatz ein Betrag in Höhe von 980,00 € geltend gemacht. Die Abmahnung ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich. <br /> <br /> Telefonisch und per Fax ist Frau Kollegin Doreen Kruse nur über eine 01805-Nummer erreichbar. Als E-Mail Adresse wird eine googlemailadresse angegeben.
Bisher ist uns kein Fall bekannt, in welchen die Firma Ihre Rechte gerichtlich durchgesetzt hat. Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Nicht zu reagieren birgt ein erhebliches Kostenrisiko, so dass die Gesamtkosten sich schnell auf 2.000 € oder mehr belaufen können. 
Wir empfehlen auf keinen Fall blind die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen. 
Hier erfahren Sie mehr zu <LINK 29#141 - internal-link><img src="fileadmin/img/icons/internal_link_02.gif" alt="Öffnet internen Link im aktuellen Fenster" />„Abmahnung wegen Verletzung von Urheberechten in Internet-Tauschbörsen“</link>.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 17:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung aus Russland</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-aus-russland-1.html</link>
			<description>Nunmehr scheinen auch die Russen Lust am abmahnen zu bekommen. 
Uns liegt eine Abmahnung einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nunmehr scheinen auch die Russen Lust am abmahnen zu bekommen. 
Uns liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei Kruse wegen eines russischen Filmwerks &quot;NA Igre 1“ der Firma Russkoe Stschaste Houm Video <i>(GmbH nach russischem Recht)</i> vor. 
Neben der Unterlassungserklärung wird als Schadenersatz ein Betrag in Höhe von 980,00 € geltend gemacht. Die Abmahnung ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich. <br /> <br /> Telefonisch und per Fax ist Frau Kollegin Doreen Kruse nur über eine 01805-Nummer erreichbar. Als E-Mail Adresse wird eine googlemailadresse angegeben.
Bisher ist uns kein Fall bekannt, in welchen die Firma Ihre Rechte gerichtlich durchgesetzt hat. Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Nicht zu reagieren birgt ein erhebliches Kostenrisiko, so dass die Gesamtkosten sich schnell auf 2.000 € oder mehr belaufen können. 
Wir empfehlen auf keinen Fall blind die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen. 
Hier erfahren Sie mehr zu <LINK 29#141 - internal-link><img src="fileadmin/img/icons/internal_link.gif" alt="Öffnet internen Link im aktuellen Fenster" />„Abmahnung wegen Verletzung von Urheberechten in Internet-Tauschbörsen“</link>.

<hr />

<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
Copyright &copy; 2010 Kanzlei  Dr. Schenk <br /></center>

]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 15:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Suchmaschinen dürfen auf alle frei verfügbaren Inhalte im Internet verlinken!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/suchmaschinen-duerfen-auf-alle-frei-verfuegbaren-inhalte-im-internet-verlinken.html</link>
			<description>Wer Bilder von sich ins Internet stellt oder zumindest dem zustimmt, muss damit leben, dass die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer Bilder von sich ins Internet stellt oder zumindest dem zustimmt, muss damit leben, dass die Bilder von Personensuchmaschinen im Rahmen des erscheinenden Suchergebnisses gezeigt werden. Diejenigen, die nicht durch Suchmaschinen gefunden werden möchten, müssen selbst dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Verlinkung nicht stattfinden kann.
Dieses entschied nun auch das Landgericht Hamburg (Urt. v. 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09) und folgte damit der gängigen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08 o. OLG Köln, Urt. v. 09.02.2010, Az.: 15 U 107/09).
Vorliegend wurde der Betreiber einer Personensuchmaschine durch eine Frau verklagt, da die Suchmaschine im Rahmen des Suchergebnisses ein Bild der Frau zeigte. Diese Fotografie stammte von einer anderen Internetseite. Die Klägerin hatte zuvor in die Veröffentlichung ihres Fotos auf dieser Internetseite eingewilligt. Da sie jedoch nicht die Veröffentlichung ihres Fotos auf der Internetseite des Suchmaschinenbetreibers eingewilligt hatte, sah sie ihre Persönlichkeitsrechte durch diesen verletzt.
Dieses sah der Beklagte ganz anders. Er wandte ein, dass es sich bei den Suchergebnissen ausschließlich um visualisierte Links handelt, auf dessen Bestehen er keinen Einfluss hat. Die „gesuchten“ Bilder werden von ihm weder gespeichert noch zwischengespeichert. Eine Archivierung der Bilddateien findet ebenfalls nicht statt. Sobald ein Bild an der Quelle nicht mehr verfügbar ist, kann es auch nicht mehr angesehen bzw. gefunden werden. Gefunden wird lediglich, was sich gerade im Netz als frei verfügbare Inhalte befindet. Sobald ein Internetseitenbetreiber die Verlinkung (mit einfachsten technischen Mitteln) unterbindet, kann der Inhalt nicht mehr gefunden werden.
Das Landgericht Hamburg gab dem Betreiber der Suchmaschine recht und wies die Klage ab. Die Abbildung des Fotos der Klägerin in der Suchmaschine greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Es liege auch keine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin gegenüber der Beklagten vor, ihr Bildnis zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Gleichwohl sei der Eingriff in das Recht der Klägerin nicht rechtswidrig, weil diese dem Verhalten der Klägerin entnehmen durfte, sie sei mit der Abbildung ihres Fotos in dem auf dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot einverstanden, so das Gericht. Denn die Klägerin habe es ermöglicht, dass ihr Foto auf der Internetseite veröffentlicht wird. Diesem (schlüssigen) Verhalten der Klägerin könne die objektive Erklärung entnommen werden, sie sei mit der Wiedergabe bzw. dem Erscheinen jenes sie abbildenden Fotos in Ergebnisanzeigen von Suchmaschinen<i> </i>einverstanden. Der Klägerin sei es ohne weiteres zuzumuten gewesen, hinreichende Sicherungsmaßnahmen gegen das Auffinden ihres Fotos durch die Personensuchmaschine vorzunehmen, wenn sie derartige Nutzungshandlungen verhindern will. Zum Beispiel hätte sie ihren Arbeitgeber auffordern können, Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich ihres Fotos einzubauen oder von vornherein eine Abbildung ihres Fotos untersagen können. ]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 12:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Suchmaschinen dürfen auf alle frei verfügbaren Inhalte im Internet verlinken!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/suchmaschinen-duerfen-auf-alle-frei-verfuegbaren-inhalte-im-internet-verlinken-1.html</link>
			<description>Wer Bilder von sich ins Internet stellt oder zumindest dem zustimmt, muss damit leben, dass die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer Bilder von sich ins Internet stellt oder zumindest dem zustimmt, muss damit leben, dass die Bilder von Personensuchmaschinen im Rahmen des erscheinenden Suchergebnisses gezeigt werden. Diejenigen, die nicht durch Suchmaschinen gefunden werden möchten, müssen selbst dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Verlinkung nicht stattfinden kann.
Dieses entschied nun auch das Landgericht Hamburg (Urt. v. 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09) und folgte damit der gängigen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08 o. OLG Köln, Urt. v. 09.02.2010, Az.: 15 U 107/09).
Vorliegend wurde der Betreiber einer Personensuchmaschine durch eine Frau verklagt, da die Suchmaschine im Rahmen des Suchergebnisses ein Bild der Frau zeigte. Diese Fotografie stammte von einer anderen Internetseite. Die Klägerin hatte zuvor in die Veröffentlichung ihres Fotos auf dieser Internetseite eingewilligt. Da sie jedoch nicht die Veröffentlichung ihres Fotos auf der Internetseite des Suchmaschinenbetreibers eingewilligt hatte, sah sie ihre Persönlichkeitsrechte durch diesen verletzt.
Dieses sah der Beklagte ganz anders. Er wandte ein, dass es sich bei den Suchergebnissen ausschließlich um visualisierte Links handelt, auf dessen Bestehen er keinen Einfluss hat. Die „gesuchten“ Bilder werden von ihm weder gespeichert noch zwischengespeichert. Eine Archivierung der Bilddateien findet ebenfalls nicht statt. Sobald ein Bild an der Quelle nicht mehr verfügbar ist, kann es auch nicht mehr angesehen bzw. gefunden werden. Gefunden wird lediglich, was sich gerade im Netz als frei verfügbare Inhalte befindet. Sobald ein Internetseitenbetreiber die Verlinkung (mit einfachsten technischen Mitteln) unterbindet, kann der Inhalt nicht mehr gefunden werden.
Das Landgericht Hamburg gab dem Betreiber der Suchmaschine recht und wies die Klage ab. Die Abbildung des Fotos der Klägerin in der Suchmaschine greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Es liege auch keine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin gegenüber der Beklagten vor, ihr Bildnis zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Gleichwohl sei der Eingriff in das Recht der Klägerin nicht rechtswidrig, weil diese dem Verhalten der Klägerin entnehmen durfte, sie sei mit der Abbildung ihres Fotos in dem auf dem von der Beklagten betriebenen Internet-Angebot einverstanden, so das Gericht. Denn die Klägerin habe es ermöglicht, dass ihr Foto auf der Internetseite veröffentlicht wird. Diesem (schlüssigen) Verhalten der Klägerin könne die objektive Erklärung entnommen werden, sie sei mit der Wiedergabe bzw. dem Erscheinen jenes sie abbildenden Fotos in Ergebnisanzeigen von Suchmaschinen<i> </i>einverstanden. Der Klägerin sei es ohne weiteres zuzumuten gewesen, hinreichende Sicherungsmaßnahmen gegen das Auffinden ihres Fotos durch die Personensuchmaschine vorzunehmen, wenn sie derartige Nutzungshandlungen verhindern will. Zum Beispiel hätte sie ihren Arbeitgeber auffordern können, Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich ihres Fotos einzubauen oder von vornherein eine Abbildung ihres Fotos untersagen können. 

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 10:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Haftung Online-Angebot</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/haftung-online-angebot.html</link>
			<description>Das OLG Hamm 20.05.2010, AZ I-4 U 225/09 hat entschieden, dass ein Anbieter auch für seine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamm 20.05.2010, AZ I-4 U 225/09 hat entschieden, dass ein Anbieter auch für seine online-Angebote haftet, wenn er von etwaigem gesetzeswidrigen Inhalt seiner Angebote bzw. der gesetzeswidrigen Darstellung seiner Angebote keine Kenntnis hat.
So hat das Gericht in seinem Urteil die Haftung des Anbieters auch für den Fall bejaht, dass dieser keine Kenntnis vom Fehlen von Pflichtangaben (z.B. der Widerrufsbelehrung) bei Angeboten hat, die über mobile Endgeräte wie das IPhone abgerufen werden können. Dabei komme es nicht auf ein Verschulden des Anbieters an, sondern lediglich auf das Vorliegen des rechtswidrigen Verhaltens. In dem Fall liegt das rechtswidrige Verhalten im Anbieten von Ware an Endverbraucher ohne Erteilung der gesetzlich gerforderten Informationen.
Hierbei trifft den Anbieter auch die Verpflichtung, die Zugänglichkeit zu den gesetzlich geforderten Informationen zu überprüfen, wenn der Anlass hierfür gegeben ist. Dies kann der Fall sein, wenn bereits wegen des Fehlens dieser Informationen abgemahnt worden ist. Dann hat der Anbieter bei sämtlichen in Betracht kommenden Geräten zu überprüfen, ob die Informationspflicht erfüllt werden kann. 
Des Weiteren äußerte sich das Gericht ausführlich zu der Frage, wann die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen gegeben sein kann.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass „die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden dem Interesse der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dient“. Deshalb könnten auch umfangreiche Abmahntätigkeiten für sich allein noch keinen Missbrauch belegen, wenn auch umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen.
Auch ein reines Gebührenerzielungsinteresse des Abmahners ist bereits dadurch ausgeschlossen, wenn beiderseitig auf Kostenerstattungsansprüche verzichtet worden ist.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 00:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Textilien – abmahnsicher kennzeichnen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/textilien-abmahnsicher-kennzeichnen.html</link>
			<description>Wer Textilerzeugnisse anbietet, muss auch die Vorschriften des Textilkennzeichungsgesetzes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer Textilerzeugnisse anbietet, muss auch die Vorschriften des Textilkennzeichungsgesetzes (TextilKennzG) befolgen, da anderenfalls fehlende oder falsche Textilbezeichnungen abgemahnt werden können.
Nach dem TextilKennzG gibt es genaue Anforderungen an die Bezeichnung der Textilien, so wird etwa die Angabe der Rohstoffzusammensetzung gefordert. Diese muss ebenfalls bestimmte Vorgaben erfüllen. 
Das TextilKennzG findet auch im Bereich der Internetangebote Anwendung, so dass auch hier eine Abmahngefahr besteht. Hier ist zu unterscheiden zwischen einer vollständig fehlenden und einer fehlerhaften Angabe der Rohstoffzusammensetzung.
Besonders die Abmahnungen wegen fehlerhafter Angabe der Rohstoffzusammensetzung sind mit Vorsicht zu behandeln. Einer Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich zunächst nicht nachgekommen werden. Der Grund besteht darin, dass gerade bei Importen von Textilien aus Asien die Angaben häufig nicht richtig sind, so dass prinzipiell nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Zukunft nicht erneut ein Fehler passiert, der dann die Vertragsstrafe auslöst. 
Gemäß <b>§ 2 TextilKennzG</b> sind „Textilerzeugnisse“ zu kennzeichnen, bei denen mindestens 80% ihres Gewichtes aus textilen Rohstoffen besteht. In den meisten und auch praxisrelevanten Fällen ist dies Kleidung, es kann sich jedoch auch um Fußbodenbeläge, Bezugstoffe von Möbeln, Möbelteilen oder Schirmen, Campingartikel, Teile von Matratzen etc. handeln.
<b>§ 5 TextilKennzG</b> schreibt genau vor, wie über die Rohstoffangaben informiert werden muss:
Die Gewichtsanteile der Rohstoffe sind im Prozentsatz des Nettotextilgewichtes anzugeben. Bei Textilerzeugnissen aus mehreren Fasern hat dies in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zu erfolgen.
Außerdem darf auch, sofern das Produkt ausschließlich aus einem Rohstoff besteht, anstatt der Angabe „100%“ auch „rein“ oder „ganz“ verwendet werden. Zu beachten ist allerdings, dass andere Zusätze ausgeschlossen sind.
§ 5 TextilKennzG beinhaltet noch weitere Vorgaben, die an dieser Stelle nicht aufgezählt werden sollen, jedoch bei der Textilbezeichnung unbedingt beachtet werden müssen.
<b>§ 3 TextilKennzG </b>schreibt vor, dass die in <b>Anlage 1</b> aufgeführten Bezeichnungen zu verwenden sind. Dabei ist ebenfalls auf die wörtliche Wiedergabe zu achten, da Abweichungen hiervon unzulässig sind und auch zu Abmahnungen führen können.
Wenn Fasern gekennzeichnet werden sollen, die nicht in Anlage 1 aufgeführt sind, ist entsprechend der Rohstoff zu kennzeichnen, aus dem sich die Fasern zusammensetzen. Allerdings dürfen die Bezeichnungen nie für andere Fasern verwendet werden, auch nicht als Wortverbindungen oder Eigenschaftswort. So darf „Seide“ nicht zur Angabe der Form oder besonderen Aufmachung von textilen Rohstoffen als Endlosfasern verwendet werden. <b>§ 4 TextilKennzG </b>enthält gesonderte Angaben für die Bezeichnung „Schurwolle“.
Die Frage wo und wie informiert werden muss wird durch <b>§ 9 und § 10 TextilKennzG </b>beantwortet:
Nach § 9 muss die Rohstoffgehaltsangabe stets leicht lesbar sein und ein einheitliches Schriftbild aufweisen. Andere als nach den §§ 3 bis 5 und 8 vorgeschriebene oder zugelassene Angaben müssen dabei von der Rohstoffgehaltsangabe deutlich abgesetzt sein.
Gemäß § 10 TextilKennzG muss die Rohstoffgehaltsangabe in deutlich erkennbarer Weiseeingewebt oder an dem Textilerzeugnis angebracht sein. Da dies üblicherweise in Form eines Wäscheschildes geschieht, ist hierauf besonders zu achten, insbesondere bei importierter Ware.
Für die Bezeichnung im Internet gibt es bereits Vorgaben aus der Rechtsprechung (LG Landau vom 18.07.2005, Az.: HKO 29/05): 
Die Kennzeichnung muss für den Kunden leicht zu sehen sein, er darf nicht nur zufällig darauf stoßen. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, einen Link zu der jeweiligen Kennzeichnung zu platzieren, vielmehr empfiehlt es sich, direkt auf der Angebotsseite des jeweiligen Artikels bereits die komplette Rohstoffzusammensetzung in deutlich gestalteter Weise zur Verfügung zu stellen.
<b>§ 11 TextilKennzG</b> führt zunächst einige Ausnahmen für die Anwendbarkeit des Gesetzes auf.
Ferner verweist Abs. 2 auf <b>Anlage 3</b>, die eine Liste von Erzeugnissen führt, die nicht mit der Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen. Weniger praxisrelevant sind Produkte wie Segel, bemalte Leinwände, Hemdsärmelhalter oder Nadelkissen. Wichtiger sind an dieser Stelle Produkte wie Spielzeug, Filz, Fahnen, Banner und nicht zuletzt gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 
Die <b>Sanktionierung </b>von Verstößen gegen das TextilKennzG ergibt sich aus <b>§ 14</b>, wonach ein Verstoß, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel lediglich um eine Übersicht handelt. Um wirklich abmahnsicher zu kennzeichnen, ist eine genaue Kenntnis des TextilKennzG unerlässlich.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 23:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>LR haftet auch für Verstöße seiner Partner</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lr-haftet-auch-fuer-verstoesse-seiner-partner.html</link>
			<description>Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 52 O 215/10 hat im Wege der einstweiligen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 52 O 215/10 hat im Wege der einstweiligen Verfügung&nbsp; festgestellt, dass die LR Health &amp; Beauty Systems GmbH auch für Verstöße Ihrer Vertriebspartner einzustehen hat. Aktuell ging es um unzulässige Aussagen zum Produkt „Colostrum“, welche ein Vertriebspartner von LR auf seiner Internetseite verwendet hatte.&nbsp; Die Antragstellerin ist für ein Konkurrenzunternehmen tätig und hatte zuvor von LR eine Abmahnung erhalten. In beiden Verfahren wird Sie durch unsere Kanzlei vertreten. 
Das Gericht bestätigt mit seinem Beschluss nochmals, dass bei LR eine Haftung nach § 8 Abs. 2 UWG anzunehmen ist. Dieses hatte das KG Berlin bereits mit Urteil vom 30.06.2009, Az.: 5 U 73/06 festgestellt. Dort führte das KG Berlin folgendes aus:&nbsp; 
<i>„Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Begriff des Beauftragten weit auszulegen. Nach deren Zweck soll verhindert werden Die Bestimmung begründet eine Erfolgshaftung des Betriebsinhaber ohne Entlastungsmöglichkeit. Er haftet auch für die ohne sein Wissen und gegen seinen Willen von einem Beauftragten begangenen Wettbewerbsverstöße. Der innere Grund dafür, ihm Wettbewerbshandlungen Dritter, soweit es sich um Unterlassungsansprüche handelt, wie eigene Handlungen zuzurechnen, ist vor allem in einer dem Betriebsinhaber zu Gute kommenden Erweiterung seine Geschäftsbereichs und einer gewissen Beherrschung des Risikobereichs zu sehen. Dementsprechend knüpft die Rechtsprechung die Haftung des Betriebsinhabers nach besagter Vorschrift an die Voraussetzung, dass die Handlung deren Unterlassung verlangt wird, innerhalb des Betriebsorganismus des Betriebsinhabers begangen worden ist, zu dem namentlich die Vertriebsorganisation gehört. Weiter ist erforderlich, dass der Handelnde kraft eines Rechtsverhältnisses in diesen Organismus dergestalt eingegliedert ist, einerseits der Erfolg seiner Handlung zumindest auch dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und anderseits dem Betriebsinhaber ein bestimmter Einfluss jedenfalls auf diejenige Tätigkeit eingeräumt ist, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss sich der Betriebsinhaber gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich sichern konnte und musste. Auch selbstständige Unternehmen können als Beauftragte in Betracht kommen, so etwa Lieferant und Zwischenhändler, ein Zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler oder ein selbstständiger Handelsvertreter, vgl. BGH GRUR, 1995, 605, 607. Nach § 8 Abs. 2 UWG werden dem Inhaber des Unternehmens Zuwiderhandlungen seiner Angestellt oder Beauftragten also deshalb wie eigene Handlungen zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation des Unternehmens&nbsp; die Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll. Der Unternehmensinhaber, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können, BGH, GRUR 2007, 994, Tz. 19 –Gefälligkeit.“&nbsp; </i>
Gegen den Beschluss des LG Berlin ist als Rechtsmittel der Widerspruch zulässig. Aufgrund der Entscheidung des KG Berlin, als auch weiteren Entscheidungen ist es allerdings eher unwahrscheinlich, dass ein Widerspruch erfolgt. 
Mitgeteilt von Dr. Stephan Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Bremen

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]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 22:03:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Haftung Online-Angebot</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/haftung-online-angebot-1.html</link>
			<description>Das OLG Hamm 20.05.2010, AZ I-4 U 225/09 hat entschieden, dass ein Anbieter auch für seine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamm 20.05.2010, AZ I-4 U 225/09 hat entschieden, dass ein Anbieter auch für seine online-Angebote haftet, wenn er von etwaigem gesetzeswidrigen Inhalt seiner Angebote bzw. der gesetzeswidrigen Darstellung seiner Angebote keine Kenntnis hat.
So hat das Gericht in seinem Urteil die Haftung des Anbieters auch für den Fall bejaht, dass dieser keine Kenntnis vom Fehlen von Pflichtangaben (z.B. der Widerrufsbelehrung) bei Angeboten hat, die über mobile Endgeräte wie das IPhone abgerufen werden können. Dabei komme es nicht auf ein Verschulden des Anbieters an, sondern lediglich auf das Vorliegen des rechtswidrigen Verhaltens. In dem Fall liegt das rechtswidrige Verhalten im Anbieten von Ware an Endverbraucher ohne Erteilung der gesetzlich gerforderten Informationen.
Hierbei trifft den Anbieter auch die Verpflichtung, die Zugänglichkeit zu den gesetzlich geforderten Informationen zu überprüfen, wenn der Anlass hierfür gegeben ist. Dies kann der Fall sein, wenn bereits wegen des Fehlens dieser Informationen abgemahnt worden ist. Dann hat der Anbieter bei sämtlichen in Betracht kommenden Geräten zu überprüfen, ob die Informationspflicht erfüllt werden kann. 
Des Weiteren äußerte sich das Gericht ausführlich zu der Frage, wann die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen gegeben sein kann.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass „die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden dem Interesse der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dient“. Deshalb könnten auch umfangreiche Abmahntätigkeiten für sich allein noch keinen Missbrauch belegen, wenn auch umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen.
Auch ein reines Gebührenerzielungsinteresse des Abmahners ist bereits dadurch ausgeschlossen, wenn beiderseitig auf Kostenerstattungsansprüche verzichtet worden ist.

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			<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 22:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Textilien – abmahnsicher kennzeichnen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/textilien-abmahnsicher-kennzeichnen-1.html</link>
			<description>Wer Textilerzeugnisse anbietet, muss auch die Vorschriften des Textilkennzeichungsgesetzes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wer Textilerzeugnisse anbietet, muss auch die Vorschriften des Textilkennzeichungsgesetzes (TextilKennzG) befolgen, da anderenfalls fehlende oder falsche Textilbezeichnungen abgemahnt werden können.
Nach dem TextilKennzG gibt es genaue Anforderungen an die Bezeichnung der Textilien, so wird etwa die Angabe der Rohstoffzusammensetzung gefordert. Diese muss ebenfalls bestimmte Vorgaben erfüllen. 
Das TextilKennzG findet auch im Bereich der Internetangebote Anwendung, so dass auch hier eine Abmahngefahr besteht. Hier ist zu unterscheiden zwischen einer vollständig fehlenden und einer fehlerhaften Angabe der Rohstoffzusammensetzung.
Besonders die Abmahnungen wegen fehlerhafter Angabe der Rohstoffzusammensetzung sind mit Vorsicht zu behandeln. Einer Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich zunächst nicht nachgekommen werden. Der Grund besteht darin, dass gerade bei Importen von Textilien aus Asien die Angaben häufig nicht richtig sind, so dass prinzipiell nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Zukunft nicht erneut ein Fehler passiert, der dann die Vertragsstrafe auslöst. 
Gemäß <b>§ 2 TextilKennzG</b> sind „Textilerzeugnisse“ zu kennzeichnen, bei denen mindestens 80% ihres Gewichtes aus textilen Rohstoffen besteht. In den meisten und auch praxisrelevanten Fällen ist dies Kleidung, es kann sich jedoch auch um Fußbodenbeläge, Bezugstoffe von Möbeln, Möbelteilen oder Schirmen, Campingartikel, Teile von Matratzen etc. handeln.
<b>§ 5 TextilKennzG</b> schreibt genau vor, wie über die Rohstoffangaben informiert werden muss:
Die Gewichtsanteile der Rohstoffe sind im Prozentsatz des Nettotextilgewichtes anzugeben. Bei Textilerzeugnissen aus mehreren Fasern hat dies in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zu erfolgen.
Außerdem darf auch, sofern das Produkt ausschließlich aus einem Rohstoff besteht, anstatt der Angabe „100%“ auch „rein“ oder „ganz“ verwendet werden. Zu beachten ist allerdings, dass andere Zusätze ausgeschlossen sind.
§ 5 TextilKennzG beinhaltet noch weitere Vorgaben, die an dieser Stelle nicht aufgezählt werden sollen, jedoch bei der Textilbezeichnung unbedingt beachtet werden müssen.
<b>§ 3 TextilKennzG </b>schreibt vor, dass die in <b>Anlage 1</b> aufgeführten Bezeichnungen zu verwenden sind. Dabei ist ebenfalls auf die wörtliche Wiedergabe zu achten, da Abweichungen hiervon unzulässig sind und auch zu Abmahnungen führen können.
Wenn Fasern gekennzeichnet werden sollen, die nicht in Anlage 1 aufgeführt sind, ist entsprechend der Rohstoff zu kennzeichnen, aus dem sich die Fasern zusammensetzen. Allerdings dürfen die Bezeichnungen nie für andere Fasern verwendet werden, auch nicht als Wortverbindungen oder Eigenschaftswort. So darf „Seide“ nicht zur Angabe der Form oder besonderen Aufmachung von textilen Rohstoffen als Endlosfasern verwendet werden. <b>§ 4 TextilKennzG </b>enthält gesonderte Angaben für die Bezeichnung „Schurwolle“.
Die Frage wo und wie informiert werden muss wird durch <b>§ 9 und § 10 TextilKennzG </b>beantwortet:
Nach § 9 muss die Rohstoffgehaltsangabe stets leicht lesbar sein und ein einheitliches Schriftbild aufweisen. Andere als nach den §§ 3 bis 5 und 8 vorgeschriebene oder zugelassene Angaben müssen dabei von der Rohstoffgehaltsangabe deutlich abgesetzt sein.
Gemäß § 10 TextilKennzG muss die Rohstoffgehaltsangabe in deutlich erkennbarer Weiseeingewebt oder an dem Textilerzeugnis angebracht sein. Da dies üblicherweise in Form eines Wäscheschildes geschieht, ist hierauf besonders zu achten, insbesondere bei importierter Ware.
Für die Bezeichnung im Internet gibt es bereits Vorgaben aus der Rechtsprechung (LG Landau vom 18.07.2005, Az.: HKO 29/05): 
Die Kennzeichnung muss für den Kunden leicht zu sehen sein, er darf nicht nur zufällig darauf stoßen. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, einen Link zu der jeweiligen Kennzeichnung zu platzieren, vielmehr empfiehlt es sich, direkt auf der Angebotsseite des jeweiligen Artikels bereits die komplette Rohstoffzusammensetzung in deutlich gestalteter Weise zur Verfügung zu stellen.
<b>§ 11 TextilKennzG</b> führt zunächst einige Ausnahmen für die Anwendbarkeit des Gesetzes auf.
Ferner verweist Abs. 2 auf <b>Anlage 3</b>, die eine Liste von Erzeugnissen führt, die nicht mit der Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen. Weniger praxisrelevant sind Produkte wie Segel, bemalte Leinwände, Hemdsärmelhalter oder Nadelkissen. Wichtiger sind an dieser Stelle Produkte wie Spielzeug, Filz, Fahnen, Banner und nicht zuletzt gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 
Die <b>Sanktionierung </b>von Verstößen gegen das TextilKennzG ergibt sich aus <b>§ 14</b>, wonach ein Verstoß, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel lediglich um eine Übersicht handelt. Um wirklich abmahnsicher zu kennzeichnen, ist eine genaue Kenntnis des TextilKennzG unerlässlich.

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			<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 21:59:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abo Falle: Unterlassungsanspruch wegen  Androhung eines Schufa-Eintrags. </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abo-falle-unterlassungsanspruch-wegen-androhung-eines-schufa-eintrags.html</link>
			<description>Das AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, Az.: 118 C 10105/09 hat entschieden, dass ein Betreiber...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, Az.: 118 C 10105/09 hat entschieden, dass ein Betreiber einer Abo-Falle einem Verbraucher nicht mit einer Schufa-Eintragung drohen darf!
Dem Verbraucher steht bei einer solchen Drohung ein Unterlassungsanspruch gegen die Datenübermittlung an die Schufa-Holding AG gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog zu. Dies ergebe sich &nbsp;bereits aus dem Umstand, dass die geltend gemachte Forderung schon offensichtlich nicht bestehe. 
Auch würde durch die Eintragung eines negativen Schufa-Vermerkes die Kreditwürdigkeit des Betroffenen &nbsp;und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet, denn ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Nachteile für einen Betroffenen, insbesondere für einen Selbstständigen, mit sich bringen. Nach dem objektiven Urteil eines vernünftigen Menschen bestand die Befürchtung, dass der Betreiber einen negativen Schufa-Antrag veranlassen werde.
Das Urteil wird den Abfo-Fallen Betreibern sicher nicht gefallen, da Sie nunmehr bei solchen Drohungen fürchten müssen, dass der Verbraucher bzw. sein Anwalt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen könnte, was neben dem Unterlassungsanspruch auch mit hohen Anwalts und Gerichtskosten verbunden ist. Den Streitwert legte das Gericht auf 2.500,00 € fest.&nbsp; 
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie zu allen Fragen zum Thema „Verträge im Internet“. 

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<p><hr><center>Kanzlei  Dr. Schenk - Buchtstraße 13 - 28195 Bremen<br>
  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 07:35:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Widerrufsrecht: vollständiger Ausschluss des Widerrufrechts von Kosmetika nach dem öffnen unzulässig!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/widerrufsrecht-vollstaendiger-ausschluss-des-widerrufrechts-von-kosmetika-nach-dem-oeffnen-unzulaes.html</link>
			<description>Wieder eine folgenschwere Entscheidung für den Online-Shop Betreiber. Das  OLG Köln,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wieder eine folgenschwere Entscheidung für den Online-Shop Betreiber. Das&nbsp; OLG Köln, 27.04.2010, Az.: 6 W 43/10 hat entschieden dass der vollständige Ausschluss des Widerrufrechts für Kosmetikartikel nach dem Öffnen der Primärverpackung (Tube, Dose oder Flasche) oder anderen Benutzungshandlungen nicht mehr von § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB gedeckt ist. Eine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung mit der Aussage, dass Kosmetik nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen wird, ist daher geeignet die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. 
Für Shop-Betreiber stellt das Widerrufsrecht sowie insgesamt die zahlreichen Informationspflichten eine echte Last dar. In machen Sparten wie etwa der Bekleidungsbranche beträgt die Rückgabequote ca. 30 %. Die Kosten für Hin- und Rücksendung trägt regelmäßig der Verkäufer. 
Auch die vorliegende Entscheidung stellt den Verkäufer vor große Probleme. So ist dem Verkäufer unmöglich die bereits geöffnete Kosmetika nochmals wieder zu verkaufen. 
Viele gewerbliche Verkäufer versuchen daher die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen und bieten Ihre Ware etwa „privat“ über ebay an. Verkäufer die sich jedoch an Recht und Gesetz halten, gehen gegen diese Verkäufer wiederum vor, da Sie sich dadurch einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen.&nbsp;&nbsp; 
Bei Fragen oder Streitigkeiten rund ums Widerrufsrecht steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Seite. 

<hr />

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			<pubDate>Sat, 24 Jul 2010 16:29:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>!!!Achtung!!!! Gefälschte Abmahnung wegen Filesharing</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/achtung-gefaelschte-abmahnung-wegen-filesharing.html</link>
			<description>Die Abmahnungen stammen von der Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.  Diese Kanzlei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<font size="3"><font face="Calibri">Die Abmahnungen stammen von der Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.&nbsp; Diese Kanzlei existiert so nicht mehr. Die Abmahnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Durch Zahlung eines Schadenersatzes über eine sog. „Paysafecard“ soll die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft abgewendet werden.&nbsp; Abgemahnte Werke sind nach unserem Wissen ausschließlich Porno-Filme.&nbsp; Das Vorgehen ist nicht unbekannt. Einen ähnlichen Vorfall gab es bereits vor einigen Monaten.&nbsp; Achtung! Die Rechtsnachfolger der Kanzlei Knil, die U+C Rechtsanwälte, mahnen ebenfalls&nbsp; Filesharing-Verstöße ab. Die Abmahnungen erfolgen jedoch auf dem Postweg. </font></font>
<font size="3"><font face="Calibri">Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend bei Filesharing Verstößen.&nbsp; </font></font>


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			<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 15:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Änderung beim Widerrufsrecht!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neue-aenderung-beim-widerrufsrecht.html</link>
			<description>Ab dem 11.06.2010 ändert sich die Gesetzeslage zum Widerrufsrecht. Es gilt nun auch für den Ebay...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ab dem 11.06.2010 ändert sich die Gesetzeslage zum Widerrufsrecht. Es gilt nun auch für den Ebay Handel die Zweiwochenfrist, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Für Bereiche, in denen eine Belehrung in Textform vorab nicht möglich ist wie bei ebay ist es nun ausreichend, wenn die Belehrung unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgt.
&nbsp;<br /> Weiter hat die Musterwiderrufsbelehrung gemäß § 360 III BGB nF nunmehr Gesetzesrang. Nun erhalten alle Regelungen, die bislang in der BGB-InfoV geregelt sind (somit auch die Musterwiderrufsbelehrung) zum 11.6.2010 den Rang eines Gesetzes, so dass ihr mehr Vertrauen entgegen gebracht werden kann.

<hr />

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			<pubDate>Fri, 28 May 2010 09:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Richtungsweisendes Urteil des BGH zu Haftung des Anschlussinhabers für sein W-LAN</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/richtungsweisendes-urteil-des-bgh-zu-haftung-des-anschlussinhabers-fuer-sein-w-lan.html</link>
			<description>Kein Schadensersatz bei der Störerhaftung!
Am 12.05.2010 äußerte sich nun endlich der BGH (Az.: I...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify;mso-line-height-alt:8.0pt"><b><u>Kein Schadensersatz bei der Störerhaftung!</u></b></p>
Am 12.05.2010 äußerte sich nun endlich der BGH (Az.: I ZR 121/08) zu der umstrittenen Frage des Umfangs der Haftung des Betreibers eines W-LAN, wenn Dritte über seinen Anschluss Urheberverletzungen, z.B. durch das sogenannte Filesharing, begehen. 
So entschied das Gericht, dass Privatpersonen auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. 
Der BGH bestätigte demnach, dass die Anschlussinhaber als Störer haften, wenn sie ihr W-LAN-Netz nicht angemessen sichern. Dabei könne ihnen jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht beziehe sich lediglich auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, so das Gericht. 
Der BGH unterstrich jedoch, dass eine Haftung des Anschlussinhabers als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in einem solchen Fall nicht in Betracht kommt, wenn derjenige die Handlung nicht selbst vorgenommen hat. Diese Voraussetzung müsste aber erfüllt sein, um einen Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers auszulösen.
Die sogenannte Störerhaftung hat also lediglich zur Folge, dass der Anschlussinhaber auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden kann. 
Damit hat der BGH allen Abmahnern, die sich in der Vergangenheit an das Urteil des BGH vom 11.03.2009 (Az.: I ZR 114/06) angelehnt haben und Schadensersatz forderten, einen Rüffel erteilt. In diesem Urteil befasste sich der BGH mit dem Besitzer eines ebay-Mitgliedskontos, der seine Zugangsdaten seiner Frau zur Verfügung gestellt hat. Diesem legte der BGH die Haftung auf, da er sein Konto nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter, also seiner Ehefrau, geschützt hat. Der Sachverhalt dieses Falles stellte sich demnach ganz anders dar als die Urheberrechtsverletzungen im Peer-to-Peer – Bereich. Schon in der Vergangenheit half unsere Kanzlei erfolgreich in ähnlichen Fällen Abgemahnten, sich den Forderungen nach Schadensersatz ausgesetzt sahen, die auf das ebay-Urteil gestützt wurden. Nun ist dies endlich auch höchstricherlich entschieden.
Leider lies der BGH in seiner Entscheidung vom 12.05.2010 offen, ob die Anwaltskosten für eine solche Abmahnung gemäß § 97 a II UrhG auf 100,- € zu begrenzen sind. Bislang wurde die Anwendung des § 97 a II UrhG in instanzgerichtlichen Entscheidungen verneint. Jedoch ist die Frage durchaus nicht unumstritten.
Der Bundesverband der Musikindustrie ist weiterhin der Ansicht, dass es sich bei Abmahnungen, die sich auf ganze Alben, Filme oder Hörbücher beziehen, nach der bisherigen Rechtsprechung um gravierende Urheberrechtsverletzungen handele, so dass hier die Deckelung auf 100,- € Abmahngebühren nicht greife. Dies sei, wenn überhaupt, wohl nur bei lediglich einem Lied möglich.
Für alle Abgemahnten, die die ihnen vorgeworfene Urheberverletzung nicht selbst begangen haben, bedeutet das Urteil jedoch ein großes Aufatmen.

<hr />

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			<pubDate>Thu, 20 May 2010 10:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>LR werden durch das LG Hamburg weitere Werbeaussagen verboten</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/lr-werden-durch-das-lg-hamburg-weitere-werbeaussagen-verboten.html</link>
			<description>Durch die Kanzlei Dr. Schenk wurde eine weitere einstweilige Verfügung gegen LR Health &amp; Beauty...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Durch die Kanzlei Dr. Schenk wurde eine weitere einstweilige Verfügung gegen LR Health &amp; Beauty Systems GmbH wegen unzulässiger Werbeaussagen erwirkt.&nbsp; 
Das Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.05.2010, Az.: 327 O 243/10 hat im Wege der einstweiligen Verfügung&nbsp; - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung,&nbsp; es LR verboten das Lebensmittel <b>Probiotica 12</b> mit Aussagen wie „<b><i>bekämpfen Sie nun Infektionen und unterdrücken Allergien wie Heuschnupfen und Asthma</i></b>“ oder „<b><i>Schulmediziner geben schon Jahrzehnten probiotischer Präparate zur Vorsorge und Behandlung vieler&nbsp; Krankheiten</i></b>“ zu bewerben.&nbsp; Diese und 10 weitere Aussagen befinden sich auf der DVD „Probiotica“, welche den Partnern als Verkaufshilfe angeboten wird. Soweit es sich bei den Angaben um krankheitsbezogene Aussagen handelt, verstoßen die Aussagen gegen § 12 LFGB. Soweit es sich um gesundheitsbezogene Aussagen handelt, liegt ein Verstoß gegen die sog. Health Claims Verordnung vor. 
Neben den Aussagen zum Produkt Probiotica 12 wurde LR zusätzlich verboten das Produkt <b>Aloe Vera</b> mit der Aussage „<b><i>Merkmale der pharmazeutischen Qualität“</i></b> zu bewerben. Diese Aussage befindet sich in einem Flyer von LR, welcher ebenfalls als Verkaufshilfe dient.&nbsp; &nbsp;
Gegen die ergangene Entscheidung kann durch LR Widerspruch eingelegt werden.
Für die Partner heißt es, dass Sie ihre Produkte nicht mit diesen Verkaufshilfen bewerben dürfen, da Ihnen ansonsten eine Abmahnung oder ebenfalls eine einstweilige Verfügung droht. Dies gilt jedenfalls solange die unzulässigen Aussagen in diesen Verkaufshilfen enthalten sind.&nbsp; 

<hr />

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			<pubDate>Thu, 20 May 2010 06:27:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einstweilige Verfügungen gegen  LR</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/einstweilige-verfuegungen-gegen-lr.html</link>
			<description>			 Durch die Kanzlei Dr. Schenk wurden am 21.04.2010 und am 23.04.2010 vor dem Landgericht Hamburg...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 Durch die Kanzlei Dr. Schenk wurden am 21.04.2010 und am 23.04.2010 vor dem Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen gegen die LR Health &amp; Beauty Systems GmbH erwirkt. Die einstweilige Verfügung erging ohne mündliche Verhandlung. Rechtsmittel hiergegen wurden bisher nicht eingereicht, sind jedoch zu erwarten. &nbsp; <br /><br />Durch diese einstweiligen Verfügungen ist es dem Unternehmen LR Health &amp; Beauty Systems GmbH gegen Androhung von Ordnungsgeld im Einzelfall in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten ab sofort untersagt,&nbsp;ein Teil&nbsp;ihrer Produkte mit unzulässigen Aussagen zu bewerben bzw. diese Produkte überhaupt in ihrer jetzigen Aufmachung in den Verkehr zu bringen.<br /> <br />LR hat hierauf bereits reagiert&nbsp;und ihre Partner hierauf aufmerksam gemacht.<br /><br />Für einige Produkte wurde sogar der Verkauf der Produkte in der dargestellten Art und Weise gänzlich untersagt. Dies gilt auch für das gerade neue und stark beworbene „Probiotic 12“ oder die „Iris Berben“ Produktreihe. &nbsp; <br /><br />Im Einzelnen: <br /><br />Mit einstweiliger Verfügung des LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2010, Az.: 327 O 222/10, ist es LR ab sofort untersagt, im geschäftlichen Verkehr sämtliche Produkte der Produktreihe „Jungle Man“ in der jetzigen Aufmachung in den Verkehr zubringen und/oder diese in ihrer jetzigen Aufmachung zu verkaufen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Hintergrund ist ein&nbsp; Markenrechtsverstoß.&nbsp; Sämtliche an die Partner verteilten Kataloge dürfen in ihrer jetzigen Form nicht mehr verwendet werden. Sollte sich LR nicht daran halten, drohen hohe Strafen. Auch den Partnern drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen, wenn Sie sich nicht daran halten.LR hat angekündigt in Kürze einen neuen Katalog zur Verfügung zu stellen. <br /><br />Mit weiterer einstweiliger Verfügung hat das LG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2010, Az.: 223/10 LR verboten, das Lebensmittel “Probiotic 12“ mit Aussagen wie „optimal vorbereitet gegen Infektionen und Allergien“ zu bewerben. Die verbotenen Aussagen stehen teilweise sogar auf dem Produkt selbst und/oder auf der Verpackung. Auch hier heißt es, dass LR und auch alle Partner dieses Produkt in der jetzigen Aufmachung nicht mehr verkaufen dürfen. Diese unzulässigen Aussagen befinden sich auch in Katalogen, Flyern und DVDs von LR. So etwa im gerade erschienen Jubiläums-Katalog. LR Partner die trotz allen die Katanmloge verwenden müssen Abmahnungen befürchten. &nbsp; <br /><br />Dies gilt aber nicht nur für das Lebensmittel „Probiotic 12“. So ist es LR und ihren Partnern des Weiteren untersagt, die Produktreihe „Iris Berben“ in ihrer jetzigen Aufmachung in den Verkehr zu bringen, zu verkaufen oder zu bewerben. Auch hier wurde der Verbraucher&nbsp; über die Wirkung der Produkte getäuscht.&nbsp; <br /><br />Damit nicht genug, hat das Landgericht Hamburg LR zahlreiche weitere Aussagen verboten. <br /><br />Bei Fragen rund um um die Zulässigkeit von krankheits- und/oder gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. &nbsp;&nbsp;		&nbsp;

<hr />

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			<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 21:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neues EUGH Urteil: Widerufsrecht und kein Ende</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neues-eugh-urteil-widerufsrecht-und-kein-ende.html</link>
			<description>			Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.04.2010 nunmehr entschieden, dass dem Verbraucher im Falle...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.04.2010 nunmehr entschieden, dass dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften auch die Kosten des Hinversands zu erstatten sind. <br /><br />In der Pressemitteilung des EuGH heißt es wortwörtlich wie fogt:<br /><br />&quot;[...] In seinem heute ergangenen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass dieRichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer ineinem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten derZusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.Die Bestimmungen der Richtlinie zu den Rechtsfolgen des Widerrufs habeneindeutig zum Ziel, den Verbraucher nicht von der Ausübung seinesWiderrufsrechts abzuhalten. Eine Auslegung, nach der es den Mitgliedstaatenerlaubt wäre, zuzulassen, dass im Widerrufsfall die Kosten der Zusendungzulasten dieses Verbrauchers gingen, liefe diesem Ziel zuwider. Im Übrigenstünde eine solche Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Zusendungzusätzlich zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware einerausgewogenen Risikoverteilung bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz entgegen,indem dem Verbraucher sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung der Warenstehenden Kosten auferlegt würden. [...]&quot;

<hr />

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			<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 05:42:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>AGB/Widerrufsrecht: 40 Euro Klausel  </title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/agbwiderrufsrecht-40-euro-klausel.html</link>
			<description>Das OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 5 W 10/10 hat entschieden, dass es für die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 5 W 10/10 hat entschieden, dass es für die Auferlegung der Rücksendekosten einer doppelten vertraglichen Vereinbarung bedarf. Der Hinweis in der Widerrufsbelehrung ist hierfür nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es eines zusätzlichen Hinweises in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.&nbsp; Begründet wird dies damit, dass der potentielle Kunde die Regelung innerhalb der Widerrufsbelehrung nicht als vertragliche Vereinbarung erkennen würde. &nbsp;&nbsp;Das Landgericht Dortmund, das Landgericht Frankfurt a.M. als auch das LG Hamburg hatten bisher eine doppelte Nennung für überflüssig gehalten. Es bleibt nun ab zu warten, wie &nbsp;die anderen Gerichte entscheiden werden. Aufgrund der Entscheidung des OLG Hamburg kann aber nur dringend angeraten, werden die AGB entsprechend abzuändern, da ansonsten mit einer Abmahnung zu rechnen ist. &nbsp;

<hr />

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			<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 23:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung Wertersatzklausel</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abmahnung-wegen-fehlerhafter-widerrufsbelehrung-wertersatzklausel.html</link>
			<description>			 Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08 folgende Klausel in der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08 folgende Klausel in der Widerrufsbelehrung für unzulässig erklärt: <br /><br /><strong>„(Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben). Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.“ </strong>&nbsp; <br /><br />Zwar hat der Verbraucher auch bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme gemäß § 357 Abs. 3 S. 1 BGB Wertersatz für die Verschlechterung zu leisten. Dies gilt aber nur, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen wurde, sie zu vermeiden. &nbsp;Bei der beanstandeten Klausel fehlt dieser Zusatz. &nbsp;<br /><br />So der so ähnlich sind sehen derzeit ca. 90 % aller Widerrufbelehrungen aus. &nbsp;Das bedeutet, dass derzeit fast jeder eine abmahnfähige Widerrufsbelehrung bereit hält. Es kann daher nur dringend angeraten werden, seine Widerrufbelehrung &nbsp;zu überarbeiten, um Abmahnungen zu vermeiden. <br /><br />Unsere Kanzlei berät Sie gerne und erstellt Ihnen eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung, &nbsp;die ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

<hr />

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			<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 13:20:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>MLM-Recht: Geworbene Personen sind keine Verbraucher im Sinne des § 16 Abs. 2 UWG</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mlm-recht-geworbene-personen-sind-keine-verbraucher-im-sinne-des-16-abs-2-uwg.html</link>
			<description>			Teilnehmer am progressiven Vertriebssystem unterfallen nicht dem eng auszulegenden Begriff des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Teilnehmer am progressiven Vertriebssystem unterfallen nicht dem eng auszulegenden Begriff des Verbrauchers nach § 16 Abs, 2 UWG. Durch ihre auf den Aufbau eines selbständigen, gewinnorientierten Gewerbes ausgerichtete Zielsetzung erhialten die Geworbenen den die Verbrauchereigenschaft ausschließenden Status von Existenzgründern, so das OLG Naumburg, Beschlussvvom 18.11.2009, Az.: 1 Ws 673/09S. <br />Unter Zugrundelegung der engen Definition des § 16 Abs, 2 UWG unterfallen Interessenten, die&nbsp; geworben werden incht dem Begriff des Verbrauchers. Die jeweils Geworbenen zahlen eine „Seminargebühr“ nicht etwa ausschließlich deshalb, um an dem betreffenden Seminar teilnehmen zu können. Vielmehr stelle diese „Seminargebühr“ für die Neugeworbenen in erster Linie das „Eintrittsgeld“ zur Teilnahme an den progressiven Vertriebssystemen selbst dar. Denn nur nach Zahlung dieses „Eintrittsgeldes“ ist es der jeweiligen Person tatsächlich gestattet, selbst eine Provision für die Anwerbung von Interessenten zu erhalten.			 	&nbsp;

<hr />

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			<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 10:40:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Widerrufsrecht: Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/widerrufsrecht-hinsendekosten-vom-unternehmer-zu-tragen.html</link>
			<description>			Wieder einmal schlechte Nachrichten für Onlineshop-Betreiber. Wie es aussieht wird es zukünftig...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Wieder einmal schlechte Nachrichten für Onlineshop-Betreiber. Wie es aussieht wird es zukünftig nicht möglich sein, dem Kunden der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Kosten für die ursprüngliche Versendung (Hinsendekosten) aufzuerlegen. <br /><br />Damit steigt, dass finanzielle Risiko für den Online-Händler.&nbsp; Hierfür hat nun der EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinen Schlussanträgen in dem Verfahren VZ NRW gegen Heine-Versand (C-511/08) wie erwartet plädiert. <br /><br />Die deutsche Rechtsprechung geht schon länger unter Verweis auf das europäische Recht hiervon aus. &nbsp;<br /><br />So etwa: &nbsp;<br />LG Hamburg, 02.12.2005, 406 O 127/05 <br />AG Gütersloh, 25.05.2005, 10 C 314/05 <br />OLG Frankfurt, 28.11.2001, 9 U 148/01 <br />OLG Karlsruhe, 5.9.2007, 15 U 226/06 			 &nbsp; 															&nbsp;

<hr />

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			<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 14:45:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Domainrecht: Verstoß bereits durch Registrierung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/domainrecht-verstoss-bereits-durch-registrierung.html</link>
			<description>			Achtung! Ein Verstoß von Marken- oder Namensrechten kann bereits durch die Registrierung einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Achtung! Ein Verstoß von Marken- oder Namensrechten kann bereits durch die Registrierung einer Domain vorliegen. Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008, Az.: 3 W 67/08 stellt schon die Registrierung und nicht erst die Nutzung einer Domain einen Verstoß dar, da bereits hierdurch eine Erstbegehungsgefahr gegeben ist. Im besagten Fall ging es um die Domain „pelikan-und-partner“ und „pelikanundpartner“. Hiergegen wendete sich das Schreibwarenunternehmen „Pelikan“. Das OLG Hamburg vertritt die Auffassung, dass dem Unternehmen Pelikan aufgrund seiner „überragenden Bekanntheit“ und dem damit einhergehenden schutzwürdigen Interesse ausnahmsweise dem Prinzip der Registrierungspriorität vorginge. So müsse sich der Antragsgegner bei der Wahl der Domain klarstellender Zusätze bedienen, um die Internetnutzer nicht in die Irre zu führen. So sei der Zusatz „und Partner“ rein beschreibender Natur. Ein Großteil der &nbsp;Internetnutzer würde bei der Domain erwarten ein Produkt der Firma Pelikan zu finden. Hierdurch würde bereits ein Anlockungseffekt entstehen. &nbsp; <br /><br />Die Entscheidung ist mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen, da schon die Registrierung als Verstoß bewertet wird und zum anderen, da von einem „überragenden Bekanntheitsgrad“ der Firma Pelikan ausgegangen wurde. Eine näher Erläuterung oder eine Definition sucht man in der Entscheidung allerdings vergeblich. Auch die Begründung zum Anlockeffekt im konkreten Fall stößt auf einige Bedenken. <br /><br />Im Ergebnis heißt dies, dass die Stellung großer Unternehmen weiter gestärkt wird und kleinere Unternehmen oder Private bei der Registrierung von Domainamen sehr genau darauf achten sollten, ob nicht Rechte größerer Unternehmen verletzt sein können.

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			<pubDate>Wed, 02 Sep 2009 12:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/filesharing-eltern-haften-fuer-ihre-kinder.html</link>
			<description>			Das Landgericht Köln, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08 hat entschieden, dass es bei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Landgericht Köln, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 28 O 889/08 hat entschieden, dass es bei Filesharingverstößen über Internettauschbörsen für&nbsp; die Eltern nicht ausreiche, wenn die Eltern ihren Kindern das downloaden von Musikfiles ausdrücklich verbieten. So müssen die Eltern weitere Sicherheitsmaßnahmen für ihren Internetanschluss ergreifen. Dies sei beispielsweise durch Einrichten von Benutzer-Konten oder das errichten spezieller Firewalls möglich. Bei unzureichender Sicherung haften die Eltern entsprechend der Störerhaftung. <br /><br />Im streitentscheidenden Fall stellte das Kind knapp 1.000 Musikfiles zum download bereit.&nbsp; Der Streitwert wurde auf 400.000 € festgelegt! Allein die außergerichtlichen Anwaltskosten beliefen sich auf knapp 6.000 €.&nbsp; <br /><br />Eltern sollten daher sehr genau darauf achten, was ihre Kinder im Internet machen, ansonsten kann es sehr teuer werden. <br /><br />Unsere Kanzlei berät sie gern und kostengünstig zu allen Fragen rund ums Urheberrecht.&nbsp; 			 	&nbsp;

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			<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 11:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Reiserecht: Zu hohe Wellen sind kein Reisemangel</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/reiserecht-zu-hohe-wellen-sind-kein-reisemangel.html</link>
			<description>			Das Landgerichts Hannover hat mit Urteil vom 17.08.2009, Az.: 1 O 209/07 entscheiden, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Landgerichts Hannover hat mit Urteil vom 17.08.2009, Az.: 1 O 209/07 entscheiden, dass ein Reisender keine Minderung des Reisepreises verlangen kann, wenn die Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um zu baden und zu schnorcheln. <br /><br />In diesem Fall verwirkliche sich nur &quot;ein natürliches Risiko von Meer und Wetter. Dieses müsse vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden. <br /><br />Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Im Nachgang wollten Sie 25 % des Reisepreises zurückerstattet, &nbsp;u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Das Gericht hat entschieden, dass sich aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger ergebe. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reiseveranstalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte. &nbsp;So könne kein verständiger Reisender erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle. So habe der Reiseveranstalter keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter. <br /><br />Quelle: Pressestelle des LG Hannover <br /><br />Das Urteil zeigt, dass schlechtes Wetter, auch wenn es unerwartet ist, keinen Reisemangel darstellt, sondern in die Risikosphäre des Reisenden einzuordnen ist.

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			<pubDate>Mon, 17 Aug 2009 09:37:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Teurer Spaß bei Versendung von Spam Mails</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/teurer-spass-bei-versendung-von-spam-mails.html</link>
			<description>			Fast täglich erhalten Unternehmen und teilweise auch Verbraucher sog. Spam Mails. Oft sind die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Fast täglich erhalten Unternehmen und teilweise auch Verbraucher sog. Spam Mails. Oft sind die Empfänger machtlos, da der Adressat im Ausland sitzt und eine Verfolgung meistens kaum möglich ist. <br /><br />Anders aber, wenn der Adressat im Inland seinen Standort hat. Viele Unternehmer reagieren mittlerweile mit Abmahnungen. Dieses meist mit großem Erfolg. Insbesondere die hohen Kosten einer Abmahnung und die Befürchtungen einer Vertragsstrafe fürchten die Versender der Spam Mails. Der Streitwert schon bei der Versendung einer einzigen Spam Mail&nbsp; wird von den Gerichten auf 4.500,00 € festgesetzt, vgl. Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08. Einige Gerichte gehen sogar von 7.000,00&nbsp; € aus. &nbsp; 			 		&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 05:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kopieren fremder Fotos um diese für eine Internetauktion zu nutzen ist unzul?ssig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kopieren-fremder-fotos-um-diese-fuer-eine-internetauktion-zu-nutzen-ist-unzulssig.html</link>
			<description>			Tausendfach kann man auf Internethandelsplattformen wie etwa ebay beobachten, dass die Verkäufer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Tausendfach kann man auf Internethandelsplattformen wie etwa ebay beobachten, dass die Verkäufer sich zu Anpreisung ihrer Produkte fremder Fotos bedienen.&nbsp; Oft werden Fotos von den Herstellerfirmen verwendet. <br /><br /><strong>Dieses stellt eine eindeutige &nbsp;Urheberrechtsverletzung dar. </strong><br /><br />Dies gilt auch bei dem einmaligen Privatverkauf. Wir raten daher dringend dazu eigene selbstgemachte &nbsp;Fotos zu verwenden. Die Gefahr einer Abmahnung ist bei derartigen Verstößen recht hoch. Bei Privatverkäufen wird allerdings meistens der § 97a UrhG greifen, so dass die Abmahnkosten auf 100 € beschränkt sind. So aktuell entschieden durch das &nbsp;Brandenburgische Oberlandesgericht, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08. &nbsp; 			 		&nbsp;					 															&nbsp;

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			<pubDate>Fri, 24 Jul 2009 05:42:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>File Sharing - Inhaber der Rechte trägt die Darlegungs- und Beweislast</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/file-sharing-inhaber-der-rechte-traegt-die-darlegungs-und-beweislast.html</link>
			<description>			Der Inhaber von tonträgerherstellerrechten trägt die Darlegungs- und Beweislast für die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Der Inhaber von tonträgerherstellerrechten trägt die Darlegungs- und Beweislast für die widerrechtliche Verletzung dieser Rechte durch öffentliches Zugänglichmachung von geschützten Musikaufnahmen über den Internet-Anschluss. &nbsp;Nicht ausreichend hierfür ist die Vorlage von Bildschirmausdrucken über zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgten Rechtsverletzungen, durch private Überwachungsfirmen, LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008, Az.: 308 O 76/07. <br /><br />Opfer von Abmahnungen wegen durch das downloaden von Musiktiteln kann nur empfohlen werden, sich rechtlich beraten zu lassen. Viele Abmahnschreiben suggerieren, dass man keine andere Möglichkeit hat, als die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderung zu unterschreiben. Tatsächlich bergen die beigefügten Erklärungen Fallen, welche der Laie nicht erkennt. &nbsp;Auch die Höhe der Abmahnkosten ist häufig überzogen.&nbsp;

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			<pubDate>Wed, 22 Jul 2009 12:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verwendung des Stiftung Warentest Logos unzulüssig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/verwendung-des-stiftung-warentest-logos-unzuluessig.html</link>
			<description>			Eine Werbung mit dem Stiftung Warentest Logo ist wettbewerbswidrig, wenn das angebotene Produkt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Eine Werbung mit dem Stiftung Warentest Logo ist wettbewerbswidrig, wenn das angebotene Produkt (Olivenöl) aus einer späteren Ernte stammt als der Test, LG Duisburg, Urteil vom 29.05.2009, Az.: 22 O 121/08. &nbsp; <br /><br />Die Beklagte hatte über eine Internetwerbung für den Zeitraum ab Montag, 28.07.2008 für Griechisches, natives Olivenöl extra zum Preis von 4,49 € informiert. Das zum Verkauf stehende Olivenöl stammte aus der Ernte 2007/2008. Mittels eines um den Flaschenhals angebrachten Hängers stellte die Beklagte das Olivenöl mit einem Testbericht der Stiftung Warentest, ermittelt am Produkt &quot; &quot; mit Mindesthaltbarkeitsdatum: 20.05.2006 – Heft 5/2006, S. 26 f. – heraus. Das beworbene Olivenöl stammte aus der Ernte 2005/2006. <br /><br />In einer von der Klägerin eingeholten Stellungnahme der Stiftung Warentest &nbsp;äußerte sich diese dahingehend, dass im Vergleich der Olivenölflaschen aus 2006 und 2008 bewertungsrelevante Änderungen vorlägen. <br /><br />Das Gericht hält eine solche Werbung für wettbewerbswidrig. So &nbsp;diene das Logo der Stiftung Warentest der Herausstellung eines Produktes im Vergleich zu anderen, nicht oder schlecht getesteten Produkten und führt dazu, dass sich die Verbraucher mit dem vermeintlich geprüften Produkt beschäftigen oder näher auseinandersetzen. Die zwei Jahre auseinander liegenden Erntejahrgänge können nicht als zu einer Charge gehörig bezeichnet werden, weshalb nicht für beide Olivenöle dasselbe Testurteil verwendet werden darf. Eine Charge umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Bei Olivenölen, die aus zwei verschiedenen Erntejahren stammen, handelt es sich dementsprechend nicht um identische Produkte. Mit dem Testurteil beworben werden darf aber nur das tatsächlich getestete Produkt. Andernfalls handelt es sich um eine Irreführung des Verkehrs. 			 	&nbsp;

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			<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 13:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Öffentliche Wiedergabe von Filmaufzeichnungen von Fußballspielen  verboten!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/oeffentliche-wiedergabe-von-filmaufzeichnungen-von-fussballspielen-verboten.html</link>
			<description>			Das Landgericht Stuttgart hat bereits in seiner Entscheidung  vom 08.05.2008, Az.:  41...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Landgericht Stuttgart hat bereits in seiner Entscheidung&nbsp; vom 08.05.2008, Az.:&nbsp; 41 O 3/08 KfH festgestellt, dass die öffentliche Wiedergabe von Filmaufzeichnungen von Fußballspielen&nbsp; unzulässig ist. Das Gericht führte aus, dass dem Veranstalter (hier ein Landesfußballverband) von Sportereignissen die alleinige Verwertungsmöglichkeit hieran zustehe. Dies rechtfertigt sich daraus, dass der Veranstalter das finanzielle Risiko des Ereignisses trägt und die organisatorischen Voraussetzungen für eine Veranstaltung trifft. Durch die Zugänglichmachung der eingestellten Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen übernehme die Beklagte (ein Internetportal) im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG das Leistungsergebnis des Klägers und beeinträchtige diesen in der Vermarktung der von ihm organisierten Fußballspielen (§ 4 Nr.10 UWG). Die Existenz des von der Beklagten geschaffenen Internet-Portals führe dazu, dass das offensichtlich bestehende Interesse einer Vielzahl von Fußballbegeisterten an der Wiedergabe einzelner Ausschnitte von Amateurspielen befriedigt werde. Dies erfolge jedoch zu Lasten des Klägers und der ihm angehörenden Vereine, deren Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Vermarktung der Spiele in gleicher oder ähnlicher Form erschwert werde. Das für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wettbewerbsverhältnis folgt daraus, dass der Kläger beabsichtigt, zukünftig die Amateurfußballspiele über das Internet oder auf andere Weise zu verwerten. Ohne Bedeutung sei es daher, dass der Kläger bisher keine mit dem Internet-Portal der Beklagten vergleichbaren Produkte angeboten habe. <br /><br />Das Urteil wurde durch das OLG Stuttgart am 19.3.2009 (Az.: 2 U 47/08) bestätigt. Der Betreiber des Internetportals hat nunmehr Revision zum BGH eingelegt. <br /><br />Siehe hierzu auch http://www.hartplatzhelden.de/prozess 			 		&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 09 Jul 2009 12:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Künstlersozialkasse, Werbefotograf generell kein Künstler</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kuenstlersozialkasse-werbefotograf-generell-kein-kuenstler.html</link>
			<description>			Das  Sozialgericht Reutlingen hat in einem aktuellen Urteil vom 19.03.2009, Az.: S 14 R...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das&nbsp; Sozialgericht Reutlingen hat in einem aktuellen Urteil vom 19.03.2009, Az.: S 14 R 2992/08 entschieden, dass Werbefotografen nicht per se keine Künstler im Sinne der Künstlersozialkasse seien. Eine pauschale Zuordnung sei nicht gerechtfertigt. &nbsp;Dies stellt eine deutliche Abkehr zu der bisherigen Rechtsprechung dar. &nbsp;Das Gericht geht davon aus, dass der Werbefotograf genauso wie der „gewöhnliche“ Fotograf sich zunächst einmal auf einem handwerklichen Berufsfeld bewegt und nicht durch den Umstand zum Künstler im Sinne des KSVG &nbsp;wird, dass seine Leistungen einen eigenschöpferischen, gestalterischen Charakter aufweist. Denn dies sei bei dem Berufsbild generell typisch. So soll der Werbefotograf erst dann &nbsp;als Künstler qualifiziert werden, wenn er das handwerkliche Berufsbild verlässt uns sich mit seinen Produkten in einem künstlerischen Umfeld bewegt und in künstlerischen Kreisen als gleichrangig anerkannt wird. &nbsp;&nbsp; <br /><br />Es bleibt abzuwarten, ob die anderen Gericht und insbesondere das Bundessozialgerichtshof sich dieser Auffassung anschließen werden. Derzeit ist nicht abzuschätzen, in welche Richtung sich der Begriff des Künstlers im Sinne des KSVG entwickeln wird. &nbsp;Mit dem neuen Urteil zeichnet und auch der von der KSK vertreten Praxis zeichnet sich allerdings ab, dass der Berufsgruppenkatalog der KSK seine keine Rückschlüsse mehr auf die Versicherungspflicht zulässt. Ähnliche Probleme stellen sich beispielsweise auch bei der Modedesignerin. &nbsp;&nbsp; <br /><br />Wir beraten sie umfassend bei Fragen zur Künstlersozialkasse. 			 		&nbsp;					 															&nbsp;

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			<pubDate>Fri, 22 May 2009 12:03:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Allgemeine Geschäftsbedingungen von Premiere teilweise unwirksam</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-premiere-teilweise-unwirksam.html</link>
			<description>			Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere sind unwirksam, soweit dort festgelegt wird,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere sind unwirksam, soweit dort festgelegt wird, dass ein Abonnent auch nach Entzug der Sehberechtigung die vereinbarten Monatsraten weiter zahlen muss, so jedenfalls das Amtsgericht Bremen in seiner aktuellen Entscheidung. &nbsp;<br /><br />Ein Abonnent hatte seinen Vertrag vorzeitig bereits kurz nach Vertragsabschluss &nbsp;gekündigt. Die &nbsp;Vertragslaufzeit &nbsp;betrug noch knapp zwei Jahre. Gleichwohl stellte der Abonnent seine Zahlungen ein. Nach dem er zwei Monate nicht gezahlt hatte entzog Premiere die Sehberechtigung. Im Weiteren kündigte nunmehr Premiere den Vertrag mangels Zahlung und verlangte für die Restlaufzeit des Vertrages Schadenersatz statt der Leistung. Dieses Begehren stützte Premiere auf 4.3 ihrer Geschäftsbedingungen. Diese Klausel lautet wortwörtlich wie folgt: &nbsp;<br /><br /><span class="orangeBackground">„Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementsgebühren in Höhe von mindestens einer monatlichen Gebühr oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand, so kann Premiere bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen…verweigern. …Kündigt Premiere das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungsverletzungen des Abonnementen oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Falle des Zahlungsverzuges, ist der Abonnement zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe &nbsp;der Abonnementsgebühren &nbsp; für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünf prozentigen Abzinsung verpflichtet.“</span> <br /><br />Das Amtsgericht Bremen hat in seinem Urteil vom 23.12.2008, Az.: 8 C 4/08 festgestellt, dass eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Abonnementen gemäß § 307 Abs. 2 BGB darstellt. So sei es allgemein anerkannt, dass ein Vertragspartner in allgemeinen Vertragsbedingungen nicht seine Kardinalpflichten aushöhlen darf. Mit dem Entzug der Sehberechtigung werde kein schützenswertes eigenes Interesse verfolgt, sondern dient einzig dazu Druck auf den Abonnenten auszuüben. Ebenso sei die Klausel unwirksam, da die Pauschale&nbsp; für den Schadenersatz den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt. Dies sei hie der Fall da Premiere den Umsatz mit ihrem zu erwartenden Gewinn gleichsetzt. &nbsp; &nbsp;<br /><br />Die Kanzlei Dr. Schenk berät Sie bei Vertragsangelegenheiten und Probleme Mit allgemeinen Geschäftsbedingungen.&nbsp; 			 		&nbsp;					 															&nbsp;

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			<pubDate>Mon, 16 Feb 2009 15:26:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abofallen durch Unternehmen wie &quot;Online Contend Ltd&quot;</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/abofallen-durch-unternehmen-wie-online-contend-ltd.html</link>
			<description>			Für die Betreiber von sog. „Abofallen“ gibt  es nun endlich erste wirkliche Rückschläge....</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Für die Betreiber von sog. „Abofallen“ gibt &nbsp;es nun endlich erste wirkliche Rückschläge. <br /><br />Die Bundesverbraucherzentrale hat vor dem Landgericht Hanau (Urteil vom 1.09.2008, Az. 9 O 551/08 &nbsp;und Urteil vom 17.09.2008 Az.: 1 O 569/08) durchsetzen können,&nbsp; dass das einschlägig bekannte Unternehmen &nbsp;„Online Contend Ltd.“&nbsp; die durch die sog. „Abofallen“ erzielten Gewinne &nbsp;für das Gewinnabschöpfungsverfahren offen legen muss. Die erzielten Gewinne werden nunmerh der Staatskasse zu Gute kommen. &nbsp; <br /><br />In einer weiteren Entscheidung vor dem Landgericht Frankfurt vom 16.10.2008 (Az.: 2-06 O 514/08) wurde entschieden, die „Online Contend Ltd“ über die Webseite frabrik-verkauf.de Internetnutzer nicht zur Anmeldung auffordern darf, wenn ohne den Nutzer deutlich auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. &nbsp;Die Online-Contend Ltd hat hierauf&nbsp; reagiert und ihre Seite entsprechend geändert. <br /><br />Für den Verbraucher ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. 			 		&nbsp;					 															&nbsp;

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			<pubDate>Tue, 13 Jan 2009 14:29:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Widerrufsrecht/Verbrauchereigenschaft</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/widerrufsrechtverbrauchereigenschaft.html</link>
			<description>			 Kurzmitteilung: Für die Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 13 BGB kommt entscheidend...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			&nbsp;Kurzmitteilung: Für die Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 13 BGB kommt entscheidend darauf an, zu welchem Zweck die Ware erworben wurde.&nbsp; Es ist insoweit unerheblich, ob die Ware an eine Fimenadresse verschickt wird. Dieses geschieht oft nur aufgrund einer Abwicklungserleichterung, AG Hamburg-Wandsbeck. Urteil vom 13.06.2008, Az.: 716A C 11/08.&nbsp; &nbsp; &nbsp;

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			<pubDate>Mon, 29 Dec 2008 09:34:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Verwenden von Stadtplänen im Internet</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-verwenden-von-stadtplaenen-im-internet.html</link>
			<description>			Den meisten dürfte mittlerweile bekannt sein, dass die öffentliche Zugänglichmachung von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Den meisten dürfte mittlerweile bekannt sein, dass die öffentliche Zugänglichmachung von Kartenausschnitten von Stadtplänen und anderem geschützten Kartenmaterial eine Urheberrechtsverletzung darstellt und dementsprechend (etwa durch Abmahnung) verfolgt werden kann. &nbsp;In einer neueren Entscheidung hat das OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2008, Az.: 5 U 124/07 klargestellt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung - und damit ein Verstoß – auch dann vorliegt, wenn der Verletzter &nbsp;kein Interesse mehr an dem Werk hat und den Link auf das Werk bereits in seiner Internetseite gelöscht hat, er es aber versäumt hat, dass Werk vollständig &nbsp;aus seinem Internetauftritt zu beseitigen, so dass es beispielsweise &nbsp;durch die Eingabe von einschlägigen Suchbegriffen über Suchmaschinen Dritter zur Verfügung steht. <br /><br />Es kann daher nur dringend der Rat gegeben werden, bei der Aktualisierung der Webeseiten darauf zu achten, dass insbesondere nach Abgabe entsprechender Unterlassungserklärungen &nbsp;der Verstoß auch tatsächlich restlos beseitigt wird, da ansonsten Vertragsstrafen drohen die in Höhe von mehreren tausend Euro Bereich &nbsp;liegen.

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			<pubDate>Tue, 09 Dec 2008 09:49:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verzicht aufs Widerrufsrecht unzulässig!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/verzicht-aufs-widerrufsrecht-unzulaessig.html</link>
			<description>			Das Internet bietet den Usern immer neue und interessante Möglichkeiten sich Programme, Tools,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Internet bietet den Usern immer neue und interessante Möglichkeiten sich Programme, Tools, Updates,&nbsp; Medien usw. herrunterzuladen. Für den User ist es jedoch häufig nicht erkennbar, ob es sich um kostenlose Angebote handelt oder um kostenpflichtige. Genau hierauf zielen viele Unternehmer ab. Sie gestalten ihre Seiten derart, dass der Hinweis auf die&nbsp; Kostenpflichtigkeit oft nur schwer zu entdecken ist. Oft müssen sich User unter Angabe ihrer persönlichen Daten registireren lassen. Am Ende muss man dann durch Setzen eines Hakens den AGB zustimmen. In diesen AGB werden dann die Zahlungsmodadalitäten erläutert, die der User aber oft nicht wahr nimmt. Weiter ist es momentan eine Masche hierin mit aufzunehmen, dass der User auf sein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht verzichtet. Eine solcher Verzicht ist nicht zulässig! In einem solchen Fall, sollte man sobald man eine Rechnung oder eine Mahnung bekommt von seinem Widerrufsrechsrecht Gebrauch machen. Achtung! Sofern dann der Einwand kommt die Widerrufsfrist (regelmäßig zwei Wochen) sei abgelaufen, ist dies nicht korrekt, da die Wierrufsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der User eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.&nbsp; Eine solche wurde aber wegen des Verzichts gerade nicht verschickt. <br /><br />Bei Fragen rund ums Widerrufsrecht und den Rücktritt von Verträgen im Internet stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;			 		&nbsp;					 															&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 06:56:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die rechtliche Situation beim Online-Poker</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/die-rechtliche-situation-beim-online-poker.html</link>
			<description>			Wer in Deutschland – auch bloß bei Gelegenheit – online den Dienst etwaiger Poker-Spiel-Anbieter...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Wer in Deutschland – auch bloß bei Gelegenheit – online den Dienst etwaiger Poker-Spiel-Anbieter in Anspruch nimmt, gerät in die Gefahr einer Strafbarkeit nach § 285 StGB. Die überwiegende Auffassung der Rechtsprechung wertet den Online-Poker als öffentliches Glücksspiel, da es zufallsbezogen sei, es beliebigen Dritten im Internet offen steht und der angesprochene Personenkreis des Weiteren auch nicht durch Beziehungen miteinander verbunden ist. Zudem geht es in der Regel um Gewinn und Verlust, d.h. um Gewinnerzielung, für dessen Chance ein konkretes Entgelt entrichtet wird.Besitzt der Anbieter für seinen Dienst dabei keine behördliche Erlaubnis nach deutschem Recht, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Unzureichend ist demnach die einem ausländischen Anbieter nach dem Recht von Staaten außerhalb der EU ausgestellte Erlaubnis. Tendenziell zeichnet sich ab, dass die deutsche Rechtsprechung dies auch auf Genehmigungen anderer EU-Staaten überträgt.<br />Der Verbraucher müsste für die Annahme er habe sich strafbar gemacht, um diese Umstände gewusst haben. Also auch davon Kenntnis gehabt haben, dass dem Anbieter eine dementsprechende behördliche Erlaubnis fehlt.<br />Hinsichtlich der Strafbarkeit von ausländischen Anbietern (§ 284 StGB) ist umstritten, ob deutsches Strafrecht überhaupt anwendbar ist.<br /><br />Sind diese Straftatbestände bislang von geringer Praxisrelevanz, so hat ihre Existenz doch erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Nutzer und Anbieter von Online-Poker-Spielen.Nach deutschem Recht sind nämlich Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen gegenstandslos, § 134 BGB. Weil Strafvorschriften i.d.R. ein solches begründen, hat das Unternehmen nach deutschem Recht keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlungen der Spieler und diese keinen vertraglichen Anspruch auf Auszahlungen ihrer Gewinne.<br />Beabsichtigt man seine Gewinne einzuklagen, ergibt sich häufig bei ausländischen Anbietern das Problem der Durchsetzung. Die AGB sehen daneben häufig unzulässige Gerichtsstandvereinbarungen vor oder aber u.a. Klauseln nach denen etwaige Gewinne in Verdachtsfällen der Verletzung der AGB einbehalten werden bzw. bei Nichtnutzung des Dienstes sogar verfallen. Viele Anbieter lassen sich auch das Recht zum scannen der Nutzer-Rechner auf diese Art einräumen, wodurch Online-Poker-Spiele einem Trojaner gleichen.&nbsp;

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			<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 05:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neuregelung im Urheberrecht</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neuregelung-im-urheberrecht.html</link>
			<description>			

Deutlich geringere Abmahnkosten im Urheberrecht  Seit dem 01.08.2008 gilt die Neuregelung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[	<a href="index.php#menu">		</a>
<table cellspacing="0" cellpadding="0" border="0" width="100%"><tbody><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr><tr align="left"><td></td></tr></tbody></table>
<table class="contentpaneopen"><tbody><tr><td class="createdate" colspan="2" valign="top"><span style="font-family: &quot;Tahoma&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Deutlich geringere Abmahnkosten im Urheberrecht</span></td></tr><tr><td colspan="2" valign="top"><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Seit dem 01.08.2008 gilt die Neuregelung für Erstattung von Abmahnkosten im Urheberrecht. Der folgende kurze Beitrag soll kurz die Neuerungen sowie die Auswirkungen für die Praxis aufzeigen. </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im Urhebergesetz (UrhG) wurde ein neuer § 97 a UrhG eingefügt. Der Gesetzestext lautet: </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><em><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">„1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.</span></em></p><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><em><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“</span></em></p><div>  </div><p class="MsoNormal"><strong><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Tatbestand:</span></strong></p><div>  </div><p class="MsoNoSpacing"><strong><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">a. Vorherige Abmahnung</span></strong></p><div>  </div><p class="MsoNoSpacing" style="text-align: justify; line-height: 16pt"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">In Absatz 1 wurde nunmehr die Voraussetzung aufgenommen, dass der Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abgemahnt werden soll. Die Vorgehensweise ist in der Praxis längst üblich, so dass es sich insoweit um keine wirkliche Neuerung handelt. Sie entspricht auch dem § 12 Abs. 1 UWG. Zu beachten ist, dass die Regelung lediglich als Soll-Vorschrift formuliert ist, so dass durchaus Fälle möglich sind in denen eine Abmahnung entbehrlich sein wird. </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;"><span>&nbsp;</span><span>&nbsp;</span><span>&nbsp;</span></span></p><div>  </div><p class="MsoNoSpacing"><strong><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">b. Herabsetzung/Beschränkung der Abmahnkosten</span></strong></p><div>  </div><p class="MsoNoSpacing" style="text-align: justify"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Wesentlich interessanter, da sehr kontrovers diskutiert, ist die Neuregelung des Absatz 2. Hier wurde durch den Gesetzgeber eine Höchstgrenze für Abmahnkosten von 100,00 EUR normiert. Zusätzlich wurde noch eingefügt, dass lediglich erforderliche Aufwendungen erstattungsfähig sind. Diese Beschränkung wird in der Praxis aber wohl kaum Auswirkungen haben, da hier nur bestimmte Ausnahmefälle betroffen sind. </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Zu beachten gilt weiter, dass die Herabsetzung nur für die erstmalige Abmahnung gilt. Das heißt Wiederholungstäter sehen sich auch weiterhin weit höheren Anwaltskosten ausgesetzt. Weiter muss es sich um einen einfach gelagerten Fall handeln. Gemeint sind Fälle, welche den Gerichten tagtäglich vorliegen und nur einen geringen Arbeitsaufwand erfordern und insbesondere keine umfangreichen Ermittlungen des Sachstandes erfordern. Ebenso muss es sich um unerhebliche Rechtsverletzungen handeln. Was hierunter zu verstehen ist, wird wohl in Zukunft die Gerichte beschäftigen. Wichtigste Voraussetzung ist letztlich, dass es sich um eine Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handeln muss. Hiervon umfasst sind in erster Linie Urheberrechtsverletzungen von privaten Homepages. Bei Verletzungen eines Unternehmers hingegen wird es sich regelmäßig um Verletzungen handeln, die dem geschäftlichen Verkehr zuzuordnen sind. Bei Zweifeln an den Voraussetzungen gilt, dass der Verletzer insoweit beweisbelastet ist, da es für ihn vorteilhafte Tatsachen sind. </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><strong><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Auswirkungen für die Praxis: <span>&nbsp;</span><span>&nbsp;</span><span>&nbsp;</span><span>&nbsp;</span></span></strong></p><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Neuregelung hatte die Absicht, bestimmte Abmahntätigkeiten zu unterbinden. Dieses erscheint jedoch zum einen sehr bedenklich, da die Durchsetzung des Verletzten insoweit erschwert wird und für diesen auch nicht einzusehen ist, da seine Rechte verletzt werden. Zum anderen ergeben sich aufgrund der zum Teil schwammigen Formulierung erhebliche Probleme für die Praxis, so dass zahlreiche Urteile zu erwarten sind, welche sich<span>&nbsp; </span>mit der Neureglung auseinandersetzen werden. </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal" style="text-align: justify"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Letztlich erstreckt sich die Regelung nur auf den kleinen Ausschnitt des privaten Bereichs. Die zahlreichen Internetshops und Ebay-Unternehmer, sehen sich also auch weiterhin Abmahnungen ausgesetzt, welche deutlich höhere Abmahnkosten enthalten, auch wenn <span>&nbsp;</span>die Rechtsprechung auch hier zunehmend niedrigere Streitwerte ansetzt.Es kann daher nur empfohlen werden, seine Internauftritte abmahnsicher zu gestalten.&nbsp; </span></p><div>  </div><p class="MsoNormal"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;"><br /></span></p></td></tr></tbody></table>

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			<pubDate>Tue, 09 Sep 2008 06:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>keine Werbeanrufe ohne Einwilligung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/keine-werbeanrufe-ohne-einwilligung.html</link>
			<description>			 Das LG Traunstein, Urteil vom 20.05.2008, Az.: 7 O 318/08 stellt klar, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			&nbsp;Das LG Traunstein, Urteil vom 20.05.2008, Az.: 7 O 318/08 stellt klar, dass Verbraucherdaten ohne eine entsprechende Einwilligung nicht genutzt werden dürfen. Erwirbt ein Unternehmen Adress- und Kondaktdaten hat es sichg darüber zu vergewissern, dass eine erforderliche Einverständniserklärung vorliegt. Eine nachträgliche Billigung eines Werbeanrufes etwa durch das Weitertelefonieren stellt keine wirksame Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG i.V.m. § 4a BDSG dar. &nbsp;<br /><br />So ist die Belästigung eines Telefonats zum Zeitpunkt des Anrufs bereits eingetreten, welche die Regelung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gerade verhindern will. So könnte sich der angerufene Verbraucher gerade aus Höflichkeit auf das nachfolgende Werbegespräch einlassen. Gerade dies soll aber verhindert werden. <br />Im Weiteren hat das Gericht festgestellt, dass kein Einverständnis des Verbauchers zu Anrufen zur Anbahnung eines geschäftlichen Kontakts zum verkauf/Vertrieb von Waren vorliegt, wenn er im Rahmen eines Telefonats gefragt wird, ob er sich damit einverstanden erklärt, dass andere Firmen aus diesem Bereich (gemeint Markt- und Meinungsforschung) ihn kontaktieren dürfen, und er hierauf mit &quot;Ja&quot; antwortet. Insoweit wird nämlich durch § 4a S. 2 BDSG bestimmt, dass der Betroffene auf den konkrete Datenerhebungs- und Datenverwendungszweck hingewiesen werden muss. Das erwerbende Unternehmen solcher Daten hat im Rahmen seiner Organisationpflichten die erforderliche Einverständniserklärung zu prüfen, wenn es nicht haften will.&nbsp;

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			<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 11:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Internetrecht: Keine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/internetrecht-keine-uneingeschraenkte-haftung-des-wlan-anschlussinhabers.html</link>
			<description>			Positive Nachricht für WLAN-Anschlussinhaber. Das OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2008, Az.: 11...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Positive Nachricht für WLAN-Anschlussinhaber. Das OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2008, Az.: 11 U 52/07 hat entschieden, dass es keine generelle Einstandspflicht des Inhabers eines WLAN-Internetanschlusses besteht. <br /><br />Die Klägerin hatte festgestellt, dass unter IP-Adresse des Beklagten Tonträger auf einer Internettauschbörse zum Download angeboten wurden. Sie erhobt daher Klage auf und Unterlassung und Schadenersatz. Zur Begründung führte sie an, dass der Beklagte als Inhaber des Anschlusses eine Gefahrenquelle eröffne und ihn daher die Verpflichtung treffe, sicherzustellen dass Dritte keinen Zugriff haben. Sicherungsmaßnahmen wären etwa gewesen, die Sicherung des Routers durch ein Passwort oder den Einsatz von besonderen Verschlüsselungsmethoden (WPA 2) sowie den Verzicht des Aufstellens des Routers an Außenwänden oder Fenstern. Der Beklagte wendete ein, während der Verletzungshandlung ortsabwesend im Urlaub gewesen zu sein. Das Landgericht gab der Klage statt, da der Beklagte nach den Grundsätzen der Störerhaftung &nbsp;verantwortlich sei. Die Berufung führte zur Klagabweisung. Eine Störerhaftung liegt nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht vor, da ansonsten Anschlussinhaber für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, müsste, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen. Dies sei bedenklich, da die Störerhaftung insoweit überdehnt werden würde. Eine Störerhaftung komme daher nur dann in Betracht wenn Prüfpflichten verletzt worden sind. &nbsp;Dies würde aber konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Handlung voraussetzen. Die von der Klägerin aufgestellten Sicherungsmaßnahmen seien zudem unverhältnismäßig.&nbsp;

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			<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 09:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mietrecht: Unwirksame Schönheitsreparaturklausel rechtfertigt keinen Aufschlag bei der Miete</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mietrecht-unwirksame-schoenheitsreparaturklausel-rechtfertigt-keinen-aufschlag-bei-der-miete.html</link>
			<description>			Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.07.2008, Az.: VIII 181/07 nunmehr...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.07.2008, Az.: VIII 181/07 nunmehr klargestellt, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Aufschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn im Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthalten ist. Verlangen kann er allerdings die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, § 558 Abs. 1 BGB. Es sind daher die jeweiligen Marktverhältnisse den Maßstab für die Mieterhöhung. Der Aufschlag soll sich allerdings an den Kosten für die Vornahme der Schönheitsreparaturen orientieren.&nbsp;

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			<pubDate>Tue, 15 Jul 2008 08:50:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Unlauterer Wettbewerb bei Werbung mit &quot;ohne 19 % Mehrwertsteuer</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/unlauterer-wettbewerb-bei-werbung-mit-ohne-19-mehrwertsteuer.html</link>
			<description>			Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, Az.: 2 U 82/07 als...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, Az.: 2 U 82/07 als Berfufungsinstanz festgestellt, dass eine Zeitungswerbung, mit dem Wortlaut &quot;ohne 19 % Mehrwertsteuer&quot; zumindest dann unzulässig ist, wenn sie nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt. Eine solche Werrbung ist gemäß § 4 Nr. 1 UWG geeignet beim Verbraucher die Entscheidungsfreiheit unangemssen sachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil&nbsp; der Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preise und/oder Qualität beraubt. &nbsp; 			 	&nbsp;

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			<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 12:24:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urheberrecht: Zuordnung einer IP Adresse begründet keinen hinreichenden Tatverdacht</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/urheberrecht-zuordnung-einer-ip-adresse-begruendet-keinen-hinreichenden-tatverdacht.html</link>
			<description>			Das Landgericht Saarbrücken, Az.:  5 (3) Qs 349/07, Beschluss vom 28.01.2008 hat...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Landgericht Saarbrücken, Az.:&nbsp; 5 (3) Qs 349/07, Beschluss vom 28.01.2008 hat entschieden, dass es für einen hinreichenden Tatverdacht nicht ausreicht, dass eine bestimmte IP Adresse einer bestimmten Personen zugeordnet werden kann. So könne hieraus nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass die Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Es besteht daher bei einem Antrag auf Akteneinsicht ein überwiegendes Interesse des Beschuldigten an der Geheimhaltung der in den Akten enthaltenen persönlichen Daten gegenüber dem berechtigten Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennenzulernen.

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			<pubDate>Tue, 27 May 2008 05:43:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kein Anspruch auf günstigsten Urlaub</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kein-anspruch-auf-guenstigsten-urlaub.html</link>
			<description>			Ein Kunde hat gegen sein Reisebüro grds.  keinen  Anspruch darauf, dass das Reisebüro...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Ein Kunde hat gegen sein Reisebüro grds.&nbsp; keinen &nbsp;Anspruch darauf, dass das Reisebüro alle einschlägigen Angebote nach dem billigsten durchforstet. <br /><br />Etwas anderes gilt nur, wenn ein konkreter Auftrag diesbezüglich erteilt worden ist. <br /><br />Das Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2007 (Az.: 233 C&nbsp; 28416/06) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Kunde vom Reisebüro erwarten kann, dass es auch dass günstigste heraussucht. &nbsp; Eine Kundin buchte eine Reise auf die Bermudas. Für die Reiseleistung (Hin- und Rückflug plus Unterbringung) musste sie knapp 15.000 EUR &nbsp;zahlen.&nbsp; Nach der Reise erfuhr sie jedoch, dass es dieselbe Reise auch für ca. 2.700,00 EUR günstiger gegeben hätte. Sie verlangte daher vom Reisebüro die Differenz. Sie ist der Auffassung, dass das Reisebüro seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das Reisebüro äußerte, dass es den günstigeren Preis nicht gekannt hätte. <br /><br />Das Gericht hat die Klage abgewiesen.&nbsp; Eine Sorgfaltspflichtverletzung liege nicht vor. So sei einem Reisebüro nicht von zuzumuten alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um für den Kunden dass günstigste Angebot herauszufinden. Wenn der Kunde nur dass günstigste Angebot wolle, müsste hierzu ein besonderer Auftrag erteilt werden.<br /><br />Anmerkung: <br />Dem Urteil ist im Ergebnis zuzustimmen. &nbsp;Im Zeitalter des Internets ist es für den Kunden ohne weiteres möglich, das günstigste Angebot selbst herauszusuchen. Die Aufgabe des Reisebüros ist daher vielmehr als Service zu verstehen, welches ein auf das Profil des Kunden passendes Angebot herauszusuchen und verschiedene Reiseleistungen zu kombinieren. Zwar stellt der Preis hierbei sicherlich ein mitentscheidendes Kriterium dar, ist jedoch regelmäßig nicht das tragende. &nbsp;Auch ist es auch für ein Reisebüro nahezu undenkbar alle Angebote, die es gibt, zu überschauen.&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 22 May 2008 05:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay: Beschränkung des Verkaufs an Gewerbetreibende</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-beschraenkung-des-verkaufs-an-gewerbetreibende.html</link>
			<description>			Das OLG Hamm, Az.: 4 U 196/07 hat in seinem Urteil vom 28.02.2008 festgestellt, dass es grds....</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das OLG Hamm, Az.: 4 U 196/07 hat in seinem Urteil vom 28.02.2008 festgestellt, dass es grds. zulässig ist Verkaufsangebote bei Ebay auf den Verkauf an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufrechtes &nbsp;zu beschränken. &nbsp;Es bezieht sich insoweit auf dem im Zivilrecht geltenden Grundsatz der Privatautonomie. <br /><br />Voraussetzung ist aber, dass dies für den Erwerber transparent und klar ist. So kann ein Verkauf an Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, wenn die Klausel versteckt in dem Text eingebaut wird, so dass sie leicht übersehen werden kann.&nbsp; In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflichten des Verkäufers&nbsp; vor, da er den Verbraucher nicht über die gesetzlichen Widerrufmöglichkeiten informiert wird. <br /><br />Anmerkung: Offengelassen, da nicht streitentscheiden, &nbsp; hat das OLG Hamm allerdings inwieweit die grds. Zulässigkeit &nbsp;mit den AGB bei ebay zu vereinen sind. So könnte sich aus § 9 V der ebay Bedingungen ergeben, dass sich das Angebot auch an Verbraucher richten muss. &nbsp;Es bleibt daher abzuwarten, ob der Tenor des Gerichts so auch tatsächlich zutreffend ist.&nbsp;

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			<pubDate>Wed, 30 Apr 2008 13:04:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gericht untersagt Flatrate-Partys</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/gericht-untersagt-flatrate-partys.html</link>
			<description>			Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.11.2007, Az.: VG 4 A 364.07 entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.11.2007, Az.: VG 4 A 364.07 entschieden, dass die Behörde einem Gaststättenbetreiber untersagen kann,&nbsp; alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal zu entrichteten Preis oder zu einem nicht kostendeckenden Preis (sog. Flatrate-Party) auszuschenken. &nbsp;Es liegt damit auf einer Linie mit der Entscheidung&nbsp; Verwaltungsgerichts Hannover vom 11.07.2007, Az.: 11 B 3480/07. <br /><br />Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin erteilte einem Diskothekenbetreiber nachträglich eine Auflage &nbsp;Veranstaltungen zu unterlassen, bei denen alkoholische und alkoholhaltige Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal entrichteten Preis ausgeschenkt werden. <br /><br />Der hiergegen eingereichte&nbsp; Eilrechtsschutzantrag wurde vom &nbsp;Verwaltungsgericht Berlin &nbsp;zurückgewiesen. Als Begründung führt es aus, dass&nbsp; bei &nbsp;derartigen Veranstaltungen eine Gefahr für die Gesundheit von Gästen entstehe. <br /><br />Insbesondere bestehe die Gefahr, dass&nbsp; Wankelmütige ihre Alkoholverträglichkeit falsch einschätzen und sich in der Folge mit dem freien Konsum übernehmen. <br /><br />Ähnlich argumentierte auch das VG Hannover, welches davon ausgeht, dass bei derartigen Partys, das überwiegend junge Publikum zu einem die Gesundheit gefährdendem übermäßigen Konsum&nbsp; alkoholischer Getränke verleite. Bei diesem jungen Publikum handelt es sich insoweit um eine schutzbedürftige Zielgruppe.&nbsp;

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			<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 14:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen studiVZ</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bundesverband-der-verbraucherzentralen-gegen-studivz.html</link>
			<description>			Nun ist das geschehen, was viele schon erwartet hatten. Der Bundesverband der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Nun ist das geschehen, was viele schon erwartet hatten. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat gegen das Internetportal studiVZ eine Abmahnung ausgesprochen. <br /><br />Die Verbraucherschützer stören sich insbesondere an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch an der Datenschutzerklärung des Diensteanbieters, welche auch bei den Nutzern zum Teil für große Empörung gesorgt haben. <br /><br />Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Datenschutzerklärung sind für den Nutzer nicht zu verstehen. Es scheint als werden hier bewusst nebulöse Formulierungen gewählt, um die tatsächliche Nutzung der Daten zu verschleiern. Selbst für Experten wird der Inhalt nicht klar. So bleibt es dem Nutzer verschlossen, zu welcher Art von Werbung er denn seine Zustimmung erteilt. Die Formulierungen stellen insoweit einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar. <br /><br />Es bleibt abzuwarten, wie der Streit ausgehen wird.&nbsp; Eins scheint jedoch &nbsp;sicher: studiVZ wird es nicht aufgeben mit ihren Diensten auch Geld durch „Verkauf von Kundendaten und Werbung“ zu verdienen.&nbsp;

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			<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 07:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Anforderungen der Preisangabenverordnung an Internetangebote</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/anforderungen-der-preisangabenverordnung-an-internetangebote.html</link>
			<description>			Gegen die Preisangabenverordnung wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Gegen die Preisangabenverordnung wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internseite neben der Abbildung der Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf der selben Internetseite darauf hingwiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis noch Liefer- und Versankosten anfallen. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 04.10.2007, Az.: I ZR 143/04 klargestellt. <br /><br />So sei auf den durchschnittlichen Nutzer des Internets abzustellen. Dieser sei mit den Besonderheiten des Internets vertraut, er wisse auch, dass Informationen zu angebotenen Waren auf mehreren Seiten veteilt sein können, die untereinander durch elektronische Verweise (Links) verbunden sind. So sei dem Verbraucher auch allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Es genüge für die Angaben daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Informationen in anderen abrufbaren Rubriken wie &quot;AGB&quot; oder &quot;Service&quot; genügen hingegen nicht. So rufe ein Kaufinteressent erfahrungsgemäß nur Seiten auf, die er zur Information über die Ware benötigt oder zu denen er durch einfache Links oder durch klare und unmißverständliche Hinweise auf dem Weg zum Vertragsschluss geführt wird. Die Angaben über die Preisangabenverordnung benötige der Verbraucher auch nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits dann, wenn er sich mit dem Angebot näher befasst. Gleiches gelte auch für die Umsatzsteuer.<br /><br />Anmerkung: <br />Der BGH stellt in seiner Entscheidung zwar einerseits klar, dass die Angaben über die Versandkosten und die Umsatzsteuer nicht schon auf der Intertseite stehen brauchen, auf der die Ware und der Preis abggebildet sind, jedoch stellt er auch fest, dass der Hinweis noch vor dem Bestellvorang erfolgen muss. Auch reicht der Hinweis nicht in anderen Rubriken, wie &quot;AGB&quot;. <br /><br />Es bleibt daher dabei, dass der Unternehmer, welcher über das Internet Waren zum Verkauf anbietet, seine erhöhte Aufmerksamkeit darauf richten muss, dass er über die erforderlichen Angaben informiert und sie auch an der richtigen Stellte anbringt. Ansonsten droht ihm eine Abmahnung eines Mitbewerbers, welche mit hohen Kosten verbunden ist.&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 12:21:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht.html</link>
			<description>			Das Werben eines Möbelhauses mit Rabatten ist unzulässig, wenn das Möbelhaus innerhalb von sechs...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Werben eines Möbelhauses mit Rabatten ist unzulässig, wenn das Möbelhaus innerhalb von sechs Tagen den Ausgangspreis angehoben hat. Es handelt sich hierbei um Rabatte auf&nbsp; sog. &quot;Mondpreise&quot;. Dies hat das Landgericht Lübeck in seiner Entscheidung vom 23.10.2007, Az.: 11 O 80/07 entschieden. So handelt es sich bei den Preisnachlässen lediglich um Scheinrabatte. &nbsp;Das Urteil ist durchweg begrüßenswert. So ist es keine Seltenheit, dass Preise erst einmal kräftig erhöht, um dann werbewirksam wieder herabgesetzt zu werden. Auch Mediamarkt agierte 2006 ähnlich, indem das Unternehmen mit dem Slogan warb, &quot;Heute zahlt deutschland keine Mehrwertsteuer&quot;. In diesem Fall wurde vom Gericht festgestellt, dass insoweit eine irreführende Werbung vorliegt.&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 21 Feb 2008 14:07:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wettbewerbsrecht: negative Bewertung bei ebay</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/wettbewerbsrecht-negative-bewertung-bei-ebay.html</link>
			<description>			Das AG Hamm, Urteil vom 13.09.2007, Az.: 17 C 353/07, hat in seinem Urteil entschieden, dass ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das AG Hamm, Urteil vom 13.09.2007, Az.: 17 C 353/07, hat in seinem Urteil entschieden, dass ein Verkäufer einen Käufer nicht im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach § 935 ff ZPO auf Rücknahme einer negativen Bewertung in Anspruch nehmen kann. Begründet wurde das Urteil insbesondere damit, dass durch eine stattgebende Entscheidung das Ergebnis der Hauptsache vorweggenommen werden würde und, dass zudem ebay selbst die Möglichkeit bietet bei bestehenden Disputen dies auf der Bewertungsseite öffentlich zu machen. <br /><br />Anmerkung: <br />Dieser Entscheidung ist gerade im Hinblick auf die Bedeutung des Bewertungprofils für den Verkäufer mit einiger Skepsis zu begegnen. Bei vielen Käufern ist das Bewertungsprofil nach dem Preis häufig das kaufentscheidende Kriterium. Der Verkäufer hat daher ein großes Interesse an einer schnellen Entscheidung. Zumindest bei eindeutigen Fällen, wie etwa bei offensichtlich unwahren Aussagen, kann diese Entscheidung daher nicht gelten. Es wird abzuwarten bleiben wie andere Gerichte in solchen Fällen entscheiden werden.&nbsp;

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			<pubDate>Sat, 02 Feb 2008 09:53:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Totensorge: Streit über die Art der Bestattung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/totensorge-streit-ueber-die-art-der-bestattung.html</link>
			<description>			Das AG Wiesbaden hat in seinem aktuellen Urteil vom 03.04.2007, Az.: 91 C 1274/07 entschieden,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das AG Wiesbaden hat in seinem aktuellen Urteil vom 03.04.2007, Az.: 91 C 1274/07 entschieden, dass der vorrangig zur Totensorge Berechtigte nicht gegen den Willen eines nachrangig zur Totensorge Berechtigten eine in Deutschland unzulässige Art der Bestattung wählen darf, sofern nicht der Verstorbenen zuvor diese Bestattungsart ernstlich gewünscht hat. &nbsp; <br /><br />Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in diesem Fall vorrangig zur Totensorge berechtigte Tochter des Verstorbenen beabsichtigte die Asche ihres verstorbenen Vaters in einen künstlichen Diamanten pressen zu lassen. Ein solches Verfahren ist derzeit in Deutschland nicht zulässig. Sie wollte daher die Urne durch ein Bestattungsunternehmen in die Schweiz bringen lassen, wo ein solches Verfahren erlaubt ist. Hiergegen richtete sich das Begehren der Mutter des Verstorbenen. Sie meinte, dieses enspräche nicht dem Willen des Verstorbenen. So sei der Verstorbene im Ort wo er gelebt und gestorben ist sozial verwurzelt. Außerdem habe er durch seine kurz vor seinem Tode gemachte Äußerung am Grab seines Vaters und seines Bruders &quot;Bald lieg ich auch da&quot; zum Ausdruck gebracht, dass er im Familiengrab beigesetzt werden will. Die Tochter&nbsp; hingegen behauptete, sie habe vor dem Tod des Verstorbenen mit diesem einen Fernsehbericht über das Verfahren gesehen, bei dem man aus Asche eines Toten einen Diamanten herstellt und der Vater habe geäußert, dass dies eine schöne Sache sei. Auch habe er nach Aussage der Tochter mit der Familie nichts zu tun haben wollen. <br /><br />Das Gericht hat hierzu richtig entschieden, dass in erster Linie der Wille des Verstorbenen zu beachten ist. Ist ein solcher nicht erkennbar, steht den nächsten Angehörigen kraft Gewohnheitsrecht die Wahl der Art der Bestattung als Teil der Totensorge zu. Vorrangig berechtigt ist insoweit die Tochter. Allerdings soll das&nbsp; Recht des vorrangig Berechtigten nicht gegen den Willen der nachrangig Berechtigten ausgeübt werden dürfen, sofern es sich um eine Bestattungsart handelt, die in Deutschland nicht zugelassen ist.<br /><br />Fragen rund um die Totensorge beantwortet in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk, der zu diesem Thema das Buch &quot;Die Totensorge ein Persönlichketsrecht&quot;, ISBN: 978-3-8300-2931-1 veröffentlicht hat und Experte in diesem Bereich ist.&nbsp;

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			<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 13:02:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Achtung bei Abmeldung der GEZ</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/achtung-bei-abmeldung-der-gez.html</link>
			<description>			Achten Sie darauf wie Sie die Abmeldung bei der GEZ formulieren!Das Verwaltungsgericht Göttingen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Achten Sie darauf wie Sie die Abmeldung bei der GEZ formulieren!<br /><br />Das Verwaltungsgericht Göttingen Az.: 2 A 109/07 hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass die Formulierung&nbsp; &quot;(Fernseh-) Gerät defekt. Möchte kein neues&quot; nur als Abmeldung des Fernsehgerätes zu werten ist, also als Anzeige der Beendigung des Bereithaltens eines Rundfunkgerätes im Sinne von § 4 Abs. 2 RGebStV. Hiervon unberührt bleibt die Kostenpflicht für das ebenfalls angemeldete&nbsp; Radio. Die Rundfunkgebühren hierfür müssen weiterhin entrichtet werden.&nbsp;

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			<pubDate>Thu, 09 Aug 2007 07:40:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neuer Vorschlag des Ethikrates bei Organentnahmen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/neuer-vorschlag-des-ethikrates-bei-organentnahmen.html</link>
			<description>			Der Ethikrat hat aktuell den Vorschlag gemacht, alle Bürger förmlich zu befragen, ob sie im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Der Ethikrat hat aktuell den Vorschlag gemacht, alle Bürger förmlich zu befragen, ob sie im Falle ihres Todes einer Organentnahme zustimmen oder nicht. Grund hierfür ist, dass es zuwenig Organspender in Deutschland gibt. Sollte eine Erklärung nicht erfolgen und auch die Angehörigen (gemeint die Totensorgeberechtigten) nicht widersprechen, soll eine Organentnahme erlaubt sein! Bisherige Regelung ist, dass eine Entnahme nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist.Nach Auffassung des Autors ist dieser Vorschlag äußerst kritisch zu bewerten. Die Entnahme ohne ausdrückliche Zustimmung führt zu einer Sozialpflichtigkeit der Bevölkerung, welche mit dem Grundgesetz nur schwer in Einklang zu bringen ist. Es würde insbesondere einen Verstoß gegen das in Art 2 GG normierte Recht auf Selbstbestimmung darstellen. Der Verstorbene hat auch nach seinem Tod ein postmortales Persönlichkeitsrecht, welches verletzt werden würde. Gleichzeitig würde ein Eingriff ohne ausdrückliche Zustimmung auch eine Verletzung des Totensorgerechts der Berechtigten darstellen.&nbsp; &nbsp;<br /><br />Eine förmliche Befragung der Bürger ist daher zwar durchaus zu befürworten, es darf aber nicht dazu führen, dass, wenn keine Erklärung abgegeben werden wird, eine Organentnahme zulässig ist. Das Gegenteil ist der Fall!

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			<pubDate>Wed, 25 Apr 2007 07:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kein Mißbrauch bei Vielzahl von Abmahnungen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/kein-missbrauch-bei-vielzahl-von-abmahnungen.html</link>
			<description>			Die Anpreisung von Produkten mit niedrigeren Versandkosten als den tatsächlich verlangten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Die Anpreisung von Produkten mit niedrigeren Versandkosten als den tatsächlich verlangten Versankosten auf der Internetseite &quot;preissuchmaschine.de&quot; stellt eine irreführende und damit unlautere Werbung im Sinne des § 5 UWG dar. Dies hat das OLG München mit Beschluss vom 12.12.2006 (Az.: 6 W 2908/06) festgestellt. &nbsp; <br /><br />Es besteht auch kein Fall des Rechtsmißbrauches, wenn ein Wettbewerber eine Vielzahl von Mitbewerbern auf Beseitigung bzw. Unterlassung in Anspruch nimmt. Eine zahlenmäßige Beschänkung sieht das Gesetz nicht vor.<br />Die Parteien sind Mitbewerber im Bereich von Online-Handel mit Elektrogeräten. Da die Antragsgegnerin mit niedrigeren Versankosten als den tatsächlich geforderten warb, nahm sie die Antragstellerin auf Unterlassung in Anspruch. Eine Unterlassungserklärung hatte die Antragsgegnerin jedoch nicht abgegeben, so dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wurde.&nbsp; Zeitgleich nahmen die im Konzern mit der Antragstellerin verbundenen Unternehmen&nbsp; eine Reihe von Anträgen gegen Dritte vor. Der Antrag&nbsp; wurde deshalb in erster Instanz vor dem LG München zurückgewiesen, da aufgrund der Vielzahl der Abmahnungen ein Rechtsmissbrauch vorlege. Hiergegen legte die Antragstellerin sofortige Beschwerde ein, welche Erfolg hatte. Die Vielzahl alleine stelle nach Auffassung des OLG München keinen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4&nbsp; UWG dar.&nbsp;<br /><br />Auf gleicher Linie befindet sich auch das fast zeitgleich erschienene Urteil&nbsp; des OLG Frankfurt, Urteil v. 14.12.2006 – Az: 6 U 129/06, welches 200 Abmahnungen nicht als rechtsmißbräuchlich erachtet.

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			<pubDate>Wed, 21 Feb 2007 11:10:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>OLG Stuttgart hält Pauschale von 20 EUR für Erstberatung für zulüssig</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/olg-stuttgart-haelt-pauschale-von-20-eur-fuer-erstberatung-fuer-zuluessig.html</link>
			<description>			Nach Auffassung des OLG Stuttgart ist Werbung von Anwälten, in der eine Pauschalvereinbarung in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Nach Auffassung des OLG Stuttgart ist Werbung von Anwälten, in der eine Pauschalvereinbarung in Höhe von 20 € für eine Erstberatung angeboten wird, zulässig. &nbsp;<br /><br />Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 28.12.2006 demnach für Recht erkannt, dass die Berufung gegen das Urteil vom LG Ravensburg zulässig und in der Sache Erfolg hat.<br /><br />Nach Auffassung des OLG Stuttgart verstößt der von den Beklagten in der beanstandeten Werbung angebotene Pauschalsatz von 20 EUR brutto für eine außergerichtliche Beratung nicht gegen § 49b Abs. 1 BRAO i.V.m. § 4 Abs.2 S. 3 RVG. Da das RVG in der ab dem 01.07.2006 gültigen Fassung für die außergerichtliche Beratung keine bestimmten gesetzlichen Gebühren mehr vorsehe, könne kein Verstoß gegen § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO vorliegen, da es keine gesetzlichen Gebühren mehr gäbe, die durch die Gebührenvereinbarung unterschritten werden könnten.Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG liege ebenfalls nicht vor, da die Kläger einen solchen Verstoß als darlegungs- und beweisbelastete Partei nicht schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht hätten. <br /><br />Ein solcher Verstoß würde nur dann vorliegen, wenn es nicht den Tatsachen entsprechen würde, dass die Beklagten in allen Fällen diese Pauschale nehmen würden, sondern viele mehr für bestimmte Beratungsgegenstände oder einen überdurchschnittlichen Beratungsumfang tatsächlich die Zahllung eines höheren Honorars verlangen würden. Dies hat die Beklagte aber bestritten.<br /><br />Das Urteil zeigt, dass die Diskussion um eine Pauschalvereinbarung für eine Erstberatung durch Anwälte noch keinesfalls geklärt ist. Es wird abzuwarten sein, wie die anderen Gerichte entscheiden werden. Eine Entscheidung durch den BGH wäre wünschenswert, um eine Rechtssicherheit auch für Anwälte zu erreichen. Bis dahin wird es wohl immer wieder Anwälte geben, die versuchen werden, sich durch eine solche Werbung einen Vorteil auf dem hart umkämpften Markt zu verschaffen.

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			<pubDate>Wed, 17 Jan 2007 09:22:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Anwaltswerbung mit pauschaler Erstberatung für 9,99 EUR unzulässig!</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/anwaltswerbung-mit-pauschaler-erstberatung-fuer-999-eur-unzulaessig.html</link>
			<description>			Werbeanzeigen von Anwälten, in welcher eine Erstberatung in allen Rechtsgebieten für eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Werbeanzeigen von Anwälten, in welcher eine Erstberatung in allen Rechtsgebieten für eine Pauschale von 9.99 EUR angeboten wird ist unzulässig. Das hat das LG Freiburg Urteil vom 11.10.2006 (Az.: 10 O 72/00) entschieden.&nbsp; Zum selben Ergebnis kam zuvor auch schon das LG Ravensburg, NJW 2006, 2930, Hier wurde eine Erstberatung für 20 EUR angeboten.&nbsp; <br /><br />Das LG Freiburg sieht in der genannten Werbung eine Irreführung&nbsp; des Verbrauchers, wenn sich der Werbende in Wahrheit vorbehalte, ein solches Angebot im Einzelfall deshalb nicht anzunehmen, weil ihm der beworbene Preis zu niedrig erscheine. <br /><br />Darüber hinaus verstoße eine solche Werbeanzeige gegen § 49 b Abs. 1 S. 1 BRAO i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 3 RVG. Zwar habe der Gesetzgeber keine Mindestgebühr für eine erstes Beratungsgespräch festgelegt, so dass in ganz einfachen und überschaubaren Sachverhalten durchaus eines Gebühr von 9.99 EUR angemessen sein könne. Jedoch könne dies nicht bedeuten, dass ein derartige niedrige Gebühr für alle erdenklichen Sachverhalte in Frage komme. <br /><br />Anmerkung des Autors: Es bleibt abzuwarten, ob sich die Anwaltschaft&nbsp; an dieses Urteil halten wird, und die nunmehr flexiblere Gestaltung von Erstberatungsgebühren nicht zum Anlass nehmen wird mit unseriösen Dumpingpreisen und aggressiven Werbeaussagen den Ruf der Anwälte zu strapazieren.

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			<pubDate>Tue, 16 Jan 2007 12:29:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verwaltungsrecht: Berufsbezeichnung Krankenschwester wegen Alkoholsucht entzogen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/verwaltungsrecht-berufsbezeichnung-krankenschwester-wegen-alkoholsucht-entzogen.html</link>
			<description>			Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 9 k 514/06) hat entschieden, dass...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 9 k 514/06) hat entschieden, dass die Berufsbezeichung Krankenschwester zu entziehen ist, wenn ein Fall der Alkoholsucht vorliegt.&nbsp; <br /><br />Aufgrund der&nbsp; Alkoholsucht der Klägerin sei diese gesundheitlich nicht mehr geeignet ihren Beruf ordnungsgemäß auszuüben. <br /><br />Die klagende Krankenschwester&nbsp; war der Polizei wiederholt durch massive Kontrollverluste aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums aufgefallen. Mehrfach war sie deshalb in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht. <br /><br />Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil vor allem damit, dass es der Beruf der Krankenschwester erfordere, auch in Belastungssituationen eigenverantwortlich und vorausschauend auf zum Teil kritische Krankheitsbilder zu reagieren und am Wohl des Patienten orientierte Entscheidungen zu treffen. Angesichts der Entwicklung des Alkoholmissbrauchs bei der Klägerin sei nicht auszuschließen, dass sie auch bei der Ausübung des Dienstes die Kontrolle über ihre Handlungen verliere und nicht mehr in der Lage sei, ihren Beruf mit der erforderlichen Aufmerksamkeit und Konzentration auszuüben. Dadurch könnten die von ihr betreuten Patienten in erhebliche Gefahrensituationen geraten.<br /><br />Der im&nbsp; Krankenpflegegesetz vorgesehene Widerruf der Erlaubnis sei daher zulässig. Hierin liege auch kein Verstoß gegen die in Art 12 GG garantierte Berufsfreiheit.&nbsp;

<hr />

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			<pubDate>Fri, 12 Jan 2007 11:33:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung als Terroristentochter zulässig.</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/persoenlichkeitsrecht-bezeichnung-als-terroristentochter-zulaessig.html</link>
			<description>			Die Tochter der früheren Angehörigen der RAF, Ulrike Meinhof, muss unter bestimmten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Die Tochter der früheren Angehörigen der RAF, Ulrike Meinhof, muss unter bestimmten Voraussetzungen die Bezeichnung als &quot;Terrorristentochter&quot; hinnehmen. Dieses hat der BGH (Urteil vom 05.12.2006, Az: VI ZR 45/05) soeben entschieden.<br /><br />Diese Formulierung hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Internetbericht gewählt. Der BGH begründet seine Auffassung insbesondere damit, dass zwar die Formulierung scharf und polemisch sei und die Persönlichkeit der Klägerin nicht umfassend beschrieben werde. Zu beachten sei jedoch, dass die Klägerin ihre Abstammung nicht geheimgehalten hatte und es sich um einen Beitrag von öffentlichem Interesse handele. Der Bericht sollte zur Meinungsbildung in Fragen beitragen, die sie selbst in die Öffentlichkeit getragen habe und bei deren Beurteilung ihr persönlicher Lebenshintergund von Bedeutung gewesen sei. Aus diesem Grund sei bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit) die Formulierung in dem konkreten Beitrag nicht rechtswidrig. &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;

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  Tel:0421/56638780 - Fax: 0421/56638781<br>Mail: info@dr-schenk.net - Web: www.dr-schenk.net<br><br> 
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			<pubDate>Thu, 07 Dec 2006 11:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Mietrecht: Achtung! Mieter trägt Risiko bei Falschberatung durch den Mieterschutzverein</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/mietrecht-achtung-mieter-traegt-risiko-bei-falschberatung-durch-den-mieterschutzverein.html</link>
			<description>			Der BGH hat in einem Urteil vom 25.10.2006 (VIII ZR 102706) entscheiden, dass sich der Mieter...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			Der BGH hat in einem Urteil vom 25.10.2006 (VIII ZR 102706) entscheiden, dass sich der Mieter gem. § 278 BGB das Verschulden des Mietervereins zurechnen lassen müsse. &nbsp; <br /><br />Ausgangspunkt war eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter, da der Mieter (einer nicht preisgebundenden Wohnung) unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen von insgesamt mehr als zwei Monaten einbehalten hatte. Dieses tat er aufgrund einer Empfehlung des Mieterschutzvereins. Die Empehlung war ausgeprochen worden, da der Vermieter trotz Aufforderung keine Kopien der Rechnungsbelege zu Betriebskostenabrechnungen für die frühere Jahre dem Mieter übersandt hat. Ob ein Anspruch auf die Belege besteht war zu dieser Zeit in der Rechtsprechung noch nicht einheitlich geklärt. Der BGH hat mit Urteil vom 8. März 2006 (VIII, ZR 78/05) jedoch entscheiden, dass dem Mieter bei preisfreien Wohnraum grds. kein Ansprucn zustehe. Da die Rechtslage zur Zeit der Einbehaltung der Vorauszahlungen unklar war, mußte damit gerechnet werden, dass ein solcher Anspruch verneint werden würde. Der Mieterverein handelte bei seiner Empfehlung daher fahrlässig. Dieses Verhalten muss sich der Mieter über § 278 BGB zurechnen lassen. Dem Mieter stehen evtl. aber Regressansprüche gegen den Mieterverein zu.&nbsp;

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			<pubDate>Fri, 01 Dec 2006 11:12:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Chefarzt hat für die Risikoaufklärung Sorge zu tragen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/chefarzt-hat-fuer-die-risikoaufklaerung-sorge-zu-tragen.html</link>
			<description>			 				 					Der BGH, (Urteil vom 07.11.2006, Az. VI ZR 206/05) hat in seiner neuesten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 				 					Der BGH, (Urteil vom 07.11.2006, Az. VI ZR 206/05) hat in seiner neuesten Entscheidung zur Aufklärungspflicht für Recht erkannt, dass der Chefarzt &nbsp;für eine umfassende wirksame Aufklärung über die Risiken von operativen Eingriffen Sorge zu tragen hat. <br /><br />Für den Fall, dass er die Aufklärung nicht selber durchführt, sondern ein Stationsarzt, muss er durch organisatorische Vorkehrungen und Kontrollmaßnahmen dafür sorgen, dass eine wirksame Aufklärung sichergestellt wird. 			 		&nbsp;

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			<pubDate>Wed, 08 Nov 2006 10:38:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Widerrufsrecht bei Ebay regelmäßig 1 Monat</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/widerrufsrecht-bei-ebay-regelmaessig-1-monat.html</link>
			<description>			 Das OLG Hamburg Urteil v. 24.8.2006 (3 U 103/06), hat in Anlehnung an eine Entscheidung des KG...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 Das OLG Hamburg Urteil v. 24.8.2006 (3 U 103/06), hat in Anlehnung an eine Entscheidung des KG Berlin entschieden, dass die einzuräumende Widerrufsfrist des gewerblichen Anbieters bei Ebay-Auktionen einen Monat beträgt.<br /><br />Es führt aus, dass die Belehrung auf der Angebotseite einer Ebay-Auktion nicht der maßgeblichen Textform im Sinne von § 126 b BGB entspreche. Diese erfordere eine dauerhafte Widergabe in Schriftzeichen, welche durch die Möglichkeit des Lesers, den Text selber auf seinem Computer abzuspeichern oder auszudrucken, nicht gegeben sei. &nbsp; <br /><br />So müsse auf&nbsp; das Bestehen und die näheren Bedingungen nach den einschlägigen Vorschriften vor Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen durch den Besteller in einer dem Medium entsprechenden Weise hingewiesen werden. Zusätzlich müssen diese Informationen aber dem Verbraucher gemäß BGB § 312c Abs. 2 auch in Textform mitgeteilt werden. &nbsp;<br /><br />Wird dies bei Abschluss des Vertrages gemacht, beträgt die Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 1 BGB zwei Wochen, ansonsten, bei Mitteilung spätestens bei Lieferung, vier Wochen. <br /><br />Deshalb sei es zum Ingangsetzen des Fristenlaufes unabdingbar, dass die Belehrungen über den Widerruf in Textform nachgereicht werden. Eine Übersendung per E-Mail reiche hierbei aus. <br /><br />Vor Vertragsabschluss sei eine Belehrung allerdings nicht gesetzeskonform. Bei Auktionen wie Ebay sei der genaue Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht festlegbar. Dies führe in der Konsequenz dazu, dass bei eBay-Geschäften regelmäßig erst nach Vertragsabschluß die Belehrung erfolgen kann, so dass das einmonatige Widerrufsrecht gelte. &nbsp;&nbsp;

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			<pubDate>Mon, 06 Nov 2006 13:16:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ebay haftet für Angebot  von Luxusparfümprodukten ohne Original Verpackung</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/ebay-haftet-fuer-angebot-von-luxusparfuemprodukten-ohne-original-verpackung.html</link>
			<description>			 Die Betreiber von sog. Internet-Marktplätzen sind als Störer verpflichtet Markenrechtsverstöße...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 Die Betreiber von sog. Internet-Marktplätzen sind als Störer verpflichtet Markenrechtsverstöße zu unterbinden, wenn es sich um klar erkennbare Rechtsverletzungen handelt.&nbsp;<br /><br />Das Hanseatische OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2006, hat entschieden, dass die ebay-Betreiber als Störer es zu unterbinden haben, dass durch bestimmte Nutzer Luxus Parfümartikel ohne Originalverpackung vertrieben werden. So zeichnen sich&nbsp; Parfümprodukte der gehobenen Preisklasse nicht nur aufgrund ihres Duftes aus, sondern eben auch durch ihre Verpackung, Gestaltung, etc. der Verbraucher erwarte bei Luxusparfüm Artikeln eine unbeschädigte Originalverpackung. Da es sich bei den Verletzern nur um bestimmte Nutzer handelt, und nicht um eine unbestimmte Vielzahl sind die Betreiber von ebay als Störer verpflichtet solche Rechtsverletzungen zu unterbinden.&nbsp;

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			<pubDate>Tue, 31 Oct 2006 10:57:00 +0000</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Arzthaftung: Falsche Diagnose! Haftung des behandelnden Arztes?</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/arzthaftung-falsche-diagnose-haftung-des-behandelnden-arztes.html</link>
			<description>			 Eine Patientin hatte wegen starker Bauchschmerzen einen Arzt konsultiert. Die Untersuchungen,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 Eine Patientin hatte wegen starker Bauchschmerzen einen Arzt konsultiert. Die Untersuchungen, welche auch an den folgenden Tagen durchgeführt wurden, ergaben keinen Hinweis auf einen entzündeten Blinddarm. Der Arzt ging daher zunächst von einer Magen- und Darmstörung aus, später dann von einem fieberhaften Harnweginfekt.&nbsp;<br /><br />Diese Diagnose stellte sich später als falsch heraus!<br /><br />Das LG Koblenz hat daraufhin der Patientin 12.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Es begründete sein Urteil im wesentlichen damit, dass ein Arzt die Blindarmentzündung hätte erkennen müssen. <br /><br />Das OLG hob diese Entscheidung nun auf. Es führt aus, dass ein Diagnosefehler nicht zwangsläufig zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen müsse. So seien die Symptome einer Erkrankung oft mehrdeutig und lassen auf verschiedene Ursachen schließen. Solange eine Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst die erforderlichen Untersuchungen vornimmt, könne ihm kein Vorwurf gemacht werden.&nbsp;<br /><br />Die Sache liegt nunmehr dem BGH zur Entscheidung vor, da sie von grundsätzlicher Bedeutung ist.&nbsp;

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			<pubDate>Fri, 27 Oct 2006 14:39:00 +0100</pubDate>
			
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		<item>
			<title>bwin darf vorerst weiter machen</title>
			<link>http://www.shopsave.de/news/artikel/article/bwin-darf-vorerst-weiter-machen.html</link>
			<description>			 Der private Wettanbieter bwin mit Sitz im sächsichen Nuegersdorf darf voerst weiter machen. Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[			 Der private Wettanbieter bwin mit Sitz im sächsichen Nuegersdorf darf voerst weiter machen. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt. Dies hat das VG Dresden kürzlich entschieden. Als Begründung hierzu heißt es u.a, dass die Tätigkeit jahrlang vom Freistaat nicht beanstandet worden ist und es nicht erkennbar sei, dass von dem Wettanbieter eine solch große Gefahr ausgeht, dass seine Tätigkeit sofort untersagt werden müßte.&nbsp; &nbsp;			

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			<pubDate>Tue, 24 Oct 2006 12:48:00 +0100</pubDate>
			
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